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Polizei deckt “BamS”-Ente auf

"Ich entkam Mirjams Killer"

Das stand vergangenen Sonntag in der “Bild am Sonntag”. Ein 25-jähriges Mädchen, die “BamS” nennt es “Conny M.”, sei vor einiger Zeit beinahe von dem Mann vergewaltigt worden, der vor einer Woche wegen des Mordes an der 13-jährigen Mirjam aus dem südbadischen Ort Auggen verhaftet wurde. In der “BamS” heißt es:

Die Junge Frau ist noch immer fassungslos. “Als ich die Zeitung aufschlug und sein Foto sah, habe ich ihn sofort wiedererkannt”, sagt Conny M.* (25). “Dieser Kerl hat versucht mich zu vergewaltigen.” Der Kerl ist, da ist sich Conny M. sicher, Christian S. (31), der mutmaßliche Mörder von Mirjam († 13). (…) “Es war vor anderthalb Jahren”, erzählt die junge Verkäuferin.

Gestern gab die Polizei Freiburg, die “aufgrund des Artikels” Kontakt zu Conny M. aufnahm, eine Pressemitteilung zu diesem “BamS”-Artikel heraus. Darin stellt sie nicht nur klar, dass sich das Ganze vor zweieinhalb Jahren zugetragen hatte. Die Überschrift lautet:

Opferaussagen nicht richtig wiedergegeben — Vermutlich kein Zusammenhang mit Kindermord Auggen

Inzwischen hat die Polizei sich ausführlicher mit Conny M. unterhalten, und das “vermutlich” aus der Pressemitteilung kann man streichen. Ein Sprecher sagte uns:

Es gibt keinen Zusammenhang zum Kindermord in Auggen.

Außerdem erklärte uns die Polizei, was genau in der “BamS” nicht richtig wiedergegeben worden sei: So habe das Mädchen zu Protokoll gegeben, dass sie gegenüber der “BamS” nicht gesagt habe, sie sei Mirjams Killer entkommen. Auch habe sie nicht gesagt, dass “dieser Kerl” versucht habe, sie zu vergewaltigen. Und “sofort wiedererkannt” habe sie Christian S. auch nicht. Vielmehr sei ihr von einem “BamS”-Mitarbeiter ein Zeitungsfoto des Mannes vorgelegt worden*, und sie sei gefragt worden, ob er ihr bekannt vorkomme. Das habe sie bejaht.

Die Polizei findet die Aussage von Conny M. glaubwürdig.

Der Text in der “BamS” stammt übrigens von Alexander Blum. Blum waren vor einem Jahr im Zusammenhang mit der “Bild”-Berichterstattung über den Bombenanschlag im ägyptischen Dahab unseriöse Recherchepraktiken vorgeworfen worden (wir berichteten).

*) Nach unseren Informationen war die “BamS” offenbar auf Conny M. aufmerksam geworden, weil ein Reporter, der sich als “BamS”-Mitarbeiter ausgab, bei Nachbarn des mutmaßlichen Mörders von Mirjam nach einem Foto von ihm gefragt und sich nach ähnlich erscheinenden Fällen aus der Vergangenheit erkundigt hatte.

Im Stil einer Terroristengeisel

So sieht die heutige “Bild”-Schlagzeile aus:

Und wir fassen zusammen: “Bild” findet es nicht lustig, dass in der Pro7-Show “TV total” der ausgeschiedene DSDS-Kandidat Max Buskohl von Moderator Stefan Raab “im Stil einer Terroristengeisel” gezeigt wurde. Ja, “Bild” findet die “widerliche Kopie” sogar “total geschmacklos”, behauptet, das fraglos umstrittene Motiv “verhöhnt RAF-Opfer” — und fragt:

DAS SOLL KOMISCH SEIN?

Desweiteren berichtet “Bild”, die Familie des 1977 von der RAF ermordeten Hanns-Martin Schleyer sei “entsetzt”, und zitiert dann auch noch den Kulturstaatsminister Bernd Neumann mit den Worten:

“Wer Fotos von RAF-Opfern für Show-Effekte nutzt, handelt unverantwortlich. (…)”

Fragt sich bloß, was Schleyers Familie und der Kulturstaatsminister wohl zu folgender “Bild”-Werbung gesagt hätten:

Mit Dank an Fabian K. für den sachdienlichen Hinweis.

