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Symbolbild am Sonntag (Wiedervorlage)

Was stand denn nun wirklich auf dem ominösen Zettel, den Nationaltorwart Jens Lehmann beim WM-Viertelfinal-Elfmeterschießen gegen Argentinien aus dem Stutzen zog?

Gute Frage eigentlich, die Kinonews.de heute (zum bevorstehenden Kinostart von Sönke-Wortmanns WM-Doku “Deutschland. Ein Sommermärchen”) auf einer mit dem Wort “Anzeigensonderveröffentlichung” überschriebenen “BamS”-Seite stellt.

Neu allerdings ist die Frage nicht. Vor einer Woche schon stand sie ganz ähnlich auch im “Spiegel”:

Was stand drauf auf jenem Zettel, den Torhüter Jens Lehmann während des Elfmeterschießens gegen Argentinien studierte?

Seltsam ist sie allerdings schon, die ganze Fragerei jetzt — vor allem für “BamS”-Leser. Hatte ihre Zeitung doch bereits vor einem Vierteljahr auf der Titelseite — zwischen den Worten “BamS enthüllt” und “Lehmanns Elfer-Spickzettel” — ein handbeschriebenes, zerknittertes Stück Papier abgebildet, das bei Bild.de (siehe Ausriss) bis heute mit den Worten “Das stand auf dem Zettel von Lehmann” verlinkt ist.

Okay, wir wissen längst: Der “BamS”-Zettel damals war “nicht echt” (“Berliner Zeitung”) bzw. “nachempfunden” (“BamS”) und “völlig falsch” (Jens Lehmann). Wie falsch, wissen wir allerdings erst, seit der “Spiegel” vor einer Woche exklusiv Auszüge aus einem Begleitbuch zu Wortmanns WM-Film abdruckte* — und “Bild”-Leser immerhin seit Freitag.

Zum Vergleich:

Aber zum Glück gibt es ja in der “Bild am Sonntag” eine “Korrektur”-Rubrik. Und deshalb wissen “BamS”-Leser seit heute immerhin, dass…

… ähm, dass die zweite Belagerung Wiens durch türkische Heere nicht 1668, sondern 1683 stattfand.

*) Weil Lehmann den zerknitterten Zettel direkt in die Wackelkamera von Sönke Wortmann hält, können sich demnächst auch alle “Sommermärchen”-Zuschauer davon überzeugen, dass zumindest die Zerknitterung des “BamS”-Zettels dem Original täuschend echt nachempfunden ist!

Schleichwerbung für BILDblog

Unser Leser Dominik J. hatte angesichts der aktuellen Leser-Reporter-Schwemme und gewisser Defizite der “Bild”-Redaktion bei der Anonymisierung von Personen eine praktische Idee:

Der BILDblog-Balken — die Unkenntlichmachung für unterwegs. Schützt zuverlässig vor versehentlicher Identifizierung durch übereifrige “Bild”-(Leser-)Reporter.

(Nein, nicht im BILDblog-Shop erhältlich.)

Nachtrag, 1.10.2006: Mit Dank an Alexander S. gibt es den “BILDblog-Balken” jetzt immerhin zum Ausdrucken und Selberbasteln.

Für Geld verzichtet Bild.de auf Kritik

Heute spielen wir das beliebte “Sesamstraßen”-Spiel “Eins von diesen Dingen ist nicht wie die anderen”. Und wir spielen es mit der aktuellen Kino-Programmvorschau von Bild.de, in der uns “Bild.T-Online sagt, was top oder flop ist”:

Na? Welcher Anreißer ist anders als die anderen?

Kleiner Tipp: Hinter fünf dieser Ankündigungen sagt uns tatsächlich ein Journalist von “Bild” oder Bild.T-Online, ob der Film top oder flop ist. Hinter einer sagt es uns die Werbeabteilung des Filmverleihs (Überraschung: Sie findet ihn top).

