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Fusionshindernis “Bild”

Das Kartellamt hat massive Bedenken gegen die geplante Fusion der Axel Springer AG mit ProSiebenSat.1. Nach jetzigem Stand ist sie nicht genehmigungsfähig. Es geht um den drohenden mangelnden Wettbewerb im Fernsehwerbemarkt und im Anzeigenmarkt der überregionalen Zeitungen, vor allem aber um das Fast-Monopol der “Bild”-Zeitung im Markt der Boulevardzeitungen.

Kartellamts-Präsident Ulf Böge sagt im “Tagesspiegel”:

Bei Straßenverkaufszeitungen hat Springer mit „Bild“ 80 Prozent Marktanteil. Diese Position darf nicht durch redaktionelle oder werbliche Unterstützung des Fernsehens verstärkt werden.

Springer hatte behauptet, der Konzern gebe sich mit der Übernahme eine vergleichbare Struktur wie der Konkurrent Bertelsmann (“Stern”, RTL). Dem widerspricht Böge in der “FTD” heftig:

“Das ist der Unterschied vom Springer-Fall zu Bertelsmann, dass Springer mit der “Bild”-Zeitung eine marktbeherrschende Stellung einnimmt. Daher wäre es eine falsche Betrachtungsweise, wenn man sagen würde: Was Bertelsmann darf, muss Springer auch dürfen. (…) Die “Bild”-Zeitung könnte durch entsprechende werbliche Maßnahmen mehr Aufmerksamkeit erhalten, etwa durch Hinweise im Fernsehen darauf, was in “Bild” steht, Das würde eine sehr weit reichende Absicherung der ,Bild‘-Zeitung im Lesermarkt bedeuten – mit der Folge, dass dort noch weniger Wettbewerb herrscht.”

Der Medienkonzentrationsforscher Horst Röper erläutert in der “Frankfurter Rundschau”:

“Bild hat als die Milchkuh des Konzerns immer schon eine zentrale Stellung gehabt. Und verbunden mit der Marke Bild sind ja noch etliche weitere Aktivitäten von Springer. Die Verbundmöglichkeiten zwischen Bild und den TV-Sendern stellen die eigentliche Hürde im Fusionsverfahren dar. Diese zu entkräften, dürfte für Springer schwierig werden.”

Die “Berliner Zeitung” kommentiert:

Zwölf Millionen Menschen lesen täglich die Bild-Zeitung. Ihr Chefredakteur, Kai Diekmann, triumphierte zuletzt, “Bild” sei das neue Leitmedium der Republik. Gemeinsam mit den anderen Zeitungen und Zeitschriften aus dem Hause Springer dominiert sie nicht nur den Meinungs-, sondern auch den Anzeigenmarkt. Darf ein derart mächtiger Verlag auch noch die größte TV-Senderkette des Landes besitzen?

Nein, hat nun das Bundeskartellamt geurteilt. (…)

Erstmals hat das Kartellamt im Fall Springer/ProSiebenSat.1 medienübergreifende Aspekte bei der Beurteilung eines Fusionsvorhabens zu Grunde gelegt. Zu Recht. (…) Crossmediale Vermarktungsstrategien sind ebenso denkbar wie redaktionelle Verflechtungen und PR-Kampagnen für das jeweilige Schwesterunternehmen.

Springer wird nun also etwas von seiner Macht abgeben müssen. Das ist nicht nur gut für den Wettbewerb, sondern auch für die Meinungsvielfalt.

  

So knacken Sie den “Bild”-Kapierschutz

“So knacken Sie den CD-Kopierschutz”, lockt ein Artikel bei Bild.de. Aber keine Sorge, damit ist nicht etwa gemeint, verbotenerweise den Kopierschutz von CDs zu knacken:

Wer sich bisher geärgert hat, daß sich einige CDs nicht auf den MP3-Player überspielen lassen, kann sich jetzt an Sony BMG wenden. Die verraten nämlich per E-Mail, wie man den hauseigenen Kopierschutz umgeht.

