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Der Presserat lebt!

Juli 2006. Erinnern Sie sich? Jens Lehmann war der Held des Landes, weil er gegen Argentinien zwei Elfmeter gehalten hatte, ein Amokfahrer raste in die Berliner Fanmeile, Susan Stahnke brachte ein Kind zur Welt, Jan Ullrich sagte überraschend die Teilnahme an der Tour de France ab, und der Reisechef der “Bild am Sonntag” schwärmte in ganzseitigen Artikeln für den Heide-Park Soltau und den Holiday Park Hassloch.

Es kommt einem vor, als wäre es erst gestern vorletztes Jahr gewesen.

Wir hatten im Juli 2006 an den Deutschen Presserat geschrieben und ihn gebeten, die “Bild am Sonntag” für die beiden Artikel zu rügen, die wir für Schleichwerbung hielten. Einige Wochen später antwortete uns der Presserat, unsere Beschwerde sei “offensichtlich unbegründet”: Es handele sich, wie der Geschäftsführer gemeinsam mit dem Vorsitzenden des zuständigen Beschwerdeausschusses kurzerhand entschied, “eindeutig” um werbliche Veröffentlichungen, die für den Leser “unzweideutig” als solche erkennbar seien. Im August 2006 baten wir den Presserat, uns seine Entscheidung erstens zu erläutern und zweitens noch einmal zu überprüfen: Wir hatten nämlich beim Sprecher der “Bild am Sonntag” nachgefragt, und der sagte, bei den Artikeln handele es sich — ganz im Gegenteil — eindeutig um redaktionelle, nicht-werbliche Berichterstattung (wir berichteten)

Der Herbst kam und ging; es wurde 2007. Im Januar erinnerten wir den Geschäftsführer des Presserates telefonisch an den Vorgang. Im Juni 2007 schrieben wir einen weiteren Brief und fragten, ob schon absehbar sei, wann wir mit einer Antwort rechnen könnten. Der Geschäftsführer schrieb zurück, dass ihm nicht klar gewesen sei, dass unsere Bitte im Sommer 2006, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen, ein Einspruch gegen diese Entscheidung gewesen sei. Im Juli 2007 schickten wir daraufhin den Brief von damals noch einmal, diesmal sicherheitshalber groß überschrieben mit dem Wort “Einspruch”.

Der Herbst kam und ging; es wurde 2008. Und in dieser Woche nun teilt uns der Geschäftsführer des Presserates mit, der Beschwerdeausschuss habe unsere Beschwerde behandelt. Er habe sie bei einer Enthaltung einstimmig als unbegründet bewertet. Die Erklärung dafür lautet in voller Länge:

Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses werden auch werbliche Bestandteile eines Blattes im Inhaltsverzeichnis aufgelistet. Bei den Beiträgen handele es sich für den Leser — und hierauf stellt der Presserat bei seiner Prüfung ab — erkennbar um eine gemeinsame Werbeaktion zwischen BILD AM SONNTAG und dem Heide-Park Soltau. Trotz der vom Beschwerdeführer vorgebrachten Einrede kann der Presserat hier nicht eindeutig Schleichwerbung erkennen.

Schön, dass wir das geklärt haben.

Gaby Kösters Privatsphäre gehört nicht “Bild”

Irgendwo im Pressekodex steht:

Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen.

Und grundsätzlich heißt: Es gibt natürlich auch Fälle, in denen Erkrankungen nicht in die Geheimsphäre des Betroffenen fallen — etwa, wenn der Betroffene selbst damit einverstanden ist, dass über seine Erkrankung berichtet wird. Soll’s ja geben. Und deshalb heißt es im Pressekodex auch noch:

Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (…).

Die Komikerin Gaby Köster hat dieses Recht für sich in Anspruch genommen. Unmittelbar nachdem die “Bild”-Zeitung am vergangenen Samstag u.a. auf der Titelseite über eine Erkrankung Kösters berichtet hatte, hieß es in einer Pressemitteilung ihrer Anwälte:

Der Sachverhalt der heute Gegenstand der Berichterstattung in BILD ist, betrifft ausschließlich die Privatsphäre von Gaby Köster.

