“Eine Schande” sei dieses Urteil, “bitter für ganz Deutschland”. “Was für ein Irrsinn!”, ruft “Bild”-Autor Johannes C. Bockenheiemer in seinem Kommentar am vergangenen Mittwoch in der “Bild”-Zeitung und holt im letzten Absatz noch einmal ganz weit aus:
Dass Richter des Bundesverwaltungsgerichts unsere historische Verantwortung mit einem Maulkorb belegen, ist beschämend für ganz Deutschland.
In derselben “Bild”-Ausgabe und bei Bild.de hat Bockenheimer auch einen Artikel zu dem “Irrsinn” geschrieben, der ihn so aufwühlt:
Für das Existenzrecht Israels eintreten?
Dem Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Eric Schweitzer, ist das ab sofort nicht mehr erlaubt!
Grund sei “ein (Skandal-)Urteil des Bundesverwaltungsgerichts”, so Bockenheimer:
Darin untersagt das Gericht dem Dachverein der 79 regionalen Industrie- und Handelskammern (3,5 Millionen Mitgliedsunternehmen) jegliche politische Äußerung.
Der “Bild”-Autor nennt den Namen des Klägers, ein “Windkraft-Unternehmer aus Münster”, und schreibt über ihn:
Der Kleinunternehmer nahm u. a. Anstoß daran, dass Schweitzer in der “Ostfriesen-Zeitung” gemahnt hatte, dass Israels Existenzrecht “unantastbar” sei. Zugleich beschrieb der DIHK-Chef die Menschenrechtslage im Iran als “nicht hinzunehmen”.
Das, was Johannes C. Bockenheimer und “Bild” machen, ist Desinformation. Sie stellen falsche Zusammenhänge her, lassen einordnende Fakten aus und wichtigen Kontext weg. Sie geben sich allergrößte Mühe, einen “Skandal” zu konstruieren.
Für ein besseres Verständnis erstmal ein paar grundlegende Dinge zur Industrie- und Handelskammer (IHK): Gewerbetreibende und Unternehmen wie das des Klägers sind in Deutschland per Gesetz verpflichtet, Mitglied in der jeweiligen regionalen IHK zu sein. Was die IHK darf und was nicht, regelt das IHK-Gesetz. Darin heißt es unter anderem:
Die Industrie- und Handelskammern haben (…) die Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen
In Paragraph 1, Absatz 5 des Gesetzes steht ein für diesen Fall wichtiger Satz:
Nicht zu den Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gehört die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen.
Die regionalen Industrie- und Handelskammern haben sich zu einem Verein zusammengeschlossen, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Dessen Präsident Eric Schweitzer ist der Mann, der laut “Bild” vom Bundesverwaltungsgericht einen Maulkorb verpasst bekommen hat.
In den “Bild”-Medien klingt es so, als richte sich das Urteil des Gerichts gegen den DIHK beziehungsweise gegen DIHK-Präsident Schweitzer. Das ist aber gar nicht der Fall. Der Unternehmer aus Münster hatte gegen seine regionale IHK geklagt, die IHK Nord-Westfalen. Gegen diese IHK richtet sich auch das Urteil.
In den “Bild”-Medien klingt es so, als ginge es in dem Urteil um eine Aussage zum Existenzrecht Israels. Das ist aber gar nicht der Fall. Das Urteil besagt, dass die IHK Nord-Westfalen aus dem DIHK austreten muss – nicht wegen einer Aussage zu Israel, sondern “wegen fortgesetzter Kompetenzüberschreitungen”. Das Gericht schreibt in einer Pressemitteilung:
Das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK) kann den Austritt seiner Kammer aus dem Dachverband Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.) verlangen, wenn dieser mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat und keine hinreichenden Vorkehrungen bestehen, um die Wiederholung von Kompetenzverstößen zuverlässig zu verhindern.
Bei der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich also nicht um ein Urteil, das ein Windkraft-Unternehmer aus Münster gegen DIHK-Präsident Eric Schweitzer erstritten hat, damit dieser sich nicht mehr zum Existenzrecht Israels äußern darf, sondern um ein Urteil, das ein Windkraft-Unternehmer aus Münster gegen seine IHK erstritten hat, damit diese die Mitgliedschaft im DIHK beendet.
