“Bild” berichtet heute in ihrer Printausgabe:
Jetzt soll die Sängerin auch noch für ihren Vater bezahlen! Bei einem Gericht in Los Angeles reichte Jamie Spears (55) einen Antrag auf die Begleichung von Verdienstausfall ein. Seine Tochter Britney (26) soll ihm rund 6400 Euro bezahlen, weil er sich im Februar als Vormund um sie gekümmert hat! (…) Das bedeutet: Für jede Woche Vormundschaft will Papa Spears 1600 Euro kassieren! Das Gericht berät über den Fall.
(Hervorhebungen von uns.)
So so, das Gericht “berät”… Laut People.com z.B. hat das Gericht längst aufgehört, sich zu beraten – und Jamie Spears ab März ein wöchentliches Gehalt von 2500 Dollar (ca. 1600 Euro) zugesprochen sowie rückwirkend für den Februar weitere 10.000 Dollar (ca. 6400 Euro). Bislang also rund 40.000 Dollar (ca. 25.600 Euro).
Wie verzeihlich es ist, dass “Bild” die People.com-Meldung vom vergangenen Dienstag entgangen ist, sei dahingestellt. Sie ist ohnehin nicht neu. Die Nachrichtenagentur dpa etwa verbreitete am 7. März folgende Meldung:
Britney Spears’ Vater James (54) wird als Vormund seiner psychisch angeschlagenen Tochter reichlich entlohnt. Für die Verwaltung des Millionenvermögens der Popsängerin erhält der Vater daraus monatlich 10 000 Dollar (6500 Euro), berichtete der Internetdienst “E!Online”.
Andererseits hätte ein Blick auf Bild.de gereicht, um’s heute wenigstens halbwegs richtig in die “Bild”-Zeitung zu schreiben: Dort findet sich nämlich seit vorgestern ein Artikel, dessen Überschrift lautet:
Und obwohl auch Bild.de mit dem Betrag, den Jamie Spears bekommt, trotz Nachbesserung immer Probleme hat, steht dort doch klar und deutlich:
Britney Spears muss ihrem Vater und Vormund James Spears (56) ein Gehalt zahlen! Das ordnete jetzt das Gericht in LA an.
(Hervorhebung von uns.)
P.S.: Dass der bei Bild.de abgebildete “Gerichtsbeschluss” offensichtlich kein Gerichtsbeschluss ist, sondern wohl die “Petition for Order” (also die Klageschrift), ist da vermutlich kaum noch der Rede wert.
Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber für die Anregung.