1. Ermittlungen wegen CumEx-Files: Angriff auf die Pressefreiheit?
(daserste.ndr.de/panorama)
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen den Investigativjournalisten und “Correctiv”-Chefredakteur Oliver Schröm. Im Oktober hatte “Correctiv” gemeinsam mit 18 Medienpartnern die Rechercheergebnisse zum Cum-Ex-Skandal veröffentlicht, der als größter Steuerraubzug Europas (geschätzter Schaden: mehr als 55 Milliarden Euro) in die Geschichte eingehen könnte. Anstatt Schröm (und die anderen an der Aufdeckung Beteiligten) mit dem Verdienstkreuz auszuzeichnen, ermittelt man gegen ihn wegen angeblicher “Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen”.
Weiterer Lesehinweis: Journalismus ist kein Verbrechen: Der offene Brief von “Correctiv” an Justizministerin Barley und Finanzminister Scholz: “Sehr geehrter Herr Finanzminister Olaf Scholz, wir fordern Sie auf, gemeinsam mit Ihren Kollegen in Europa endlich unsere Staatskassen vor Ausplünderung zu schützen. Sehr geehrte Frau Justizministerin Katarina Barley, wir fordern Sie auf, investigative Recherchen von Journalisten nicht zu kriminalisieren. Sorgen Sie dafür, dass Journalisten nicht wegen Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen strafrechtlich verfolgt werden können. Der Rechtsstaat muss sich auf die Verfolgung der Täter konzentrieren. Steuerraub ist ein Verbrechen. Journalismus nicht.”
Bei “Spiegel Online” ordnet Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der TU Dortmund, den Fall juristisch ein: “Pressefreiheit stößt manchmal an Grenzen”.
2. Absage an eine Gesellschaft
(spiegel.de, Nils Minkmar)
Die französischen “Gelbwesten” sind das perfekte Medienphänomen, wie Nils Minkmar bei “Spiegel Online” ausführt: “Man kann etwas Revolutionsfolklore hineindeuten, nach Belieben personalisieren und viel Häme gegen Macron verbreiten. Gescheiterter Star, das lesen die Leute ja gern. Aber diese Deutungen verkennen die fundamentale, ja intime Dimension der Verzweiflung in Frankreich. Sie hat mit der Erkenntnis zu tun, dass der Nationalstaat nicht mehr viel, aber Europa noch lange nicht genug vermag, um normale Bürger zu fördern.”
3. Livestreams von Schießereien
(twitter.com, Martin Kaul)
“taz”-Reporter Martin Kaul erklärt auf Twitter, warum aus seiner Sicht Leute ohne journalistischen Hintergrund keine Livestreams von Schießereien erstellen sollten.
4. Wenn Unternehmen unfreiwillig gegen die AfD werben
(faz.net, Jonas Jansen)
Jonas Jansen berichtet über die aktuellen Fälle von politischem Adbusting. Dabei handelt es sich um gefälschte Wahlplakate, auf denen bekannte Marken vermeintlich eine politische Botschaft verkünden. Für großes Aufsehen hatte kürzlich ein angebliches Coca-Cola-Plakat gesorgt (“Sag nein zur AfD”). Nun wurde ein Nutella-Plakat gefälscht und das Bild davon in den sozialen Medien verbreitet. Die Einordnungen der Adbustings gehen auseinander: Die Aktivisten sehen sie als legitime politische Äußerung, die betroffenen Unternehmen als Sachbeschädigung und Rufgefährdung.
5. Übersetzungsautomaten statt Sprachbarrieren
(medienwoche.ch, Adrian Lobe)
Die Übersetzungstechnologie hat in den vergangenen Jahren gewaltige Fortschritte gemacht. Medienhäuser könnten davon profitieren, indem sie ihre Publikationen demnächst in verschiedenen Sprachen anbieten und dadurch ausländische Märkte erschließen. Dabei sind sie jedoch auf Unternehmen wie Google und deren Übersetzungsdienste angewiesen. Adrian Lobe sieht neben den Chancen auch die Risiken: “Die Gefahr dabei ist, dass der Internetkonzern nicht nur die Verbreitung von Inhalten kontrolliert (wer sieht welche Artikel?), sondern dass dem Konzern auch eine Sprachmacht zuwächst, indem seine Algorithmen Auslegungsregeln für Übersetzungen festzurren. Es geht dabei nicht um Stilkritik, sondern um die Deutungshoheit über Begrifflichkeiten. Ob man die Ausschreitungen in Chemnitz als einen “wütenden Mob” (angry mob, so die NYT) oder “Hetzjagd” bezeichnet, macht in der politischen Bewertung der Vorkommnisse einen erheblichen Unterschied.”
6. 26 Jahre später …
(twitter.com, Patrick Bahners)
Vor 26 Jahren hatte Patrick Bahners in der “FAZ” über die plagiatsverdächtige Doktorarbeit von Margarita Mathiopoulos geschrieben und dafür eine Gegendarstellung kassiert. 26 Jahre später schließt sich der Kreis: Die Potsdamer Honorarprofessorin verliert ihren zusammenplagiierten Doktortitel nun endgültig. Ihre Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde abgelehnt.