Annett Louisan ist anscheinend kürzlich in einem “trägerlosen Seidenkleid” aufgetreten, das “Bild” nicht übersehen ließ, dass sich “ein paar Pfündchen mehr auf die Rippen geschmuggelt haben”. Na und?
Die “Bild”-Zeitung hat kein Problem damit. Im Gegenteil. Sie jubelt:
Endlich mal eine Sängerin, die den Magerwahn im Showgeschäft nicht mitmacht!
Und wenn Sie jetzt so ein wohliges Gefühl im Bauch haben und denken: Mensch, wose Recht ham, hamse Recht, dann sollten Sie jetzt nicht hier klicken.
Annett Louisan ist anscheinend kürzlich in einem “trägerlosen Seidenkleid” aufgetreten, das “Bild” nicht übersehen ließ, dass sich “ein paar Pfündchen mehr auf die Rippen geschmuggelt haben”. Na und?
Die “Bild”-Zeitung hat kein Problem damit. Im Gegenteil. Sie jubelt:
Endlich mal eine Sängerin, die den Magerwahn im Showgeschäft nicht mitmacht!
Nachtrag, 16.30 Uhr: Negativ wirkt sich bei dieser Serie natürlich auch diebekannteEnglischschwäche von “Bild” aus: “Denglisch” grassiert, weil Jugendliche amerikanische Idole anhimmeln, die in “screenplays” auftreten? In Drehbüchern??
Mit Dank an Christian D. und Jens F. und Gruß an Peter K.
Was ist Kai Wessel für ein Mensch? — Wir wissen es nicht.
Wir wissen nur: Kai Wessel schreibt in “Bild”. Geschichten aus Ostwestfalen. Viel passiert dort nicht. Aber wenn, dann tragen Wessels “Bild”-Geschichten Überschriften wie diese:
“Hund beim Gassigehen hingerichtet!”
“Celina (6) auf Spielplatz von Jagdterrier zerfleischt”
“Arzt-Pfusch bei Deck-Pudel”
“Amokläufer erschoss Cousin und Freund”
Und vor einer Woche schrieb Kai Wessel unter der Überschrift “Tatort Schule – Sie wollten meinen Jungen in der Turnhalle aufhängen”:
“Hilflos baumelte der kleine Junge (6) über dem Boden. Immer tiefer grub sich die Schlinge in seinen Hals. Röchelnd schnappt er nach Luft.
Aufgeknüpft im Kinderhort!
Schauplatz der ‘Hinrichtung’ war (…) ein Detmolder Kinder- und Jugendhaus (…).”
Anschließend rekonstruierte Wessel die “Chronologie einer unfassbar brutalen Tat”:
“Eine Gruppe Jugendlicher (11–14) fiel im Toberaum der Tagesstätte über den kleinen S.* her. Ihr Anführer schnappte sich ein kräftiges Seil, band es ihm um den Hals. Dann ließ er S. daran herunter baumeln — wie am Galgen.” *) Abkürzung des Namens von uns.
Soweit Kai Wessel in “Bild”. Es klingt, als wäre er dabeigewesen. War er aber nicht. Doch wie zum Beweis zitierte Wessel die örtliche Polizei: “Wir ermitteln wegen Körperverletzung (…).”
Einen Tag später berichtete dann die “Lippische Landes-Zeitung” und fasste zunächst Kai Wessels “Bild”-Bericht zusammen:
“Schlagzeile und Text beschrieben in interpretationsfreien Worten ein Lynchszenario.”
Aber nicht nur das. Die “Lippische” schreibt auch:
“Dieses Szenario allerdings soll es laut Polizei nie gegeben haben (…): ‘Es ist richtig, dass die Mutter des Kindes (…) Anzeige erstattet hat und wir daraufhin die Ermittlungen
aufgenommen haben (…). Von Aufhängen wie in einem Western war dabei aber überhaupt nicht die Rede. (…) Offenbar gab es keine jugendliche Tätergruppe, und es wurde auch niemand mit einer Schlinge brutal aufgeknüpft.’
