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“Bild” sicher: “Murat S.” fuhr den Todes-BMW

Für die “Bild”-Zeitung ist der Fall klar: Der Mann, den sie “Murat S.” nennt, hat am vergangenen Wochenende einen 77-Jährigen am Potsdamer Platz überfahren und tödlich verletzt. Daran ließ “Bild” schon gestern keinen Zweifel, als sie unter der Überschrift “Staatsanwalt sicher: ER FUHR DEN TODES-BMW” über den Fall berichtete:

"Staatsanwalt sicher: ER FUHR DEN TODES-BMW"

Im Text fand sich allerdings nichts, das diese Überschrift getragen hätte (das dafür aber gefettet oder in Großbuchstaben):

JETZT ZIEHT SICH DIE SCHLINGE ZU! HABEN SIE DEN TOTRASER BALD? (…)

Die Staatsanwaltschaft bestätigt: “Ja, wir führen einen 25-jährigen Mann als Beschuldigten.” (…)

Nach BILD-Informationen hat Murat S. in einer Vernehmung die Fahrt bestritten. Die Beamten versuchen jetzt durch gesicherte Spuren und Zeugenaussagen den Totraser zu überführen.

Wie der Staatsanwalt sich angesichts dieses Ermittlungsstands sicher sein kann, dass “Murat S.” den 77-Jährigen überfahren hat, lässt “Bild” offen. Uns sagte die Staatsanwaltschaft, dass es einen “Anfangsverdacht” gebe, und dass sie nicht “sicher” sei, ob der Beschuldigte tatsächlich gefahren sei. Oder, wie es heute in der “Welt” heißt:

Eine Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft sagte gestern, dass die Verdachtsmomente gegen den mutmaßlichen Fahrer sehr spärlich seien. Weitere Zeugenbefragungen sollen Klarheit bringen. Ein Kriminalbeamter ist dagegen skeptisch: “Derzeit sieht es danach aus, dass der wahre Fahrer nicht ermittelt werden kann.”

Warum das womöglich so ist, kann man heute auch der “Bild”-Zeitung entnehmen. Die berichtet nämlich über “Fahndungs-Probleme der Polizei”:

"Fahndungs-Probleme der Polizei"

“Murat S.” behaupte, er habe den Wagen zwar am Tag des Unfalls gehabt, ihn jedoch am Abend an einen Verwandten verliehen. Da sich nahe Verwandte nicht gegenseitig belasten müssen, und die Spuren im Fahrzeug wohl nur beweisen können, was “Murat S.” schon zugegeben hat (dass er am Tattag den Wagen gefahren habe), kommt “Bild” zu dem Schluss:

"Es MUSS sich also mindestens ein Zeuge melden, der zu 100 % sagen kann: Ja, Murat S. ist gefahren."

Das ist eine Möglichkeit. Eine andere, die in der “Bild”-Zeitung indes nicht mal ansatzweise vorkommt, wäre freilich, dass sich ein Zeuge meldet, der zu 100 % sagen kann: Nein, “Murat S.” ist nicht gefahren.

Mit Dank an Benjamin H., Ivo B. und Lutz A. für den Hinweis.

P.S.: BILDblog-Leser Lutz A. fragt sich übrigens angesichts der Bild.de-Überschrift Murat (70 Seiten Polizei-Akte) tötet Rentner mit Luxus-Auto”, ob Bild.de sie wohl “genauso gewählt hätte, wenn der mutmaßliche Täter Herbert, Tim oder Peter mit Vornamen hieße”.

“Bild” entdeckt Großteil in “Porno-Denkmal”

In der Gemeinde Bodman-Ludwigshafen am Bodensee passiert — vorsichtig ausgedrückt — nicht ganz so viel. Im Moment allerdings stauen sich die Schaulustigen: Ein neues Kunstwerk zeigt unter anderem nackte Politiker. “Unglaublich” fand “Bild” das — und brachte am Montag in seinen süddeutschen Ausgaben einen großen Artikel:

Merkel, Stoiber & Co beim Ringelpiez am Bodensee: Ärger um neues Porno-Denkmal

“Unglaublich” fand “Bild” auch dies:

Unglaublich: Bürgermeister Matthias Weckbach hat das Kunstwerk auch noch gefördert, ein Großteil der Kosten (35 000 Euro) kommt aus Steuergeldern - vom Touristikamt.

