6 vor 9
Um 6 Minuten vor 9 Uhr erscheinen hier montags bis freitags handverlesene Links zu lesenswerten Geschichten aus alten und neuen Medien. Tipps gerne bis 8 Uhr an [email protected].
1. “Habt keine Angst!”
(wasmitmedien.de, Dennis Horn)
Viele Journalisten übertragen ihre eigene Angst vor dem Internet auf die Medienkonsumenten. Das muss nicht sein, findet Dennis Horn.
2. “‘Bild’ bleibt ‘Bild’ – ganz tief unten”
(vocer.org, Christoph Lütgert)
“Wie ekelhaft!!!” – so kommentiert Christoph Lütgert das Erscheinen von Finanzunternehmer Carsten Maschmeyer auf der Titelseite von “Bild”. “Da bringt einer viele tausend Menschen um ihre Ersparnisse, rafft sich selbst unvorstellbare Reichtümer zusammen, und die ‘Bild’-Zeitung feiert diesen Mann als Helden, stilisiert ihn sogar zu einem Idol. Jeder, so die Botschaft, könne von ihm lernen.” Am 13. März fragte Lütgert: “Und wann wird Maschmeyer verknackt?”
3. Interview mit Moritz Bleibtreu
(planet-interview.de, Denis Demmerle)
Schauspieler Moritz Bleibtreu über den Umgang mit der Presse: “Grundsätzlich ist das ein Spiel, bei dem du dir überlegen musst, ob und wieweit du daran teilnehmen willst. Die Annahme, dass Musiker, Schauspieler & Co diese Medien brauchen, um erfolgreich zu sein, ist nur bedingt richtig.” Und über die Werbekampagne von “Bild”: “Das ist eine perfide, aber intelligente Kampagne. Ich lese die Bild nicht, deshalb würde ich nicht für sie werben.”
4. “leistungsschutz?”
(wirres.net, Felix Schwenzel)
Felix Schwenzel analysiert einen Artikel auf “Spiegel Online” und spannt einen Bogen zum von Presseverlegern geforderten Leistungsschutzrecht: “vielleicht können wir über das leistungsschutzrecht nochmal reden, wenn verlage für interviews (also das absaugen von geistigem eigentum aus interviewpartnern), tweets des tages auf dem titelblatt oder paraphrasierungen von fremden inhalten (aus zeitungen, büchern, fernsehen oder blogs) lizenzgebühren oder honorare zahlen.”
5. “Dürfen Print-Medien Tweets abdrucken?”
(netzwoche.ch, Marcel Maurice Urech)
Die Schweizer Rechtsanwältin Lilian Snaidero Kriesi wird zum Urheberrecht an Tweets befragt: “Meiner Ansicht nach hängt die Frage, ob retweetet werden darf, nicht davon ab, ob dies online oder in der Printversion erfolgt. Liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor, hat man sich an die Zitierregeln zu halten. Das heisst, Zitate müssen einen bestimmten Zitatzweck verfolgen.”
6. “Ein VZ, eine Verlobung und ein Versuch”
(elektrischer-reporter.de, Video, 14 Minuten)
Aufstieg und Fall der von der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck aufgekauften VZ-Netzwerke, die Medienberichterstattung über die Verlobung von @laprintemps und die Schwierigkeiten, Medien im Netz auf legale Weise zu erwerben.