Wie berichtet dokumentiert die “Bild”-Zeitung heute fast ganzseitig ihr eigenes Scheitern: Trotz eines erheblichen Aufwandes ist es keinem der zahlreichen “Bild”-Mitarbeiter, die bei der Entlassung der Ex-RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt auf der Lauer lagen, gelungen, Fotos von ihr zu machen. Stattdessen zeigt “Bild”: einen blauen VW-Bus bei Nacht, eine zeitloseAußenansicht der JVA Aichach, den Gefängnisdirektor — und natürlich, wie Mohnhaupt vor einem Vierteljahrhundert auf einem Fahndungsfoto aussah. Die Enttäuschung darüber ist “Bild” förmlich anzumerken:
Dass die nächtliche Belagerung der JVA Aichach der letzte Versuch von “Bild” gewesen sein könnte, Mohnhaupt zu fotografieren, ist unwahrscheinlich. Und dass die “Bild”-Verantwortlichen nicht zögern, ihren Lesern aktuelle Mohnhaupt-Fotos zu zeigen, ist ja bekannt. Bleibt die Frage: Dürften sie das?
Im Jahr 1972 plante das ZDF ein Fernsehspiel über den Überfall auf ein Munitionslager in Lebach, bei dem vier Soldaten getötet wurden. Der Fall, der damals drei Jahre zurück lag, hatte in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt. Die Haupttäter wurden 1970 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Ein Beteiligter hatte versucht, die Ausstrahlung des Fernsehspiel über die Tat per einstweiliger Verfügung untersagen zu lassen. Sein Antrag wurde abgelehnt, und er legte Verfassungsbeschwerde ein. Seitdem ist die Rechtslage, was die identifizierende Berichterstattung über Straftäter betrifft, deren Taten längere Zeit zurückliegen, relativ eindeutig.
Im Lebach-Urteil von 1973 nämlich entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine Berichterstattung über Straftäter unzulässig sei, wenn sie deren Resozialisierung gefährdet. Und das sei schon dann der Fall, wenn “unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters” im Zusammenhang mit der Tat über ihn berichtet werde, weil eine derartige Berichterstattung “sein Fehlverhalten öffentlich bekanntmacht und seine Person in den Augen der Adressaten von vornherein negativ qualifiziert.”
Das Recht, allein gelassen zu werden
Der verfassungsrechtliche Schutz des Persönlichkeitsrechts lasse es nicht zu, “dass die Medien sich über die aktuelle Berichterstattung hinaus zeitlich unbeschränkt mit der Person eines Straftäters befassen”:
Vielmehr gewinnt nach Befriedigung des aktuellen Informationsinteresses sein Recht, “allein gelassen zu werden” zunehmende Bedeutung und setzt den Wunsch der Massenmedien und einem Bedürfnis des Publikums, Straftat und -täter zum Gegenstand der Erörterung oder gar der Unterhaltung zu machen, Grenzen.
Das ist noch immer ständige Rechtsprechung.
Erst im Oktober 2006 beispielsweise entschied das Landgericht Frankfurt a.M. im Wege der einstweiligen Verfügung [pdf], dass die identifizierende Berichterstattung über einen der Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr unzulässig sei. Dessen bevorstehende vorzeitige Haftentlassung (ähnlich der im Fall Mohnhaupt) sah das Gericht explizit nicht als aktuellen Anlass an, der die Berichterstattung hätte rechtfertigen können.
Doch gilt das auch für Brigitte Mohnhaupt oder andere ehemalige RAF-Terroristen? Das nach wie vor vorhandene Interesse an den Taten der RAF und damit auch an der Person Mohnhaupt ist offensichtlich. Quer durch alle Medien wurden die Taten der RAF und die Freilassung Mohnhaupts in den vergangenen Wochen und Monaten diskutiert. Oft wurden diese Berichte mit den alten Fahndungsfotos von Mohnhaupt illustriert, deren Veröffentlichung unproblematisch ist. Medienanwalt Matthies van Eendenburg sagt: “Die meisten alten Fotos die RAF betreffend sind als Dokumente der Zeitgeschichte einzustufen und dürfen veröffentlicht werden.”
