Corona-Erlasse frei, Telegram als Medium, Überlassung des NSU-Urteils

1. Wichtige Entscheidung nach unserer Klage: Niedersachsen muss Corona-Erlasse herausgeben
(fragdenstaat.de, Arne Semsrott & Phillip Hofmann)
Die Transparenzinitiative “FragDenStaat” sorgt immer wieder dafür, dass der Staat sein eigenes Informationsfreiheitsgesetz und die sich darauf beziehenden Anfragen ernst nimmt. Dass dies notwendig ist, zeigt ein aktueller Fall: Das niedersächsische Justizministerium hatte sich geweigert, seine Erlasse zur Corona-Pandemie herauszugeben, und musste erst per Klage dazu gezwungen werden. Der Beschluss des Gerichts sei “elementar wichtig, denn er benennt, wie wichtig öffentliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen ist — und dass Informationen zum Coronavirus grundsätzlich als Umweltinfos gelten”.

2. Gegenöffentlichkeit für Corona-Zweifler
(deutschlandfunk.de, Stefan Römermann, Audio: 6:31 Minuten)
Der Smartphone-Messenger Telegram ähnelt dem bekannten Programm WhatsApp, doch es gibt einen wesentlichen Unterschied, wie Martin Fehrensen vom “Social Media Watchblog” erklärt: “Bei Whatsapp hat man eine Obergrenze von 256 Menschen, die man in einer Gruppe erreichen kann. Bei Telegram hingegen kann eine Gruppe bis zu 200.000 Mitglieder haben.” Dieser technische Umstand hat Telegram zu einem neuartigen Verbreitungsmedium gemacht, über das Leute wie die ehemalige “Tagesschau”-Sprecherin Eva Herman ihre Abonnentinnen und Abonnenten erreichen würden. Und das seien im Fall der ins Verschwörungsmilieu abgedrifteten Herman mehr als 100.000 Menschen.

3. Dicke Luft beim NDR: Jetzt begehren die Freien auf
(dwdl.de, Alexander Krei)
Der NDR muss in den kommenden Jahren 300 Millionen Euro einsparen. Die Sparmaßnahmen werden Programm und Personal betreffen. Der Stellenabbau werde sich für die Festangestellten nicht so dramatisch auswirken, denn es würden lediglich Planstellen nicht neu besetzt. Anders sehe es jedoch bei den Hunderten von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, die für einen Großteil des Programms verantwortlich seien.

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4. Ken Jebsen und Co: Wie Verschwörungstheoretiker versuchen, die öffentliche Debatte in Deutschland zu kapern
(nzz.ch, Christoph Prantner)
Einige Verschwörungserzähler würden die derzeitige Corona-Krise für ihre Agitation nutzen und ihren Aufruhr- und Umsturzfantasien freien Lauf lassen. Ein prominentes Beispiel dafür sei Ken Jebsen, der “wie ein Ablassprediger auf Speed” mit Worten auf sein Publikum einhämmere. Welche Mechaniken liegen dem zugrunde? Christoph Prantner erklärt die Methoden der Lautsprecher und Panikverbreiter und ordnet das Phänomen ein.
Weiterer Lesehinweis: Faktencheck: KenFM-Video “Gates kapert Deutschland!” (swr.de). Sehenswert auch das Walulis-Video zum Thema: “Gates kapert Deutschland” zerlegt (14:20 Minuten).

5. Gericht will Urteil erst nach “Belehrung” herausgeben
(tagesspiegel.de, Jost Müller-Neuhof)
Das Oberlandesgericht (OLG) München wollte sein Urteil zum NSU-Prozess nur an Journalistinnen und Journalisten herausgeben, wenn diese zuvor eine “Belehrung” unterschreiben. Diese Praxis stieß auf Unverständnis seitens des Deutschen Journalisten-Verbands und stehe zudem in Kontrast zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Nun habe das OLG eingelenkt und klargestellt, dass die “Überlassung des Urteils selbstverständlich nicht von der Unterzeichnung des Formblattes abhängig gemacht” werde.

6. Ohne Rettungsschirm
(sueddeutsche.de)
Obdachlosenzeitungen leben vom direkten Kontakt zwischen Verkaufenden und Lesenden und haben es wegen der derzeitigen Einschränkungen besonders schwer, durch die Krise zu kommen. Die “Süddeutsche Zeitung” hat sich bei fünf journalistischen Regionalprojekten umgeschaut: bei der Dresdner Straßenzeitung “drobs”, dem Berliner “Kompass”, “Hinz&Kunzt” aus Hamburg, dem Düsseldorfer Magazin “fiftyfifty” und Deutschlands ältester Straßenzeitung, dem Münchener “Biss”.