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Heute anonym XII

In Heilbronn ist am Mittwochnachmittag eine 22 Jahre alte Bereitschaftspolizistin erschossen und ihr 24 Jahre alter Kollege lebensgefährlich verletzt worden.

Und wenn wir nichts übersehen haben, hat sich die hiesige Presse unisono* entschieden, in ihren Berichten über den Fall zumindest die Nachnamen der Opfer zu anonymisieren. Selbst “Bild” nennt sie nur “Michelle K.” und “Martin A.” “Bild” hat sich sogar die Mühe gemacht, auf den abgebildeten Fotografien von “Martin A.” wenigstens die Augenpartie mit einem kleinen schwarzen Balken unkenntlich zu machen — aber in ihrem Eifer offenbar glatt übersehen, dass auf einem der Fotos (ein “Spaßbild”, wie “Bild” schreibt) der Nachname von “Martin A.” deutlich zu erkennen ist.

Mit Dank an Harald W. und Marc W. sowie Sebastian T. auch für den Scan.

*) Nachtrag, 17.19 Uhr (mit Dank an Boris B. und Alexander M.): Die “Heilbronner Stimme” und die “Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung” nennen den vollständigen Namen der getöteten Polizistin. Warum der Name von “Martin A.” in “Bild” einerseits konsequent abgekürzt und andererseits vollständig ausgeschrieben steht, erklärt das nicht.

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“Eine furchtbare Instanz”

“Exhibitionist wird zu einer Geldbuße verurteilt”, steht heute zusammenfassend über einem Artikel in der “Frankfurter Rundschau”, in dem es weiter heißt:

Der Fall an sich ist eher lapidar, wenn auch bizarr. (…)

Das Frankfurter Landgericht verurteilt den Mann zu einer Geldbuße von 800 Euro, die er an das Frankfurter Männerzentrum zahlen muss.

Eine Geldstrafe von 2000 Euro wird zur Bewährung ausgesetzt — er muss sie nur zahlen, wenn er keine Therapie macht. Doch dazu ist er — und seine Lebenspartnerin — durchaus bereit. (…) Er bereut seine Taten und entschuldigt sich ausdrücklich bei seinen Opfern.

Dass er mit einer verhältnismäßig geringen Strafe davonkommt, hat einen Grund. Die Höchststrafe hat bereits eine andere, eine furchtbare Instanz verhängt: die Bild.
(Hervorhebung von uns.)

Denn die “Bild”-Zeitung hatte vorgestern über den Mann berichtet, hatte ein großes Foto von ihm gezeigt, seinen vollständigen Namen danebengeschrieben und ihn “TV-Moderator” genannt, weil er gelegentlich als “Schaltgast” im Programm eines Spartensenders aufgetaucht war. Die “Frankfurter Rundschau” vermutet, dass “Bild” den Mann “für eine Person des öffentlichen Interesses” halte, und fragt, “was an dem Mann, dessen Namen kaum jemand kennt, von öffentlichem Interesse sein soll”.

Leider ist die Geschichte damit noch nicht zu Ende.

Heute nämlich berichtet “Bild” wieder über den Mann (siehe Ausriss), nennt ihn “Börsenstar” — und illustriert den Artikel u.a. mit einem "Der Onanierer aus dem TV"großen Foto, auf dem die Augenpartie des Mannes halbherzig verpixelt wurde. Keine 20 Zentimeter neben diesem Foto jedoch zeigt “Bild” (und Bild.de auch) noch eines, auf dem der Mann ohne jede Unkenntlichmachung zu sehen ist und eine entwürdigende Zeichnung (“So sieht der BILD-Zeichner die ‘privaten’ Auftritte von TV-Experte [Name des ‘Börsenstars’] — mit heruntergelassener Hose”), auf dem das Gesicht des Mannes ebenfalls wiedererkennbar ist.

Die “Frankfurter Rundschau” schließt mit der “Erkenntnis”, dass sich bei “Bild” offenbar “am sorglosen Vernichten von Existenzen seit Wallraff-Zeiten nichts, aber auch gar nichts geändert hat”.

