In der vergangenen Woche wurde Monika Böttcher, die in einem Aufsehen erregenden Prozess wegen des Mordes an ihren zwei Kindern verurteilt worden war, aus der Haft entlassen. Und die “Bild am Sonntag” beginnt ihren Artikel darüber mit den Worten:
Monika Böttcher war vom Frankfurter Landgericht “zu ‘lebenslänglich’ verurteilt” worden, wie auch die “Bild am Sonntag” schreibt. Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, muss aber mindestens für 15 Jahre ins Gefängnis. Zu sagen, Monika Böttcher habe ihre Strafe “bis zum letzten Tag absitzen” müssen, ist also Unfug. Im Gegenteil: Sie kam zum frühestmöglichen Zeitpunkt frei.
Vielen Dank an Torben F.!