Im brandenburgischen Ort Werder (Havel) soll gestern ein Mann seine Ehefrau in einem Gartenteich ertränkt haben. Rettungskräfte versuchten noch vergeblich, die Frau wiederzubeleben.
Die “Bild”-Redaktion berichtete heute unter anderem in einer “Bild live”-Sendung über die Tat. Wer heute Mittag, als die Sendung lief, Bild.de aufgerufen hat, bekam automatisch dieses Vorschaubild zu sehen:
Die Unkenntlichmachung haben wir nachträglich hinzugefügt — bei Bild.de war der Reanimationsversuch der Rettungskräfte ohne jegliche Verpixelung zu sehen. Und damit auch die am Boden liegende Frau.
Vielleicht würde es sich für die “Bild”-Redaktion lohnen, mal ins Strafgesetzbuch zu schauen und dort den Paragraphen 201a nachzuschlagen, in dem es um die “Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen” geht. Und der in Absatz 2 “eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt”, thematisiert.
Im Sendungsstream zeigte Bild.de die Aufnahme erneut, mal unverpixelt, mal verpixelt:
(Diese Unkenntlichmachung stammt von “Bild”.)
Außerdem sei erwähnt, dass die Wahl des Begriffs “Ehe-Drama” durch die “Bild”-Redaktion keine gute ist, wenn, wie in diesem Fall, eine Frau von ihrem Ehemann getötet wird. Genauso wie etwa die “Familietragödie” verharmlost und beschönigt die Bezeichnung den Mord beziehungsweise Totschlag. Genaueres kann man hier und hier nachlesen.
Mit Dank an dp., @kurzmitteilung und @AFA161_ für die Hinweise!