Auflösung: Hinter Nummer 5, “Bierfest”, steckt kein redaktioneller Inhalt, sondern eine Anzeige. Und auf der Seite, auf die man nach einem Klick kommt, steht dann auch mehrmals klein das Wort “Anzeige” (was allerdings nicht ausreicht, um der gesetzlich vorgeschriebenen Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt genüge zu tun, wie Bild.de bereits zweimal von Gerichten nachdrücklich erklärt wurde). Abgesehen davon ist die Seite aber exakt wie eine redaktionelle Bild.de-Kinokritik gestaltet. Sogar der Smiley, der das Urteil zusammenfasst, ist identisch. Zum Vergleich: Redaktioneller Bild.de-Smiley (oben), bezahlter Werbesmiley (unten).

Und jetzt zum Vergleich, der Smiley, den die gedruckte “Bild”-Zeitung dem Film “Bierfest” gegeben hat:

Aha: Auf Bild.de steht in der redaktionellen Übersicht über die Neustarts der Woche anstelle der kritischen Besprechung aus “Bild” also ein teilweise als Artikel getarnter bezahlter Jubel-Text des Filmverleihs.

Und die Startseite von Bild.de sieht übrigens aktuell so aus:

Vielen Dank an Florian M. für den sachdienlichen Hinweis.

“Bild” ist die gefährlichste Zeitung

Wussten Sie, dass es viel gefährlicher ist, einen schwarzen Wagen zu fahren als einen gelb-grün karierten?

Gut, wir haben die genauen Zahlen gerade nicht zur Hand, aber jede Wette: Im vergangenen Jahr waren viel mehr schwarze Autos in Unfälle verwickelt als gelb-grün karierte. Also.

Was sagen Sie? Das sei Quatsch, denn es gebe ja viel mehr schwarze Autos als gelb-grün karierte und da müsste man für eine sinnvolle Angabe mit Prozentwerten arbeiten? Sagen Sie das mal dem Herrn Hoeren, der sich sonst bei “Bild” vor allem um Renten-Statistiken kümmert. Der zitierte gestern nämlich auf Seite 1 der “Bild”-Zeitung eine Statistik aus dem Jahr 2004, wonach 31.430 Verkäufer bei Arbeitsunfällen verletzt wurden — mehr als in jedem anderen Beruf.

Und was schloss “Bild” daraus?

Neue Statistik: Verkäufer ist der gefährlichste Beruf

Natürlich könnte die Überschrift trotzdem stimmen — aus reinem Zufall. Tut sie aber nicht. Im Jahr 2004 (auf das sich die “neue Statistik” von “Bild” beruft) gab es 1.259.624 Verkäuferinnen und Verkäufer* in Deutschland. Bei 31.430 Arbeitsunfällen ergibt sich daraus eine Unfallrate von 2,5 Prozent.

Maurer zum Beispiel wurden zwar nur 22.772-mal in einen Arbeitsunfall verwickelt. Da es aber auch nur 225.583 Maurer* gibt, liegt ihr Risiko, einen Arbeitsunfall zu haben, bei 10 Prozent — viermal so hoch.

*) nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Danke an Dietmar H., Jason M., Wolf Karsten V., Torsten W. und Andre G.!

Wie “Bild” die Interessen der Opfer wahrt

Am 29. Dezember 2004 machte die “Bild”-Zeitung groß auf mit den verwundeten Gesichtern der zehnjährigen Sophia und des neunjährigen Kevin, deren Eltern nach dem Tsunami in Thailand verschollen waren. “Bild” fragte:

Mama, Papa, wo seid ihr?

Im Inneren zeigte “Bild” weitere Kindergesichter, fotografiert von Till Budde, darunter das eines 13-jährigen Mädchens, das verletzt in einem Krankenhaus schläft.

BILD war im Vachiar-Hospital von Phuket. Auf der Station der traurigen deutschen Kinder.

Unter anderem von der 13-jährigen ließ sich “Bild”-Reporter Julian Reichelt schildern, wie sie das Unglück erlebt hatte, wie sie um ihr Leben kämpfte, wie sie von ihren Eltern getrennt wurde, die seitdem vermisst wurden. Er schrieb alles ausführlich auf.

