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Heute nehmen wir mal “Bild” in Schutz

Wie oft trifft es dieses arme Boulevardblatt: Kaum ist ein Artikel erschienen, wird “Bild” vorgeworfen, er sei von vorne bis hinten falsch — oder von hinten bis vorne. Und wem glaubt man dann? “Bild” etwa? Eher nicht — und das mit gutem Grund. Das Problem dabei: Natürlich lassen sich auch berechtigte Vorurteile ausnutzen …

Aber beginnen wir einfach wie so oft:

Vergangenen Samstag berichtete “Bild” auf ihrer Seite 2 groß über eine Aktion vor dem Reichstag, bei der 4.500 Ärzte-Kittel an die “längste Garderobe der Welt” gehängt wurden:

"Falsche Ärzte demonstrieren gegen Gesundheits-Reform

“Bild” schrieb:

Unglaublich aber wahr: Der zentrale Ärzteverband [die Kassenärztlich Bundesvereinigung KBV] ließ vor dem Berliner Reichstag “Miet-Demonstranten” gegen die Gesundheitsreform protestieren.

Daraufhin sah sich die KBV noch am selben Tag genötigt, eine Pressemitteilung herauszugeben, in der es schon in der Überschrift über den “Bild”-Artikel heißt:

Bericht ist von hinten bis vorne falsch

KBV-Vorstand Andreas Köhler in der Pressemitteilung:

“Die KBV hat nie zu einer Demonstration vor dem Reichstag aufgerufen bzw. nie davon gesprochen, eine solche gegen die Gesundheitsreform durchzuführen. (…) Rund 170 Personen haben die 400 Meter lange Garderobe aufgebaut und auf ihren Schultern getragen. Diese Mitarbeiter wurden von einem externen Dienstleister zum Aufbau der Garderobe engagiert. (…) Die KBV hat — dies betone ich nochmals — keine Demonstration durchgeführt, sondern den Abschluss einer PR-Kampagne. (…) Die Redaktion der BILD hätte sich nur die Mühe machen müssen, die Pressemitteilungen bzw. Internetinformationen zu lesen. Die KBV wird sich presserechtliche Schritte gegen die unwahre Berichterstattung der BILD vorbehalten.”
(Hervorhebung von uns.)

Wir fassen zusammen:

  • “Bild” behauptet, die KBV habe eine Demonstration veranstaltet und dafür “Miet-Demonstranten” angeheuert. Und das wäre sicherlich nicht im Sinne der Versammlungsfreiheit. Schließlich soll sich auf Demonstrationen ja der Wille des demonstrierenden Teils der Bevölkerung artikulieren und nicht der Wille desjenigen, der die “Demonstranten” bezahlt.
  • Die KBV behauptet, sie habe gar keine Demonstration veranstaltet, sondern lediglich eine PR-Aktion. Dafür habe sie eben rund 170 Leute anheuern lassen und bezahlt. Für eine Werbeveranstaltung ein völlig normaler Vorgang.

Und wer hat Unrecht? Mal wieder die “Bild”-Zeitung?

Nein, diesmal nicht. Die KBV erweckt in ihrer Pressemitteilung einen falschen Eindruck. Denn die Aktion war bei der Versammlungsbehörde wie eine Demonstration angemeldet worden und nach den Regeln für “Versammlungen und Aufzüge” wie eine “politische Kundgebung” genehmigt, so ein Sprecher der Versammlungsbehörde zu uns.

Mag sein, dass sich die KBV nun im Nachhinein darauf herausreden will, dass die “Garderobe” bloß Teil einer PR-Kampagne gewesen und also solche angekündigt worden sei. Aber: Eine politische Kundgebung vor dem Reichstag wird leichter genehmigt als eine PR-Aktion (wofür übrigens die Versammlungsbehörde gar nicht zuständig wäre). Und eine PR-Aktion ist mit höheren Kosten (Straßensperrungen, sonstige Polizeieinsätze, Sondernutzungsgebühren) verbunden.

Und mal ehrlich: Was aussieht wie eine Demonstration und angemeldet ist wie eine Demonstration, darf auch beurteilt werden wie eine Demonstration — ob nun von “Bild” oder von sonst irgendeinem Medium.

