B.Z.  

Konkordanzdenken

So richtig überraschend ist es nicht, wenn “Berlins legendäre Bürgermeister” auf die Frage …

A 100: Soll das Volk gefragt werden?

… die gleiche Antwort haben:

Nein. Nein.

Eberhard Diepgen legt sich bei der Ablehnung der Frage, ob die Weiterführung der Bundesautobahn 100 vom Volk entschieden werden soll, mächtig ins Zeug. Sogar die Schweiz, die ihren Bürgern seit über 100 Jahren Volksrechte zugesteht und doch nicht kollabiert, dient ihm als negatives Beispiel:

Volksabstimmungen können nur eine sachlich begrenzte Ergänzung der Formen parlamentarischer Demokratie sein. Je mehr Volksabstimmungen, desto mehr werden Regierungen nur noch zu ausführender (bürokratischer) Verwaltung. Deswegen gibt es in der Schweiz verfassungsrechtlich festgeschriebene Allparteienregierungen und nicht unser gewohntes Gegeneinander von Regierung und Opposition.

Tatsächlich sind Volksabstimmungen “eine sachlich begrenzte Ergänzung der Formen parlamentarischer Demokratie”. Die Konkordanzdemokratie, also die von den wichtigsten gewählten Parteien gemeinsam übernommene Regierungsverantwortung, ist seit vielen Jahren in der Schweiz Tatsache, siehe dazu die Sitzverteilung im Bundesrat, der “obersten leitenden und vollziehenden Behörde des Bundes”, wie es in der Bundesverfassung heißt.

Anders als Diepgen behauptet, ist die Konkordanzdemokratie (“Allparteienregierung”) allerdings nicht in der Verfassung festgeschrieben. Dieser aus freien Stücken eingegangene Konsens kann sich jederzeit wieder zur Konkurrenzdemokratie wandeln.