Dieter Bohlen bleibt für “Bild” der Froschkönig

Der Fernsehsender RTL hat die 100.000 Euro Bußgeld akzeptiert, die die Jugendmedienschutz-Kommission (KJM) gegen den Sender verhängt hatte, weil er gegen den Jugendschutz bei der Wiederholung von “Deutschland sucht den Superstar” im Nachmittagsprogramm verstoßen hat. Der “Bild”-Zeitung ist diese Meldung einen Artikel auf der ersten Seite wert.

Das Blatt schreibt:

Die Jugendmedienschutz-Kommission "KJM" hatte die Strafe im Juni verhängt. Sätze wie "Du klingst wie Kermit, wenn hinten einer drauftritt", waren den Jugendschützern zu scharf für die Superstar-Wiederholungen am Nachmittag.

Na, da weiß man ja, was man von diesen “Jugendschützern” und ihren Urteilen zu halten hat, wenn denen schon solche harmlosen Sprüche “zu scharf” sind.

Es stimmt bloß nicht. Der einigermaßen berühmte Kermit-Satz fiel bereits vor knapp sechs Jahren, im November 2002 in der ersten Staffel von “DSDS”, und er wurde nicht beanstandet.

Beanstandet wurde unter anderem die Nachmittags-Wiederholung einer Sendung, deren Verlauf “Bild” selbst damals so schilderte:

Über sechs Millionen Zuschauer schalteten am Mittwochabend bei der RTL-Castingshow ein — und waren schockiert, wie rüde Jury-Mitglied Bohlen die Bewerber zum Start der 5. Staffel abfertigte. (…) Raymund bekommt plötzlich Schnappatmung, fängt an zu zittern. (…) Der Teenager bricht weinend in den Armen der Jury-Lady zusammen (…).

Der Kandidat hyperventilierte und kollabierte schließlich fast. Bohlen rief einem Mitarbeiter anschließend zu: “Kannst du noch mal hinterhergehen und sagen: ‘Dreimal nein?'” Die KJM bemängelte grundsätzlich neben dem “herabwertenden Verhalten der Jury”, dass die redaktionelle Gestaltung “die Kandidaten gezielt lächerlich machte und damit dem Spott eines Millionenpublikums aussetzte”. “Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten” würden “als Normalität dargestellt”.

Kein Wunder vielleicht, angesichts der besten Freundschaft zwischen “Bild” und Bohlen, dass die Zeitung das Urteil falsch wiedergibt. Aber weil ganze Medien davon leben, das zu glauben und weiterzuverbreiten, was “Bild” schreibt, steht die Falschmeldung nun auch anderswo, zum Beispiel beim Online-Ableger der “Rheinischen Post”:

“Du klingst wie Kermit, wenn hinten einer drauftritt” – die Sprüche dieses Kalibers waren der Kommission für Jugendmedienschutz KJM zu viel, sie verhängte die drastische Strafe gegen den Kölner Sender.