Vielleicht kommt es ein bisschen darauf an, wie man einen “Großteil” definiert. In diesem Fall wohl ungefähr so (der Großteil ist das Dunkle):

Geldgeber: Sonstige (95,53%), Gemeinde (4,47%)

An den Anschaffungskosten von 35.000 Euro ist die Gemeinde Bodman-Ludwigshafen nämlich mit 1.500 Euro (oder 4,47% 4,29%) beteiligt. Das ist der Zuschuss, den die “Kunstfreunde Bodman-Ludwigshafen e.V.” von der Gemeinde bekommen haben, wie Bürgermeister Matthias Weckbach im “Südkurier” klarstellte. Er hat sich deshalb beim deutschen Presserat über die Berichterstattung in “Bild” beschwert.

Möglicherweise hat “Bild” die Falschinformation schlicht aus einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa (hier bei der “Schwäbischen Zeitung”) übernommen.

Andererseits ist es nicht so, dass “Bild” nicht nachrecherchiert hätte, und das sogar mit verschärftem Einsatz: Ein “Bild”-Reporter (oder jemand, der sich als als solcher ausgegeben hatte) soll nach Angaben von Weckbach vor Erscheinen des Artikels mindestens ein Gemeinderatsmitglied telefonisch bedrängt haben, ihm gefälligst Auskunft zu geben. Der Anrufer habe wissen wollen, wie alt der Bürgermeister war und welcher Partei er angehörte.

Mit Dank an Christoph S. für den Hinweis und den Scan.

Der Presserat lebt!

Juli 2006. Erinnern Sie sich? Jens Lehmann war der Held des Landes, weil er gegen Argentinien zwei Elfmeter gehalten hatte, ein Amokfahrer raste in die Berliner Fanmeile, Susan Stahnke brachte ein Kind zur Welt, Jan Ullrich sagte überraschend die Teilnahme an der Tour de France ab, und der Reisechef der “Bild am Sonntag” schwärmte in ganzseitigen Artikeln für den Heide-Park Soltau und den Holiday Park Hassloch.

Es kommt einem vor, als wäre es erst gestern vorletztes Jahr gewesen.

Wir hatten im Juli 2006 an den Deutschen Presserat geschrieben und ihn gebeten, die “Bild am Sonntag” für die beiden Artikel zu rügen, die wir für Schleichwerbung hielten. Einige Wochen später antwortete uns der Presserat, unsere Beschwerde sei “offensichtlich unbegründet”: Es handele sich, wie der Geschäftsführer gemeinsam mit dem Vorsitzenden des zuständigen Beschwerdeausschusses kurzerhand entschied, “eindeutig” um werbliche Veröffentlichungen, die für den Leser “unzweideutig” als solche erkennbar seien. Im August 2006 baten wir den Presserat, uns seine Entscheidung erstens zu erläutern und zweitens noch einmal zu überprüfen: Wir hatten nämlich beim Sprecher der “Bild am Sonntag” nachgefragt, und der sagte, bei den Artikeln handele es sich — ganz im Gegenteil — eindeutig um redaktionelle, nicht-werbliche Berichterstattung (wir berichteten)

Der Herbst kam und ging; es wurde 2007. Im Januar erinnerten wir den Geschäftsführer des Presserates telefonisch an den Vorgang. Im Juni 2007 schrieben wir einen weiteren Brief und fragten, ob schon absehbar sei, wann wir mit einer Antwort rechnen könnten. Der Geschäftsführer schrieb zurück, dass ihm nicht klar gewesen sei, dass unsere Bitte im Sommer 2006, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen, ein Einspruch gegen diese Entscheidung gewesen sei. Im Juli 2007 schickten wir daraufhin den Brief von damals noch einmal, diesmal sicherheitshalber groß überschrieben mit dem Wort “Einspruch”.