Unzulässige Fotos in “Bild”
Das Gegenteil gilt nach Einschätzung des Presseanwalts Helmuth Jipp, der Brigitte Mohnhaupt vertritt, für aktuelle Fotos der Ex-Terroristin. “Natürlich gibt es ein großes öffentliches Interesse an der Person Brigitte Mohnhaupt, doch dagegen steht der Resozialisierungsgedanke.” Er verweist auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des Hamburger Landgerichts, das der “Bild am Sonntag” per einstweiliger Verfügung untersagte vergleichsweise aktuelle Fotos Mohnhaupts zu zeigen, die das Blatt auf der Titelseite veröffentlicht hatte. Und auch das Berliner Landgericht entschied kürzlich, dass Veröffentlichungen von aktuellen Fotos der Ex-Terroristin Eva Haule in “B.Z.” und “Bild” unzulässig seien (wir berichteten).
Anwalt van Eendenburg sieht das ähnlich: “Für die Zulässigkeit solcher Veröffentlichungen könnte allenfalls sprechen, dass die RAF in besonderer Weise in das öffentliche Leben eingegriffen habe” — und Mohnhaupt daher weniger schutzwürdig sei. Allerdings glaubt er nicht, dass das Interesse der Öffentlichkeit an Fotos von Mohnhaupt deshalb schwerer wiege als der Schutz ihres Persönlichkeitsrechts. “Warum sollte man wissen müssen, wie jemand, der vor vielen Jahren eine Straftat begangen hat, heute aussieht?”
Ein Talkshow-Auftritt ändert vieles
Letztendlich dürfte Brigitte Mohnhaupt selbst also die einzige sein, die sich um den Schutz ihres Persönlichkeitsrechts bringen kann, indem sie beispielsweise einer Zeitschrift ein Interview gibt. Allerdings rechtfertige auch das noch “nicht zwingend”, dass dann auch Fotoveröffentlichungen anderer Medien zulässig wären, sagt Eendenburg. Und Jipp meint: “Sollte sie sich entscheiden, in Talkshows aufzutreten, dürften natürlich auch aktuelle Fotos von ihr veröffentlicht werden”.
Einstweilen bleibt also, was das Verfassungsgericht 1973 in seiner Begründung des Lebach-Urteils schrieb:
Auch der Täter, der durch eine schwere Straftat in das Blickfeld der Öffentlichkeit getreten ist und die allgemeine Missachtung erweckt hat, bleibt Glied der Gemeinschaft mit dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schutz seiner Individualität.
Nun ja, dass die Ex-Terroristin Brigitte Mohnhaupt in der Nacht zum Sonntag bei ihrer Entlassung aus dem Frauengefängnis Aichach von Journalisten angesprochen worden sei und gesagt habe, “dass sie keine Interviews geben und in Ruhe gelassen werden wolle”, ist offenbar nicht wahr. Behauptet hatte das die Nachrichtenagentur dpa (und u.a. auch “Süddeutsche Zeitung”, süddeutsche.de, heute.de und stern.de). In den “Aichacher Nachrichten” heißt es dazu unter Verweis auf den Gefängnisdirektor Wolfgang Deuschl:
Kann schon sein, dass da jemand fotografiert oder angesprochen wurde (…): Aber sicher nicht die ehemalige Gefangene.
