Das mit dem Recht ist eine seltsame Sache: Es gilt für alle.
Wenn ein Mann vor Gericht zieht und einer Zeitung verbieten lässt, eine lustige erfundene Geschichte über, sagen wir: eine missglückte Penisverlängerungsoperation in einer Spezialklinik in Miami zu veröffentlichen, weil sie seine “Intimsphäre” und “Ehre” verletze, dann darf er diese Geschichte auch selbst nicht verbreiten.
Aus dem Urteil des Landgerichts Berlin von 2002:
“In der Bild-Zeitung werden – wie der Kammer aus ihrer täglichen Arbeit bekannt ist – häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht. Oftmals verletzen die Beiträge sogar die Intimsphäre der Betroffenen. (…) Als Chefredakteur hätte [Diekmann] ohne weiteres die Möglichkeit, diese Rechtsverletzungen zu unterbinden (…). In manchen Fällen wird der Kläger sogar Initiator der Rechtsverletzungen sein. Die Kammer hält dafür, dass derjenige, der – wie der Kläger – bewusst seinen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer sucht, weniger schwer durch die Verletzung seines eigenen Persönlichkeitsrechtes belastet wird. Denn er hat sich mit Wissen und Wollen in das Geschäft der Persönlichkeitsrechtsverletzungen begeben (…).”
Seit 2002 droht der “taz” eine hohe Geldstrafe, wenn sie den Artikel “Sex-Schock! Penis kaputt?” von Gerhard Henschel verbreitet. “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann, der damals den Humor noch nicht als Waffe für sich entdeckt hatte, hatte gegen die Satire geklagt. Seine Forderung nach 30.000 Schmerzensgeld lehnte das Landgericht Berlin damals zwar mit einer inzwischen legendären Begründung ab, die heute noch so aktuell ist wie damals, weshalb wir sie gerne hier rechts wieder zitieren. Aber das Gericht verbot den Artikel.
Im Blograusch machte Diekmann das Stück, das er erfolgreich weggeklagt hatte, nun selbst wieder öffentlich: In dem unter seinem Namen geführten Blog der Axel-Springer-AG veröffentlichte er den Artikel ungekürzt und lesbar im Original-Layout.
Johannes Eisenberg, damals und heute Anwalt der “taz”, hat Diekmann und Axel Springer deshalb abgemahnt. Er fordert von Diekmann eine Erklärung, dass er aus den Rechten aus dem damaligen Urteil “keine Ansprüche mehr gegen die taz ableiten und auf das dort ausgesprochene Unterlassungsgebot verzichten und Einwände gegen die künftige Verbreitung dieses Textes durch die Mandantin nicht mehr erheben” werde.
Mit der ungenehmigten Veröffentlichung des “taz”-Artikels scheint Diekmann aber auch wieder einmal gegen das Urheberrecht zu verstoßen — entsprechende Schritte im Namen seiner Mandanten behält Eisenberg sich ausdrücklich vor und fügt hinzu:
Ihr Verhalten zeigt, in welch unerhörtem Maße Sie Rechte Dritter verletzen.
Gegenüber dem Mediendienst turi2 hatte Diekmann am Montag erklärt, Hausjuristen dürften vor der Veröffentlichung keinen Blick auf seine Einträge werfen. Inwiefern das einen Vorteil darstellt, ist nicht ganz klar.
PS: Diekmann sagte zum Start seines Blogs, er habe “viel vom Bildblog gelernt”. Den Eindruck haben wir nicht.
Mit Dank an den “Blogwart” der taz!
Nachtrag, 29. Oktober. Kai Diekmann nennt Eisenberg eine “Spaßbremse” und sein Vorgehen “originell”; die “taz” wiederum verweist auf die “rechtlichen Tatsachen”: “Und die gebieten nun einmal, dass man sich als Autor nicht ungefragt mit fremden Federn schmückt — schon gar nicht, wenn man ihrem Urheber diesen Schmuck zuvor verbieten ließ…”