“Bild” hat mit dieser Berichterstattung damals massiv gegen den Pressekodex verstoßen. Der Presserat urteilte nach einer Beschwerde des Onkels des Mädchens:

In Richtlinie 4.2 ist festgehalten, dass bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen besondere Zurückhaltung geboten ist. Explizit genannt werden (…) u.a. Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, sowie Kinder und Jugendliche. Jedes dieser Merkmale trifft auf das betroffene 13-jährige Mädchen zu. Das Foto wurde zudem unstreitig ohne die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten gemacht. (…)

Die Zeitung untermauert die rechtmäßige Beschaffung ihrer Informationen damit, dass der Redakteur mit der 13-Jährigen und mit anderen Kindern gesprochen habe. Alle seien froh gewesen, sich in ihrer Heimatsprache mitteilen zu könne. Diese Schilderung bestärkt die Kammer in der Überzeugung, dass die Kinder und insbesondere die 13-Jährige hier durch die Extremsituation überfordert waren. Dies spricht ebenfalls dafür, dass die besondere Situation der Kinder zur Beschaffung von Informationen ausgenutzt worden ist. (…)

In beiden Veröffentlichungen werden die Persönlichkeitsrechte des 13-jährigen Mädchens verletzt. Es wird jeweils ohne jegliche Unkenntlichmachung und mit voller Nennung seines Vornamens abgebildet. Es wird — verletzt, schlafend und dadurch besonders wehrlos — für einen breiten Leserkreis erkennbar. Diese Abbildung widerspricht nicht nur dem Grundsatz von Richtlinie 8.1, wonach die Nennung der Namen und die Abbildung von Opfern in der Berichterstattung über Unglücksfälle in der Regel nicht gerechtfertigt ist. Auch der in Richtlinie 8.2 geforderte Schutz von Orten der privaten Niederlassung, wie z.B. Krankenhäusern, wird durch diese Veröffentlichung nicht beachtet.

Die Beschwerdekammer sprach “Bild” eine Missbilligung aus.

Das war praktisch für “Bild”, denn eine Missbilligung ist für die Zeitung folgenlos. Insbesondere werden Missbilligungen — anders als Rügen — vom Presserat nicht veröffentlicht. Sie erscheinen nur (im Fall der 13-Jährigen jetzt, also mit eineinhalbjähriger Verspätung) in dessen “Jahrbuch”, allerdings ohne Angabe der jeweiligen Zeitung. Wer nicht weiß, dass die Geschichte der “traurigen deutschen Kinder” von Phuket in “Bild” stand, kann die Missbilligung nicht der Zeitung zuordnen.

Kenner könnten es allenfalls schließen aus der unbeirrten Art, in der die Rechtsabteilung der Axel Springer AG die Berichterstattung von “Bild” gegenüber dem Presserat zu rechtfertigen suchte. Im konkreten Fall gab sie an, “Bild” habe “im allgemeinen Informationsinteresse” gehandelt und den Behörden beim Versuch der Familienzusammenführung geholfen. (Der Presserat stellte dagegen fest, dass “keines der Bilder etwa mit einem Suchaufruf oder ähnlichem verbunden wurde”.)

Das Springer-Justiziariat erklärte weiter:

Dass die Zeitung in diesem Rahmen die berechtigten Interessen der Opfer gewahrt habe, zeige sich u.a. darin, dass auf den Abdruck von Anzeigen neben den Berichten von der Flutkatastrophe verzichtet worden sei, um die menschliche Dimension dieses Ereignisses nicht durch banale Werbetexte zu relativieren.

Auf den Abdruck von Anzeigen “verzichtet”? Der Artikel mit dem Foto, um das es in der Beschwerde ging, erschien auf Seite 2 der “Bild”-Zeitung. Die zweite Seite der “Bild”-Zeitung ist grundsätzlich werbefrei. Jeden Tag.

Und die Bilder der neunjährigen Sophia und des zehnjährigen Kevin standen am selben Tag auf Seite 1 in “Bild”. Unmittelbar links davon war eine Anzeige für Schmerztabletten von “Neuralgin” (“Äußerst günstig!”). Rechts unten auf derselben Seite warb die Firma Quelle für eine Espresso-Maschine im neuen Quelle-Katalog.

