Der 60-jährige Koch aus Dingolfing, der gestern in einem Gerichtsgebäude in Landshut um sich schoss und dabei seine Schwägerin tötete, muss ein gefährdeter Mann gewesen sein. Einer, der zu seiner Sicherheit unbedingt eine Waffe braucht. Und einer, der neben seiner Tätigkeit als Koch auch noch andere Jobs gemacht hat. Polizist beispielsweise. Oder Bodyguard. Deswegen durfte er seine Waffen samt Munition auch in der Öffentlichkeit tragen, im Gegenzug allerdings musste er seinen Waffenschein alle drei Jahre neu beantragen.
Sie staunen? Unsinn, sagen Sie?
Stimmt. Der 60-jährige Koch aus Dingolfing hätte die Voraussetzungen für einen Waffenschein mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt und einen solchen auch nicht bekommen. Und dass man ihm diesen Waffenschein auch noch gleich 40 Jahre lang gewährte hätte, ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich. Tatsächlich war der Mann also Inhaber einer Waffenbesitzkarte, die deutlich leichter zu erhalten ist als ein Waffenschein.
Das hat weniger mit den eigentlichen Waffen zu tun, die man besitzen darf, als vielmehr mit den damit verbundenen Auflagen. Inhaber einer Karte sind zum Besitz bzw. Tragen einer Waffe lediglich auf dem eigenen Grundstück oder eigenen Wohnung oder (im Falle von Jägern) auf dem Jägerstand berechtigt. Bei einem Transport müssen Waffen und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden. Gegen all diese Auflagen hat der 60-jährige Täter gestern also schon verstoßen, bevor er um sich schoss. Wäre er Besitzer eines Waffenscheins gewesen, wäre sein Vorgehen (Tragen einer — auch geladenen — Waffe in der Öffentlichkeit) nicht zu beanstanden gewesen.
Der Berliner Kurier sieht trotzdem einen Zusammenhang – und schreibt:
Die Tat auszuführen, war für Franz N. kein Problem: Als Sportschütze hatte er seit 1974 einen gültigen Waffenschein für drei Revolver.
Den vermeintlich kleinen, aber entscheidenden Unterschied zwischen Karte und Schein lassen auch andere weg: Bild.de deklariert den Mann ebenfalls als Inhaber eines Waffenscheines. Die Zeitungen direkt vor (Tat-)Ort machen es auch nicht besser: Sowohl Passauer Neue Presse als auch Straubinger Tagblatt schreiben ungerührt von einem “Waffenschein”.
Nebenher bemerkt: Bei Bild.de ist immer noch die Rede von einem “Amoklauf”. Als ziemlich gesicherte Erkenntnis allerdings gilt inzwischen, dass es sich bei der Schießerei um eine geplante Tat in einem Familienstreit handelt.
Mit Dank an Micha B. und Matthias K.!