Der Herbst kam und ging; es wurde 2008. Und in dieser Woche nun teilt uns der Geschäftsführer des Presserates mit, der Beschwerdeausschuss habe unsere Beschwerde behandelt. Er habe sie bei einer Enthaltung einstimmig als unbegründet bewertet. Die Erklärung dafür lautet in voller Länge:

Nach Ansicht des Beschwerdeausschusses werden auch werbliche Bestandteile eines Blattes im Inhaltsverzeichnis aufgelistet. Bei den Beiträgen handele es sich für den Leser — und hierauf stellt der Presserat bei seiner Prüfung ab — erkennbar um eine gemeinsame Werbeaktion zwischen BILD AM SONNTAG und dem Heide-Park Soltau. Trotz der vom Beschwerdeführer vorgebrachten Einrede kann der Presserat hier nicht eindeutig Schleichwerbung erkennen.

Schön, dass wir das geklärt haben.

Gaby Kösters Privatsphäre gehört nicht “Bild”

Irgendwo im Pressekodex steht:

Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden fallen grundsätzlich in die Geheimsphäre des Betroffenen.

Und grundsätzlich heißt: Es gibt natürlich auch Fälle, in denen Erkrankungen nicht in die Geheimsphäre des Betroffenen fallen — etwa, wenn der Betroffene selbst damit einverstanden ist, dass über seine Erkrankung berichtet wird. Soll’s ja geben. Und deshalb heißt es im Pressekodex auch noch:

Die Presse achtet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (…).

Die Komikerin Gaby Köster hat dieses Recht für sich in Anspruch genommen. Unmittelbar nachdem die “Bild”-Zeitung am vergangenen Samstag u.a. auf der Titelseite über eine Erkrankung Kösters berichtet hatte, hieß es in einer Pressemitteilung ihrer Anwälte:

Der Sachverhalt der heute Gegenstand der Berichterstattung in BILD ist, betrifft ausschließlich die Privatsphäre von Gaby Köster.

Außerdem wurden die Medien aufgefordert, “von weiterer derartiger Berichterstattung Abstand zu nehmen”.

Doch anders als die meisten Medien folgte die “Bild”-Zeitung dieser Aufforderung, indem sie Kösters Recht auf informationelle Selbstbestimmung ignorierte, ihre Privat- bzw. Geheimsphäre am Montag erneut verletzte und abermals detailliert über ihre Erkrankung berichtete.

Das hat (wie Kösters Anwälte heute mitteilen) das Landgericht Berlin “als rechtswidrig erachtet” — und gestern zwei einstweilige Verfügungen gegen die Axel Springer AG erlassen, “die es der BILD-Zeitung (…) verbieten, mit der Berichterstattung fortzufahren”.*

Und quasi zur selben Zeit, als das Gericht gestern entschied, saß die “Bild”-Redaktion bereits an einer weiteren Fortsetzung. Sie enthält so gut wie keine neue Info über Köster, sondern wiederholt bloß detailliert, was “Bild” schon zuvor berichtet hatte — und findet sich heute größer als bisher auf der Titelseite (siehe Ausriss).

Nachtrag, 16.22 Uhr: Bild.de hat inzwischen alle Berichte über Kösters Erkrankung aus dem Angebot entfernt.

Nachtrag, 17.1.2008: In einer Art Korrektur ihrer gestrigen Pressemitteilung weisen Kösters Anwälte darauf hin, dass sich nur eine der beiden einstweiligen Verfügungen gegen “Bild” richtet, die zweite jedoch gegen Bild.de.

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Was “Bild” weglässt (außer Weichspüler)

Eine Möglichkeit ist es natürlich, Khaled al-Masri (wie berichtet) als “durchgeknallten Schläger, Querulant und Brandstifter” zu bezeichnen, als “irren Deutsch-Libanesen”, der “monatelang die Bundesregierung, Parlament und Öffentlichkeit terrorisierte”.

Aber es gibt auch andere, leisere und nicht minder effektive Möglichkeiten, einen Menschen zu diffamieren. In ihrer Berichterstattung über das Urteil im Prozess gegen al-Masri zeigen “Bild” und Bild.de, dass sie auch diese Variante beherrschen.

