EU-Irrtum

Die “B.Z.” titelt heute groß auf Seite 1:

Nach dem EU-Urteil zur Sicherungsverwahrung: 1. Berliner Extrem-Straftäter entlassen.

Und der “Berliner Kurier” sekundiert:

Berlin wirft Mörder aus dem Knast — Ein EU-Gericht holt ihn aus dem Gefängnis, er soll an einem geheimen Ort gebracht werden

Nein.

Nein, nein und nochmals nein. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist und bleibt kein “EU-Gericht” und kann daher auch kein “EU-Urteil” fällen.

Aber das ist für Journalisten bekanntlich nicht so leicht zu verstehen.

Mit Dank an Martin Sch. und Jens.