Am Montag hatte sich “Bild” darüber empört, dass ein Mann, der gestanden hat, seine zwei Monate alte Tochter “totgeprügelt” zu haben, “trotzdem” nicht in Untersuchungshaft genommen wurde (BILDblog berichtete).
Am Dienstag legte die Zeitung nach und forderte:
“Bild”-Kommentatorin Stephanie Jungholt (Fachgebiete: fassungslos sein, “unsere Justiz” nicht verstehen, harte Strafen fordern) fragte entsetzt:
Dabei blieb sie ihrer Linie treu:
Wieder hat ein deutsches Gericht eine Entscheidung getroffen, die uns fassungslos macht:
Sie versuchte es mit der ihr eigenen Form von Einfühlungsvermögen:
Was geht in einem Richter vor, der so einen Beschluss fasst? Oder ihn vielleicht fassen muss, weil unsere Gesetze dies so vorsehen?
Ja, unsere Gesetze sehen vor, dass niemand ohne Verurteilung in einem Gerichtsprozess weggesperrt werden darf — außer, es sprechen gute Gründe wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr dafür. Unvorstellbar für eine Law-and-Order-Aktivistin wie Stephanie Jungholt:
Egal, ob Fluchtgefahr besteht oder nicht, egal, ob einer eine schwere Kindheit hatte – es muss endlich Schluss sein mit dieser unerträglichen Kuschel-Justiz!
Wer einen Menschen grausam tötet, gehört weggesperrt! Punkt, aus.
Nur dann können wir Vertrauen in unsere Justiz haben.
Schon Dienstag Mittag konnten sie bei Bild.de dann das vermelden, was sie offensichtlich für einen Erfolg ihrerseits hielten:
Und die gedruckte “Bild” feierte geistern:
Die Zeitung schrieb:
Im Polizeiverhör gestand er die Tat, trotzdem schickte der Haftrichter ihn in die Freiheit. Begründung: Es bestehe keine Fluchtgefahr. Diese Entscheidung sorgte deutschlandweit für Entsetzen. BILD forderte: Sperrt ihn wieder ein!
Für juristisch unkundige Leser musste das klingen, als hätte die Sache für den Mann mit seiner Freilassung ausgestanden sein können. In Wahrheit erwarten ihn in einem Gerichtsprozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge mindestens drei Jahre Haft.
Die Pressestelle des zuständigen Amtsgerichts Magdeburg erklärt uns die Entscheidung, den Mann jetzt doch in Untersuchungshaft zu nehmen, auf Anfrage so:
Im vorliegenden Fall hatte auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ein anderer Richter über die Frage der Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu entscheiden. Dieser hat wiederum in richterlicher Unabhängigkeit eine Prognoseentscheidung über die Frage der Fluchtgefahr des Beschuldigten getroffen und den Sachverhalt anders bewertet.
Für beide Einschätzungen sprachen gute Argumente. Die Möglichkeit divergierender Entscheidungen macht gerade die Unabhängigkeit der Richter bei der Beurteilung von Lebenssachverhalten deutlich.
Unsere Frage, ob die Berichterstattung bzw. die “bundesweite Empörung” bei der neuerlichen Entscheidung eine Rolle gespielt hätten, wie “Bild” suggeriert, beantwortet das Gericht so:
Ich hoffe, dass Ihre Frage, ob die gerichtliche Entscheidung etwas mit der Berichterstattung der Medien oder gar der Bild Zeitung oder der Empörung der Öffentlichkeit zu tun hat, nicht wirklich ernst gemeint ist.
Richter entscheiden in Deutschland unter dem Schutz der Verfassung unabhängig und sind nur dem Gesetz unterworfen. Die Unabhängigkeit der Gerichte ist die Grundlage unseres Rechtsstaates.
Aus diesem Grunde kann es immer Gerichtsentscheidungen geben, die in der Öffentlichkeit unpopulär sein mögen und es kann auch immer divergierende Entscheidungen geben.
Mit Dank auch an die vielen Hinweisgeber!