Damit trifft Bild.de den Nagel nahezu auf den Kopf. Es geht allerdings nicht um Abspiel-, sondern um Sicherheitsprobleme: Eine Kopierschutz-Software auf den betroffenen CDs ist problematisch, weil sie sich tief im Windows-System verankert und versteckt, den Computer möglicherweise angreifbar macht und sich nicht ohne weiteres deinstallieren lässt. Und Sony BMG verspricht dummerweise auch nicht, dass jeder die CDs abspielen kann, der die Software nach der per E-Mail verschickten Methode deinstalliert hat.

Im Gegenteil:

You will, though, be unable to use the disc on your computer once you uninstall the components.

[Sie werden allerdings, sobald Sie die Komponenten deinstalliert haben, nicht mehr in der Lage sein, die CD auf Ihrem Computer zu benutzen.]

Das ist allerdings auch nicht extrem tragisch, da Sony BMG diesen Kopierschutz nicht in Deutschland, sondern nur auf amerikanischen CDs eingesetzt hat. Aber “So sorgen Sie dafür, dass Sie kopiergeschützte amerikanische CDs nicht mehr auf Ihrem Windows-Rechner abspielen können” wäre als Überschrift eben etwas zu lang gewesen.

Joschka Fischers Hochzeits-Tapes

Andreas Englisch ist “BILD-Reporter”, “BamS-Korrespondent”, “BILD-Vatikan-Experte”, “BILD-Vatikan-Korrespondent” und “BILD-Vatikan-Sonder-Korrespondent”. Laut AVAinternational.de “enthüllt Englisch die Geheimnisse, die sich hinter Fakten verbergen.”

Aber zurück zur Hochzeit von Minu Barati und Joschka Fischer. Denn wie der “Spiegel” in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, verlangt Barati nicht nur u.a. wegen einer irreführenden Foto-Montage auf der Titelseite Unterlassungserklärungen von “Bild”, sondern auch, weil “Bild”-Mann Andreas Englisch in seiner Hochzeitsberichterstattung die folgenden (zunächst gut informiert wirkenden) Sätze geschrieben hatte:

“Ein sechsköpfiges Streichorchester spielte Mozarts “Kleine Nachtmusik” und Vivaldis Frühlingsmotiv aus den “Vier Jahrezeiten”. Eine der Musikerinnen zu BILD: “Während der Feier saß Minus Töchterchen beim Bürgermeister.”
(Hervorhebung von uns.)

Und hatten nicht weltweit auch andere Medien unter Verweis auf die italienische “La Repubblica” geschrieben, zu Beginn der Zeremonie sei Mozarts “Kleiner Nachtmusik”, zum Abschluß der “Frühling” aus Vivaldis “Die vier Jahreszeiten” erklungen?

Der “Spiegel” findet die (zunächst recht harmlos wirkenden) Sätze in “Bild” dennoch “besonders pikant”. Und das mit Recht, denn wie “Bild” es geschafft hat, mit einer der Musikerinnen des sechsköpfigen Streichorchesters zu sprechen, ist mehr als rätselhaft. Laut Barati nämlich kam bei der Zeremonie, über die “Bild” so gut Bescheid zu wissen schien, die Hochzeitsmusik “vom Band”.

Und “Bild” hat laut “Spiegel” “diesen Teil der Unterlassungserklärung inzwischen unterzeichnet”. Bei Bild.de sind die Artikel über die Trauung zur Zeit “nicht verfügbar”.

Blutschande.Kinder und Volks.Glaube

“Patrick (27) und Susan (20) — seit dem
BILD-am-SONNTAG-Artikel vor einer Woche
ist kaum ein Tag vergangen, an dem nicht in
Zeitungen und TV-Beiträgen über die verbotene
Geschwisterliebe berichtet wurde.”
(“Bild am Sonntag” vom 22.8.2004)

“Bild” und “Bild am Sonntag” berichten seit August vergangenen Jahres über die von “Bild” und “Bild am Sonntag” wahlweise “Inzest-Paar”, “Inzest-Pärchen” oder “perverses Paar” genannten Geschwister Patrick Stübing und Susan Karolewski, das in den vergangenen Jahren gemeinsam vier “Blutschande-Kinder” gezeugt hat.