Mit Dank an die zahlreichen Hinweisgeber.

Mehr dazu hier und hier.

Allgemein  

“Bild” unterschlägt Entschuldigung

Gestern begann in Berlin der Prozess gegen den 17-Jährigen Mike P., dem vorgeworfen wird, bei der Eröffnungsfeier des Berliner Hauptbahnhofs im vergangenen Mai, 37 Menschen mit einem Messer verletzt zu haben. “Bild” berichtet heute über den Prozessauftakt.

Dabei zeigt “Bild” ein Foto des Minderjährigen, das sie im Mai vergangenen Jahres schon einmal gedruckt hatte (da allerdings mit einer anderen Unterzeile als heute). Das Foto ist zwar mit einem schwarzen Balken versehen, allerdings ist der so klein ausgefallen, dass auch entfernte Bekannte von Mike P. wohl keine größeren Schwierigkeiten haben dürften, ihn zu identifizieren*.

Außerdem hat “Bild” unter der Vielzahl von möglichen Überschriften für die Geschichte ausgerechnet diese gewählt:

"37 Amok-Opfer und kein Wort der Entschuldigung"

Das ist mindestens irreführend. Denn der Anwalt des Angeklagten hat bereits angekündigt, dass dieser sich entschuldigen werde. Das weiß auch “Bild” und schreibt:

Anwalt Hedrich sagt: “Mike wird sich bei den Opfern entschuldigen.”

Und während andere Medien dem noch hinzufügen, dass der Anwalt auch gesagt hat, dass das Geschehen seinem Mandanten “selbstverständlich leid” tue, schreibt “Bild” über Mike P.:

Doch drinnen kommt kein Wort über dessen Lippen.

Das mag sein. Aber erstens sollte es natürlich Mike P. selbst überlassen sein, den Zeitpunkt für seine Entschuldigung zu wählen. Und zweitens unterschlägt “Bild”, dass er sich schon einmal entschuldigt hat. Dabei weiß sie das ganz genau. Fünf Tage nach dem Amoklauf druckte “Bild” nämlich ein “Exklusiv-Interview mit dem Anwalt des Amokstechers”, in dem es hieß:

BILD Wie denkt Mike P. über die Tat?

Herbert Hedrich: “Er bereut die Geschehnisse zutiefst. Läßt durch mich ausrichten, daß er sich bei allen Opfern und deren Familien entschuldigt. Auch für die schwere Zeit, die sie mit der Aids-Gefahr durchleben müssen.”

Mit Dank an Holger E. für den sachdienlichen Hinweis.

*) In den Richtlinien zu Ziffer 8 des Pressekodex heißt es:

(1) Bei der Berichterstattung über Unglücksfälle, Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren (s. auch Ziffer 13 des Pressekodex) veröffentlicht die Presse in der Regel keine Informationen in Wort und Bild, die eine Identifizierung von Opfern und Tätern ermöglichen würden. Mit Rücksicht auf ihre Zukunft genießen Kinder und Jugendliche einen besonderen Schutz.

“Bild” verliert beim Vergewaltiger-Quartett

Nachdem im Mai vergangenen Jahres eine 16-Jährige behauptet hatte, von vier Minderjährigen vergewaltigt und dabei mit dem Foto-Handy gefilmt worden zu sein, berichteten darüber viele Medien — und für die meisten war die Sache auch ohne Richterspruch eindeutig. Beispielshalber seien hier mal alle vorverurteilenden Tatsachenbehauptungen* zu dem Fall in den an vier aufeinanderfolgenden Tagen veröffentlichten Artikeln der “Bild”-Zeitung aufgelistet:

Vier Schüler (13 bis 15) vergewaltigen Mädchen (16) +++ Es ist widerlich. Es ist schockierend. Es macht Angst! +++ Schülerin vergewaltigt +++ die vier Täter +++ Warum waren sie zu solch einer abartigen Tat fähig? +++ Opfer +++ Täter +++ das Vergewaltiger-Quartett +++ Täter +++ diese Tat +++ die Täter +++ Jetzt spricht die 16jährige Christina, die in Charlottenburg von vier Jungs geschändet wurde. +++ Die Gruppen-Vergewaltigung von Charlottenburg — der Fall erschüttert ganz Deutschland. +++ Nach BILD-Informationen mußte Christina ihre Peiniger auch oral befriedigen. +++ die abscheuliche Tat +++ die vier Täter +++ die vier Täter +++ vergewaltigte 16jährige +++ …und die vier Täter laufen immer noch frei rum +++ die Vergewaltiger +++ Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ die Täter +++ Täter und Opfer +++ Sextäter +++ Christina von vier Jungen vergewaltigt +++ die widerliche Tat +++ Wie BILD erfuhr, hat einer der vier Peiniger die Schülerin bei der brutalen Tat entjungfert.

*) Natürlich gab es auch relativierende Formulierungen in den “Bild”-Texten: Tatverdächtige (2x), Beschuldigte (1x), mutmaßlich (9x — Beispielsatz: “Und jetzt verhöhnt einer der mutmaßlichen Täter das Opfer auch noch dreist im TV!”

Seit einer Woche nun gibt es Neuigkeiten — gute Neuigkeiten eigentlich:

Nach den übereilten Vorverurteilungen hat die Berliner Justiz die Ermittlungen nun allerdings nach rund neun Monaten eingestellt. Die angebliche Vergewaltigung sei keine Straftat gewesen, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft Michael Grunwald. Weder die Angaben der Beteiligten noch die ausgewerteten Sachbeweise belegten die für eine Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung erforderliche Gewaltanwendung oder erhebliche Bedrohung des Mädchens.

So berichtete am 9. Februar die Nachrichtenagentur ddp (und ähnlich auch dpa). Die Nachricht übernahmen anschließend nur wenige Medien. “Bild” gehört nicht dazu.

neu  

“…dass sich das nicht wiederholt”

Am vergangenen Freitag gab “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann im Hamburger NDR-Radio 90,3 eines seiner seltenen Interviews. Angesprochen auf die Rügen durch den Presserat sagte er:

“Wir drucken diese Rügen selbstverständlich ab und achten auch sehr darauf, dass sich das nicht wiederholt. Es gibt, um ein Thema zu sagen, das Thema der Selbstmorde. Da hat sich eben etwas verändert, auch in der öffentlichen Wahrnehmung. Bei uns muss jede Berichterstattung über einen Selbstmord vom Chefredakteur abgesegnet werden, ob das zulässig ist oder nicht zulässig. Egal, ob das in einer Regional- oder einer Lokalausgabe ist. Das muss mit mir abgestimmt werden. Einfach um zu verhindern, das wir in diesem Bereich — weil wir das insgesamt in dem Pressekodex, den wir uns als Printmedium gegeben haben, sehr sehr eng sehen.”

Kai Diekmann ist seit 1. Januar 2001 Chefredakteur der “Bild”-Zeitung.

Im selben Jahr rügt der Presserat “Bild” dafür, “in ausführlichen Bildstrecken und unter voller Namensnennung den Tod eines jungen Mannes dargestellt” zu haben, “der erfolgreich an einem Selbstmordversuch gehindert wurde, beim Abstieg von einem Gerüst jedoch zu Tode stürzte.”

Ebenfalls 2001 rügt der Presserat “Bild” dafür, “ohne erkennbares öffentliches Interesse über den Selbstmord eines jungen Mannes berichtet” zu haben.

2002 rügt der Presserat “Bild” dafür, dass die Zeitung von einer Frau, die sich auf einem Friedhof angezündet hatte, das gut erkennbare Leichenfoto gezeigt, “jegliche Zurückhaltung vermissen” gelassen und sich hinterher nicht öffentlich entschuldigt habe.

2003 rügt der Presserat “Bild” dafür, dass die Zeitung identifizierbar über den Tod eines Mannes berichtet und die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbstmorde “grob missachtet” habe.

2005 rügt der Presserat “Bild” dafür, über den Freitod eines Polizisten unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht auf das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen zu haben.