Aber wie kommen “Bild” und Bockenheimer dann auf ihren Israel-Spin? Als einen Grund für seine Entscheidung nennt das Bundesverwaltungsgericht, dass der DIHK “mehrfach und nicht nur in atypischen Ausreißerfällen die gesetzlichen Kompetenzgrenzen der Kammern überschritten hat”. Das heißt in diesem Fall konkret: Der DIHK und dessen Vertreter haben sich wiederholt öffentlich zu allgemein- und sozialpolitischen Themen geäußert. Einer IHK wäre das laut IHK-Gesetz nicht erlaubt. Das ist die Grundlage für die Klage des Windkraft-Unternehmers: Er hat Dutzende Beispiele vorgelegt, in denen sich der DIHK, der DIHK-Präsident oder der DIHK-Hauptgeschäftsführer in Interviews oder Verbandspublikationen zu politischen Fragen äußern. In einem Beispiel geht es auch um Israel: In einem Interview mit der “Ostfriesen-Zeitung” sagte DIHK-Präsident Eric Schweitzer, wie von “Bild”-Autor Bockenheimer zitiert, dass das Existenzrecht Israels “unantastbar”, und dass die Menschenrechtslage im Iran “nicht hinzunehmen” sei. Alle anderen der vielen, vielen Aussagen, die der Kläger den Gerichten vorgelegt hat, haben nichts mit Israel zu tun. Stattdessen geht es darin um die Mütterrente, um den Mindestlohn, um Studiengebühren, um den Hochwasserschutz, um Leiharbeit, um befristete Arbeitsverhältnisse, um die Vergabe der Olympischen Spiele, um Hans-Georg Maaßen, um Karl-Theodor zu Guttenberg und so weiter.
Dass die ursprüngliche Klage überhaupt nichts mit einer Aussage zum Existenzrecht Israels zu tun haben kann, zeigt schon ein Blick in die die Geschichte des Urteils und auf die vorangegangenen Instanzen: Die ganze Sache ging 2007 los, also vor 13 Jahren. Der Unternehmer beschwerte sich damals, dass sich die eigene IHK und der DIHK gegen die Förderung von erneuerbaren Energien und für Atomkraft ausgesprochen hatten. Wegen des aus seiner Sicht einseitigen Statements verklagte er die IHK Nord-Westfalen: Sie solle erstens die Äußerung unterlassen und zweitens aus dem DIHK austreten. Ein erstes Urteil hat das Verwaltungsgericht Münster im Mai 2009 gesprochen. Es ging weiter zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, wo es im Mai 2014 ein Urteil gab. Von dort ging es ein erstes Mal zum Bundesverwaltungsgericht. Dieses verwies den Fall im März 2016 zurück ans Oberverwaltungsgericht. Das Interview von DIHK-Präsident Schweitzer in der “Ostfriesen-Zeitung” existierte bis dahin noch gar nicht. Es erschien am 4. Oktober 2016. Erst als der Fall wieder beim Oberverwaltungsgericht lag, brachte der Kläger auch die Israel-Aussage ein – erneut als eines von zahlreichen Beispielen. In den anderen ging es um den Brexit, um die Erbschaftssteuer, um die Ökostrom-Umlage, um eine Einschätzung zur Bundestagswahl 2017, um die durch die USA verhängten Einreisebeschränkungen für Menschen aus bestimmten muslimischen Ländern, erneut um den Brexit, um die Präsidentschaftswahl in Kenia, um die Befristung von Arbeitsverträgen, um die Große Koalition, um die Sicherung der EU-Außengrenzen, um die CO2-Emissionen von Autos. Und das seien die “hier nur exemplarisch aufgezeigten Kompetenzüberschreitungen” des DIHK, so das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil:
Schon in Anbetracht der großen Zahl der hier nur exemplarisch aufgezeigten Kompetenzüberschreitungen kann von atypischen “Ausreißern” keine Rede sein.
Anders gesagt: Der Windkraft-Unternehmer konnte bei seiner ursprünglichen Klage noch gar nicht von Schweitzers Aussage zum Existenzrecht Israels wissen.
