Digitaler Nachlass, Leid und Gefahr in Krisengebieten, 150.000 Verfahren?

1. Was pas­siert mit meinem Face­book-Profil, wenn ich sterbe?
(lto.de, Hasso Suliak)
Die meisten Menschen kümmern sich nicht um ihren digitalen Nachlass und verdrängen das unangenehme Thema. Die Juristin Magdalena Naczinsky ist Mitautorin der Studie “Der digitale Nachlass – Eine Untersuchung aus rechtlicher und technischer Sicht”. Sie empfiehlt, zur Vereinfachung eine Liste der bestehenden Nutzerkonten samt Zugangsdaten zu hinterlassen. Aber Achtung: “Auf keinen Fall sollte eine solche Auflistung in einem Testament erfolgen, da sonst bei der Testamentseröffnung Unbefugte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen können. Wir empfehlen deshalb, dass der Nutzer die Zugangsdaten auf einem verschlüsselten lokalen Datenträger, also zum Beispiel einem USB-Stick, sichert.” Zur Verschlüsselung eigne sich bereits kostenlose Software. Naczinsky weiter: “Der Datenträger ist so mit einem Masterpasswort gesichert, das bei einer Vertrauensperson, etwa einem Notar, hinterlegt ist. Den Datenträger bewahrt der Erblasser selbst auf und im Testament erfolgt lediglich ein Hinweis darauf, wo Datenträger und Masterpasswort hinterlegt sind.”

2. 150.000 neue Verfahren durch Gesetz gegen Hasskriminalität erwartet
(zeit.de)
Das Gesetz gegen Hasskriminalität ist nicht nur datenschutzrechtlich umstritten, sondern erfordert auch deutlich mehr juristisches Personal als zuvor. Der Deutsche Richterbund rechnet mit bis zu 150.000 neuen Verfahren pro Jahr, für deren Bewältigung bundesweit etwa 400 zusätzliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und -richter nötig seien. “Der Rechtsstaat ist gefordert, der Spirale von Hass und Gewalt klare Grenzen zu setzen. Ohne deutlich mehr Personal und eine weitergehende Spezialisierung in der Justiz wird es aber nicht gehen”, so Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

3. So tickt der chinesische Podcastmarkt
(horizont.net, Constantin Buer & Vincent Kittmann)
Bei “Horizont” berichten Constantin Buer und Vincent Kittmann einmal im Monat über die neuesten Entwicklungen im Podcast-Business. In der aktuellen Ausgabe geht es um den chinesischen Audiomarkt und dessen Besonderheiten, um die sogenannten “Branded Podcasts” von Unternehmen und um die Frage, wie allumfassend und zielgenau Spotify seine Podcasts zukünftig vermarkten will.

4. Was Kurt Tucholsky schmutzig fand
(sudelblog.de, Friedhelm Greis)
Vor knapp zwei Wochen druckte die “taz” eine Glosse von Kurt Tucholsky aus dem Jahr 1922 über “das, was heute Hate Speech heißt”. Tucholsky-Kenner Friedhelm Greis schreibt im “Sudelblog”, dass diese Hasskommentare und Morddrohungen auf eine “klassische Fake-News-Kampagne” reaktionärer Blätter zurückgingen. Tucholsky habe wegen dieser Verleumdungen den Satz geprägt: “Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.” Ein Satz, der heute sinnentstellend im AfD-Umfeld verwendet werde, um sich etwa gegen Kritik an Ausländerfeindlichkeit zu immunisieren.

5. Unterwegs im Ausland 2: Leid und Gefahr in Krisengebieten
(anchor.fm, Levin Kubeth, Audio: 1:06:52 Stunden)
Der “Spiegel”-Reporter und Kriegsberichterstatter Christoph Reuter ist ein profunder Kenner des Nahen und Mittleres Ostens (Empfehlung des Kurators: Christoph Reuters Buch “Die schwarze Macht: Der ‘Islamische Staat’ und die Strategen des Terrors”). Im Medienpodcast “Unter zwei” hat sich Levin Kubeth mit Reuter über die gefährliche und spannende Arbeit in den Krisenregionen dieser Welt unterhalten. Technischer Hinweis: Der Link oben ist nur eine Möglichkeit, den Podcast zu hören. Das Gespräch kann auch über die üblichen Podcast-Player oder Spotify angehört werden.

6. Chronik: Januar 2020
(54books.de)
Die Literaturkritiker und -kritikerinnen von “54books” kommentieren die Mediengeschehnisse und Kulturereignisse des vergangenen Monats. Eine lesenswerte und abwechslungsreich durchmischte Chronik, in der es unter anderem um die Ereignisse beim WDR, Beethovens Geburtstag und den “Großschriftsteller” Uwe Tellkamp geht.