Der Bild.de-Artikel beginnt mit dem Satz:

Der Deutsch-Libanese (bekannt als angebliches Folter-Opfer) ist vom Landgericht Memmingen zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Erstaunlich an dieser Formulierung ist nicht nur, dass ein Medium, das sonst schon aus kleinsten Gerüchten größte Schlagzeilen macht, plötzlich im Fall al-Masris das Wort “angeblich” im Wortschatz der deutschen Sprache entdeckt. Erstaunlich ist vor allem, dass Bild.de mit dem Wort “angeblich” wieder einmal Zweifel an al-Masris Aussagen ausdrückt, die zuständige Behörden nicht haben.

Bild.de enthält den Lesern ebenso wie die gedruckte “Bild”-Zeitung (siehe Ausriss rechts) auch die Begründung des Gerichtes vor, warum es jemanden, den es immerhin der Brandstiftung, gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch für schuldig befindet, trotzdem nur zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die “Schwäbische Zeitung” formulierte es so:

Seine Traumatisierung durch die fast sechsmonatige Gefangenschaft in Händen des amerikanischen Geheimdienstes CIA in Afghanistan und sein umfassendes Geständnis waren es, die dem 44-Jährigen einen weiteren Aufenthalt im Gefängnis ersparten.

Und die Nachrichtenagentur dpa fasste das so zusammen:

Das Gericht rechnete El Masris Geständnis, die Entschuldigungen bei den Opfern und die Traumatisierung durch seine Entführung nach Afghanistan als strafmildernd an.

Natürlich hat “Bild” das weggelassen, sonst hätten vermutlich Millionen “Bild”-Leser gefragt: “Traumatisiert? Wovon das denn??” Schließlich hat ihre Zeitung ihnen al-Masri bislang und konsequent nur als “durchgeknallten Schläger, Querulant und Brandstifter” und potentiellen Lügner vorgestellt, dem nicht mehr passiert ist, als dass er “versehentlich in Mazedonien verschleppt und für fünf Monate inhaftiert wurde”, was aber kein Skandal sei.

Der psychiatrische Gutachter Norbert Ormanns sagte im Verfahren übrigens, al-Masris Taten hätten sehr wahrscheinlich verhindert werden können, wenn al-Masri, der vor seiner Entführung 20 Jahre lang unbescholten in Deutschland gelebt hat, die dringend notwendige Therapie bekommen hätte. Auch das steht nicht in “Bild”. Vermutlich, weil die Zeitung solche Zusammenhänge erklärtermaßen für “irre” hält.

Als “Bild” vor zwei Wochen schrieb:

Wir werden unsere Berichterstattung [über al-Masri] nicht weichspülen – so wenig wie bei Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel.

meinte die Zeitung also in Wahrheit vermutlich ungefähr:

Wir werden auch in Zukunft so manipulativ und irreführend berichten, dass unsere Leser keine Wahl haben, als die von uns verbreiteten Vorurteile bestätigt zu finden.

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“Durchgeknalltes Gesindel” bei “Bild”

Es gibt offenbar bestimmte Regeln im Pressekodex, die “Bild” kategorisch ablehnt. Zwar bekennt sich Axel Springer — wo “Bild” bekanntlich erscheint — zur Einhaltung der Standards des Pressekodex (und hat im Jahr 2003 sogar Leitlinien verabschiedet, die “das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex” in bestimmten Bereichen “konkretisieren und erweitern”). Doch für “Bild” scheint das nicht zu gelten.

Anders ist kaum zu erklären, mit welcher Regelmäßigkeit “Bild” sich beispielsweise über Ziffer 8 des Pressekodex hinwegsetzt, wo es einleitend schlicht heißt:

Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen.

Ganz besonders große Ignoranz zeigt “Bild” in der Berichterstattung über psychisch Kranke, von deren erhöhter Schutzbedürftigkeit die Richtlinien 8.1 (4) und 8.4 des Pressekodex handeln.

