Russlands Blockaden, Kampagnen-Aus, Unruhe beim PEN-Zentrum

1. Russland verbietet Facebook und Instagram
(tagesschau.de)
Ein russisches Gericht hat die Social-Media-Plattformen Facebook und Instagram im Land verboten. Der Mutterkonzern Meta sei angeblich extremistisch und handele gegen Russland und dessen Streitkräfte. Der ebenfalls zu Meta gehörende Messenger-Dienst WhatsApp soll dem Gericht zufolge nicht betroffen sein.

2. Russland blockiert europäischen Sender Euronews
(haz.de)
Die russische Medienaufsicht hat die Seiten des europäischen Fernsehsenders Euronews wegen angeblicher “Falschinformationen” über die “Spezial-Operation” in der Ukraine blockiert, wie der Krieg in Russland offiziell bezeichnet werden muss.

3. Initiatoren beenden #StopFundingHateNow-Kampagne
(meedia.de, Andreas Marx)
Die Kampagne #StopFundingHateNow hatte sich zum Ziel gesetzt, Werbetreibende darauf aufmerksam zu machen, wenn deren Werbung auf Fake-News-Seiten oder hasserfüllten Portalen auftaucht. Im Februar seien 1.500 deutsche Unternehmen davon betroffen gewesen. Nun geben die Kampagneninitiatoren auf. Als Grund nennen sie die Aussichtslosigkeit ihres Kampfs, mangelnde Unterstützung durch die Branche und die erheblichen Kosten für die Abwehr juristischer Angriffe.

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4. BKA soll nur finden, nicht löschen
(netzpolitik.org, Markus Reuter)
Das Bundeskriminalamt (BKA) entdeckt im Internet laufend Bilder und Videos, die Kindesmissbrauch zeigen, ist aber nicht dafür zuständig, die entsprechenden Dateien an die jeweiligen Provider zu melden oder löschen zu lassen. Dies gehe aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (PDF) der Linksfraktion hervor, die netzpolitik.org veröffentlicht. Markus Reuter erklärt die verworrene und problematische Situation.

5. Amtsvorgänger fordern Deniz Yücels Rücktritt als PEN-Präsident
(spiegel.de)
Vier ehemalige Präsidenten sowie eine ehemalige Präsidentin der Schriftstellervereinigung PEN-Zentrum Deutschland haben den Rücktritt des amtierenden Präsidenten Deniz Yücel gefordert. Mit seinen Äußerungen über den Krieg in der Ukraine habe Yücel seine Befugnisse überschritten und gegen die PEN-Charta verstoßen, die die Mitglieder verpflichte, “mit äußerster Kraft” für das Ideal einer “in Frieden lebenden Menschheit zu wirken”. Yücel hat die Vorwürfe und die Rücktrittsforderungen zurückgewiesen, unter anderem auch auf Twitter.

6. Beobachtung erlaubt
(taz.de)
Die linke Tageszeitung “junge Welt” wehrt sich juristisch gegen die eigene Erwähnung in Verfassungsschutzberichten, muss dies jedoch bis zur Eröffnung des Hauptsacheverfahrens und gerichtlichen Entscheidung hinnehmen. Das ergab eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das einen entsprechenden Eilantrag der “junge-Welt”-Herausgeber abgewiesen hat. Chefredakteur Stefan Huth ist damit erwartungsgemäß nicht einverstanden: “Die Entscheidung des Gerichts bedeutet einen drastischen Angriff auf die Pressefreiheit, auf die sich die Bundesregierung sonst so viel zugute hält.”