Der Presserat hat also einen Leitfaden veröffentlicht, der anhand konkreter Beispiele anschaulich macht, was Schleichwerbung ist. Leider beschränkt er sich ausschließlich auf gedruckte Medien.
Doch die Leute von Bild.de waren so aufmerksam, in ihrem Angebot ein aktuelles Musterbeispiel für die unzulässige Vermischung von redaktionellen und werblichen Inhalten in Online nachzuliefern: eine 20-teilige Bildergalerie, die zunächst mit Fotos von “Starkickern und ihren Autos” beginnt, um dann unvermittelt…
Aber sehen Sie selbst:
Mit Dank an Angus S.