Drei Beispiele aus jüngster Zeit:

Im September wurde “Bild” vom Presserat gerügt, weil sie den offenbar psychisch kranken Khaled al-Masri abwertend und damit ehrverletzend als “irre” und “durchgeknallt” bezeichnet hatte. Für diese Rüge hatte man bei “Bild” überhaupt kein Verständnis und berichtete vor einigen Tagen entsprechend darüber. Dabei setzte sie al-Masri en passant quasi gleich mit “Hasspredigern, Nazis oder sonstigem durchgeknallten Gesindel” (wir berichteten).

Ende November hatte “Bild” über eine Geiselnahme im Berliner Hauptbahnhof berichtet und dabei den Täter völlig unverpixelt und klar identifizierbar auf großen Fotos gezeigt. Obwohl es von Anfang an Hinweise gab, dass er schuldunfähig sein könnte. “Bild” schrieb am ersten Tag ihrer Berichterstattung, er habe “offenbar Kokain geschnupft” und sei “in eine Psychoklinik eingewiesen” worden. Am zweiten Tag der “Bild”-Berichterstattung wusste man über den Täter, dass er möglicherweise wegen Wahnvorstellungen schuldunfähig gewesen sei. Dennoch zeigte “Bild” ihn erneut ohne jede Unkenntlichmachung (wir berichteten).

Und heute berichtet “Bild”, wie viele Zeitung, über “die unfassbare Tragödie, die ganz Deutschland entsetzt”. Eine Mutter aus einem kleinen Ort in Schleswig-Holstein hat offenbar ihre fünf Söhne getötet. Wie viele Zeitungen zitiert auch “Bild” den Oberstaatsanwalt:

“Wir beschuldigen die Mutter des fünffachen Mordes, allerdings im Zustand der absoluten Schuldunfähigkeit”

Deutlicher geht es kaum. Und dennoch: “Bild” illustriert den Artikel mit einem großen Foto, das nicht nur die fünf Söhne, sondern auch die Mutter ohne jegliche Verfremdung zeigt*:

"Diese 5 Jungen wurden von ihrer Mutter getötet"

Hier also noch einmal im Wortlaut die entscheidende Passage aus Richtlinie 8.1 (4) des Pressekodex — auch wenn sie für “Bild” offenbar keinerlei Bedeutung hat:

Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Schuldunfähigkeit eines Täters oder Tatverdächtigen vor, sollen Namensnennung und Abbildung unterbleiben.

Mit Dank an Matthias S., Sebastian U., Maja I., Volker K., Torsten R. und Oliver P. für den sachdienlichen Hinweis.

*) In Teilen der “Bild”-Auflage ist die Frau offenbar auch auf der Titelseite abgebildet und nicht unkenntlich gemacht.

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Das alte Vorurteil, “Bild” würde lügen

“Das ist ein gut gemachter Spot, natürlich haben wir auch darüber gelacht. Er lebt aber von dem alten Vorurteil, BILD würde lügen — was durch eine witzige Wiederholung jedoch auch nicht wahrer wird.”

(“Bild”-Sprecher Dirk Meyer-Bosse über den BILDblog-Werbefilm)

Ein altes Vorurteil, soso.

Als Service für Herrn Meyer-Bosse (und unsere Leser) haben wir eine kleine, unvollständige Auswahl von “Bild”-Lügen aus den vergangenen zwei Jahren zusammengestellt, der Übersicht halber grob in zehn Kategorien unterteilt:

Lügen mit Fotos

Lügen mit Toten und Verletzten

Lügen mit Zitaten

Lügen mit Tieren

Lügen zur Verteidigung

Lügen mit Wissenschaftlern

Lügen mit Terroristen

Lügen mit Politik

Lügen mit Gewalttaten

Lügen mit Zeitangaben

Polizei findet “Bild”-Bericht grenzwertig

Es ist nicht das erste Mal, dass “Bild”, nachdem jemand von der Polizei mit einem Fahndungsfoto gesucht und gefunden worden war, anschließend ein großes, identifizierbares Foto des mutmaßlichen Täters zeigte.