Am 16. August 2004 berichtete “Bild”:

Susan bekam einen Sohn. Er ist heute 3 Jahre alt, kann nicht laufen, nicht sprechen. Er ist geistig zurückgeblieben, weil seine Eltern Geschwister sind. Der Gen-Pool ist zu ähnlich! (…) Töchterchen Sarah kam zur Welt. Sie ist heute 17 Monate alt, auch sie geistig zurückgeblieben.

Am 17. August 2004 berichtete “Bild”:

Zwei ihrer Kinder sind geistig zurückgeblieben. Der Junge (3) kann noch nicht sprechen und nicht laufen. Ob das dritte Inzest-Kind (3 Monate) das gleiche Schicksal wie seine Geschwister hat, ist noch unklar.

Am 19. August 2004 berichtete “Bild”:

Zwei der Kinder sind geistig zurückgeblieben (BILD berichtete). Der älteste Sohn, Eric (3), kann noch nicht laufen, nicht sprechen.

Am 22. August 2004 berichtete “Bild am Sonntag”:

Die zwei älteren, Eric (3) und Sarah (17 Monate), leben wie das jüngste bei Pflegeeltern und sind geistig zurückgeblieben. Nur bei der kleinen Nancy (4 Monate) besteht noch Hoffnung, dass sie die verbotene Liebe ihrer Eltern ohne bleibende Schäden überstanden hat.

Am 24. August 2004 berichtete “Bild”:

Die Kinder Eric (3) und Sarah (17 Monate) sind behindert. Auch bei Nancy (4 Monate) sind Folgen der Blutschande zu erwarten (BILD berichtete).

Am 20. Oktober 2004 berichtete “Bild”:

Die Kinder sind geistig zurückgeblieben (…).

Am 22. April 2005 berichtete “Bild”:

Bei den beiden älteren Kindern steht fest: Sie sind geistig zurückgeblieben, weil die Eltern Geschwister sind und sich deren Gene zu wenig unterscheiden.

Wie “fest” das steht, ist zumindest fraglich. Denn vergangene Woche berichtete auch der “Spiegel” über Stübing und Karolewski bzw. “die im Volksglauben wurzelnde Furcht vor genetisch-biologischer Schädigung der Nachkommenschaft”. Genauer gesagt heißt es dort:

Selbst die im Volksglauben wurzelnde Furcht vor genetisch-biologischer Schädigung der Nachkommenschaft hat die naturwissenschaftliche Forschung schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts relativiert. Einen Beweis dafür, dass Inzest-Kinder von Eltern, deren Erbanlagen gesund sind, kränker seien oder eher geistig behindert als Kinder Nicht-Verwandter, gibt es nicht. Zwei der Kinder von Patrick und Susan sind völlig gesund, eines ist in der Entwicklung noch etwas hintendran. Der Erstgeborene soll an Epilepsie leiden. Doch ob das daran liegt, dass seine Eltern Geschwister sind, oder ob das Kind dessen ungeachtet an Epilepsie leidet, steht dahin.

Am deutlichsten wird der große Rechtslehrer Claus Roxin: “Der ‘Verwandtenbeischlaf’ verstößt zwar gegen ein in unserem Kulturkreis seit unvordenklichen Zeiten überliefertes Tabu, aber wer oder was dadurch geschädigt wird, ist unklar.” Ehebrecherisches Verhalten, so Roxin, könne ebenso familienzerstörende Wirkung haben wie Inzest und sei doch nicht strafbar. Auch der Hinweis auf mögliche Erbschädigungen liefere kein tragfähiges Argument, da “ein solches Kind im Regelfall genetisch nicht geschädigt ist und weil die Verhinderung erbkranken Nachwuchses auch im Übrigen von unserer Rechtsordnung nicht mit strafrechtlichen Mitteln erstrebt wird”.
(Hervorhebung von uns.)

Mit Dank an Michael G. für den Hinweis.

