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Ernst Elitz verwechselt “Profi” mit “Porno”

Viele kleine und mittelständische Unternehmen kennen das Problem, dass der frühere Chef auch im Ruhestand noch regelmäßig im Büro auftaucht, um “nach dem Rechten” zu sehen. Die Mitarbeiter des Deutschlandradios sind daher sicher froh, dass Ernst Elitz nach seiner Pensionierung als Intendant (Verzeihung: “Gründungsintendant”) nicht mehr ständig in der Redaktion vorbeischaut, sondern als Kolumnist bei “Bild” eine neue Heimat gefunden hat.

Elitz, der schon zu Deutschlandradio-Zeiten als Kronzeuge für die journalistische Integrität von “Bild” aufgetreten war (BILDblog berichtete), darf die Arbeitsmethoden der Zeitung häufiger im Blatt loben und verteidigen. Solches war auch gestern mal wieder nötig, nachdem das Amtsgericht München einen früheren “Bild”-Reporter wegen Nötigung und “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” des Schauspielers Ottfried Fischer zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt hatte.

Elitz schrieb dazu unter dem Titel “Profi-Recherche verletzt keine Grenze”:

Der Interviewer kannte ein unappetitliches Video. Er hat nicht mit Veröffentlichung gedroht – als Porno ohnehin nicht sendbar. Er habe keinen genötigt, sagt die Agentin des Schauspielers: Alles bestes Einvernehmen. Dennoch wurde der Journalist wegen “stillschweigender Drohung” verurteilt. Diese Begründung macht den Fall zum Grundsatzfall.

Was Elitz übersieht verschweigt: Der “Bild”-Reporter “kannte” das Video nicht nur, er hatte es von einem Mitangeklagten gekauft — “50.000 bis 100.000 Euro” habe er wohl in Aussicht gestellt, letztlich aber nur 3.500 bezahlt. Ob der Mitarbeiter oder die Zeitung offen mit einer Veröffentlichung des Materials gedroht habe, war für das Gericht in der Tat nicht entscheidend: Sie sahen in dem Hinweis auf das Video eine “konkludente Drohung”, nach der Fischer sich genötigt fühlte. Die Frage, ob er auch ohne das Wissen um die Video-Aufnahmen auf die Idee gekommen wäre, mit ”Bild” zu sprechen, beantwortete der Schauspieler schließlich laut “Süddeutscher Zeitung” vor Gericht so: “Ich glaube eigentlich nicht. Nein.”

Die Frau, die vor Gericht aussagte, es habe keine Erpressungsversuche von “Bild”-Seite gegeben (und gleichzeitig ankündigte, auch in Zukunft mit der Axel Springer AG zusammenarbeiten zu wollen), ist inzwischen übrigens nicht mehr Ottfried Fischers Agentin: Fischer hat den Vertrag mit ihr nach dem Prozess aufgehoben. Und auch die Behauptung, ein solches Video sei “als Porno ohnehin nicht sendbar” legt nahe, dass Elitz zumindest noch nie auf Bild.de unterwegs war. Doch selbst in der Print-Ausgabe hat “Bild” schon Standbilder aus privaten Sexfilmchen von Prominenten abgedruckt — und hinterher heftig dafür zahlen müssen (BILDblog berichtete).

Für Elitz ist der Ankauf eines illegal angefertigten Videos aus der Privatsphäre eines Prominenten aber gleichzusetzen mit investigativem Polit- oder Wirtschafts-Journalismus:

Darf ein Journalist mit keinem mehr sprechen, über den er mehr weiß, als dem Angesprochenen lieb sein kann? Das ist bei jeder professionellen Recherche so. Das verletzt keine Grenze. (…)

Auch mit diesem Urteil wurden Grenzen verletzt. Ein Journalist, der Betroffene mit Recherche-Ergebnissen konfrontiert, nötigt nicht. Er schafft klare Verhältnisse. Unabhängig davon, ob es um einen groß angelegten Betrugsfall oder um ein Sexvideo geht.