Stattdessen sei, so die “Lippische” (unter Berufung auf Polizei und Kinderhort), die Halsverletzung des Jungen womöglich “durch einen Unfall beim Spielen verursacht” worden, wobei sich der Sechsjährige am Seil einer Hängematte verletzt haben könnte. Er habe jedoch “nach dem Vorfall an anderer Stelle im Haus sogar noch weitergespielt”.
Gut, hier könnte die Geschichte zu Ende sein. (“Bild” berichtet, die Polizei dementiert, mankenntdas.) Ist sie aber nicht — nicht für das Detmolder Kinder- und Jugendhaus, das wegen Kai Wessels “Bild”-Bericht um seinen Ruf fürchtet, und nicht für uns, denn:
Nach der Veröffentlichung der “Lippischen Landeszeitung” entschloss sich “Bild” zu einer, ähm… Korrektur?
“(…) Jetzt kam raus: Der Täter ist erst acht Jahre alt. Nach Darstellung einer Mitarbeiterin kam es zwischen den Jungs zu einem Streit.”
Und wer ist der Autor dieser Unverfrorenheit? — Wir wissen es nicht.
Mit Dank an Stefan D., Jürgen T und die Detmolder Polizei, die uns bestätigt, die Darstellung der “Lippischen Landes-Zeitung” treffe “den Nagel auf den Kopf”.
Mehrwertsteuer-Erhöhung
Diese Firmen machen da nicht mit
Offenbar gibt es Firmen, die 2007 ihre Nettopreise senken wollen, damit die Kunden trotz der geplanten Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht mehr für ihre Produkte zahlen müssen. Solche Unternehmen machen nach Ansicht von “Bild”“beste Werbung für ihre Geschäfte”.
Und so wird sich jede Firma gefreut haben, die in der zugehörigen “Bild”-Liste (Ausriss rechts) weiß auf schwarz als Vorbild genannt wurde.
Aktuell hat Simonis nun einen Prozess gegen “Bild” vor dem Berliner Landgericht verloren. Simonis verlangte 50.000 Euro Schmerzensgeld für den Abdruck einiger Fotomontagen, die “Bild” am 2. Mai auf der Titelseite und im Blattinneren veröffentlicht hatte. Die Montagen zeigten u.a. das Gesicht der Politikerin mit Maden übersät sowie ihren Kopf auf einem mit Jauche besudelten Bikinikörper und stellten — so Simonis’ Anwalt — eine “Verletzung der Menschenwürde” dar.
“Bild” reagierte auf das Gerichtsurteil mit einer Pressemitteilung. Darin heißt es korrekt:
“Eine ein Schmerzensgeld rechtfertigende Persönlichkeitsverletzung konnte das Landgericht (…) nicht erkennen.”
Unter der Überschrift “Kein Geld für Hoppel-Heide” äußert sich in der Mitteilung jedoch auch “Bild”-Chefredakteur Kai Diekmann wie folgt:
“Heide Simonis hat mit ihrer Tanzshow ihr Ansehen nachhaltig beschädigt. An einer lächerlichen Show teilnehmen wollte sie, aber darüber lachen sollte man nicht. Sie hat als Unicef-Botschafterin das Vergleichsangebot einer großzügigen Spende und von Anzeigenraum für Unicef abgelehnt und auf Zahlung einer Geldentschädigung an sich selbst bestanden. Nun hat sie vor dem Landgericht die Quittung erhalten. Und wieder ein schwerer Ausrutscher!”
Allerdings sind Diekmanns hämische Äußerungen mehr als irreführend: Nicht nur verschweigt der “Bild”-Chef, dass Simonis wegen desselben “Bild”-Berichts vor Gericht bereits eine “Aufsehen erregende Gegendarstellung” (AP) hatte durchsetzen können; der “Bild”-Chef erweckt darüber hinaus den Eindruck, Simonis’ “Geldentschädigung an sich selbst” und das “Vergleichsangebot einer großzügigen Spende und von Anzeigenraum für Unicef” stünden in irgendeinem direkten Zusammenhang. (Immerhin sind beide Sachverhalte in Diekmanns Statement durch ein schlichtes “und” miteinander verbunden.)
