Irgendeine Logik, irgendeine abwegige Erklärung muss dem Ganzen zugrunde liegen. Die Mitarbeiter von Bild.de werden sicher gute Gründe gehabt haben, warum sie zwei Angeklagte, von denen einer minderjährig ist, auf sieben von neun Fotos in einer Bildergalerie notdürftig anonymisiert haben — nur nicht auf dem ersten Foto, das man sieht, wenn man den Artikel aufruft, und nicht auf der Startseite.
Vielleicht hat man sich einfach von den Kollegen bei der gedruckten “Bild” inspirieren lassen, die heute auf jedwede Unkenntlichmachung der Gesichter verzichteten:
In der Rechtsabteilung der Axel Springer AG sollte man vielleicht schon mal über eine Urlaubssperre nachdenken. Im Fall der “U-Bahn-Schläger” von München hatte das Oberlandesgericht Hamburg “Bild” im vergangenen Jahr untersagt, einen der beiden Täter zu zeigen, der zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war (BILDblog berichtete).
Dass der Pressekodex bei der Berichterstattung über Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche “besondere Zurückhaltung” fordert, dürfte der Zeitung eh egal sein.
Mit Dank an die vielen, vielen Hinweisgeber!