2006 rügt der Presserat “Bild” dafür, detailliert, identifizierbar und mit ausführlichen Spekulationen über den Selbstmord einer überschuldeten Mutter berichtet zu haben.

Andererseits: Seit wann die behaupteten Vorsichtsmaßnahmen in der “Bild”-Redaktion in Kraft sind, hat Diekmann ja nicht gesagt.

PS: Der zuletzt vom Presserat gerügte Selbstmord-Artikel aus dem Jahr 2006 ist bei Bild.de nach wie vor unverändert online.

Heute anonym X

Am Donnerstag veröffentlichte die Zentralstelle Kinderpornografie des Bundeskriminalamtes Fotos von einem jungen Mädchen, das vermutlich Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurde. Die Polizei hoffte, dass jemand das Kind erkennt. Die Sendung “Aktenzeichen XY” zeigte das Foto. “Bild” auch.

Tatsächlich hatte die Fahnung Erfolg, das Mädchen konnte aufgrund von Hinweisen identifiziert werden. “Bild” berichtet heute darüber, zeigt ein verpixeltes Foto des Mädchens und erklärt dies so:

BILD hat das Gesicht des Kindes auf Wunsch der Polizei unkenntlich gemacht.

Feine Sache. Wörtlich las sich der “Wunsch der Polizei” allerdings so:

Da mit der Identifizierung des Opfers der Grund für die Öffentlichkeitsfahndung entfällt, werden die Medien ersucht, bislang veröffentlichte Bilder nicht weiter zu verwenden und aus den Internetportalen zu entfernen.

Und einmal dürfen Sie raten, ob die “Bild”-Zeitung auch das unverpixelte Foto des Mädchens aus ihrem Internetportal entfernt hat.

Danke an Nils K., Gerald H., Mareike, Mike D. und Ulrich B.

Nachtrag, 14. Januar. Jetzt lautet die Antwort Ja.

Allgemein  

Da wird sich Karl Lügenfeld aber freuen

“Frechste Bescherung aller Zeiten” nennt die “Bild”-Zeitung ihre Idee, einer Reihe von Prominenten das zu schenken, was sie angeblich verdient haben.

Weil der Modeschöpfer Karl Lagerfeld so “gern beim Alter schummelt”, bekommt er von “Bild” ein “Klassenfoto (datiert)”. Lustig. Und welches Alter gibt “Bild” in diesem Zusammenhang für Lagerfeld an? “(68)”.

Tja. Also, wenn wir die “frechste Bescherung aller Zeiten” veranstalteten, würden wir “Bild” ein Archiv schenken. Darin könnte die Zeitung dann diesen drei Jahre alten Artikel aus der “Bild am Sonntag” finden:

Karl Lügenfeld! Er machte sich fünf Jahre jünger. Am Mittwoch feiert Lagerfeld Geburtstag. Offiziell den 65. - in Wahrheit wird er 70 Jahre

Manche Leute sind selbst zum Frechsein zu blöd.

Vielen Dank an Jann M.

  

Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 2)

Im ersten Teil unseres Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” vor einer Woche hatten wir Ihnen Tipps gegeben, was Sie tun können, wenn der “Bild”-Reporter plötzlich bei Ihnen vor der Tür steht o.ä. — also bevor der “Bild”-Reporter die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat…

… und jetzt steht es da schwarz auf weiß. “Bild” hat über Sie berichtet, sie vielleicht zitiert, womöglich ein Foto von Ihnen abgedruckt oder irgendwelche Behauptungen über Sie aufgestellt.

Das kann einen ganz ordentlichen Schock auslösen. Und gut möglich, dass daraufhin Ihr Telefon nicht mehr stillsteht, weil sich Freunde und Bekannte bei Ihnen melden, aber auch andere Medien oder irgendwelche Leute, die Sie unterstützen oder beschimpfen wollen. Aber: Keine Panik. Wenn “Bild” Ihnen Unrecht getan hat und Sie die Hinweise aus dem ersten Teil unseres Ratgebers beherzigt haben (siehe Checkliste), stehen Ihre Chancen gut, sich erfolgreich gegen “Bild” zu wehren. Wobei ganz klar gesagt werden muss: Eine unliebsame Berichterstattung alleine ist noch kein Grund, gegen “Bild” vorzugehen. Die ist nämlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Erst wenn eine abwertende Meinungsäußerung die Grenze zur sogenannten “Schmähkritik” überschreitet, also beispielsweise eine Beleidigung oder Geschäftsschädigung darstellt, kann man dagegen vorgehen. Auch bei unwahren Tatsachenbehauptungen, bei unzulässigen Foto-Veröffentlichungen oder bei mangelnder Anonymisierung bestehen Unterlassungs-, Widerrufs- oder Berichtigungs- und in schweren Fällen evtl. Schmerzensgeldansprüche. Aber selbst gegen wahre Tatsachenbehauptungen können Sie sich u.U. mit einer “Gegendarstellung” wehren.

