„Bild“-Reporter Kolja Gärtner treibt sich für seine irren und bizarren Geschichten normalerweise in den Gerichtssälen Hessens herum, für seine neuesten Knaller hat er sich aber mal nicht mit kranken Killern oder metzelnden Messer-Mördern beschäftigt, sondern mit vergleichsweise edlen Dingen.
Auf einer Auktionsseite für ausgemustertes Behörden-Eigentum stieß er nämlich auf das hier:
Voller Ehrfurcht berichtet der Reporter:
An diesen Tischen und auf diesen Stühlen wurde hessische Geschichte geschrieben: Der Landtag versteigert 50 Möbelstücke aus der Frühzeit unseres Bundeslandes.
Am 1. Dezember 1946 trat die hessische Landesverfassung in Kraft – Geburtsstunde des Landes. Vermutlich im Folgejahr schaffte der Landtag die jetzt zum Verkauf stehenden Stücke an. (…)
Historische Stücke, die wohl von Politik-Legenden wie Georg-August Zinn (SPD, 1901-1976, Ministerpräsident 1959 – 69), Holger Börner (SPD, 1931-2006, Ministerpräsident 1976-87), Walter Wallmann (CDU, 1932-2013, Ministerpräsident 1987-91) und Joschka Fischer (67, 1985-87, erster grüner Minister) genutzt wurden.
(Wo hier gerade so schön mit Zahlen geworfen wird: Zinn war nicht von 1959 bis 1969 Ministerpräsident, sondern von 1950 bis 1969, aber das nur am Rande.)
Anders gesagt: Wer diese Exemplare erwirbt, kann …
Sitzen wie Georg-August Zinn, tafeln wie Joschka Fischer
So jedenfalls die Version der „Bild“-Zeitung.
Der hessische Landtag, von dem die Möbel kommen, erzählt die Geschichte allerdings ein wenig anders:
Wiesbaden – Entgegen der Berichterstattung der Bild Zeitung handelt es sich bei den (…) angebotenen Möbelstücken nicht um historisches Mobiliar.
Die 39 Stühle und 11 Tische wurden 1947 angeschafft und zunächst in der damaligen Kantine verwendet. Nach der Auflösung der Kantine (ca. Mitte der siebziger Jahre) wurden die Möbel für verschiedene Zwecke im Landtag verwendet, unter anderem als Mobiliar für Sitzungsräume und als Büroausstattung. Eine besondere Nutzung durch bekannte Landespolitiker wie in dem Artikel dargestellt ist nicht bekannt oder belegbar.
Auch sonst klingt die offizielle Version irgendwie nicht mehr ganz so romantisch:
Die Möbel sind aufgrund ihrer langjährigen Verwendung abgenutzt und insbesondere die Stühle im Holzwerk nicht mehr stabil. Zudem entsprechen die Stühle nicht den heutigen Anforderungen an Sitzmöbel für Besprechungsräume oder als Büroausstattung.
Aus diesem Grund wurden die Möbel zur Aussonderung freigegeben. Das Landesamt für Denkmalpflege hat im Zuge des Aussonderungsverfahrens mitgeteilt, dass die Ausstattung in der Nutzungs- und Baugeschichte des Stadtschlosses keine nachhaltige Phase darstellt und somit keinen historischen Wert hat.
Tja.
Doch von so doofen Fakten lässt sich „Bild“ freilich keine Story kaputtmachen: Der Text ist heute, zwei Tage nach der Richtigstellung des Landtags, immer noch unverändert online.
Von diesem ganzen Recherchegedöns scheint “Bild”-Mann Gärtner aber ohnehin nicht viel zu halten. Der Landtag schreibt noch:
Vor der Berichterstattung hat es keine offizielle Anfrage bezüglich des historischen Wertes des Mobiliars bei der Pressestelle des Hessischen Landtags gegeben.
Mit Dank an den Hinweisgeber.