Außerdem wurden die Medien aufgefordert, “von weiterer derartiger Berichterstattung Abstand zu nehmen”.

Doch anders als die meisten Medien folgte die “Bild”-Zeitung dieser Aufforderung, indem sie Kösters Recht auf informationelle Selbstbestimmung ignorierte, ihre Privat- bzw. Geheimsphäre am Montag erneut verletzte und abermals detailliert über ihre Erkrankung berichtete.

Das hat (wie Kösters Anwälte heute mitteilen) das Landgericht Berlin “als rechtswidrig erachtet” — und gestern zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erlassen, “die es der BILD-Zeitung (…) verbieten, mit der Berichterstattung fortzufahren”.*

Und quasi zur selben Zeit, als das Gericht gestern entschied, saß die “Bild”-Redaktion bereits an einer weiteren Fortsetzung. Sie enthält so gut wie keine neue Info über Köster, sondern wiederholt bloß detailliert, was “Bild” schon zuvor berichtet hatte — und findet sich heute größer als bisher auf der Titelseite (siehe Ausriss).

Nachtrag, 16.22 Uhr: Bild.de hat inzwischen alle Berichte über Kösters Erkrankung aus dem Angebot entfernt.

Nachtrag, 17.1.2008: In einer Art Korrektur ihrer gestrigen Pressemitteilung weisen Kösters Anwälte darauf hin, dass sich nur eine der beiden einstweiligen Verfügungen gegen “Bild” richtet, die zweite jedoch gegen Bild.de.

neu  

Was “Bild” weglässt (außer Weichspüler)

Eine Möglichkeit ist es natürlich, Khaled al-Masri (wie berichtet) als “durchgeknallten Schläger, Querulant und Brandstifter” zu bezeichnen, als “irren Deutsch-Libanesen”, der “monatelang die Bundesregierung, Parlament und Öffentlichkeit terrorisierte”.

Aber es gibt auch andere, leisere und nicht minder effektive Möglichkeiten, einen Menschen zu diffamieren. In ihrer Berichterstattung über das Urteil im Prozess gegen al-Masri zeigen “Bild” und Bild.de, dass sie auch diese Variante beherrschen.

Der Bild.de-Artikel beginnt mit dem Satz:

Der Deutsch-Libanese (bekannt als angebliches Folter-Opfer) ist vom Landgericht Memmingen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Erstaunlich an dieser Formulierung ist nicht nur, dass ein Medium, das sonst schon aus kleinsten Gerüchten größte Schlagzeilen macht, plötzlich im Fall al-Masris das Wort “angeblich” im Wortschatz der deutschen Sprache entdeckt. Erstaunlich ist vor allem, dass Bild.de mit dem Wort “angeblich” wieder einmal Zweifel an al-Masris Aussagen ausdrückt, die zuständige Behörden nicht haben.

Bild.de enthält den Lesern ebenso wie die gedruckte “Bild”-Zeitung (siehe Ausriss rechts) auch die Begründung des Gerichtes vor, warum es jemanden, den es immerhin der Brandstiftung, gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch für schuldig befindet, trotzdem nur zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die “Schwäbische Zeitung” formulierte es so:

Seine Traumatisierung durch die fast sechsmonatige Gefangenschaft in Händen des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Afghanistan und sein umfassendes Geständnis waren es, die dem 44-Jährigen einen weiteren Aufenthalt im Gefängnis ersparten.

Und die Nachrichtenagentur dpa fasste das so zusammen:

Das Gericht rechnete El Masris Geständnis, die Entschuldigungen bei den Opfern und die Traumatisierung durch seine Entführung nach Afghanistan als strafmildernd an.

Natürlich hat “Bild” das weggelassen, sonst hätten vermutlich Millionen “Bild”-Leser gefragt: “Traumatisiert? Wovon das denn??” Schließlich hat ihre Zeitung ihnen al-Masri bislang und konsequent nur als “durchgeknallten Schläger, Querulant und Brandstifter” und potentiellen Lügner vorgestellt, dem nicht mehr passiert ist, als dass er “versehentlich in Mazedonien verschleppt und für fünf Monate inhaftiert wurde”, was aber kein Skandal sei.