Man kann festhalten: Das Ganze ist überaus kompliziert — und für den Laien kaum zu bewältigen.

Deshalb geht es im zweiten und letzten Teil unseres BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” zwar darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat, vor allem aber darum, wie sich eventuelle juristische Schritte finanzieren lassen.

NACH DER VERÖFFENTLICHUNG:

  • “Oh, nein!? Was schreiben die denn da?”
    “Bild” hat also tatsächlich über Sie berichtet. Und insbesondere, wenn Sie konsequent die Zusammenarbeit mit “Bild” verweigert haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Berichterstattung nicht gerade positiv ausgefallen ist. Ist sie aber nicht nur unfreundlich, sondern fehlerhaft, wurden Sie beispielsweise falsch zitiert oder hat “Bild” unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, wurden Sie beleidigt oder ihr Ruf beschädigt oder wurden Sie nicht ausreichend anonymisiert, sollten Sie sich zunächst an die Beweissicherung machen — also Screenshots des Artikels im Internet machen und die entsprechende Zeitung aufbewahren.
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  • “Denen sag’ ich jetzt aber mal die Meinung!”
    Ob Sie sich im Anschluss an die unliebsame Berichterstattung direkt an “Bild” wenden, ist natürlich Ihre Sache. Möglich, dass “Bild” Sie dann vertröstet, von einem Versehen spricht, Ihnen anbietet, (bei entsprechender Kooperation Ihrerseits) in nächster Zeit positiver über Sie zu berichten, oder die Sache in einem weiteren Artikel klarzustellen verspricht etc. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass selbst im Optimalfall die direkte Kontaktaufnahme zu “Bild” wenig nützt.
     
