Internes Papier, Böhmermann unterliegt, Ikonisches Attentats-Foto

1. So begründet das BMI das Compact-Verbot
(lto.de, Felix W. Zimmermann & Markus Sehl & Max Kolter)
Das Bundesinnenministerium (BMI) habe das rechtsextreme Magazin “Compact” verboten, weil es als Sprachrohr für verfassungsfeindliche Ziele fungiere. “Legal Tribune Online” liege ein 79-seitiges internes Papier des Ministeriums vor, das detailliert begründe, wie “Compact” aus Sicht des BMI die verfassungsmäßige Ordnung ablehnt und rassistische sowie antisemitische Inhalte verbreitet. Trotz Diskussionen um die Pressefreiheit sehe das Innenministerium in dem Verbot keinen Widerspruch, da hier die Meinungsfreiheit missbraucht werde.

2. Verfassungsschutz darf Zeitung “Junge Welt” erwähnen
(zeit.de)
Das Berliner Verwaltungsgericht habe entschieden, dass der Verfassungsschutz die Zeitung “Junge Welt” in seinen Berichten erwähnen darf, weil sie eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung nach marxistisch-leninistischem Verständnis anstrebe. Die Zeitung sehe im Handeln des Verfassungsschutzes einen Eingriff in ihre Pressefreiheit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die “Junge Welt” habe bereits Rechtsmittel angekündigt und wolle notfalls bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Weiterer Lesehinweis mit juristischen Details: Die “Junge Welt” darf wei­terhin vom Ver­fas­sungs­schutz erwähnt werden (lto.de, Maryam Kamil Abdulsalam).

3. Ein Jackpot, aber für wen?
(taz.de, Jörg Colberg)
Der Fotograf und Autor Jörg Colberg kommentiert das ikonische Foto, das nach dem Attentat auf Donald Trump entstanden ist: Trump inmitten von Sicherheitsbeamten mit erhobener Faust und US-Flagge hinter sich. Das Foto vermittle ein Bild der Stärke, wohingegen Live-Aufnahmen ein großes Chaos zeigen würden. Dieses Beispiel mache deutlich, wie die Fotografie komplexe Ereignisse vereinfache und dabei wichtige Aspekte ausklammere.

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4. So viel Hass wie nie: 40 Anzeigen wegen “GNTM”-Hetze
(dwdl.de, Timo Niemeier)
Wie Timo Niemeier bei “DWDL” berichtet, wurde die vergangene Staffel von “Germany’s Next Topmodel” von einer Rekordzahl an Hasskommentaren im Internet begleitet. ProSieben musste 40.000 problematische Kommentare löschen und habe 40 davon bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, da sie zum Teil strafrechtlich relevant waren. Diese Entwicklung verdeutliche das Ausmaß von Hass im Internet und die Bedeutung der Moderation von Social-Media-Kanälen.

5. Filmschaffende kriegen künftig mehr
(verdi.de)
Wie beim Gewerkschaftsmagazin “M” zu lesen ist, haben die Filmschaffenden nach langen Tarifverhandlungen deutliche Verbesserungen erreicht, darunter eine monatliche Vier-Tage-Woche, kürzere Tagesarbeitszeiten und eine verbesserte Altersvorsorge. Ab Januar 2025 gelten neue Arbeitszeit- und Überstundenregelungen sowie Gagenerhöhungen von jeweils 2,5 Prozent in den Jahren 2025 und 2026. Ein Ergebnis zu tariflichen Regelungen für den Einsatz von generativer KI bei Filmproduktionen stehe noch aus.

6. Jan Böhmermann unterliegt vor Gericht erneut bei Streit um Honig-Werbung
(spiegel.de)
Jan Böhmermann hat im Rechtsstreit um eine Honigwerbung, in der der Imker Rico Heinzig Böhmermanns Konterfei satirisch verwendete, erneut verloren. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden habe die Berufung in einem Eilverfahren des Moderators gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom Februar zurückgewiesen. Das Landgericht hatte damals entschieden, dass die Verwendung von Böhmermanns Bild und Namen durch Heinzig eine zulässige satirische Auseinandersetzung darstelle. Gegen die Entscheidung des OLG sei ein Rechtsmittel nicht mehr möglich, Böhmermann könne jedoch ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Dresden anstrengen.