Weimer sagt Verleihung ab, Schwere Zeiten beim “nd”, Familienministerin

1. Kulturstaatsminister Weimer sagt Verleihung des Buchhandlungspreises ab
(spiegel.de)
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer habe die Verleihung des Deutschen Buchhandlungspreises abgesagt, da der Eklat um den Ausschluss dreier nominierter Buchläden die Veranstaltung zu überschatten drohe. Kai-Uwe Vogt kommentiert beim “Börsenblatt”, dem “Fachmagazin der Buchbranche”: “Damit entzieht sich Weimer einer höchst blamablen Situation: Kurz zuvor [haben] alle nominierten Buchhandlungen sich mit den von der Liste der Preisträger gestrichenen linken Buchläden solidarisch erklärt – in Leipzig war geplant, ein Zeichen zu setzen. Sieht so aus, als wolle Weimer sich diesem Gegendruck nicht aussetzen.” Die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises hatte sich vom Ausschluss der drei Buchhandlungen bereits distanziert. Auf Bluesky merkt der “6-vor-9”-Kurator an: “Das Muster ist immer gleich: Autoritär handeln, maximalen Schaden anrichten, halbherzig zurückrudern, verbrannte Erde hinterlassen. Kurz nach seinem Amtsantritt schrieb Weimer, er wolle ‘die Korridore des Sagbaren und Darstellbaren weiten’. Was er wirklich tut: Er verengt sie systematisch.”
Nachtrag: Wie aus einer Erklärung des Rechtsanwalts Jasper Prigge, der einen der Buchläden vertritt, hervorgeht, soll Weimers Behörde die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen aktiv belogen haben. In einer Absage habe sie fälschlicherweise behauptet, die unabhängige Fachjury hätte sie nicht ausgewählt. Es habe sich jedoch durch Informationen eines Whistleblowers herausgestellt, dass die Läden sehr wohl prämiert werden sollten, zwei von ihnen sogar mit einem höher dotierten Sonderpreis für “besonders herausragende Buchhandlungen”. Man prüfe nun zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

2. So schwach argumentiert die Familienministerin
(netzpolitik.org, Sebastian Meineck)
Sebastian Meineck analysiert die lückenhafte Argumentation von Familienministerin Karin Prien, die sich im Bundestag nachdrücklich für ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ausgesprochen habe. Priens Behauptung, es gebe einen klaren wissenschaftlichen Konsens über dramatische Hirnschäden durch Soziale Medien, sei irreführend. Bisherige Studien würden lediglich geringe Korrelationen aufzeigen, die eigentliche Kausalität bleibe weiterhin ungeklärt.

3. “Neues Deutschland” erneut gestärkt – Beschäftigte sichern Zahlungsfähigkeit
(dju-berlinbb.verdi.de)
Um die drohende Zahlungsunfähigkeit der linken Tageszeitung “nd” im zweiten Quartal 2026 abzuwenden, habe die rund 70-köpfige Belegschaft erneut massiven Gehalts- und Arbeitszeitverzichten zugestimmt. Seit die Partei Die Linke sich aus dem Betrieb zurückgezogen habe, wirtschafte die heutige Verlagsgenossenschaft faktisch ohne nennenswertes Eigenkapital am Limit. Für ein dauerhaftes Überleben sei das kriselnde Medium dringend auf neue Genossenschaftsmitglieder, Abonnentinnen und Abonnenten angewiesen.

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4. Fernsehen SRF stellt Zuschauer bloss
(infosperber.ch, Marco Diener)
Das Schweizer Fernsehen SRF stehe massiv in der Kritik, da es bei der zeitversetzten Übertragung eines Fußballspiels einen Zuschauer in einer sekundenlangen Nahaufnahme gezeigt und durch einen spöttischen Kommentar gezielt bloßgestellt habe. Der Sender rechtfertige sein Vorgehen damit, dass Stadionbesucher beim Ticketkauf über die AGB automatisch in derartige Aufnahmen einwilligen würden. Der konkrete Fall widerspreche laut “Infosperber” jedoch den publizistischen Leitlinien des Hauses sowie den Vorgaben des Schweizer Presserats und Datenschützern.

5. RBB Media: “Betrieb eines Hotels keine Kernaufgabe”
(dwdl.de, Uwe Mantel)
RBB Media, der Werbevermarkter des öffentlich-rechtlichen RBB, trenne sich von einer Immobilie am Berliner Kaiserdamm, die bislang unter anderem als Hotel, Bürofläche und Bowlingbahn genutzt worden sei. Der Betrieb eines Hotels gehöre ohnehin nicht zu den Kernaufgaben der RBB-Werbetochter; das Gebäude aus den 1960er-Jahren weise zudem einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Mit diesem Schritt beende RBB Media das eigene Immobilienmanagement nun vollständig, um den wirtschaftlichen Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zu entsprechen.

6. GEMA klagt gegen Suno
(urheber.info)
Vor dem Landgericht München gehe die GEMA derzeit als europaweit erste Klägerin in einem wegweisenden Urheberrechtsstreit gegen den KI-Musikgenerator Suno vor. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, geschützte Welthits für das Training seiner generativen Künstlichen Intelligenz unlizenziert genutzt, gespeichert und reproduziert zu haben. Das für den 12. Juni angekündigte Gerichtsurteil werde mit Spannung erwartet.