  • “Wer hilft mir denn jetzt? Ein Anwalt?”
    Auch wenn Ihnen dieser Schritt eigentlich nicht behagt: Suchen Sie möglichst schnell (am besten noch am Tag der “Bild”-Veröffentlichung) einen Anwalt auf. Das Presserecht ist kompliziert, und für Laien besteht kaum eine Chance, beispielsweise erfolgreich eine Gegendarstellung durchzusetzen. Tatsächlich haben sogar gestandene, aber fachfremde Anwälte damit unter Umständen ihre Probleme. Wo Sie einen Experten für Presse- und Medienrecht finden, können Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Deutschen Anwaltsverein oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen.
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  • “Kann ich mir so einen Anwalt überhaupt leisten?”
    Natürlich ist die anwaltliche Beratung nicht umsonst. Bis zum 1. Juli 2006 waren laut Gebührenordnung für die Erstberatung maximal 190 Euro fällig. Womöglich aber zahlen Sie sehr viel weniger. Denn, so erklärt uns Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg, das Honorar für die Erstberatung sei verhandelbar. Seine Höhe hängt für gewöhnlich davon ab, wie kompliziert sich die Sachlage darstellt — sowie vom Anwalt und ihrem Verhandlungsgeschick. Eendenburg: “Wenn Sie denselben Anwalt beauftragen, weitere Schritte zu unternehmen, wird das Honorar für die Erstberatung angerechnet.” Außerdem gibt es in manchen Städten öffentliche Beratungsstellen, die für Menschen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen kostengünstige Auskünfte erteilen.
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  • “Ich hab’ doch eine Versicherung!?”
    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, sollten sie zunächst, also noch vor der Erstberatung, klären, ob sie die Kosten für derartige Streitigkeiten übernimmt, und wenn ja, in welcher Höhe. “Häufig ist Rechtsschutz gegen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gegeben”, sagt Eendenburg. Gegendarstellungsverfahren hingegen seien “in der Regel nicht versichert.” Das liegt daran, dass Sie auch dann einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung haben können, wenn Sie sich z.B. über eine Tatsachenbehauptung ärgern, obwohl die gar nicht falsch ist. Der Gegendarstellungsanspruch setzt nämlich keine Rechtsverletzung voraus.
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  • “Und ohne Versicherung?”
    Wer wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen — auch bei presserechtlichen Streitigkeiten. Eendenburg: “Bei Veröffentlichungen der ‘Bild’-Zeitung liegt der Streitwert in der Regel über 5.000 Euro, so dass das Landgericht zuständig ist, für das ‘Anwaltszwang’ besteht.” Den Prozesskostenhilfeantrag stellt also meist der Anwalt bei Gericht, das ihn jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. “Dies setzt — wie bei jedem Verfahren — hinreichende Erfolgsaussichten und eine Bedürftigkeit des Antragstellers voraus”, sagt Eendenburg. Leider wird die Hilfe daher oft nur in Fällen gewährt, in denen sie eigentlich nicht nötig wäre, weil man ohnehin gewinnt und die Kosten der Verlierer trägt (s.u.).
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  • “Kann mir nicht auch der Wallraff helfen?”
    Eine letzte Möglichkeit zur Finanzierung eines Rechtsstreits hat der Publizist Günter Wallraff geschaffen. Der von ihm ins Leben gerufene und aus privaten Mitteln finanzierte “Rechtshilfefonds für ‘Bild’-Opfer” hilft bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, also beispielsweise bei schweren Fällen von Rufmord. “Wir haben schon über hundert Fälle erfolgreich durchgefochten”, so Wallraff zu BILDblog. Fehlen Ihnen also die Mittel für einen Anwalt, und hat “Bild” Ihnen wirklich übel mitgespielt, können Sie sich unter dem Betreff Rechtshilfefonds an Wallraffs Verlag Kiepenheuer & Witsch wenden. Der leitet Ihr Anliegen dann weiter.
    Kontakt:
    Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
    Rechtshilfefonds für “Bild”-Opfer
    Rondorfer Str. 5
    50968 Köln
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  • “Aber wenn ich gewinne, zahlt BILD doch sowieso, oder?”
    Es gibt vor Gericht für niemanden eine Erfolgsgarantie. Und bei einem Rechtsstreit werden die Kosten grundsätzlich von den beteiligten Parteien getragen, wobei gilt, dass der Verlierer alles zahlen muss. Aber denken sie daran: Es muss nicht immer einen klaren Verlierer geben. Können Sie sich mit Ihrer Klage z.B. nur teilweise durchsetzen, müssen Sie auch einen Teil der Kosten selber tragen. Und selbst, wenn Sie gewinnen, werden Ihre Anwaltskosten nur insoweit vom Verlierer getragen, als sie nicht über den gesetzlichen Gebührensatz hinausgehen. Haben Sie mit ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Außerdem müssen Sie als Kläger die Gerichtskosten zunächst vorschießen — allerdings nicht in jedem Fall: “Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht die Pflicht zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses nicht”, so Eendenburg. Außerdem sagt Eendenburg: “Schlecht sieht es aus, wenn die Gegenseite zwar verliert, aber pleite ist. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen.” Im Falle der “Bild”-Zeitung müssen Sie sich darüber aber eher keine Sorgen machen.

Trotzdem mag das für Sie jetzt alles ein bisschen abschreckend klingen. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen: “Bild” hat nicht das Recht, unzulässig über Sie zu berichten. Und vielleicht können ja auch wir Ihnen weiterhelfen. Auch wenn wir ausdrücklich keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihnen, sollten Sie “Bild”-Opfer geworden sein, u.U. dennoch behilflich sein — bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt etwa oder dabei, sich journalistisch zu wehren.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass “Bild” Ihnen Unrecht getan hat, schreiben Sie uns ruhig eine Mail an [email protected]. Wenn wir können, helfen wir Ihnen gern.

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