Der psychiatrische Gutachter Norbert Ormanns sagte im Verfahren übrigens, al-Masris Taten hätten sehr wahrscheinlich verhindert werden können, wenn al-Masri, der vor seiner Entführung 20 Jahre lang unbescholten in Deutschland gelebt hat, die dringend notwendige Therapie bekommen hätte. Auch das steht nicht in “Bild”. Vermutlich, weil die Zeitung solche Zusammenhänge erklärtermaßen für “irre” hält.

Als “Bild” vor zwei Wochen schrieb:

Wir werden unsere Berichterstattung [über al-Masri] nicht weichspülen – so wenig wie bei Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel.

meinte die Zeitung also in Wahrheit vermutlich ungefähr:

Wir werden auch in Zukunft so manipulativ und irreführend berichten, dass unsere Leser keine Wahl haben, als die von uns verbreiteten Vorurteile bestätigt zu finden.

Allgemein  

“Durchgeknalltes Gesindel” bei “Bild”

Es gibt offenbar bestimmte Regeln im Pressekodex, die “Bild” kategorisch ablehnt. Zwar bekennt sich Axel Springer — wo “Bild” bekanntlich erscheint — zur Einhaltung der Standards des Pressekodex (und hat im Jahr 2003 sogar Leitlinien verabschiedet, die “das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex” in bestimmten Bereichen “konkretisieren und erweitern”). Doch für “Bild” scheint das nicht zu gelten.

Anders ist kaum zu erklären, mit welcher Regelmäßigkeit “Bild” sich beispielsweise über Ziffer 8 des Pressekodex hinwegsetzt, wo es einleitend schlicht heißt:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.

Ganz besonders große Ignoranz zeigt “Bild” in der Berichterstattung über psychisch Kranke, von deren erhöhter Schutzbedürftigkeit die Richtlinien 8.1 (4) und 8.4 des Pressekodex handeln.

Drei Beispiele aus jüngster Zeit:

Im September wurde “Bild” vom Presserat gerügt, weil sie den offenbar psychisch kranken Khaled al-Masri abwertend und damit ehrverletzend als “irre” und “durchgeknallt” bezeichnet hatte. Für diese Rüge hatte man bei “Bild” überhaupt kein Verständnis und berichtete vor einigen Tagen entsprechend darüber. Dabei setzte sie al-Masri en passant quasi gleich mit “Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel” (wir berichteten).

Ende November hatte “Bild” über eine Geiselnahme im Berliner Hauptbahnhof berichtet und dabei den Täter völlig unverpixelt und klar identifizierbar auf großen Fotos gezeigt. Obwohl es von Anfang an Hinweise gab, dass er schuldunfähig sein könnte. “Bild” schrieb am ersten Tag ihrer Berichterstattung, er habe “offenbar Kokain geschnupft” und sei “in eine Psychoklinik eingewiesen” worden. Am zweiten Tag der “Bild”-Berichterstattung wusste man über den Täter, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen schuldunfähig gewesen sei. Dennoch zeigte “Bild” ihn erneut ohne jede Unkenntlichmachung (wir berichteten).

Und heute berichtet “Bild”, wie viele Zeitung, über “die unfassbare Tragödie, die ganz Deutschland entsetzt”. Eine Mutter aus einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein hat offenbar ihre fünf Söhne getötet. Wie viele Zeitungen zitiert auch “Bild” den Oberstaatsanwalt:

“Wir beschuldigen die Mutter des fünffachen Mordes, allerdings im Zustand der absoluten Schuldunfähigkeit”

Deutlicher geht es kaum. Und dennoch: “Bild” illustriert den Artikel mit einem großen Foto, das nicht nur die fünf Söhne, sondern auch die Mutter ohne jegliche Verfremdung zeigt*:

"Diese 5 Jungen wurden von ihrer Mutter getötet"

Hier also noch einmal im Wortlaut die entscheidende Passage aus Richtlinie 8.1 (4) des Pressekodex — auch wenn sie für “Bild” offenbar keinerlei Bedeutung hat:

Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Mit Dank an Matthias S., Sebastian U., Maja I., Volker K., Torsten R. und Oliver P. für den sachdienlichen Hinweis.