Unsere Übersicht über die Presserats-Rügen für “Bild” enthält jetzt auch das Jahr 2005.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2005

“Bild” berichtet unangemessen sensationell über Unfall
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-66/05)

Ein Arzt-Ehepaar verunglückt mit dem Auto in Spanien, der Mann wird schwer verletzt, seine Frau getötet. Die “Bild”-Zeitung zeigt Fotos der beiden, die sie aus dem Internetauftritt der gemeinsamen Praxis hat – ohne dafür eine Zustimmung eingeholt zu haben. “Bild” nennt auch Namen und Heimatort des Paares – obwohl die Familie ausdrücklich darum geben hatte, es nicht zu tun. Die Angehörigen halten die Aufmachung für reißerisch, pietätlos und schockierend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erwidert, an dem Umglück und seinen Opfern habe ein “zeitgeschichtliches Interesse” bestanden, da die Verunglückten auf dem Weg zu einer spektakulären Rallye und in ihrem Heimatort als Rennfahrer bekannt gewesen seien.

Der Presserat widerspricht: Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, hinter dem das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen zurücktreten müsse. Außerdem sei die Darstellung von “Bild” “unangemessen sensationell” gewesen. Einen Verstoß gegen Ziffer 4, die “unlautere Methoden” bei der Beschaffung z.B. von Fotos untersagt, sieht der Presserat allerdings nicht: Die Fotos hätten zwar nicht veröffentlicht werden dürfen. Der “Schwerpunkt der Unlauterkeit” habe aber nicht in der Beschaffung, sondern in der Verwendung der Bilder bestanden. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” schädigt Ruf eines Ehemannes
Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-67/05)

Unter der Überschrift “Hartz IV macht ihr das Leben zur Hölle” berichtet “Bild” aus der Sicht der Ehefrau darüber, wie sie aus finanziellen Gründen trotz zerrütteter Ehe weiter mit ihrem Mann unter einem Dach wohnen muss. “Bild” nennt den Wohnort und die vollen Namen aller Beteiligten, inklusive des 15-jährigen Sohnes. “Bild” zeigt auch ein Foto des Jungen und ein Hochzeitsfoto, auf dem der Ehemann klar zu erkennen ist. Der Ehemann beanstandet diese Veröffentlichungen, denen er nicht zugestimmt habe. Einige Angaben seien zudem falsch. Insgesamt sei der Artikel für ihn sehr rufschädigend.

Die Rechtsabteilung von Axel Springer erklärt, gerade die Personifizierung dieses Erfahrungsberichts mache das politische Modell von Hartz IV in seinen vielschichtigen Auswirkungen bekannt und damit auch überprüfbar. Die Pressefreiheit habe Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Ehemannes. Die Frau habe das Recht, ihr Schicksal gerade unter Nennung ihres Namens zu schildern: Dass damit auch der Mann identifizierbar werde, habe er infolge der Güter- und Interessenabwägung hinzunehmen.

Der Presserat urteilt, dass die Berichterstattung ohne die Einwilligung des Mannes unzulässig war. Dass es der Zeitung überhaupt darum gegangen sei, das politische Modell von Hartz IV “überprüfbar” zu machen, hält die Beschwerdekammer für einen Vorwand. Darum sei es nur ganz am Rande gegangen – und eine Identifizierung der Betroffenen sei dafür nicht nötig gewesen. “Bild” habe den Grundsatz verletzt, das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen zu achten. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Verdächtigen zum “Kannibalen”
Verstoß gegen Ziffern 8 und 13 (BK2-124/05)

“Bild” berichtet über die Wiederaufnahme eines Mordprozesses: Der Angeklagte war seinerzeit angeklagt worden, seine Cousine getötet und teilweise aufgegessen zu haben, wurde aber nicht verurteilt. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen” nun ein riesiges Foto des Verdächtigen, auf dem es scheint, als würde er sich den Mund ablecken. Der Angeklagte beschwert sich beim Presserat. Die Veröffentlichung des Fotos verletzte sein Persönlichkeitsrecht; außerdem gebe es keine Beweise, dass er der Täter sei oder Teile der Leiche verzehrt habe.

Die Springer-Rechtsabteilung beruft sich auf ein “öffentliches Interesse” an der Berichterstattung, das auch die Veröffentlichung des Fotos rechtfertige.

Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Die Abbildung des Fotos sei in dieser “besonders sensationsheischenden” Form nicht zulässig, sondern verletze dessen Persönlichkeitsrecht. Und die Überschrift erwecke den Eindruck, dass der Mann seine Cousine im Backofen gegrillt habe, was nicht der Wahrheit entspreche. “Bild” habe gegen das Verbot der Vorverurteilung verstoßen. (Öffentliche Rüge)

(Siehe BILDblog-Eintrag “Die schärfste Sanktion”.)

* * *

“Bild” verletzt die Ehre eines Unglücksfahrers
Verstoß gegen die Ziffern 8 und 9 (BK1-177/05)

Sieben junge Leute kommen ums Leben, als ihr Auto gegen eine Hauswand rast. “Bild” berichtet über den 22-jährigen Fahrer unter der Überschrift “Er raste eine ganze Clique in den Tod”, zeigt wiederholt ein Foto von ihm und veröffentlicht anonyme Behauptungen, wonach der “Totfahrer” unzuverlässig, gewalttätig und arbeitsscheu sei und sehr viel Haschisch konsumiert habe. Die Eltern des 22-Jährigen beschweren sich beim Presserat, weil das Andenken an ihren Sohn massiv verletzt werde. “Bild” habe kein Recht gehabt, das Foto ihres Sohnes zu veröffentlichen, die Polizei habe keine Beeinflussung durch Drogen festgestellt, viele Details seien falsch.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG beruft sich bei der Darstellung auf Aussagen früherer Bekannter des 22-Jährigen, die anonym bleiben wollten. Auch die Tatsachen stimmten: Weil die Rücksitze des Fahrzeugs ausgebaut worden seien, sei es zum Beispiel zulässig gewesen, das Auto “alt und klapprig” zu nennen.

Nach Ansicht des Presserates hat “Bild” unbegründete Beschuldigungen ehrverleztender Natur über den Fahrer veröffentlicht. Das Persönlichkeitsbild, das “Bild” zeichne, stützte sich ausschließlich auf bloße Vermutungen von anonymen Bekannten aus einer früheren Lebensphase, überprüfbare Tatsachen fehlten. Auch hätte “Bild” den Fahrer nicht wiederholt erkennbar zeigen dürfen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” zeigt Leiche eines Selbstmörders
Verstoß gegen Ziffern 8 und 11 (BK2-202/05)

Ein österreichischer Polizeibeamter nimmt sich in Dresden das Leben. “Bild” nennt Vornamen, Initial des Familiennamens, Alter und Tätigkeitsfeld des Mannes, zeigt ein Portraitfoto sowie ein Bild vom Ort des Geschehens, auf dem der Leichnam zu sehen ist. Unter der Überschrift “Ein letzter Schuss traf sein gebrochenes Herz” berichtet “Bild” angebliche Details aus dem Privatleben des Toten und spekuliert über die Motive für die Selbsttötung.

Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG sagt, es handele sich bei dem Suizid um ein “zeitgeschichtliches Ereignis”, da der Betroffene Bezirks-Inspektor in Österreich gewesen sei. Mehrere Fotos von ihm seien über das Internet zu erhalten, auf der Titelseite (nicht aber im Innern) habe man das Gesicht mit einem Balken versehen. Auf dem Foto vom Tatort sei der Körper des Toten weitestgehend verdeckt.

Der Presserat rügt “Bild”, weil die Zeitung nicht die bei Selbsttötungen verlangte besondere Zurückhaltung gezeigt habe. Es handele sich nicht um ein Ereignis der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse. Mit ihren Spekulationen über den Freitod habe “Bild” unangemessen sensationell berichtet und keine Rücksicht das Leid der Opfer und die Gefühle der Angehörigen genommen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” berichtet identifizierend über Todesfälle auf Friedhof
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (BA2-2/05)

Eine 72-jährige Frau bricht am Grab ihres Mannes tot zusammen, ein 75-jähriger herzkranker Zeuge, der zur Hilfe eilt, erliegt kurz danach ebenfalls einem Anfall. “Bild” zeigt das Grab, auf dem der Name deutlich zu lesen ist, und ein teilweise gepixeltes Foto des toten Helfers. Der Sohn der Verstorbenen beschwert sich über “Bild”: Beide Fotos seien ohne Einwilligung der Angehörigen veröffentlicht worden. Der Fotograf habe zudem unter Vorspiegelung falscher Tatsachen versucht, von anderen Dorfbewohnern Fotos zu bekommen.

