Vergangene Woche hatte die Kölner Rockgruppe BAP ihre anstehende Deutschlandtour wegen einer schweren Erkrankung des Sängers Wolfgang Niedecken absagen müssen. Das Management bat “eindringlich” darum, die Privatsphäre von Wolfgang Niedecken und seiner Familie zu respektieren, woran sich vor allem “Bild” nicht halten wollte (BILDblog berichtete).
Wolfgang Niedecken und seine Familie gingen vor Gericht und erwirkten zwei Einstweilige Verfügungen, die es “Bild” verbieten …
- die genaue Krankheit Niedeckens zu benennen,
- Details des angeblichen Erkrankungshergangs zu veröffentlichen: Bild und bild.de hatten behauptet, Herr Niedecken sei in seinem Haus zusammengebrochen und von seiner Frau hilflos auf dem Boden liegend aufgefunden worden. Beides ist laut Niedecken falsch.
- Details über den angeblichen Gesundheitszustand und Genesungsprozess Niedeckens zu verbreiten,
- Details zur Fürsorge der Familie Niedecken für Wolfgang Niedecken zu veröffentlichen,
- sowie Fotos zu verbreiten, die die Ehefrau und Kinder Niedeckens bei Krankenbesuchen zeigen.
Die mit dem Fall betraute Rechtsanwaltskanzlei bittet im Namen von Niedecken und seiner Familie darum, die Berichterstattung von “Bild” nicht zu übernehmen.
Das dürfte vor allem die “Rheinische Post” interessieren, die vergangenen Freitag recht ausführlich nacherzählt hatte, was “Bild” zuvor geschrieben hatte. Der rücksichtslose Tratsch kulminierte in dem Satz:
Dem Bericht zufolge verließen Niedeckens Frau Tina sowie die Töchter (…) am Nachmittag mit vom Weinen geröteten Augen die Klinik.