*) In Teilen der “Bild”-Auflage ist die Frau offenbar auch auf der Titelseite abgebildet und nicht unkenntlich gemacht.

Allgemein  

Das alte Vorurteil, “Bild” würde lügen

“Das ist ein gut gemachter Spot, natürlich haben wir auch darüber gelacht. Er lebt aber von dem alten Vorurteil, BILD würde lügen — was durch eine witzige Wiederholung jedoch auch nicht wahrer wird.”

(“Bild”-Sprecher Dirk Meyer-Bosse über den BILDblog-Werbefilm)

Ein altes Vorurteil, soso.

Als Service für Herrn Meyer-Bosse (und unsere Leser) haben wir eine kleine, unvollständige Auswahl von “Bild”-Lügen aus den vergangenen zwei Jahren zusammengestellt, der Übersicht halber grob in zehn Kategorien unterteilt:

Lügen mit Fotos

Lügen mit Toten und Verletzten

Lügen mit Zitaten

Lügen mit Tieren

Lügen zur Verteidigung

Lügen mit Wissenschaftlern

Lügen mit Terroristen

Lügen mit Politik

Lügen mit Gewalttaten

Lügen mit Zeitangaben

Polizei findet “Bild”-Bericht grenzwertig

Es ist nicht das erste Mal, dass “Bild”, nachdem jemand von der Polizei mit einem Fahndungsfoto gesucht und gefunden worden war, anschließend ein großes, identifizierbares Foto des mutmaßlichen Täters zeigte.

Auch der Presserat hatte sich noch im Juni mit einem ähnlichen Fall (damals zeigte “Bild”, wie berichtet, das Foto einer jungen Frau) befasst — und, wie berichtet, die “Bild”-Veröffentlichung missbilligt, da “kein öffentliches Interesse” zu erkennen sei, “das die Persönlichkeitsrechte der Frau überlagert hätte”. Daran habe auch die Tatsache nichts geändert, dass nach der Betroffenen mit Hilfe einer Kameraaufnahme gefahndet wurde:

Mit dem Auffinden der jungen Frau erlosch jedenfalls das Fahndungsinteresse der Polizei (…). Danach hätte die Zeitung auf eine erkennbare Darstellung der Betroffenen verzichten müssen.

Wie wenig diese Missbilligung die “Bild”-Zeitung beeindruckt hat, zeigt ein aktueller Fall:

Es geht dabei um einen Mann, der von der Polizei Bremen wegen “schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes” gesucht und am vergangenen Mittwoch festgenommen wurde. Laut Polizei konnten zwar weitere mutmaßliche Opfer “noch nicht namentlich ermittelt” werden, doch sei der Mann, “ein 38-jähriger Lehrer aus Cuxhaven”, inzwischen teilweise geständig, der Fall “aufgeklärt”.

Die Bremer “Bild”-Zeitung, die zuvor auch den Fahndungsaufruf verbreitet hatte, nahm die nun erfolgte Festnahme am Samtag zum Anlass für einen neuen, großen Artikel — und nannte darin nicht nur den (abgekürzten) Namen und Details zum Familienstand, sondern auch den Namen der Schule, an der er unterrichtet. Dominiert wird der Artikel jedoch (siehe Ausriss) vom einem großen Foto, das “Bild”, wie uns die Schule mitteilt, unerlaubterweise von deren Homepage hat und das “Bild” ohne jegliche Unkenntlichmachung zeigt.

Ein Sprecher der Polizei Bremen betonte auf Anfrage von uns, dass das Foto “kein Fahndungsfoto” und auch “nicht von der Polizei herausgegeben” wurde. Obwohl nicht auszuschließen sei, dass der “Bild”-Bericht bei der Suche nach den Opfern behilflich sein könnte, hält die Polizei die Veröffentlichung des Fotos mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des mutmaßlichen Täters für “sehr grenzwertig”.

Mit Dank an Christopher und andere für den Hinweis.