Doch der Eindruck trügt: Medienberichtenzufolge bezog sich das “Vergleichsangebot” von “Bild” nämlich gar nicht auf Simonis’ (erfolglose) Schadensersatzklage, sondern auf ihr (erfolgreiches) Gegendarstellungsbegehren, gegen das sich “Bild” über Monate vehement gewehrt hatte.
Kein Geld für Hoppel-Heide — Simonis unterliegt BILD
Das Landgericht Berlin hat die Klage von Heide Simonis gegen BILD auf Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro im vollen Umfang abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Klägerin auferlegt.
Anlass der gerichtlichen Auseinandersetzung war die Berichterstattung von BILD über eine Tanzshow, an der die gut ein Jahr zuvor gestürzte Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein mit großer Hingabe teilnahm. Obwohl Heide Simonis öfter betont hatte, für weitere Sendungen nicht zur Verfügung zu stehen, legte der überwältigende Erfolg der Tanzshow die Vermutung vergleichbarer Engagements — beispielsweise in der bekannten “Dschungelshow” — nahe, was BILD mit einer Fotomontage illustrierte, die Heide Simonis überhäuft von Maden zeigte. Eine ein Schmerzensgeld rechtfertigende Persönlichkeitsverletzung konnte das Landgericht allerdings in dieser Fotomontage nicht erkennen.
BILD-Chefredakteur Kai Diekmann: “Heide Simonis hat mit ihrer Tanzshow ihr Ansehen nachhaltig beschädigt. An einer lächerlichen Show teilnehmen wollte sie, aber darüber lachen sollte man nicht. Sie hat als Unicef-Botschafterin das Vergleichsangebot einer großzügigen Spende und von Anzeigenraum für Unicef abgelehnt und auf Zahlung einer Geldentschädigung an sich selbst bestanden. Nun hat sie vor dem Landgericht die Quittung erhalten. Und wieder ein schwerer Ausrutscher!”
Erinnern Sie sich noch an Tom Hockemeyer alias Trutz Hardo? Wir schon: “Bild” hatte den verurteilten Volksverhetzer im Mai dieses Jahres beschäftigt (wir berichteten). Hernach versuchte man sich bei “Bild” auf vielfältige Weise herauszureden und veröffentlichte am 5. Juni eine “Klarstellung zu Trutz Hardo”, die immerhin mit dem Versprechen endete: “BILD wird nie wieder über diesen Mann berichten.”
Hat sie unseres Wissens auch nicht. Wirklich dazugelernt hat man bei “Bild” aber offenbar nicht.
Denn heute berichtet “Bild” über das Ehepaar Feistle (“Reiner (45) und Karin (57) F.”). Ausdrücklich weist “Bild” darauf hin, dass die beiden ein Buch geschrieben haben, das den Titel “Projekt Aldebaran” trägt und im Verlag “Freier Falke” erschienen ist. Die Feistles behaupten, sie seien von Außerirdischen entführt worden, und in ihrem Buch haben sie Berichte “anderer Betroffener” gesammelt, so “Bild”. Außerdem wollen die Feistles sich von einem “Alien-Anwalt” vertreten lassen, über den “Bild” schon gestern berichtete.
Das klingt harmlos. Allerdings sind die Feistles in der Esoterikszene offenbar keine Unbekannten: Auf seiner Internetseite vertritt Reiner Feistle die These, dass sich während der 30er und 40er Jahre “die damaligen Köpfe des Nationalregimes, speziell die Vrilgesellschaft” über das “Unternehmen Aldebaran” “Gedanken gemacht” hätten und auch “wußte, daß das deutsche Volk Abkömmlinge dieser Außerirdischen sind.” Außerdem macht Feistle selbst sich so seine Gedanken über “die vier Grundtypen der Menschen, Schwarze, die nordische weiße Rasse, die Rothäutigen (Indianer), und die gelbe Rasse”.