Dass der aktuelle “Spiegel” am Montag ebenfalls und ähnlich kritisch wie “Bild” über die Kittel-Aktion berichtet hatte, ist der KBV jedoch keine Pressemitteilung oder Androhung rechtlicher Schritte wert. Ein Sprecher: “Das hielten wir nicht für sinnvoll.”

Immerhin: Die Versammlungsbehörde macht sich nun Gedanken darüber, ob die KBV-“Garderobe” als “kommerzielle Veranstaltung” zu werten ist und entstandene Kosten eventuell zu erstatten sind, wie uns ein Sprecher sagt.

Und so haben “Bild”-Bericht und KBV-Mitteilung dann doch ihr Gutes.

Mit Dank an Dennis B. für den letztlich sachdienlichen Hinweis.

  

Ein Geschenk für “Bild”

Es ist guter Brauch, in der Weihnachtszeit auch die Bedürftigen nicht zu vergessen. Menschen zu unterstützen, denen oft das Nötigste fehlt. Deshalb wollen wir “Bild” heute etwas schenken.

Es gibt dafür auch einen aktuellen Anlass: Am vergangenen Samstag berichtete “Bild” zum wiederholten Mal über einen Mann, dem die Staatsanwaltschaft offenbar “einen besonders schweren Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz” vorwirft, durch den möglicherweise sechs Menschen zu Tode kamen.

“Bild” illustrierte den Bericht mit zwei Fotos des Angeklagten:

  • Eines zeigt ihn im Gerichtssaal — und “Bild” hat sein Gesicht durch Verpixelung anonymisiert.
  • Ein zweites, direkt daneben, zeigt ihn mit zwei “schönen Frauen”, deren Gesichter “Bild” verpixelt hat. Das Gesicht des Beschuldigten hingegen ist auf diesem Foto von “Bild” in keiner Weise anonymisiert worden.

Schlimm.

Eigentlich kann es dafür nur eine Erklärung geben: Trotz einer ohnehin strengen Spar- und Rationierungspolitik

…gehen “Bild” zum Jahresende die Verpixelungen aus!!

Und weil wir beim Aufräumen des BILDblog-Büros entdeckten, dass wir noch ein paar Unkenntlichmachungen übrig haben, woll’n wir mal nicht so sein — und verschenken sie an “Bild”!

Einfach ausschneiden und aufkleben!
(Passend für jede Gelegenheit.)

  

Das BILDblog-Preisrätsel: die Auflösung

Okay, es war schwer. Und ein bisschen unfair: “Bild”-Leser waren im Vorteil. Aber immerhin hatten wir ein paar Hinweise versteckt: Die E-Mail-Adresse unseres BILDblog-Preisrätsels lautete schließlich theo@bildblog.de. Und hinter der Ankündigung gestern lag ein Streifenmuster in den griechischen Nationalfarben. Immerhin 18 von über 200 Einsendungen waren richtig.

Denn die Frau, die in “Bild” präsenter ist als Sabine Christiansen, Uschi Glas oder Britney Spears und die für “Bild” eine Art Mischung aus Madonna und Hillary Clinton und eine “der begehrtesten Single-Frauen Deutschlands” darstellt…

…ist, natürlich: Vicky Leandros.

(Die Gewinner stehen hier.)

Über den Alltag von niemandem, nicht einmal Helmut Kohl, informiert die “Bild”-Zeitung ihre Leser so minutiös wie über den von Vicky Leandros. Ihre Sonderstellung für “Bild” erkennt man auch daran, dass das Blatt bei ihr fast immer auf die sonst obligatorische Altersangabe (“54”) verzichtet. Ein sehr, sehr lückenhafter Rückblick auf die “Bild”-Berichterstattung dieses Jahres:

17. Januar. PR-Lady Nessrin Gräfin zu Königsegg hat in Hamburg einen Cocktail-Empfang für Alexander von Schönburg ausgerichtet. Unter den rund 190 Gästen: Vicky Leandros.

2. Februar. Vicky Leandros hat bei der Goldenen Kamera ein weit ausgeschnittenes Dekolleté getragen.

5. Februar. Vicky Leandros erklärt im “BamS”-“Promi-Party-Knigge”, dass man an Champagner “nur nippt”.

16. Februar. Vicky Leandros stellt ihre “raffinierte Pop-Ballade” (“Bild”) vor, mit der sie sich zum Grand-Prix singen will und hat einen Talismann von ihren Kindern. Anscheinend gibt es auch andere Teilnehmer am Vorentscheid.

