Keine Schonzeit für den Rechtsstaat

Fast scheint es so, als hätten die Terroristen gewonnen, als hätte die RAF den Rechtsstaat besiegt. Denn Gesetze gelten nicht mehr für jeden gleich, Richter und Beweiserhebungen sind unnütz. Das könnte man zumindest gelegentlich meinen, wenn man die Berichterstattung von “Bild” verfolgt.

In diese Denkweise ordnet sich der Artikel auf Bild.de ein, der über die Verurteilung der früheren RAF-Terroristen Inge Viett berichtet:

Viett hatte im Juni 2008 in Berlin gegen ein Bundeswehr-Gelöbnis protestiert und dabei — so die Überzeugung des Gerichts — leichten Widerstand gegen zwei Polizeibeamte geleistet, indem sie sich beim Abführen mit den Füßen gegen die Laufrichtung stemmte. Dafür ist sie zu einer Geldstrafe von 225 Euro verurteilt worden.

Der ursprünglich erhobene Vorwurf der versuchten Gefangenenbefreiung wurde vom Gericht fallen gelassen. Für Bild.de ist auch dies offenkundig keine Folge der Beweisaufnahme, sondern ein Zeichen unbotmäßiger Milde des Gerichts.

Damit der Artikel diesen Eindruck erwecken konnte, mussten freilich einige Details wegfallen, die sich zum Beispiel bei Welt.de finden:

Nach Auffassung des Gerichts Tiergarten hatte Viett nicht — wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt — am Arm eines Polizeibeamten gezerrt, um die Festnahme eines jungen Mannes zu verhindern. Vielmehr habe sie versucht, die “aggressive Situation zu beruhigen”. Die Richterin sprach von einer “beschwichtigende Geste, weil es zuvor ganz schön zur Sache gegangen” sei.

Doch entlastende Fakten stören nur, Bild.de setzt lieber auf vollmundige Empörung:

Ein Skandal-Urteil! Denn Normalbürger ohne Vorstrafe müssen mit Haft bis zu zwei Jahren rechnen.

Und die Antwort auf die Frage “Schonzeit für eine Ex-RAF-Terroristin?” hätte sich Bild.de selbst geben können. Sie lautet: Nein.

Es ist zwar richtig, dass die Höchststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei zwei Jahren Gefängnis liegt. Dass unbescholtene Bürger wegen geringfügigen Widerstands jedoch zu solchen drakonischen Strafen verurteilt werden, ist jedoch ein Ammenmärchen.

So gibt der “Tagesspiegel” ein wenig Perspektive:

Krawalle bei Demonstrationen, Attacken auf Polizisten, Autobrände – fast täglich laufen derzeit im Moabiter Kriminalgericht Prozesse gegen mutmaßliche Linksextremisten. Mai-Randalierer erhielten zum Teil deutliche Gefängnisstrafen. Zu jeweils drei Jahren und drei Monaten wegen versuchter Körperverletzung wurden zwei 19-Jährige verurteilt, die einen Brandsatz warfen. Dass auch der Wurf einer gefüllten Plastikflasche auf einen Polizisten zu einer harten Sanktion führen kann, erlebte am Mittwoch ein 29-Jähriger, der sich nach Ausschreitungen bei der gescheiterten Besetzung des Flughafens Tempelhof verantworten musste: Ein halbes Jahr Gefängnis erging gegen den vorbestraften Angeklagten.

Mit Dank an Johannes G. Und Torsten B.