Und schon 1997 erschien das Buch “Unternehmen Aldebaran”, in dem die Feistles über ihre eigene Entführung berichteten. Als Autor des Buches fungierte Jan van Helsing, der mit bürgerlichem Namen eigentlich Jan Udo Holey heißt. Holey ist Inhaber des “Ama Deus” Verlags, in dem “Unternehmen Aldebaran” erschien. Reiner und Karin Feistle werden vom “Ama Deus” Verlag als Autoren geführt. Ebenso wie beispielsweise Stefan Erdmann.
Im Verfassungsschutzbericht 2004 (pdf) wird Jan van Helsing (bzw. Jan Udo Holey) als “rechtsextremistischer Esoteriker” bezeichnet und maßgeblich dafür verantwortlich gemacht, dass “antisemitische Argumentationsmuster” mittlerweile auch in “Teilbereichen der eigentlich unpolitischen Esoterik salonfähig geworden” seien. Im gleichen Zusammenhang wird auch Stefan Erdmann im Verfassungsschutzbericht erwähnt.
Die Feistles tauchen nicht im Verfassungsschutzbericht 2004 auf. Dafür aber in einem Referat, das der Journalist und Historiker Stefan Meining im Jahr 2002 beim Thüringer Verfassungsschutz gehalten hat. Darin wird der “Ama Deus” Verlag als einer “der wichtigsten Knotenpunkte der rechtsesoterischen Szene Deutschlands” bezeichnet — und das Ehepaar Feistle als “Szenegrößen”. (Auf dieses Referat hatten wir übrigens schon vor einer guten Woche hingewiesen.)
Uns hätten diese Informationen ausgereicht, dem Ehepaar Feistle keine Plattform zu bieten, um ihr Buch zu bewerben.
Heute lernen wir, wie man aus einer Pressemitteilung einen Bild.de-Artikel macht. Man nehme eine Pressemitteilung, kürze sie ein bisschen, füge das ein oder andere Anführungszeichen, “soll” und “angeblich” ein — fertig!
Neue Erfindung: Eins für alle — das “intelligente Kondom”
Das “intelligente” Kondom hat jetzt das Unternehmen Ritex aus Bielefeld erfunden.
Es kommt nicht auf die Größe an – das behauptet jedenfalls ein Bielefelder Kondom-Hersteller. Die Firma will nämlich das “intelligente Kondom” erfunden haben.
Das neue Produkt des Kondomherstellers ist in der Lage, sich perfekt an jede Penis-Form und -Größe anzupassen, ohne zu beengen.
Laut Hersteller passt es sich perfekt an die Anatomie seines Trägers an.
“Möglich macht das die Unterteilung des Kondoms in drei Zonen”, erklärt Ritex-Geschäftsführer Hans-Roland Richter.
Ritex-Geschäftsführer Hans-Roland Richter: “Möglich macht das die Unterteilung des Kondoms in drei Zonen.”
Im vorderen Teil des Kondoms haben die Ritex-Entwickler eine Volumenzone herausgearbeitet. Da das Kondom hier mehr Platz bietet, entsteht ein intensiveres und natürlicheres Gefühl, als bei herkömmlichen Kondomen.
Im vorderen Teil des Verhüterlis haben die Entwickler eine so genannte Volumenzone herausgearbeitet. Hier soll das Kondom mehr Platz bieten, ein “intensiveres und natürlicheres Gefühl” entstehen.
In der Mitte sorgt die Sicherheitszone für einen perfekten Sitz. Das verhindert ein Abrutschen des Kondoms.
In der Mitte soll die Sicherheitszone für einen perfekten Sitz sorgen, ein Abrutschen des Kondoms verhindern.
Zum offenen Ende hin vergrößert sich dann der Durchmesser kontinuierlich, so daß das Abrollen über den Penis fast wie von selbst geht.
Zum offenen Ende hin vergrößert sich dann der Durchmesser so, dass laut Hersteller das Abrollen über den Penis “fast wie von selbst” geht.
Die besondere Noppen- und Rippenstruktur wirkt extra stimulierend. Die Kondome zeichnen sich durch eine sehr hohe Elastizität aus. Dabei sind sie mit rund 0,07 Millimetern hauchzart – ungefähr sechsmal dünner als die menschliche Haut.