20. Februar. Vicky Leandros wird von “Bild” zur “Gewinnerin des Tages” erklärt, weil sie vor 3000 Fans den Auftakt ihrer Konzert-Tour zum 30-jährigen Bühnenjubiläum feierte.

24. Februar. “Bild” gibt bekannt, dass Vicky Leandros “mit einem supersexy Kleid” und “einem leichten, glücklichen Herzen” den Grand-Prix-Vorentscheid gewinnen wolle. Das “Sieger-Ding”, der “sexy SpitzenTüll-Traum” sei ihr “auf den zarten Körper (Größe 36) maßgeschneidert” worden.

5. März. Vicky Leandros ist bei “Wetten dass” aufgetreten.

6. März. Vicky Leandros sagt, sie hätte bei “Wetten dass” lieber live gesungen.

9. März. Bei der Generalprobe zum Grand-Prix-Vorentscheid ist der Noch-Ehemann von Vicky Leandros vorbeigekommen und hat gelächelt. Sie schien es zu genießen. Ihre Kinder freuten sich.

11. März. Vicky Leandros, “die große Grand-Prix-Favoritin”, die dann doch letzte wurde, macht der ARD “schwere Vorwürfe”: “Ich konnte nicht meine volle Leistung bringen”.

25. April. Der Urgroßneffe 2. Grades von Hitler-Attentäter Graf von Stauffenberg wird beigesetzt. Dabei: Vicky Leandros.

3. Mai. Trauerfeier für Paul Spiegel. Unter den Gästen: Vicky Leandros (natürlich in Schwarz).

14. Mai. Vicky Leandros hat Jette Joop bei der Verleihung des Henri-Nannen-Preises beruhigt: Sie sehe “traumhaft” aus, “wie immer”. Sie traf erneut ihren Noch-Ehemann.

16. Mai. Bei der Premierenparty zum Buch “Das Beste an Deutschland” nennt Vicky Leandros als Grund, das Land zu lieben: “Die Menschen und ihre Mentalität, unsere Dichter und Komponisten”.

7. Juni. Die Sensation: “Heiße Küsse in der Disco!” Vicky Leandros (“eine wunderbare Sängerin, eine umschwärmte Frau”) wird im In-Club “Pony” auf Sylt mit “EM.TV”-Chef Werner Klatten fotografiert. Es ist “das überraschendste Foto der Woche!”: “Küßt sich eine der begehrtesten Single-Frauen Deutschlands zurück ins Glück?”

8. Juni. Vicky Leandros hat mit “Bild” und “BamS” zum WM-Start die “heißeste Party des Jahres” gefeiert.

18. Juni. Vattenfall hatte zur Vorpremiere der “Lustigen Witwe” geladen. Während des WM-Spiels Deutschland gegen Polen standen “für die Gäste aus Politik und Show (Vicky Leandros)” Fernsehgeräte bereit.

26. Juni. Während der WM schauen Frauen in der “Ladies Lounge” am Kurfürstendamm Fußball. “Mit von der Partie”: “Schlagerstar Vicky Leandros”.

9. Juli.Vicky Leandros hat sich beim “BamS-Sommerfest” “sommerlich” gezeigt.

11. Juli. Die WM ist vorbei. Aber Vicky Leandros und Elvira Netzer haben noch einmal gefeiert: im Borchardt, mit Prinz Albert (nicht im Bild).

10. August. Vicky Leandros raucht zwar nicht, spricht sich aber “gegen ein absolutes Rauchverbot in Kneipen” aus.

15. August. Vicky Leandros hat Friedbert Pflüger einen Korb gegeben. Sie kann leider nicht im Fall eines CDU-Wahlsieges Kultursenatorin in Berlin werden , weil sie ihre Jubiläumstournee fortführen will. “Bild” macht sie dafür erneut zur “Gewinnerin des Tages”.

23. August. Vicky Leandros ist bei der “wichtigsten Film-Premiere der Hauptstadt!” gewesen, dem Film “Olga” von Arthur Cohn, und hat sich vor den “Bild”-Kameras mit Isa Gräfin von Hardenberg unterhalten. Begleitet wurde sie von ihren “hübschen Töchtern Milana (21) und Sandra (19)”. Ihr gemeinsames Urteil: “Wir sind absolut begeistert.”

