Das Landgericht Berlin hat die Axel Springer AG dazu verurteilt, dem Berliner Anwalt Johannes Eisenberg ein Schmerzensgeld von 20.000 Euro zu zahlen. Das bestätigte ein Gerichtssprecher gegenüber BILDblog. Es geht um diverse Veröffentlichungen in der “Bild”-Zeitung und in dem Blog kai-diekmann.de, das Springer für den “Bild”-Chefredakteur betreibt.
Kai Diekmann und die von ihm geleitete Zeitung führen seit einiger Zeit eine Art Rachefeldzug gegen Eisenberg, der im Namen prominenter und nicht-prominenter Mandanten in vielen Fällen erfolgreich gegen falsche oder unzulässige “Bild”-Berichte vorgegangen ist. Eisenberg vertrat auch die Tageszeitung “taz”, als Diekmann sie wegen einer Satire über eine (erfundene) missglückte Penisverlängerung auf Unterlassung und Schmerzensgeld verklagte. Vor Jahren hat Eisenberg der “Bild”-Zeitung bereits erfolgreich untersagen lassen, Fotos von ihm zu veröffentlichen.
Diekmann und “Bild” haben dennoch (oder gerade deshalb) immer wieder in besonders provozierender Weise über Eisenberg berichtet. “Bild” stellte ihn zum Beispiel als “Alien” dar, Diekmann veröffentlichte unter kaidiekmann.de Anwaltsschreiben Eisenbergs und machte sich über die Tippfehler darin lustig. Obwohl Gerichte die Veröffentlichungen immer wieder untersagten, ließ Springer nicht von dem verhassten gegnerischen Anwalt ab.
Nach Angaben von Eisenbergs Kanzlei begründete der Vorsitzende der Pressekammer in der heutigen Gerichtsverhandlung die Verhängung des Schmerzensgeldes damit, dass der Springer-Verlag auch nach den Verbotsverfügungen nicht damit aufgehört habe, Eisenbergs Persönlichkeitsrechte nachhaltig weiter zu verletzen.
Eisenbergs Kompagnon Stefan König interpretiert die Entscheidung so:
Das Urteil macht nachhaltig deutlich, dass auch ein mächtiger Medienkonzern die Persönlichkeitsrechte eines Gegners zu respektieren hat, der mutig und konsequent immer wieder gegen dessen Rechtsverletzungen vorgeht.
Springer kann gegen das Urteil in Berufung gehen.