Die Effenberg-Symbiose

Dies ist die erstaunliche Geschichte von Jan Mendelin, einem glücklichen Mann, der es geschafft hat, gleichzeitig eine Art Manager des Fußballers Stefan Effenberg zu sein und regelmäßig in der “Bild”-Zeitung als scheinbar unabhängiger Journalist über Stefan Effenberg zu schreiben. Erzählt hat sie gestern das NDR-Medienmagazin “Zapp” in einem Schleichwerbe-Special.

Mendelin war früher Redakteur bei RTL. Der “Spiegel” berichtet, 1999 habe der damals 26-jährige als Reporter den Sportler kennengelernt und schnell Freundschaft geschlossen. Schon im ersten Interview habe Mendelin nach fünf Minuten bewundernd festgestellt: “Stefan, Sie sind ja total unkompliziert.”

Ab Herbst 2002 taucht Mendelin in den Medien in einer veränderten Rolle auf. In einem Interview mit “Bild am Sonntag” am 10. November 2002 spricht Effenberg unter anderem über die Trennung von seiner Frau:

“BamS”: Ihre Frau Martina war auch Ihre Managerin. Wer macht das heute?

Effenberg: Ich habe jetzt einen Koordinator — Jan Mendelin. Der kümmert sich auch um meine Memoiren, die im nächsten Jahr rauskommen.

Die “Berliner Zeitung” schreibt wenige Tage später, Mendelins Aufgabe bestehe “vor allem darin, Medienanfragen abzublocken”.

Mendelin schreibt mit und für Effenberg dessen Biographie, die im Frühling 2003 exklusiv von “Bild” vorabgedruckt wird: “Jetzt knallt’s täglich In BILD! Skandal- Fußballstar Stefan Effenberg (34) rechnet ab. (…) Effe so intim wie nie.” Seine Geschäftsbeziehung zu Effenberg wird von vielen Medien diskutiert; sie ist auch kein Geheimnis: Mendelins Name steht mit auf dem Buchcover.

Jan MendelinNun könnte man glauben, dass ihn das disqualifizert, gleichzeitig in der Rolle als scheinbar unabhängiger Journalist über Effenberg zu berichten. Nicht für “Bild”. Am 7. Februar 2004 führt Mendelin mit einem anderen Autor zusammen für “Bild” ein “Interview” mit seinem eigenen Schützling: “EFFE – Abrechnung mit dem FC Arrogant”. Am 8. September 2004 ist Mendelin der Autor eines großen “Bild”-Interviews: “Effenberg & Frau Strunz exklusiv in BILD: Warum wir uns trennen”. Am 20. April 2005 “interviewt” Mendelin Effenberg für “Bild” und setzt davor den einleitenden Satz: “Die Fans in Gladbach lieben ihn”. Am 29. Juni 2005 schreibt Mendelin in “Bild”: “Effes Frau will mehr Geld für die Kinder: Unterhalts-Klage gegen Strunz”. Am 22. Juli 2005 “interviewt” Mendelin für “Bild” Effenbergs Eltern, am 25. Juli 2005 “berichtet” er für “Bild” über Effenbergs Abschiedsspiel.

Zur Höchstform läuft Mendelin in seiner Doppelrolle auf, als Effenberg wegen Polizistenbeleidigung angeklagt wird. “Zapp” zeigt, wie Mendelin als Berater Effenbergs vor und im Gerichtssaal nicht von dessen Seite wich. Gleichzeitig schrieb er für “Bild” die Artikel über den Prozess, z.B.: “Effes Arschloch-Prozess”, “Effe — Das Urteil ist eine Unverschämtheit”, “Effe spuckt Gift und Galle”.

All das widerspricht der Ziffer 7 des Pressekodex, in der es heißt:

Die Verantwortung der Presse gegenüber der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden.

Es widerspricht auch fundamental den angeblich bei der Axel Springer AG geltenden “journalistischen Leitlinien”.

Und was sagt der Verlag zu den Vorwürfen? Offiziell nichts. “Zapp” berichtet, der “Bild”-Sprecher habe ausrichten lassen, man wisse nichts von einer Geschäftsverbindung zwischen Mendelin und Effenberg.

