Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat, in dem Gewaltenteilung praktiziert wird. Die Strafverfolgungsbehörden gehören dabei der Exekutive, die Gerichte der Judikative an. In Strafprozessen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, der Angeklagte hat das Recht auf einen fairen Prozess und juristischen Beistand, am Ende urteilt das Gericht.
Soweit die graue Theorie der Juristerei. Und jetzt schnell wieder hinein in die bunte Wunderwelt von Bild.de:
Mit Dank an Lisa H. und Robert K.
Nachtrag, 16.15 Uhr: Bild.de hat aus der “Staatsanwaltschaft” das “Landgericht Frankfurt (Oder)” gemacht.