Vergangene Woche gab “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann dem Internet-Portal “Meedia” ein Interview, in dem er unter anderem über seine Schulzeit, seine Freundschaft zu Helmut Kohl und seine Fernsehgewohnheiten plaudert, ohne dabei von allzu kritischen Fragen gestört zu werden.
Zum Abhörskandal in Großbritannien und der Berichterstattung über die angebliche Vergewaltigung eines Zimmermädchens durch Dominique Strauss-Kahn stellt Diekmann fest, dass in Deutschland eigentlich alles töfte sei. Sogar ein Beispiel hat er sofort griffbereit:
Wo in England die Pressefreiheit zu viel gestattet und Frankreich zu spartanisch ist, liegen wir in Deutschland genau in der Mitte. Nehmen Sie Rainer Speer in Brandenburg. Ein Finanzminister, der über 10 Jahre eine uneheliches Kind hat, dies nicht anerkennt, keine Alimente zahlt und das den Steuerzahler übernehmen lässt. Diesen Vorgang hat Bild enthüllt und trotz aller Klagen Rainer Speer gegen die Veröffentlichung der Artikel Recht bekommen: Die Gerichte haben eindeutig festgestellt, das öffentliche Interesse habe überwogen. Deswegen durften wir die Informationen nutzen und Rainer Speer ist erstens zurückgetreten und zweitens mit all seinen juristischen Ansprüchen gegen Bild gescheitert.
Ganz so “eindeutig” wie Diekmann sich erinnert, haben die Gerichte das allerdings nicht festgestellt, Speer ist auch nicht “mit all seinen juristischen Ansprüchen” gegen Diekmanns Zeitung gescheitert.
Im September 2010 hatte “Bild” über eine mutmaßliche Unterhaltsaffäre des damaligen brandenburgischen Innenministers Rainer Speer berichtet und dabei aus Quellen zitiert, die der Anwalt der Axel Springer AG selbst als “trübe” bezeichnet hatte. Es handelte sich um E-Mails, die wahrscheinlich von Speers Laptop stammten, der ihm etwa ein Jahr zuvor gestohlen worden war, und die zwischen dem Diebstahl und der Veröffentlichung in “Bild” verschiedenen Journalisten angeboten worden sein sollen. Rainer Speer war gerichtlich gegen die publizistische Nutzung dieser E-Mails vorgegangen und hatte zunächst Recht bekommen (BILDblog berichtete)
Ein Teil der damals erwirkten Einstweiligen Verfügungen wurde zeitnah aufgehoben, vor dem Berliner Landgericht konnte die Axel Springer AG einige Erfolge erzielen — doch in der nächst höheren Instanz wendete sich das Blatt: Im April entschied das Berliner Kammergericht, dass die Unterlassungsanträge in allen vier Fällen berechtigt gewesen seien.
Die sinngemäße Wiedergabe der E-Mails (und damit die ganze darauf beruhende Berichterstattung in “Bild”) sei bis zu Speers Rücktritt als Innenminister des Landes Brandenburg am 23. September 2010 rechtswidrig gewesen. Das Gericht hat festgestellt, “dass die E-Mails erkennbar geheim bleiben sollten und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren” und dass keine “hinreichenden Beweistatsachen” vorliegen, die auf einen Sozialbetrug durch Rainer Speer schließen lassen. Zwar habe er es hingenommen, dass der Unterhalt für sein uneheliches Kind sechs Jahre (nicht zehn, wie Diekmann bei “Meedia” behauptet) von der öffentlichen Hand bezahlt wurde, weil die Mutter angegeben hatte, nicht zu wissen, wer der Vater sei, trotzdem würde bei einer Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und dem Interesse der Öffentlichkeit letzteres nicht überwiegen.
Das Kammergericht entschied darüber hinaus, dass “Bild” nicht in direkter oder indirekter Rede aus den privaten E-Mails zitieren dürfe, da aus ihnen “ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis” erkennbar sei und sie “überwiegend wahrscheinlich” durch “Straftaten Dritter” beschafft worden seien (BILDblog berichtete).
Die Axel Springer AG ist zwar in Berufung gegangen, aber Diekmanns Angaben im “Meedia”-Interview waren in dieser Form schlichtweg falsch.
Rainer Speer hat deshalb den Berliner Medienanwalt Johannes Eisenberg beauftragt, gegen Diekmanns Aussage und die Verbreitung durch “Meedia” vorzugehen.
“Meedia” hat die beanstandete Passage am Dienstag zunächst aus dem Artikel entfernt und diesen dann mit einer “Anmerkung der Redaktion” versehen:
Der hier im Ursprungstext folgende Passus wurde aufgrund einer anwaltlichen Intervention gelöscht. Kai Diekmann erklärt hierzu auf Anfrage Folgendes:
“Berichtigung: Liebe MEEDIA.de-Leser, an dieser Stelle sprach ich über unsere rechtlichen Auseinandersetzungen mit Rainer Speer. Ich sagte unter anderem, das er mit “all seinen juristischen Ansprüchen gegen Bild gescheitert sei”, weil das öffentliche Interesse überwogen habe. Das war so nicht richtig. Die Gerichte haben zwar bestätigt, dass an den Vorgängen um Rainer Speer ein hohes öffentliches Berichtsinteresse besteht. Letztlich waren aber Land- und Kammergericht der Auffassung, dass in der Güterabwägung das Geheimschutzinteresse Rainer Speers dieses Berichterstattungsinteresse überwiege und deshalb die Veröffentlichungen unzulässig waren. Diese Entscheidung wird höchstrichterlich überprüft werden. Die Entschädigungsansprüche des ehemaligen brandenburgischen Innenministers hielt das Landgericht allerdings für unbegründet. Auch diese Entscheidung wird überprüft.”
Laut Johannes Eisenberg hat Kai Diekmann darüber hinaus durch eine Springer-Justiziarin eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben lassen.