Danke auch an Thomas C.

Nachtrag, 5. November. Wir haben am Donnerstagmittag den “Bild”-Pressesprecher gebeten, uns zu sagen, ob Mendelin auch in Zukunft für “Bild” über Effenberg berichten wird. Wir haben keine Antwort erhalten.

Nachtrag, 30. November. Inzwischen haben wir vom “Bild”-Pressesprecher die Zusage bekommen, noch in diesem Jahr eine Antwort auf unsere Fragen zu erhalten.

Nachtrag, 5. Januar. Tatsächlich hat uns der “Bild”-Pressesprecher noch 2005 geantwortet. Am 24. Dezember teilte er uns mit:

1. Wir haben Ihre Vorwürfe gegen Hr. Mendelin geprüft. Daraus hat sich für uns nach wie vor kein Nachweis für eine Geschäftsbeziehung zwischen ihm und Effenberg ergeben. Als was ihn verschiedene Medien, egal aus welchem Verlag, bezeichnen, sagt ja noch nichts über einen wirklichen Tatbestand aus. Da werden Sie mir sicherlich zustimmen.

Zudem liegt uns eine Eidesstattliche Erklärung von Hr. Mendelin vor. Für uns gibt es keinen Anlaß daran zu zweifeln.

2. Wie bereits erwähnt ist Hr. Mendelin freier Autor, insofern kann ich Ihnen nicht sagen ob, wann oder über was er das nächste Mal für BILD schreibt.

Wir bleiben an der Sache dran.

Sind immer die andern

Damals, im Januar 2001 beispielsweise, als “Bild” ein Foto von Jürgen Trittin manipuliert hatte, entschuldigte sich “Bild” anschließend dahingehend, “bei der Auswertung weiterer Fotos und Videobänder” festgestellt zu haben, dass es sich dabei um einen Fehler handelte. Als im Juli 2004 die “BamS” behauptet hatte, “Beweis-Fotos” von einer angeblichen “Liebesnacht” Oliver Kahns zu zeigen, die gar keine “Beweis-Fotos” waren, hieß es anschließend, man sei “trotz intensiver Quellenprüfung (…) Opfer eines Betrügers geworden”. So sind sie halt bei “Bild”. Und am 30. September 2005 hatte “Bild”-Kolumnist Mainhardt Graf Nayhauß behauptet:

“Die teuersten Ladenhüter sind elektronische ‘Schrittzähler’ von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Das teure Wander-Zubehör sollte unters Wahlvolk gebracht werden – jetzt wird es in anderen Ministerien verteilt.”

Auch das stimmte nicht, weshalb es in der gestrigen “Bild” hieß:

“Von den rund 69 000 ausgelieferten Schrittzählern wurden nämlich rund 58 000 Stück unter der Bevölkerung verteilt und nur 180 Stück in Bundesministerien. In den ‘Top 10’ vom 30. September war der Eindruck entstanden, die gesundheitsfördernden Zähler seien vor allem an Ministeriums-Mitarbeiter verteilt worden.”

Davon, dass man einen Fehler gemacht hat, will “Bild” dennoch nichts wissen. Stattdessen nennt’s Autor Nayhauß lieber die…

“peinlichste Fehlinformation, die mir gesteckt worden ist”.

Mit Dank an Sebastian K. und das BMGS für den Hinweis.

Angst vor leichten Verletzungen

Der Rennfahrer Heinz-Harald Frentzen hatte am Sonntag bei der DTM in Hockenheim einen schweren Unfall. Er wurde nach Ludwigshafen in die Klinik gebracht, wo eine leichte Gehirnerschütterung diagnostiziert wurde. Das wurde bereits am Sonntag bekannt und von “Bild” geflissentlich ignoriert. Am Montag berichtete das Blatt so:

Im Text heißt es:

Bei einer Computer-Tomografie wird eine Gehirnerschütterung der schwersten Kategorie festgestellt. Frentzen wird sofort auf die Intensivstation gebracht. Er hat außerdem schwere Prellungen und ein Schleudertrauma.