Allgemein  

“Bild” hat sich stets bemüht…

Anfang Januar berichtete “Bild” über einen Künstler, der offenbar seine Mutter erschlagen hatte und illustrierte die Geschichte mit einem Foto des Mannes (siehe Ausriss). Das Foto war von dem freien Fotografen Gabriel Holom im Auftrag der Lokalzeitung “Gäubote” gemacht worden und dort zuvor auch erschienen, allerdings in einem gänzlich anderen Zusammenhang. Da weder der Fotograf, noch der “Gäubote” in die Veröffentlichung des Fotos in der “Bild”-Zeitung eingewilligt hatten, reichte der “Gäubote” Beschwerde beim Presserat wegen Verstoß gegen Ziffer 4 Pressekodex (unlautere Recherchemethoden) ein (wir berichteten).

Der Presserat entschied in der Sitzung vom 6. Juni, dass die Beschwerde unbegründet sei, weil es sich “primär um eine urheberrechtliche und nicht um eine presseethische Frage” handele. Der Geltungsbereich der Ziffer 4 ziele jedoch “in erster Linie auf Vorgehensweisen wie eine verdeckte Recherche oder den Umgang mit schutzbedürftigen Personen bei der Beschaffung von Informationen” ab.

Der Presserat hat auch eine Stellungnahme von Axel Springer eingeholt. Die spielte für die Ablehnung der Beschwerde zwar keine Rolle, sie ist aber trotzdem interessant. Der Presserat gibt sie wie folgt wieder:

Das Bild sei von einem freien “Bild”-Fotografen auf der Internetseite des “Gäuboten” entdeckt worden. (…) Die Stuttgarter “Bild”-Redaktion habe daraufhin versucht, telefonisch in der Redaktion des “Gäuboten” eine Veröffentlichungsgenehmigung zu erhalten. Dies sei jedoch daran gescheitert, dass der Beschwerdeführer jedes Mal in einer Besprechung gewesen sei und keine Gespräche habe annehmen können. Bis in den Abend hinein seien die Bemühungen der Redaktion, entweder den Beschwerdeführer oder den Fotografen Holom zu erreichen, erfolglos geblieben. Tage später habe sich dann herausgestellt, dass der Fotograf zu diesem Zeitpunkt in Urlaub gewesen sei. Die Redaktionsleitung habe sich dann entschieden, das Bild zu veröffentlichen, selbstverständlich aber die nachträgliche Zustimmung des Fotografen einzuholen. Dies sei einige Tage später gelungen. Man habe sich dabei darauf geeinigt, dass er eine Rechnung für die Nutzung des veröffentlichten Fotos schreibe. Er habe dann ausdrücklich erklärt, dass für ihn mit Bezahlung der Forderung die Sache erledigt sei.
(Hervorhebung von uns)

Der Fotograf beschreibt das “gelungene” Einholen der Zustimmung so: Er habe sich schriftlich an “Bild” gewandt und ein Honorar für die Veröffentlichung seines Fotos gefordert. Und tatsächlich habe er erklärt, dass die Sache für ihn mit Begleichung der Forderung erledigt sei, “weil das eben so ist, dass das Foto schon veröffentlicht war”, wie er uns sagt. Hätte “Bild” ihn jedoch vor Veröffentlichung gefragt, hätte er Rücksprache mit dem “Gäuboten” gehalten. Und Holom war zwar im Urlaub, er sei jedoch per Handy erreichbar gewesen.

Was die “Bemühungen” von “Bild” angeht, vom “Gäuboten” eine Veröffentlichungsgenehmigung zu erhalten: In der kleinen “Gäubote”-Redaktion kann sich keiner der Verantwortlichen an einen Anruf eines “Bild”-Mitarbeiters erinnern. Und man würde sich erinnern, wie man uns versichert, zumal es schon vor diesem Vorfall eine Absprache gegeben habe, keine Fotos an die “Bild”-Zeitung herauszugeben.

“Bild” verschläft “BILD-Bibel”-Start

Kommt ein “Bild”-Leser in ein Buchgeschäft: “Ich hätte da gerne diese neue ‘Papst-Bibel’! Hab’ ich heute in der ‘Bild’-Zeitung gelesen, dass die ‘da’ ist.”

