Die “B.Z.” titelt heute groß auf Seite 1:
Und der “Berliner Kurier” sekundiert:
Nein.
Nein, nein und nochmals nein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist und bleibt kein “EU-Gericht” und kann daher auch kein “EU-Urteil” fällen.
Aber das ist für Journalisten bekanntlich nicht so leicht zu verstehen.
Mit Dank an Martin Sch. und Jens.