Nach Angaben der Rechtsabteilung von Axel Springer war der Name auf dem Grabstein versehentlich nicht unkenntlich gemacht worden. Der Fotograf habe aber keine falschen Angaben gemacht. Ein öffentliches Interesse an der ungewöhnlichen Tragödie bestehe fraglos.

Der Presserat rügte “Bild”: Ein Friedhof und die besonderen Umstände begründeten einen besonderen Bereich des privaten Familienlebens, der eines besonderen Schutzes bedürfe. “Bild” hätte so berichten müssen, dass die Opfer nicht zu identifizieren sind, und sich nicht über den ausdrücklichen Wunsch der Familie hinwegsetzen dürfen, keine Fotos zu zeigen. (Nicht-öffentliche Rüge)

Erdrutschsieg für Linkspartei bei Bild.de

Ein aufregender Wahlabend bei Bild.de:

Absolute Mehrheit für die NPD in Mecklenburg-Vorpommern?

Oder die Grünen im Landtag in Schwerin?

Die Linkspartei mit erdrutschartigen Gewinnen in Mecklenburg-Vorpommern?

Und auch der ganz große Gewinner in Berlin?

Hallo?

Danke an Dennis S. und Jonas!

neu  

“Bild” verletzt und diskriminiert

Am 26. April berichtete “Bild” auf der Titelseite über ein Attentat im ägyptischen Dahab und illustrierte die Titelschlagzeile und den Bericht im Blatt mit dem Foto eines 10-jährigen Jungen, der bei dem Anschlag getötet worden war (siehe Ausrisse).

“Bild” hatte sich das Foto (wie bereits berichtet) offenbar mit unlauteren Mitteln verschafft und ohne Einwilligung der Mutter des Jungen unverpixelt veröffentlicht.

Nachdem beim Deutschen Presserat mehrere Beschwerden wegen der Veröffentlichung eingegangen waren, hat der Presserat die “Bild”-Zeitung dafür öffentlich gerügt: Der Abdruck des Fotos sei “ein schwerwiegender Verstoß” gegen Ziffer 8 des Pressekodex. Im Klartext: “Bild” hat laut Presserat “das Persönlichkeitsrecht des Jungen verletzt”.

Soweit das.

Von den aktuell insgesamt acht öffentlichen Rügen des Presserats richten sich jedoch neben der obigen noch zwei weitere gegen “Bild”. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

BILD (Stuttgart) erhielt eine öffentliche Rüge für einen Bericht über ein Lawinenunglück. Darin hatte die Zeitung die Fotos dreier Todesopfer abgedruckt. Zusätzlich hatte sie das Foto eines Überlebenden ohne dessen Einwilligung gedruckt und dabei das Gesicht nur unzureichend mit einem Balken unkenntlich gemacht. Zudem wurden dessen berufliche Position und Wirkungsort genannt. Damit wurde der Betroffene für einen größeren Personenkreis identifizierbar. (…)

BILD (Berlin) erhielt eine öffentliche Rüge wegen der Berichterstattung über den Mord an einem Friedhofsgärtner. Die Zeitung hatte in dem Bericht den beiden Tatverdächtigen fiktive türkische Namen gegeben, da die Polizei nach jungen Männern „südländischer Herkunft“ gefahndet hatte. Wie kurze Zeit später bekannt wurde, handelte es sich bei den beiden Verdächtigen um Deutsche. [BILDblog berichtete.] BILD hat in der darauffolgenden Berichterstattung zu dem Fall dann deutsche Namen vergeben, ohne die Leser darauf hinzuweisen, dass sie vorab fiktive türkische Namen benutzt hatte. Hierin sah der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex, da die Verwendung der ausländischen Namen dazu führt, dass Vorurteile bedient werden.

PS: Wie immer ist “Bild” zum Abdruck dieser Rügen verpflichtet.