Das “Bild”-Märchen von der Mohnhaupt-Entlassung:
1.40 Uhr: Durch die Sicherheitsschleuse an Gefängnistor 2 fährt ein weißer VW Golf in die JVA. 1.50 Uhr: Der Wagen verlässt die JVA wieder durchs Haupttor, parkt außerhalb des Geländes. 1.57 Uhr: Ein blauer VW-Bus (…) rast (…) aus dem Knast. BILD-Reporter Sigi Kiener: “Auf der Rückbank saß zusammengekauert eine Frau. Sie versteckte sich unter einer Decke. Ich konnte nur ein paar blonde Strähnen sehen.” Die wartenden Journalisten sind sich sicher: “Das ist die Mohnhaupt” und nehmen die Verfolgung auf. 1.57 Uhr: Ein JVA-Beamter fährt mit dem weißen Golf unbemerkt vor die Wohnung des Knastchefs auf dem Gefängnisgelände. 1.58 Uhr: JVA-Beamte führen Mohnhaupt von ihrer Zelle in den Garten des JVA-Chefs. Durch eine Gartenpforte verlässt sie den Vorgarten, steigt zu dem JVA-Beamten in den Golf. Der fährt sie zu einem Parkplatz bei Aichach. Dort wartet eine Freundin der Ex-Terroristin in einem dunklen Wagen. Versteckt bewachen und beobachten LKA-Personenschützer alles – um einzugreifen, falls doch ein Fotograf auftaucht. 2.15 Uhr: Mohnhaupt steigt in das Auto ihrer Bekannten. Die Frauen umarmen sich kurz. Dann fahren sie auf die Autobahn A 8 München–Stuttgart. (…)
Ausrisse und O-Ton: “Bild” vom 26.3.2007
Aber kommen wir zur “Bild”-Zeitung, die (Augenzeugen zufolge) “eine Art ‘Schichtdienst’ zur Überwachung rund um die JVA eingerichtet”, 20 Zimmer angemietet und in der fraglichen Nacht rund zehn Reporter mit mehreren Autos vor Ort hatte. Denn auch “Bild” berichtet heute natürlich groß über Mohnhaupts Haftentlassung. Beziehungsweise:
BILD dokumentiert die letzten bizarren Stunden in Gefangenschaft.
Es folgt eine detaillierte und überaus komplizierte Geschichte, zu der uns Gefängnisdirektor Deuschl auf Anfrage sagt:
Am “Bild”-Bericht stimmen drei Dinge. Erstens: Es ist (wenngleich nicht um 1.40 Uhr wie “Bild” behauptet, sondern um 1.20 Uhr) ein weißer Golf auf das Gelände der JVA gefahren. Zweitens: Um 1.57 Uhr hat ein VW-Bus das JVA-Gelände verlassen. Und drittens: Am Sonntagmittag gab es Eintopf mit Wursteinlage.
Was “Bild” darüber hinaus noch so “dokumentiert”, ist laut Deuschl “frei erfunden”. Und Deuschl meint damit nicht nur das eigentliche Märchen der Mohnhaupt-Entlassung (siehe Kasten), sondern auch viele andere “Bild”-Details. So habe Mohnhaupt z.B. weder um Mitternacht geweckt werden müssen, noch habe sie anschließend “die blaue Sträflingskleidung” abgelegt, weil es in der JVA Aichach nicht nur keine “blaue”, sondern “gar keine Sträflingskleidung” gebe. Und auch, dass der VW-Bus aus dem Knast gerast sei, will Deuschl nicht bestätigen. Der Wagen habe die JVA langsam verlassen — gerast sei da höchstens einer der “Bild”-Reporter bei seinem offenbar erfolglosen Versuch, einen Blick ins Wageninnere zu erhaschen…
Nachtrag, 27.3.2007: In einem weiteren, ausführlichen Artikel zitieren die “Aichacher Nachrichten” Gefängnischef Deuschl zur “Bild”-Version der Mohnhaupt-Entlassung mit den Worten: “Schlichtweg völliger Blödsinn.”
Das hat sich Buchautor Brandon Hurst sicher nicht träumen lassen, als er alte Zeitungs- und Zeitschriftenarchive nach brauchbaren Zitaten von Angelina Jolie durchsuchte, um eine weitere Biographie über die Schauspielerin damit zu bestücken: Dass die deutsche “Bild”-Zeitung aus diesem recycleten Material einmal eine Titelgeschichte machen und es als “Schock-Beichte” bezeichnen würde und vermeintlich seriöse deutsche Medien den Unsinn auch noch ungeprüft übernehmen würden.
Der “Bild”-Artikel beginnt so:
“Ganz ehrlich, ich mag ganz verschiedene Typen: jungenhafte Mädchen, mädchenhafte Jungs. Ich fühle mich feminin und maskulin. Ich besitze selbst das ruhelose Gemüt eines Mannes.”
(Angelina Jolie in dem Enthüllungsbuch “Angelina Jolie”.)
Mehr müsste man gar nicht lesen, um zu wissen, dass entweder das Buch oder “Bild” oder beide hochstapeln. Denn das Zitat findet sich nicht erst in diesem “Enthüllungsbuch”. Es kursiert seitvielen, vielenJahren im Internet.