Auch der Presserat hatte sich noch im Juni mit einem ähnlichen Fall (damals zeigte “Bild”, wie berichtet, das Foto einer jungen Frau) befasst — und, wie berichtet, die “Bild”-Veröffentlichung missbilligt, da “kein öffentliches Interesse” zu erkennen sei, “das die Persönlichkeitsrechte der Frau überlagert hätte”. Daran habe auch die Tatsache nichts geändert, dass nach der Betroffenen mit Hilfe einer Kameraaufnahme gefahndet wurde:

Mit dem Auffinden der jungen Frau erlosch jedenfalls das Fahndungsinteresse der Polizei (…). Danach hätte die Zeitung auf eine erkennbare Darstellung der Betroffenen verzichten müssen.

Wie wenig diese Missbilligung die “Bild”-Zeitung beeindruckt hat, zeigt ein aktueller Fall:

Es geht dabei um einen Mann, der von der Polizei Bremen wegen “schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes” gesucht und am vergangenen Mittwoch festgenommen wurde. Laut Polizei konnten zwar weitere mutmaßliche Opfer “noch nicht namentlich ermittelt” werden, doch sei der Mann, “ein 38-jähriger Lehrer aus Cuxhaven”, inzwischen teilweise geständig, der Fall “aufgeklärt”.

Die Bremer “Bild”-Zeitung, die zuvor auch den Fahndungsaufruf verbreitet hatte, nahm die nun erfolgte Festnahme am Samtag zum Anlass für einen neuen, großen Artikel — und nannte darin nicht nur den (abgekürzten) Namen und Details zum Familienstand, sondern auch den Namen der Schule, an der er unterrichtet. Dominiert wird der Artikel jedoch (siehe Ausriss) vom einem großen Foto, das “Bild”, wie uns die Schule mitteilt, unerlaubterweise von deren Homepage hat und das “Bild” ohne jegliche Unkenntlichmachung zeigt.

Ein Sprecher der Polizei Bremen betonte auf Anfrage von uns, dass das Foto “kein Fahndungsfoto” und auch “nicht von der Polizei herausgegeben” wurde. Obwohl nicht auszuschließen sei, dass der “Bild”-Bericht bei der Suche nach den Opfern behilflich sein könnte, hält die Polizei die Veröffentlichung des Fotos mit Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte des mutmaßlichen Täters für “sehr grenzwertig”.

Mit Dank an Christopher und andere für den Hinweis.

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“Bild” hat sich stets bemüht…

Anfang Januar berichtete “Bild” über einen Künstler, der offenbar seine Mutter erschlagen hatte und illustrierte die Geschichte mit einem Foto des Mannes (siehe Ausriss). Das Foto war von dem freien Fotografen Gabriel Holom im Auftrag der Lokalzeitung “Gäubote” gemacht worden und dort zuvor auch erschienen, allerdings in einem gänzlich anderen Zusammenhang. Da weder der Fotograf, noch der “Gäubote” in die Veröffentlichung des Fotos in der “Bild”-Zeitung eingewilligt hatten, reichte der “Gäubote” Beschwerde beim Presserat wegen Verstoß gegen Ziffer 4 Pressekodex (unlautere Recherchemethoden) ein (wir berichteten).

Der Presserat entschied in der Sitzung vom 6. Juni, dass die Beschwerde unbegründet sei, weil es sich “primär um eine urheberrechtliche und nicht um eine presseethische Frage” handele. Der Geltungsbereich der Ziffer 4 ziele jedoch “in erster Linie auf Vorgehensweisen wie eine verdeckte Recherche oder den Umgang mit schutzbedürftigen Personen bei der Beschaffung von Informationen” ab.