Dazu wäre, erstens, zu sagen, dass es terminologisch gar keine Gehirnerschütterung der “schwersten Kategorie” gibt (eine Gehirnerschütterung ist eine leichte Form des Schädel-Hirn-Traumas). Zweitens ist anzumerken, dass eine Gehirnerschütterung nicht per Computer-Tomographie nachweisbar ist (es lassen sich lediglich schwerere Gehirnverletzungen nachweisen und somit ausschließen). Und drittens hieß es dann gestern in einer Mitteilung der DTM:

Frentzen auf dem Weg der Besserung

Doch auch das wurde von “Bild” ignoriert. Heute steht also folgendes im Blatt:

Auffällig daran ist nicht nur, dass im Text jetzt schon von “Hirnprellungen” die Rede ist (die “Angst vor Hirnblutungen” dürfte ein Zitat des behandelnden Arztes im Handelsblatt zerstreuen), sondern auch, dass Frentzen selbst in “Bild” zitiert wird. Und zwar so:

“Ich habe noch sehr starke Kopfschmerzen. An den Unfallhergang kann ich mich nicht erinnern.”

Nicht, dass er das nicht gesagt hätte, das hat er durchaus. Allerdings klingt das vollständige Zitat, wie es sich in der bereits erwähnten Besserungs-Meldung auf der DTM-Internetseite nachlesen lässt etwas anders:

“An den Unfallhergang kann ich mich nicht erinnern”, sagt Frentzen. “Generell geht es mir gut außer, dass ich noch starke Kopfschmerzen habe. (…)”

Und eigentlich wäre die Geschichte hiermit zuende. Ist sie aber nicht. Denn erstens hat man sich bei Focus-Online dummerweise entschieden, die heutige Hirnblutungs-Geschichte aus “Bild” ungeprüft zu übernehmen. Und zweitens wusste man bei Bild.de offenbar schon gestern, dass alles halb so schlimm ist. Mit Datum vom 24. Oktober wurde nämlich diese Geschichte veröffentlicht:

Mit Dank für die zahlreichen sachdienlichen Hinweise

Horst Seehofer (SPD)

Erst dachten wir, gut, das kann jedem passieren, in dem ganzen Spekulationswirrwarr um die große Koalition, dass man ein wenig den Überblick verliert. Aber jetzt steht dieser Fehler seit mindestens 12.50 Uhr unkorrigiert im Aufmachertext von Bild.de, und das passiert dann doch nicht jedem, sondern vor allem “Bild”.

Seit mindestens sechseinhalb Stunden also behauptet der Online-Ableger der vermeintlich gut informierten “Bild”-Zeitung in ein und demselben Text, dass die SPD das Umweltministerium bekommen soll und dass Horst Seehofer (CSU) das Umweltministerium bekommen soll.

(Richtig ist: Seehofer ist als Verbraucherminister im Gespräch.)

Danke an René G., Matthias K., Oliver F., Filippo R. und Jan I.!

Nachtrag, 11. Oktober. Inzwischen hat Bild.de den Satz mit Seehofer ersatzlos gestrichen.

Übrigens hätte Bild.de sogar auf zwei Arten merken können, dass mit dem eigenen Text etwas nicht stimmte. Nicht nur, weil er sich offensichtlich selbst widersprach. Sondern auch, weil die Nachrichtenagentur dpa, die fälschlicherweise von Seehofer als möglichem Gesundheitsminister geschrieben hatte, sich selbst in einer Eilmeldung gestern um 12.15 Uhr ausdrücklich korrigiert hatte.

Justiziar Zufall

Vielleicht hat die “Bild”-Zeitung gute Gründe dafür, warum sie den Berliner Mann, der wegen Missbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, in ihrer Hamburger Ausgabe auf einem großen Foto klar erkennbar zeigt, in ihrer Berliner Ausgabe (und bei Bild.de) sein Gesicht auf demselben Foto aber unkenntlich gemacht hat.

Vielleicht würfeln sie aber auch nur.