Interessant ist auch, wie “Bild”-Autor Johannes C. Bockenheimer Fetzen des Israel-Zitats für seine Zwecke aus dem Zusammenhang reißt. Die komplette Interviewantwort des DIHK-Präsidenten lautet (hier wortgleich bei NWZonline.de veröffentlicht):
Niemand arbeitet bedenkenlos mit dem Iran zusammen. Gerade für Deutschland ist das Existenzrecht Israels unantastbar. Und die Menschenrechtslage im Iran ist nicht hinzunehmen. Es ist richtig, dass Sigmar Gabriel diese Themen angesprochen hat, auch die Rolle des Iran im Syrien-Krieg. Konflikte lassen sich ohne Dialog und wirtschaftlichen Austausch nicht lösen. Meistens funktioniert Annäherung eben über Handel.
Den ganzen Teil, in dem sich Eric Schweitzer für eine Zusammenarbeit mit dem Iran ausspricht, weil “Annäherung eben über Handel” funktioniere, lässt Bockenheimer komplett unerwähnt. Schweitzers Plädoyer zur Kooperation mit den Terror-Mullahs, wie es bei “Bild” wohl heißen würde, passt natürlich auch so gar nicht zur eigentlichen Blattlinie. In weiteren Antworten erzählt Schweitzer übrigens von einer erfolgreiche Wirtschaftsreise in den Iran (“Wir sind ein gutes Stück vorangekommen. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit ist noch einmal vertieft worden”) und betont die Wichtigkeit des Iran für die deutsche Wirtschaft (“Der Iran ist für die deutsche Wirtschaft ein sehr bedeutsames Land, ein Zukunftsmarkt mit erheblichem Potenzial”). Der DIHK-Präsident spricht sich für eine Intensivierung der wirtschaftlichen Beziehungen aus (“Jetzt gilt es, die Marktanteile zurück zu gewinnen.”). Dass sich Eric Schweitzer so sehr über die Erfolge in der Zusammenarbeit mit einem Land freut, dessen Regime Israel vernichten möchte, nimmt seiner eigentlich wichtigen und richtigen Aussage zum Existenzrecht Israels deutlich an Kraft.
Dass sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht betonen, dass es sich bei den politischen Äußerungen des DIHK nicht um “atypische Ausreißerfälle” handelt, und dass genau dieser Umstand auch zum Urteil führte, ist mit Blick auf die “Bild”-Berichterstattung ebenfalls wichtig. Gäbe es nur die Aussage von DIHK-Präsident Schweitzer zum Existenzrecht Israels (und all die anderen Aussagen von EU-Außengrenze bis Mindestlohn nicht), wäre es nicht zu diesem Urteil gekommen. Denn dann wäre die Kompetenzüberschreitung nur ein einzelner “Ausreißerfall”. Gut möglich, dass die Klage sogar von Anfang an als unbegründet abgelehnt worden wäre. Dennoch bezieht sich “Bild”-Autor Bockenheimer ausschließlich auf das Israel-Zitat. Nur ein klitzekleines “u. a.” in seinem Artikel lässt erahnen, dass es vielleicht auch noch um andere Aussagen des DIHK ging.
Anders als es Bockenheimer und “Bild” darstellen, war für die Gerichte auch gar nicht die Stoßrichtung des Zitats entscheidend (der Kläger hatte es dem Oberverwaltungsgericht ohne jegliche Kommentierung – etwa: “Der DIHK-Präsident darf sich nicht zu Israel äußern.” – vorgelegt). Es ging nur darum, dass sich Eric Schweitzer ein weiteres Mal allgemeinpolitisch geäußert hat. Nur mal theoretisch angenommen: Hätte der DIHK-Präsident sich nicht für, sondern gegen das Existenzrecht Israels ausgesprochen (was ein ordentlicher Skandal wäre), hätte der Kläger das Zitat genauso gut als Beispiel in den Prozess einbringen können.
Zur Erinnerung noch einmal die “Bild”-Schlagzeile:
… mit völlig falschem “weil”.
Und so ging es vor dem Bundesverwaltungsgericht letztlich auch gar nicht um das Zitat zum Existenzrecht Israels. Personen, die bei der Verhandlung anwesend waren, bestätigen uns, dass das Wort “Israel” nicht ein einziges Mal gefallen ist. Dennoch machen “Bild” und Johannes C. Bockenheimer einen großen Skandal daraus. Sie stellen eine namentlich genannte Person und ein ganzes Gericht als Israelfeinde dar. Sie zeichnen ein falsches verheerendes Bild von der Justiz. Und sie verleihen der Angelegenheit eine höchstoffizielle Note: Im “Bild”-Artikel äußert sich der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein zu dem Fall. Er findet, das alles sei “ein Unding”.