Auch dass sie eine langjährige Affäre mit Jenny Shimizu hatte, ist schonlangebekannt. “Bild” behauptet:
Angelina, die lange geschwiegen hatte, bestätigt nun: “Ich wollte sie nur noch küssen und berühren. Ich bemerkte, dass ich sie so ansah, wie ich Männer ansah. Das war toll. Es war nichts, nach dem ich gesucht hatte. Es passierte einfach, dass ich mich in ein Mädchen verliebte.”
Das Zitat scheint allerdings aus einem CBS-Interview von 2001 zu stammen. Darin wird sie allerdings allgemein auf ihre Bisexualität angesprochen:
Yeah, I was open about it because I learned and I wasn’t looking to be promiscuous or looking to be bisexual. I just suddenly looked at a woman and felt these things that I felt when I looked at a man and I understood and I had a beautiful time loving another person who happened to be a woman.
Zur “Schock-Beichte” gehört laut “Bild” auch diese Enthüllung in Bezug auf ihren Ex-Ehemann Billy Bob:
Über ihre Gedanken damals berichtet sie: “Wenn es einen sicheren Weg geben würde, sein Blut zu trinken, würde ich es gern tun.”
Im Original lautet das Zitat: “If there was a safe way to drink his blood, I’d love to.” Angelina Jolie sagte es gegenüber der Zeitschrift “Rolling Stone”, die es vor fast sechs Jahren, im Juli 2001 veröffentlichte.
Auch darüber, dass sie mit vierzehn einen Freund hatte, den sie überredete, ihr mit Messern Schmerzen zuzufügen, berichtete sie damals schon. Und anscheinend 2000 schon in der Zeitschrift “Maxim” und 1999 in der Zeitschrift “Access Hollywood”. Und ähnlich 2003 bei ABC.
Aus einem Buch, das all die alten Zitate wiederverwertet, macht “Bild” eine “Schock-Beichte” auf Seite 1. Und “Spiegel Online”* fällt voll drauf rein. Und die Online-Ableger von “Süddeutscher Zeitung”* und “Rheinischer Post”* haben beim Abschreiben nicht einmal gemerkt, dass der von “Bild” erweckte Eindruck, es handele sich um eine Autobiographie, falsch war.
*) Nachtrag, 26.3.2007: Süddeutsche.de hat den Artikel nachträglich ergänzt. Eingangs heißt es dort nun: “Bei diesem Buch handelt es sich um eine unautorisierte Biographie.” Und am Ende: Aber wie gesagt: Das Buch “Angelina Jolie” zitiert Angelina Jolie rauf und runter, aber Angelina Jolie selber hat dieses Buch nie autorisiert.” Bei rp-online.de ist inzwischen “ein Fehler aufgetreten” und der Artikel “leider nicht verfügbar”. “Spiegel Online” indes bleibt offenbar bei seiner Darstellung.
Nachtrag, 27.3.2007 (nur der Vollständigkeit halber): Süddeutsche.de hat den Artikel inzwischen vollständig, also auch inklusive der zahlreichen kritischen Leserkommentare, aus dem Angebot entfernt. Und “Spiegel Online” hat den ursprünglichen Satz “In wenigen Tagen kommt die Biographie der schönen Schauspielerin in Deutschland auf den Markt” nachträglich um den Hinweis “die allerdings nicht autorisiert ist” ergänzt.
Die Kompetenz der “Bild”-Zeitung in Sachen Harry Potter ist eher nur so mittel. Insofern würden wir der Behauptung der “Bild am Sonntag”, Harry Potter werde entgegen früherer “Bild”-Behauptungen im siebten Band der Reihe nicht sterben, keine größere Bedeutung schenken.
Insbesondere, da “Bild” in dem Artikel sowohl das Erscheinungsdatum des Buches falsch angibt (der Verkauf der englischen Ausgabe beginnt nicht am 7. Juli, sondern am 21. Juli) als auch den Titel: Es heißt nicht “Harry Potter and the Deathly Hollows” (etwa: …und die tödlichen Hohlräume), sondern “Harry Potter and the Deathly Hallows” (etwa: …und die tödlichen Weihen).