Danke an Torben L. für den Hinweis!

Nachtrag, 7. Oktober, 18.20 Uhr: “Bild”-Sprecher Tobias Fröhlich antwortet auf unsere Bitte nach einer Erklärung:

Wie Sie ja wissen, dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter im Bild gezeigt werden.

In diesem Falle haben es einige Redaktionsleiter mit dem Persönlichkeitsschutz vielleicht etwas übertrieben.

Fröhlichs Auslegung des Persönlichkeitsrechts ist falsch. Keineswegs dürfen volljährige, geständige und verurteilte Straftäter grundsätzlich im Bild gezeigt werden. In ihrem Buch “Presserecht für Journalisten” schreibt Dorothee Bölke, ehemalige “Spiegel”-Justiziarin und Geschäftsführerin des Deutschen Presserates:

Über eine Tat selbst darf berichtet werden, die Veröffentlichung von Bildern der Täter oder Verdächtigen unterliegt dagegen besonderen Regeln. Die betreffenden Personen sollen nicht an den Pranger gestellt werden: Deshalb gilt der Grundsatz: Niemand wird allein durch eine Straftat oder ein Strafverfahren zur “Person der Zeitgeschichte”, die ohne weiteres abgebildet werden darf. (…) Immer müssen die Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden: die Schwere der Tat, die Bedeutung des Betreffenden in der Öffentlichkeit, die Person des Täters oder Einzelheiten, die den Fall deutlich aus dem Kreis der alltäglichen Kriminalität herausheben (…).

Jetzt IV

Jetzt ist es bald soweit: In vier Tagen wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Wer die Wahl gewinnt, weiß keiner, aber “Bild”-Leser beispielsweise könnten auf die Idee verfallen, lieber nicht diejenige Partei zu wählen, für die Oskar Lafontaine sein Gesicht hergibt. Denn: Während andere Wahlkampf machen, macht Lafontaine Urlaub, fliegt im Privatjet, lügt, wird abgetupft, lässt sich im Mercedes herumchauffieren, den Wahlkampf von der PDS bezahlen, seine Sekretärin vom Staat und sich selbst von der “Bild”-Zeitung. Außerdem streitet sich dieser Lafontaine mit der “BamS” vor Gericht. Poah!

“Doch jetzt kommt heraus: Lafontaine verhinderte eine 70.000-Euro-Spende zugunsten ostdeutscher Arbeitsloser!”
(Hervorhebung von uns.)

Das jedenfalls schreibt “Bild” heute über einen Rechtsstreit Lafontaines mit dem Autovermieter Sixt. Und weil das Wörtchen jetzt so schön ist, steht es noch ein zweites Mal im Text:

Jetzt liegt der Fall als zugelassene Revision beim Bundesgerichtshof (AZ: I ZR 182/04).”
(Hervorhebung von uns.)

Und es stimmt: Jetzt liegt er da schon seit knapp zwei Monaten, der “Fall”*, wie man einer Sixt-Pressemitteilung vom 17. Juni 2005 entnehmen kann. Alles andere, was laut “Bild” angeblich “jetzt”, also vier Tage vor der Wahl, herausgekommen sei, ist sogar seit dem 16. November 2004 bekannt – und so, wie es in “Bild” steht, nichts weiter als die subjektive Darstellung einer der Streitparteien, die “Bild” hervorgekramt hat und jetzt, vier Tage vor der Wahl, undistanziert nachbetet.

*) Nur zur Info: Lafontaine hatte 2001 gegen eine Sixt-Werbeanzeige aus dem Jahre 1999 geklagt und damit nach einigem Hin und Her vor Gericht Erfolg. Sixt hat das Urteil jedoch nicht akzeptiert und Lafontaine einen Vergleich (also die umstrittene Spende) angeboten, auf den sich wiederum Lafontaine nicht einlassen wollte. Sixt ging in Revision, der Rechtsstreit in die nächste Instanz – und wer gewinnt, ist so offen wie die Bundestagswahl in vier Tagen.

Mit Dank an André K. für die sachdienlichen Hinweise.

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