Extra stimulierend: die besondere Noppen- und Rippenstruktur. Der Gummi ist gerade mal 0,07 Millimetern stark — ungefähr sechsmal dünner als die menschliche Haut.
Na, war doch leicht, oder?
Gut, man könnte jetzt noch fragen, ob “intelligent” für dieses Produkt (und sei es noch so praktisch) wirklich eine treffende Beschreibung ist. Oder was an diesen “neu erfundenen” drei Zonen so sensationell ist, wenn zum Beispiel längst das wahrscheinlich bekannteste Kondom eines führenden Kondomherstellers vorne weit, in der Mitte enger und am Ende wieder weit ist — also sozusagen drei Zonen hat. Und man könnte auch fragen, ob diese “gerade mal 0,07 Millimeter” wirklich so bemerkenswert sind, wenn die Stiftung Warentest bei ihrem Kondomtest 2004 schon schrieb: “Üblich sind heute 0,04 bis 0,08 Millimeter Wandstärke.”
Aber fragte man all das, wäre ja die Pressemitteilung nicht wiederzuerkennen!
Weil der Boygroup-Sänger Nick Carter offenbar in einer Radiosendung behauptet hat, eine sexuelle Beziehung zu Debra Lafave gehabt zu haben, schreibt Claudia Haj Ali* Bild.de heute über Lafave:
Zur Erinnerung: Der Fall der schönen Sex-Lehrerin schockte 2005 ganz Amerika. Die damals 25-Jährige hatte eine Liebes-Beziehung zu einem ihrer Schüler. Sie trieben es auf dem Pult und im Auto. Die Anklage wegen sexuellen Missbrauchs endete für Lafave mit einem milden Urteil. Die Staatsanwälte ließen die Klage fallen – aus Sorge um die Privatsphäre des minderjährigen Opfers.
Das allerdings ist grob irreführend und teilweise falsch.
Zur Erinnerung: Der Fall Debra Lafave sorgte bereits 2004 für Schlagzeilen — auch in “Bild”. Schon damals beurteilte das Blatt Sexualstraftaten bekanntermaßen anders, wenn die Verdächtigen gut aussahen. Und “Bild” fand (statt “Knaben-” oder “Kinderschänderin” in vergleichbaren Fällen) Bezeichnungen wie “schöne Sex-Lehrerin”, “Blondine” oder “Verführungsbiest” angemessen. Und auch heute hat Bild.de wieder kein Problem damit, sexuellen Missbrauch** als “Liebes-Beziehung” zu verharmlosen.
Aber das ist noch nicht alles: Denn wie bereits im März berichtigt berichtet, ließen die Staatsanwälte damals nur eine zweite (!) Klage fallen. Und auch sonst können wir uns bloß wiederholen: Lafaves Verurteilung als “sexual offender” (auf deutsch: Sexualstraftäterin) ist nach wie vor ohne Einschränkung rechtskräftig, ob’s “Bild” passt oder nicht.
Mit Dank an Michael K.
*) Nachtrag, 5.10.2006: Bedauerlicherweise ist uns ein Fehler unterlaufen. Autorin des oben zitierten Absatzes (“Zur Erinnerung: ….”) ist offenbar nicht Claudia Haj Ali. Die “Bild”-Autorin hatte in der gestrigen Print-Ausgabe unter der Überschrift “Nick Carter: Sex-Lehrerin machte mich zum Mann” einen wesentlich kürzeren Text über “Amerikas berühmt-berüchtigte Sex-Lehrerin Debra LaFave (25)” verfasst. Die Fehler in der Bild.de-Version derselben Nachricht stammen, wie uns die Autorin mitteilt, nicht von ihr. Wir bitten um Entschuldigung!
**) Klarstellung, 27.10.2006(mit Dank an Johannes L.): Bild.de verwendet im Zusammenhang mit dem Fall Lavafe wiederholt den Begriff “sexueller Missbrauch” und bezeichnet diesen u.a. als “Liebes-Beziehung”. Der Begriff “sexueller Missbrauch” ist hier allerdings missverständlich: Verurteilt wurde Lavafe wegen “lewd and lascivious behavior”.