Danke an Verena D. und Volker für die sachdienlichen Hinweise!
Die Regel, dass man Fragen in “Bild”-Schlagzeilen bis zum Beweis des Gegenteils getrost mit “Nein” beantworten kann, gilt auch bei diesem großen Artikel vom Freitag:
“Bild”-Autor Christian Schmidt malt sich die Sache lustvoll aus:
Schwarze Wolken jagen über den Himmel, schwere Regentropfen fluten auf die Strandpromenade von El Arenal, Sturmböen zerfetzen die Werbeschilder der Kioskbesitzer. Ein Hurrikan trifft Mallorca.
Ein Horror-Szenario für Millionen Sommerurlauber, das schon bald Wirklichkeit werden könnte! (…)
HURRIKAN-ALARM auf MALLORCA!
Nun denkt sich “Bild” ja solche Geschichte nicht aus. Also, jedenfalls nicht ganz. Im konkreten Fall beruft sich die Zeitung auf den Meteorologen und Hurrikan-Experten Thomas Sävert von der Firma Meteomedia, der beim Hamburger Extremwetterkongress die “alarmierendste Studie” vorgestellt habe:
Pro Jahr ziehen bis zu drei Hurrikane über die Mittelmeer-Region. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis einer Mallorca trifft.
Sävert ist die einzige Quelle für das Mallorca-Katastrophenszenario von “Bild”. Ausführlich referiert das Blatt seine angeblichen Erkenntnisse, zum Beispiel die Prognose, dass in Folge der Klimaveränderung im Mittelmeer stärkere Hurrikane entstehen könnten.
Erstaunlich nur: In anderenBerichten von der Konferenz ist von dieser akuten Bedrohung für “unser” Mallorca keine Rede. Oder, vielleicht doch nicht erstaunlich. Gegenüber BILDblog erklärt Thomas Sävert:
“Ich bezog eindeutig Stellung, dass es zwar hurrikanähnliche Stürme im Mittelmeeraum gibt, die aber keinesfalls die Stärke der tropischen Hurrikane erreicht und daher auch nicht als solche bezeichnet werden sollten. Die Insel Mallorca habe ich mit keinem Wort erwähnt, und ich habe auch nicht davon gesprochen, dass diese ‘Hurrikane’ stärker werden sollen. Alle Zitate sind gefälscht. Ich bin eigentlich als seriöser Wissenschaftler bekannt, der solche Aussagen, wie sie in der ‘Bild’-Zeitung getroffen wurden, nie machen würde.”
Sävert hält den Artikel für rufschädigend und prüft rechtliche Schritte.
Das gefährlich aussehende Wirbelwinddings auf der großen Fotomontage, mit der “Bild” die vermeintliche Hurrikan-Gefahr illustriert, ist übrigens nicht einmal ein Hurrikan. Sondern ein Tornado.
Von der wissenschaftlichen Forschung immer noch unbeantwortet ist die Frage, ob es theoretisch denkbar ist, eine Nachricht so kurz und schlicht zu formulieren, dass es nicht einmal dem Überschriftenpraktikanten von Bild.de gelingt, sie falsch zu verstehen.
Danke an Florian K. und Thomas R.!
Nachtrag, 22.30 Uhr. Der Überschriftenpraktikant hat sich die Meldung dann nachträglich doch noch einmal ganz genau durchgelesen.
Die Axel-Springer-AG hat gestern einige weitere Wechsel in der “Bild”-Redaktion bekanntgegeben. Interessant ist die Person des neuen Redaktionsleiters von “Bild”-Hamburg: Gerald Selch führte zuletzt für das Magazin der “Süddeutschen Zeitung” ein Interview mit Michael Ballack, in dem der unter anderem erklärte, warum er nicht mit “Bild” spricht.
Vor fast genau einem Jahr musste Selch als stellvertretender Chefredakteur bei der Münchner Boulevardzeitung “tz” gehen, nachdem die behauptet hatte, Bastian Schweinsteiger, Paul Agostino und Quido Lanzaat seien in einen Wettskandal verwickelt. Die “tz” widerrief dies später und entschuldigte sich bei den Spielern, von Selch trennte man sich “im gegenseitigen Einvernehmen”.