Mit Dank auch an Konrad B. für den Hinweis.

Millionen TV-Zuschauer schlauer als “Bild”

Wer vergangenen Dienstagabend im DSF die Zusammenfassung des Champions-League-Spiels Chelsea gegen Bremen gesehen hat und zuvor auch den Sportteil der Dienstags-“Bild” gelesen hatte, wird sich möglicherweise gewundert haben. In “Bild” stand nämlich:

"Fan-Wut! Alle Tore im Free-TV erst am Freitag"

Und im Text:

Was die Fans noch wütender macht: Sie müssen bis Freitag (!) warten, ehe sie Ausschnitte von Chelsea – Bremen und HSV – Arsenal zu sehen bekommen.

Ein wenig verärgert mag dann sogar gewesen sein, wer am Dienstagabend im DSF die Zusammenfassung des Champions-League-Spiels Chelsea gegen Bremen gesehen und Tags drauf den Sportteil der Mittwochs-“Bild” gelesen hat. Dort schrieb nämlich der “Bild”-Sportchef für Ostdeutschland Walter M. Straten unter der Überschrift “TV-Ärger! Aber Uefa gefällt die neue Regelung”:

Keine Bilder von Chelsea gegen Bremen im Free-TV. (…) Millionen deutscher Zuschauer werden von der Champions League ausgesperrt wie nie.

Wie gesagt, es gab Bilder von Chelsea gegen Bremen im Free-TV. “Bild” hatte es bloß nicht mitbekommen und auch am Mittwoch noch unbeirrt behauptet, es habe am Dienstag keine gegeben. Rund zwei Millionen DSF-Zuschauer wussten es besser, wie uns eine Sender-Sprecherin bestätigt.

Und was macht “Bild” am heutigen Donnerstag? Als wäre nichts gewesen, berichtet sie über “Kurzberichte im Free-TV” und schreibt:

Die Champions League im Free-TV bei DSF — da gab es einiges zu sehen. (…) Wer länger am TV blieb konnte auch Ausschnitte von Chelsea – Werder (…) sehen.

Dass “Bild” zuvor falsch berichtet hatte, wird im Text mit keinem Wort erwähnt.

Mit Dank an Norman S. und Christian H. für den sachdienlichen Hinweis.

Was “Bild” und den Papst verbindet

Andreas Englisch, Vatikan-Korrespondent von “Bild”, erklärte gestern in der ARD-Dokumentation “Benedikt Backstage” die Parallelen zwischen seiner Zeitung und dem Papst:

Andreas Englisch“Bild” covert den Papst selbstverständlich. Den deutschen Papst sowieso. Aber jeden Papst. Das ist eine andere Institution als Politiker. Das gibt den Leuten Vertrauen. Viele sind da ja auch gegen. Aber es hat so etwas, es hat ‘ne Botschaft, die mit “Bild” viel zu tun hat: Es ist knapp, es ist präzise, und es versucht, den Menschen etwas zu geben.

Englisch gab auch Einblicke, worauf es für Journalisten im Gefolge des Papstes wirklich ankommt — etwa an Bord des päpstlichen Flugzeugs:

Man würde eigentlich erwarten, dass da so schick angezogene, brave Menschen drinsitzen, die also alle auch wahnsinnig fromm sind und auch fromm in diese Maschine steigen. Das exakte Gegenteil ist der Fall. Weil: der Papst kommt während des Fluges meistens raus und macht sowas wie ‘ne kurze Pressekonferenz. Und nur die Leute, die ganz vorne sitzen, haben eine Chance mit ihm zu sprechen. Also ‘ne Frage zu stellen, zum Beispiel. Und deshalb ist die einzige Regel, die man beim Papstbesuch beherzigen muss: Rein in den Bus, der einen zum Papstflieger bringt, und dann sich vor die Tür stellen und dann mit allen Mitteln — hauen, kneifen, kratzen! — zu erreichen, dass man als erstes auf der Treppe ist, als erstes in der Maschine drin, und hinter dem Vorhang sitzt. Und dann hat man gewonnen. Und es gibt zwei oder drei, die in der Regel gewinnen. Ich gehöre da übrigens auch zu, ja.

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