Am Samstag erschien auf Seite 2 der “Bild”-Zeitung folgende Gegendarstellung:
Der Hinweis “Zum Abdruck dieser Gegendarstellung sind wir gesetzlich verpflichtet” ist blanker Hohn, denn “gesetzlich verpflichtet” wäre die Redaktion schon vor drei Monaten gewesen, als der Antrag auf Gegendarstellung bei ihr einging. Am 1. März erging sogar eine einstweilige Verfügung gegen “Bild” und Bild.de, die es beiden Redaktionen verbot, weiterhin zu behaupten, sie hätten dieses Detail “enthüllt”. Doch die Juristen der Axel Springer AG gingen durch die Instanzen — und scheiterten (BILDblog berichtete).
Ende Mai informierte das Berliner Kammergericht die Springer-Anwälte, dass es sich der Entscheidung des Landgerichts anzuschließen gedenke:
Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, wonach durch die Mitteilung “Bild enthüllt: Der Filmproduzent David Groenewold hat 2007 für Wulff einen Luxusurlaub im “Hotel Stadt Hamburg” (HSH) auf Sylt gebucht und bezahlt.”, beim Durchschnittsleser der Eindruck entsteht, die Buchung und Bezahlung des Urlaubs auf Sylt sei erstmals durch die Recherchen der Antragsgegnerin [“Bild”] bekannt geworden. Dies ergibt sich schon aus der Stellung der Worte “BILD enthüllt:” vor der genannten Mitteilung. Denn der Antragsteller [David Groenewold] hat dargelegt, dass er der [sic!] bereits am 24. Januar gegenüber dem NDR Angaben zu der Buchung und Bezahlung des Urlaubs auf Sylt gemacht habe.
Bei Springer haben sie jetzt also schriftlich, dass die Formulierung “BILD enthüllt” so zu verstehen ist, dass “Bild” den nachfolgenden Sachverhalt tatsächlich auch enthüllt hat.