Verkäufer: “Sie meinen die Benedikt-Bibel von ‘Bild’ und dem Verlag Herder?”

“Bild”-Leser: “Was weiß denn ich… Steht doch hier groß (tippt auf die mitgebrachte Titelseite, siehe Ausriss): ‘Ab heute im Handel’!”

Zufällig anwesender Presserat: (vernuschelt) “Ist das nicht Schleichwerbung?”

Verkäufer: “Was steht da? ‘Ab heute im Handel’?! Wie kommen die bei “Bild” denn darauf? Die Bibel gibt’s doch schon seit letzten Freitag. Stand doch auch überall, dass die… (blättert mit Lesebrille in Unterlagen) …ja, sehen Sie hier, die Pressemitteilung von Springer: ‘Am 29. Juni 2007 erscheint die neue limitierte Bibel-Edition von Europas größter Tageszeitung BILD.’ Und warten Sie mal, ich habe da so ein Déjà Vu — als hätte das auch selbst schon letzten Monat in ‘Bild’ gelesen.”

Zufällig anwesender Presserat: (aufgeregt am Mobiltelefon) “Was…? Doch, doch: Letzten Monat auch schon…!”

“Bild”-Leser: “Ja, und was is’ nun mit meiner ‘Papst-Bibel’?”

Verkäufer: “Na, ich schau mal, ob ich noch eine für Sie bestellen kann. Ist ja schließlich (tippt auf die mitgebrachte “Bild”-Zeitung, siehe Ausriss) ‘streng limitiert’, das Ding. Versprechen kann ich also nichts. Sind halt auch ein bisschen spät dran heute…”

Mit Dank an Norman S. für den Hinweis und den Verlag Herder für die Bestätigung.

“Bild”-WM-Knaller explodiert mit Verspätung

Deutschland vor einem Jahr. Erinnern Sie sich? Wir waren schwarz-rot-geil, wegen der Hitze wollten alle einander nur noch duzen, und die “Bild”-Zeitung machte mit dem Angebot auf, für 99 Cent bei Lidl ein “köstliches Grafenwalder Premium-Pils”, “eine große Tüte knackige Erdnuß-Flips” und eine Deutschland-Fahne zu bekommen. “WM-Knaller” hieß es. Alle waren ganz besoffen vor Glück, und der Presserat erklärte Beschwerden über die Aktion, die Verbraucherschützer einen “besonders krassen Fall von unlauterer Werbung” nannten, kurzerhand für “offensichtlich unbegründet”.

Doch auch der geilste Sommer endet irgendwann, und ein hartnäckiger Beschwerdeführer legte beim Presserat Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Er wies das Gremium auf diverse rechtsgültige Urteile in Sachen Schleichwerbung hin und erwähnte das Schleichwerbungsverbot im Gesetz. Eine relevante Täuschung liege bereits vor, wenn dem Leser eine entgeltliche Anzeige als redaktioneller Beitrag präsentiert werde, argumentierte er; Anzeigen müssten sich in Stil und Aufmachung von redaktionellen Beiträgen absetzen.

Das muss den Presserat irgendwie beeindruckt haben. Es wurde Herbst, und der Beschwerdeausschuss beschloss, die Sache zu behandeln. Es wurde Winter, und der Beschwerdeausschuss beschloss, die Sache doch lieber an das Plenum des Presserates abzugeben. Es wurde Frühling, und das Plenum des Presserates beschloss, die Beschwerde wieder an den Beschwerdeausschuss zurückzugeben.

Und nun ist es wieder Sommer, und der Beschwerdeausschuss hat sich zu einer Entscheidung durchgerungen. Sie ist einstimmig gefallen und lautet: “Bild” hat mit der Veröffentlichung gegen die Ziffern 6 und 7 des Pressekodex verstoßen.

Nach Meinung des Gremiums gerät im vorliegenden Fall das Ansehen der Presse (Ziffer 6 des Pressekodex) in Gefahr, wenn eine werbliche Veröffentlichung, die redaktionell gestaltet ist, den redaktionellen Aufmacher auf der Titelseite ersetzt. Der Leser erwartet dort weder einen Eigenmarketingbeitrag noch Werbung.

