“Sex-Mobbing, Nazi-Sprüche, Sauf-Exzesse, Ekel-Attacken”: Axel Springer muss 110.000 Euro zahlen

Die Zerstörung kam in vier Akten. Im September 2016 veröffentlichte die Frankfurt-Ausgabe der „Bild“-Zeitung eine Artikelserie über einen Mann, der in der Stadtverwaltung einer hessischen Gemeinde arbeitet. Innerhalb weniger Tage entlud die Zeitung dabei ihre geballte, existenzzerschmetternde Kraft und machte aus dem Fachbereichsleiter ein alkoholsüchtiges, perverses, menschenverachtendes Scheusal.

In vier aufeinanderfolgenden Ausgaben präsentierte „Bild“ den Mann groß auf der Aufmacherseite des Regionalteils – zusammen mit den unfassbaren Vorwürfen, die gegen ihn erhoben wurden: Dinge, die er gesagt und getan haben soll, die, so „Bild“, „an Menschenverachtung kaum noch zu überbieten sind“. Seine Untergebenen soll er „bis zum Zusammenbruch gequält haben“, schrieb „Bild“, es gehe um „SEX-MOBBING, NAZI-SPRÜCHE, SAUF-EXZESSE, EKEL-ATTACKEN!“ Womöglich sei der Mann „der schlimmste Vorgesetzte Deutschlands“. Was aber noch schlimmer ist: Inzwischen wurde gerichtlich festgestellt, dass nichts davon stimmte.

Den ersten Teil der Anschuldigungen veröffentlichten „Bild Frankfurt“ und Bild.de am 16. September. Der Vorwurf: Sex-Mobbing.

Große Schlagzeile auf der Aufmacherseite des Frankfurter Regionalteils: SEX-MOBBING-VORWÜRFE gegen [von uns unkenntlich gemacht]
(Alle Unkenntlichmachungen von uns.)

Unter anderem, heißt es dort, soll der Mann durch die Büroräume gebrüllt haben, die Mitarbeiterinnen seien „blöde Fotzen und Schlampen“ bzw. „dreckige Nutten“, die ihm „mal einen blasen“ sollen oder „eine Drecksau im Bett“ seien. Über fremde Frauen habe er gesagt, sie seien „schwarze, fette Schlampen, die beim Vögeln stinken“.

Am Tag darauf der nächste Teil: „Erschreckende Alkohol-Exzesse“.

Große Schlagzeile auf der Aufmacherseite des Frankfurter Regionalteils: Schlimme Vorwürfe gegen [...] - SUFF-EXZESSE im [...] Rathaus

Der Mann habe im Büro bereits vormittags Portwein getrunken und sei gegen 15 Uhr „nur noch schwankend über den Flur“ getreten. Offenbar habe er sich „alkoholbedingt nicht mehr unter Kontrolle“, bisweilen sei er so betrunken gewesen, „dass er gestützt und sogar mindestens einmal getragen werden musste“.

In der nächsten Ausgabe: „Nazi-Vorwürfe“.

Große Schlagzeile auf der Aufmacherseite des Frankfurter Regionalteils: Schlimme NAZI-VORWÜRFE gegen [...]

Der Mann habe unter anderem gesagt, dass es ihn „ankotzt, dass er sich um die Scheiß-Integrationskinder in den Kitas kümmern muss, früher wären die alle ins KZ gekommen, da hätte sich das alles von alleine erledigt.“ Eine kleinwüchsige Mitarbeiterin soll er als „Mongo“ bezeichnet und gesagt haben, dass „diese Krüppel im KZ vergast werden sollen“. Er habe der Frau geraten, sie solle ihr Kind doch „in ein Heim geben oder noch besser an die Zigeuner verkaufen, die suchten Kinder“. Mindestens dreimal wöchentlich habe er durch den Flur gebrüllt: „Hätte der Alte beim Ficken mal auf den Herd gespritzt, dann würde es diesen Krüppel nicht geben“.

In der nächsten Ausgabe: „Ekel-Vorwürfe“.

Große Schlagzeile im Frankfurter Regionalteil: EKEL-VORWÜRFE gegen [...]

Der Mann habe „immer wieder von ‘Blasen’ und ‘Lecken’“ erzählt und gesagt, „ihm gehe gleich einer ab“. Am Tisch einer Mitarbeiterin habe er eine Salami gegessen, und weil er mit vollem Mund sprach, sei sie herausgefallen, da habe er sie wieder aufgehoben und erneut gegessen. Er habe eine Mitarbeiterin angerülpst und gefragt, was er gegessen hätte. Er habe von „Sauffreunden“ erzählt, die sich „in die Hose geschissen“ oder „über den Tresen gekotzt“ hätten. Er habe von einem anstehenden Swinger-Wochenende erzählt, „bei dem er das ganze Wochenende ‘vögeln’ würde“. Immer wieder habe er sich „Grind von seinem Hinterkopf“ gekratzt und sich „diesen in seinen Mund“ gesteckt.

