Rechte-Verlagerung, Verwischte Grenzen, Hashtag-Debatten

1. Rechte Propaganda-Plattform sucht Asyl in Sachsen
(tagesspiegel.de, Matthias Meisner)
Das rechte Internetportal “JouWatch” hat seinen Sitz von Thüringen nach Sachsen verlegt. Einer der Gründe: Das Finanzamt Jena wollte anscheinend die Gemeinnützigkeit prüfen, eine Aberkennung hätte sich negativ auf den Betrieb der Plattform auswirken können. In Sachsen erhofft man sich wohl ein angenehmeres Klima.

2. Verwischte Grenzen
(deutschlandfunk.de, Stefan Fries, Audio, 8:21 Minuten)
Der ehemalige Mitherausgeber und Chefredakteur des “Focus” ist auch mit 81 Jahren noch recht fleißig: In seinem alten Blatt schreibt Helmut Markwort jede Woche das “Tagebuch”. Gleichzeitig kandidiert er bei den bayerischen Landtagswahlen für die FDP. Das Verlagshaus Burda sieht darin keinen Interessenkonflikt. Der Erlanger Medienethiker Prof. Schicha empfiehlt Markwort zumindest eine Schreibpause.

3. BGH – ZDF muss formulierte Erklärung eines polnischen Gerichts nicht veröffentlichen
(wbs-law.de)
In einer ZDF-Doku aus dem Jahr 2013 über die Befreiung verschiedener Konzentrationslager wurden die Lager Majdanek und Auschwitz als “polnische Vernichtungslager” bezeichnet. Nachdem die Formulierung von der polnischen Botschaft beanstandet wurde, änderte das ZDF den Text seinerzeit in “deutsche Vernichtungslager auf polnischem Gebiet”, veröffentlichte eine Korrekturnachricht und bat bei einem ehemaligen Häftling um Entschuldigung, der sich deswegen beschwert hatte. Dies ging dem ehemaligen KZ-Häftling jedoch nicht weit genug. Er wollte mit Hilfe eines polnischen Gerichts das ZDF dazu zwingen, eine vorformulierte Erklärung zu veröffentlichen. Wozu das ZDF jedoch nicht verpflichtet ist, wie jetzt der Bundesgerichtshof entschied. Dies würde gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie gegen die Medienfreiheit verstoßen.

4. Im Zeichen des Hashtags
(sueddeutsche.de, Carolin Werthmann)
Eine im Auftrag des Hamburger Hans-Bredow-Instituts durchgeführte Studie hat untersucht, inwieweit das Stimmungsbild auf Twitter dem der Bevölkerung ohne Twitter-Account entspricht. Das Ergebnis ist relativ ernüchternd: Twitterdiskurse würden nicht repräsentieren, was die Allgemeinheit im Netz bewegt, und schon gar nicht, was Menschen ohne Internetzugang beschäftige. “SZ”-Autorin Carolin Werthmann: “Dennoch können die Hashtag-Debatten eine andere Funktion erfüllen: Indem sie extreme Standpunkte aufzeigen, sind sie ein Seismograf für radikale Trends und Positionen.”

5. Journalist erhält Strafbefehl wegen Veröffentlichung von Zyto-Akte
(deutsche-apotheker-zeitung.de, Hinnerk Feldwisch-Drentrup)
Im Prozess um den Bottroper Zyto-Apotheker soll ein Journalist Teile einer Strafakte ins Internet gestellt haben. Dies könnte für ihn unangenehme Folgen haben: Die Staatsanwaltschaft hat Strafbefehl gegen ihn beantragt, den das Amtsgericht Essen nun erlassen hat. Wissenschaftsjournalist Hinnerk Feldwisch-Drentrup erklärt den Fall, bei dem es auch um Prozesstaktik geht. Heikel sei zudem, dass der Journalist mehrfach kritisch über die Staatsanwaltschaft berichtet hatte, die gegen ihn ermittelte.

6. Her mit meinen Daten!
(spiegel.de, Markus Böhm & Angela Gruber & Judith Horchert)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Nutzern umfassende Auskunftsrechte gegenüber Websitebetreibern ein. Beim “Spiegel” haben zwei Redakteurinnen und ein Redakteur die Probe aufs Exempel gemacht und Facebook, Netflix sowie Onlinehändler angeschrieben. Man ahnt, dass es sich um viele Daten handeln wird, aber ist dennoch überrascht: Allein die Antwort von Netflix auf die Datenabfrage umfasste 450 PDF-Seiten.
 Überrascht ist man jedoch auch von des “Spiegels” eigenem Umgang mit Daten.
(Und ja, auch hier im BILDblog gibt es noch Werbetracker, aber damit ist dank Euch bald Schluss.)