Zwei “Bild”-Autoren auf falscher Wackelrecherche

Man kann sich völlig korrekt verhalten, nichts falsch machen, den Gesetzen entsprechend handeln – und dennoch landet man am Pranger der “Bild”-Redaktion.

Am vergangenen Montag in der Bundesausgabe der “Bild”-Zeitung:

Ausriss Bild-Zeitung - Radfahrerin, was machst du da mit den Kindern?
(Gesichter der Kinder und der Mutter von “Bild” verpixelt, weitere Verpixelung durch uns.)

Und auch Bild.de berichtete:

Screenshot Bild.de - Irrer Transport mitten in Frankfurt - Drei Kinder auf Muttis Wackelrad

Zum “irren Öko-Eltern-Taxi” schreiben die zwei Autoren:

Mit drei kleinen Kindern auf dem Gepäckträger strampelt diese Mutter wackelig auf dem Drahtesel über die Eschersheimer Landstraße, eine der am stärksten befahrenen Verkehrsschlagadern in Frankfurts Stadtteil Nordend.

Bei “Bild” fühlen sie sich sogar, igittigitt, ans Ausland erinnert:

Es sind Bilder, die man sonst nur aus Thailand oder Indien kennt: völlig überladene Fahrräder. Dort stapeln sie aber meist Waren und nicht kleine Kinder.

Hier sitzen drei Kinder hinter der Fahrerin in einem Rohr-Rahmen. Erlaubt ist dieser neue Fahrradtyp zum Kindertransport. Für 1-2, so zeigen es Hersteller auf ihren Internetseiten.

Diese Behauptung ist schlicht falsch. Bei dem Fahrrad auf dem Foto handelt es sich um ein Lastenrad der Firma Yuba, Modell “Mundo LUX”. Das hat laut Herstellerangaben “Platz für bis zu zwei Teenager oder drei Kinder”. Der von den “Bild”-Autoren erwähnte “Rohr-Rahmen” ist eine offizielle Erweiterung mit dem Namen “Monkey Bars”. Auch dazu schreibt der Hersteller: “Das Kindergeländer ist für bis zu drei Kinder konzipiert”. Also: alles in Ordnung “auf dem Drahtesel”.

Das sieht das “Bild”-Duo anders:

Die Straßenverkehrsordnung kennt so einen Fall gar nicht! Ist es schon völlig verboten, ein Kind ohne Kindersitz auf dem Gepäckträger mitzunehmen, aber gleich drei – dafür fehlte den Gesetzgebern die Vorstellung.

Auch das stimmt nicht. In der Straßenverkehrs-Ordnung gibt es sehr wohl eine Stelle, die die Mitnahme von Kindern auf einem Fahrrad beziehungsweise Lastenrad regelt. In Paragraph 21, Absatz 3 findet man zwei Voraussetzung: Die Person, die das Rad fährt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, und das Rad muss “zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet” sein:

Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

Ganz am Ende ihres Artikels haben die “Bild”-Autoren auch noch einen sehr “Bild”-typischen Vorschlag für die “Öko-Eltern-Taxi”-Mutter, die sie fälschlicherweise an den Pranger stellen:

Für solche Transporte gibt es übrigens ein anderes und völlig legales Fortbewegungsmittel: ein Auto.

Mit Dank an Thomas B. für den Hinweis!

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