Wahnsinn.

Nun müsste man angesichts der Schwere dieser Vorwürfe eigentlich erwarten, dass Journalisten, die sie verbreiten, die Sache gründlichst recherchieren. Dass sie verschiedene Zeugen befragen, dass sie Beweise sammeln, dass sie wenigstens den Beschuldigten zu Wort kommen lassen. Doch „Bild“ tat nichts davon.

Für alle vier Artikel, für all die furchtbaren Vorwürfe gab es nur eine einzige Quelle: das „Mobbingtagebuch“ einer ehemaligen Mitarbeiterin des Mannes. Die hatte die Stadt wenige Wochen zuvor auf Schmerzensgeld verklagt und behauptet, der Fachbereichsleiter habe sie gedemütigt und gemobbt. Die angeblichen Übergriffe des Mannes hatte sie in jenem „Mobbingtagebuch“ festgehalten. Die “Bild”-Redaktion bekam Wind davon und machte daraus kurzerhand eine vierteilige Artikelserie, in der sie weite Teile des Tagebuchs ungeprüft abschrieb. Das „Sex-Mobbing“, die „Suff-Exzesse“, die „Nazi-Sprüche“, die „Ekel-Attacken“ – sie alle beruhten allein auf den Behauptungen der ehemaligen Mitarbeiterin. Der beschuldigte Mann selbst sei „nicht zu erreichen“ gewesen, schrieb „Bild“ damals.

Fast drei Jahre ist das nun her.

Vor Kurzem hat das Landgericht Frankfurt den Axel-Springer-Verlag wegen der Berichterstattung in vier separaten Verfahren verurteilt: Insgesamt muss der Verlag dem Mann bemerkenswerte 110.000 Euro Geldentschädigung zahlen. Die „Bild“-Medien hätten mit ihren Artikeln „in schwerwiegender Art und Weise gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung“ und die ihnen „obliegenden journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen“, stellte das Gericht fest.

Während der Prozesse hatten die Richter noch viele weitere Zeugen befragt und kamen zu dem Schluss, dass die Behauptungen der ehemaligen Mitarbeiterin unwahr seien: Ihre Vorwürfe seien „durch eine Vielzahl von Zeugen glaubhaft widerlegt worden“. Die Kammer sei von der „Unglaubwürdigkeit“ der Mitarbeiterin und der „Unglaubhaftigkeit ihrer gesamten Aussage“ überzeugt.

Die Beweislast lag in diesen Fällen bei „Bild“, das heißt, die Zeitung hätte belegen müssen, dass die Vorwürfe wahr sind. Doch das konnte sie nicht. Sönke Schulenburg, einer der beiden Autoren, räumte vor Gericht sogar ein, dass er vor der Veröffentlichung weder mit der Mitarbeiterin noch mit dem Beschuldigten gesprochen habe. Er habe versucht, den Mann telefonisch zu erreichen und sei zu seinem Wohnhaus gefahren, jedoch erfolglos. Allerdings war der Mann zu dieser Zeit im Urlaub, was Schulenburg, so das Gericht, auch wusste. Seine Bemühungen seien demnach „nicht ausreichend“ gewesen. Außerdem sei er „nur wenige Stunden vor der Veröffentlichung“ des ersten Artikels zum Haus des Mannes gefahren, darum sei fraglich, ob diese Frist überhaupt ausgereicht hätte.

Bemerkenswert übrigens auch die Argumentation der Springer-Anwälte: Das Schweigen des Mannes sei ein gewichtiges Indiz dafür, dass die Vorwürfe zutreffend seien.

In ihrem Urteil folgten die Richter jedoch größtenteils der Argumentation von Felix Damm, dem Anwalt des Mannes. Der spricht auf unsere Anfrage von einem „vernichtenden Feldzug“ der „Bild“-Medien:

An vier aufeinanderfolgenden Werktagen wurde unser Mandant in der Region, in der er lebt und arbeitet, ungeprüft und nicht im Ansatz verifiziert, durch Axel Springer als saufendes, pöbelndes Sex- und Nazi-Ekelpaket diffamiert und wie eine Sau durchs Dorf getrieben. Sein Name wurde genannt, sein Bildnis wurde gezeigt. Diese Rücksichtslosigkeit war schon erschreckend.

Der Verlag hat nun die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Bei Bild.de sind die vier Artikel nach wie vor online.

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