In Stuttgart ist am Sonntag ein Balkon mit einem Pool darauf eingebrochen. Auch die “Bild”-Medien berichten über den Unfall und schildern das alles so:
Frank (54) und Maria Josefa R. (53) stellten ein drei Quadratmeter großes Planschbecken auf den Balkon über dem familieneigenen Zimmereibetrieb in Stuttgart. Mit ihren Töchtern Anna-Maria (22) und Brigitte (21) sowie deren Freunden Eric R. (27) und Gianluca P. (25) hielten sich die Eltern gegen 18 Uhr auf dem Balkon auf.
DANN KRACHTE ES!
Der Balkon, eine Holzkonstruktion, stürzte auf einer Seite ab, wurde aber von einem darunter parkenden Transporter abgefangen. Sechs Personen wurden laut Polizei leicht verletzt, eine musste ins Krankenhaus gebracht werden.
Zur “wahrscheinlichen Ursache des Unfalls” schreiben “Bild” und Bild.de:
Der Balkon war überlastet! Sven Matis, Sprecher der Stadt Stuttgart: “Der Balkon muss 400 Kilonewton pro Quadratmeter als Last aushalten. Laut Berechnung des Baurechtsamts wiegt Wasser mit 70 Zentimetern Höhe im Pool fast doppelt so viel wie zulässig.”
Da passt rechnerisch überhaupt nichts zusammen.
Erstmal zu dem Zitat des Sprechers der Stadt Stuttgart: Für 400 Kilonewton wäre ein Gewicht von über 40 Tonnen notwendig. Das wäre sehr viel. Wir haben bei Sven Matis nachgefragt, ob er den “Bild”-Autorinnen Anna Schmatz und Alexandra zu Castell-Rüdenhausen dieses Zitat so gegeben hat. Ja, habe er. Der Fehler liege bei ihm. Tatsächlich müsste es vier Kilonewton pro Quadratmeter heißen, so Matis.
Aber selbst mit dem richtigen Zitat wären die “Bild”-Angaben noch falsch: Der Pool war nicht “drei Quadratmeter groß”; er hatte einen Durchmesser von “etwa drei Metern”, wie die Polizei schreibt. Daraus ergibt sich eine Fläche von etwa sieben Quadratmetern. Und bei einer Höhe von 70 Zentimetern ein Volumen von 4900 Litern (statt 2100 Litern bei den “Bild”-Angaben). Das daraus resultierende Gewicht von 4900 Kilogramm waren für den Balkon offenbar zu viel.
Mit Dank an Vincenzo M. und Jonas H. für die Hinweise!
Nachtrag, 5. Juli: Mehrere Leserinnen und Leser weisen uns darauf hin, dass zum Gewicht des Pools und des Wassers im Pool noch das Gewicht der (mindestens) sechs Personen auf dem Balkon beziehungsweise im Pool kam. Das sollte man in der Rechnung nicht unterschlagen.
Mit Dank an die Hinweisgeber!