Dadurch, dass an einer Stelle, an der sonst redaktionell berichtet wird, ein Eigenmarketingbeitrag veröffentlicht wurde, wird zudem die in Ziffer 7 des Pressekodex geforderte klare Trennung von Werbung und Redaktion aufgehoben.

Eine klare Kennzeichnung als “Anzeige” habe gefehlt.

Noch im Jahr 2004, als “Bild” mit Lidl in ähnlicher redaktioneller Aufmachung wie den “WM-Knaller” auf Seite eins einen “Sommer-Knaller” anbot (“Doppelschlecken” / “Heute Eis für alle — Eins kaufen, eins geschenkt!”), hatte der Presserat anders entschieden. Damals urteilte das Gremium, es sei “klar erkennbar, dass es sich bei dem Beitrag nicht um eine redaktionelle Berichterstattung, sondern um reine Werbung handelt”.

Weil der Presserat jetzt von der “bisherigen Spruchpraxis” abwich, konnte er wegen der “WM-Knaller”-Schleichwerbung keine Rüge, sondern nur einen “Hinweis” aussprechen.

Die Pressestelle der Axel-Springer-AG hat die Öffentlichkeit im vergangenen Jahr in einer Pressemitteilung informiert, dass die Beschwerde gegen die “Bild”-Lidl-WM-Aktion als “offensichtlich unbegründet” zurückgewiesen worden sei. Die Information, dass der Presserat sein Urteil jetzt revidiert hat, scheint nicht ganz so dringlich zu sein.

Ariana Television dementiert “Bild”-Bericht

Laut der heutigen “Bild”-Zeitung haben “TV-Reporter” des afghanischen Senders Ariana Television vor dem Bomben-Anschlag in Kundus vom Samstag vorab einen Tipp bekommen. Bei dem Anschlag wurden drei Bundeswehrsoldaten getötet. “Bild” schreibt: “Terroristen bestellten Kameras zum Attentats-Ort” und zitiert den Nachrichtenchef von Ariana Television, Abdul Qadeer Merzai:

“Unser Korrespondent hat vorab einen anonymen Tipp bekommen, dass dort auf dem Basar etwas passiert.”

“Spiegel Online” ist der “Bild”-Geschichte nachgegangen und berichtet unter der Überschrift “TV-Sender dementiert Terror-Tipp der Taliban”:

Nachrichtenchef Merzai kann sich überhaupt nicht erklären, wie dieses Zitat von ihm in die Zeitung gelangte: “Das ist alles nicht richtig”, sagte er heute SPIEGEL ONLINE. Es habe keinen Tipp gegeben. (…) Er habe zwar am Sonntag mit einem deutschen Medium gesprochen, das um Informationen über den Anschlag gebeten habe, aber mit Sicherheit habe er dabei nichts von einem Tipp gesagt. (…) Auch der lokale Korrespondent des Senders in Kunduz sagte SPIEGEL ONLINE, er habe keinen Hinweis erhalten. Er sei lediglich, als er die Explosion gehört habe, zum Tatort geeilt. (…) Ein Sprecher der Bundeswehr in Kunduz sagte, man wisse ebenfalls nichts über einen angeblichen Tipp, das über Gerüchte aus der Presse hinausgehe.

Außerdem heißt es bei “Spiegel Online”:

Ein Mitverfasser der “Bild”-Geschichte, mit dem SPIEGEL ONLINE heute sprach, wollte sich nicht zu Merzais Widerspruch äußern.

P.S.: “Bild” illustriert ihre Geschichte übrigens mit dem großen Foto eines Soldaten, der “blutüberströmt” offenbar zwischen “umgestürzten Blechfässern, Eimern, Lampen und Töpfen” liegt und von “Bild” nicht unkenntlich gemacht wurde. Und es stellt sich die Frage, wie groß das öffentliche Informationsinteresse am Gesichtsausdruck des Opfers kurz nach dem Anschlag ist.

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