Der Presserat hat auch eine Stellungnahme von Axel Springer eingeholt. Die spielte für die Ablehnung der Beschwerde zwar keine Rolle, sie ist aber trotzdem interessant. Der Presserat gibt sie wie folgt wieder:

Das Bild sei von einem freien “Bild”-Fotografen auf der Internetseite des “Gäuboten” entdeckt worden. (…) Die Stuttgarter “Bild”-Redaktion habe daraufhin versucht, telefonisch in der Redaktion des “Gäuboten” eine Veröffentlichungsgenehmigung zu erhalten. Dies sei jedoch daran gescheitert, dass der Beschwerdeführer jedes Mal in einer Besprechung gewesen sei und keine Gespräche habe annehmen können. Bis in den Abend hinein seien die Bemühungen der Redaktion, entweder den Beschwerdeführer oder den Fotografen Holom zu erreichen, erfolglos geblieben. Tage später habe sich dann herausgestellt, dass der Fotograf zu diesem Zeitpunkt in Urlaub gewesen sei. Die Redaktionsleitung habe sich dann entschieden, das Bild zu veröffentlichen, selbstverständlich aber die nachträgliche Zustimmung des Fotografen einzuholen. Dies sei einige Tage später gelungen. Man habe sich dabei darauf geeinigt, dass er eine Rechnung für die Nutzung des veröffentlichten Fotos schreibe. Er habe dann ausdrücklich erklärt, dass für ihn mit Bezahlung der Forderung die Sache erledigt sei.
(Hervorhebung von uns)

Der Fotograf beschreibt das “gelungene” Einholen der Zustimmung so: Er habe sich schriftlich an “Bild” gewandt und ein Honorar für die Veröffentlichung seines Fotos gefordert. Und tatsächlich habe er erklärt, dass die Sache für ihn mit Begleichung der Forderung erledigt sei, “weil das eben so ist, dass das Foto schon veröffentlicht war”, wie er uns sagt. Hätte “Bild” ihn jedoch vor Veröffentlichung gefragt, hätte er Rücksprache mit dem “Gäuboten” gehalten. Und Holom war zwar im Urlaub, er sei jedoch per Handy erreichbar gewesen.

Was die “Bemühungen” von “Bild” angeht, vom “Gäuboten” eine Veröffentlichungsgenehmigung zu erhalten: In der kleinen “Gäubote”-Redaktion kann sich keiner der Verantwortlichen an einen Anruf eines “Bild”-Mitarbeiters erinnern. Und man würde sich erinnern, wie man uns versichert, zumal es schon vor diesem Vorfall eine Absprache gegeben habe, keine Fotos an die “Bild”-Zeitung herauszugeben.

“Bild” verschläft “BILD-Bibel”-Start

Kommt ein “Bild”-Leser in ein Buchgeschäft: “Ich hätte da gerne diese neue ‘Papst-Bibel’! Hab’ ich heute in der ‘Bild’-Zeitung gelesen, dass die ‘da’ ist.”

Verkäufer: “Sie meinen die Benedikt-Bibel von ‘Bild’ und dem Verlag Herder?”

“Bild”-Leser: “Was weiß denn ich… Steht doch hier groß (tippt auf die mitgebrachte Titelseite, siehe Ausriss): ‘Ab heute im Handel’!”

Zufällig anwesender Presserat: (vernuschelt) “Ist das nicht Schleichwerbung?”

Verkäufer: “Was steht da? ‘Ab heute im Handel’?! Wie kommen die bei “Bild” denn darauf? Die Bibel gibt’s doch schon seit letzten Freitag. Stand doch auch überall, dass die… (blättert mit Lesebrille in Unterlagen) …ja, sehen Sie hier, die Pressemitteilung von Springer: ‘Am 29. Juni 2007 erscheint die neue limitierte Bibel-Edition von Europas größter Tageszeitung BILD.’ Und warten Sie mal, ich habe da so ein Déjà Vu — als hätte das auch selbst schon letzten Monat in ‘Bild’ gelesen.”

Zufällig anwesender Presserat: (aufgeregt am Mobiltelefon) “Was…? Doch, doch: Letzten Monat auch schon…!”

“Bild”-Leser: “Ja, und was is’ nun mit meiner ‘Papst-Bibel’?”

Verkäufer: “Na, ich schau mal, ob ich noch eine für Sie bestellen kann. Ist ja schließlich (tippt auf die mitgebrachte “Bild”-Zeitung, siehe Ausriss) ‘streng limitiert’, das Ding. Versprechen kann ich also nichts. Sind halt auch ein bisschen spät dran heute…”

Mit Dank an Norman S. für den Hinweis und den Verlag Herder für die Bestätigung.

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