25. August. Vicky Leandros ist 54 geworden und “schön wie immer”. “Ganz privat” ist sie an ihrem Geburtstag mit ihren Kindern im Promi-Restaurant Borchardt essen gegangen. Aber vielleicht wird sie Politikerin in Griechenland. “Bild” fragt:

26. August. Trauerfeier für den Verleger John Jahr. Vicky Leandros war da.

29. August. “Bild” gibt bekannt, dass am 14. September wieder Frauen von “Bild” ausgezeichnet werden, auf die Hamburg “besonders stolz sein kann”. In den vergangenen Jahren habe u.a. “Entertainerin” Vicky Leandros gewonnen.

1. September. Vicky Leandros hat die Deutschland-Premiere von “Dralion” besucht. Ihr Urteil: “Muss man sehen!”.

19. September. Oktoberfest. Vicky Leandros trug ein Dirndl von Lodenfrey.

26. September. “Sie tut es! Sie will es wirklich!” Die “große Sängerin” Vicky Leandros wird Politikerin in Griechenland.

17. Oktober. “Gestern feierte SIE.” Vicky Leandros, die “große Sängerin”, wird Beauftragte für Kultur und internationale Beziehungen in Piräus. Singt aber weiter.

16. November.Vicky Leandros sucht für ein Konzert im Dezember per “Bild” einen zehnköpfigen Kinderchor zum gemeinsamen Weihnachtsliedersingen.

22. November. Bei der Premiere des neuen James-Bond-Films trug Vicky Leandros “sexy Leder”.

26. November. In Berlin ist das neue “Hotel de Rome” eröffnet worden. Vicky Leandros war da und tanzte mit Klaus Wowereit.

  

Das BILDblog-Preisrätsel: die Gewinner

Die Glücksfee Clarissa hat den Zufallsgenerator bedient und aus den richtigen Lösungen die Gewinner des BILDblog-Preisrätsels gezogen.

1. Ein Produkt aus dem BILDblog-Shop oder dem BILDblog-Shop:

  • Jonas Völcker

2.-4. Je ein “Gossenreport” von Gerhard Henschel:

  • Bernd Heinz
  • Steffen Hoppe
  • Stefan Fillinger

5. Ein exklusiver BILDblog-Link zu einer Internetseite seiner Wahl:

  • Tilman Hausherr

Herzlichen Glückwunsch — und danke bei allen fürs Miträtseln!

  

Das BILDblog-Preisrätsel: Wer ist diese Frau? (2)

Bis heute abend ist noch Zeit, am BILDblog-Preisrätsel teilzunehmen und die Frage zu beantworten, wer die “Diva” hier rechts ist, die nach Ansicht der “Bild”-Zeitung eine der begehrtesten Frauen Deutschlands darstellt und an deren Leben sie in ganz außerordentlichem Maße Anteil nimmt.

Die Frage ist — wir geben es zu — nicht ganz leicht. Und deshalb zeigen wir Ihnen als kleine Hilfe eine Übersicht über alle Antworten, inklusive der richtigen, die uns bis gestern erreicht haben:

Jetzt ist leicht, oder?

WEN SUCHEN WIR?

Schicken Sie Ihre Antwort an [email protected]. Einsendeschluss ist Samstag, der 16.12.2006, 20 Uhr (MEZ). Die Gewinner werden per Zufallsgenerator aus den richtigen Einsendungen ermittelt und von uns benachrichtigt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Auflösung des BILDblog-Preisrätsels sowie die Bekanntgabe der Gewinner finden Sie ab Sonntag im BILDblog-Adventskalender.

UND DAS KÖNNEN SIE GEWINNEN:

1. Preis:
Ein Produkt Ihrer Wahl
(wahlweise aus dem BILDblog-Shop oder dem BILDblog-Shop)
2. — 4. Preis:
Je ein “Gossenreport” von Gerhard Henschel
(mit Dank an die Edition Tiamat für die Unterstützung)
5. Preis:
Ein exklusiver BILDblog-Link zu einer Internetseite Ihrer Wahl*

*) Wenn Sie möchten, schicken Sie uns den erwünschten Link gleich mit. Rechtswidrige oder anderweitig von uns als anstößig empfundene Links werden nicht berücksichtigt. Der Link wird für 24 Stunden sichtbar auf der Startseite von BILDblog platziert.

Bild.de im freien Fall

Unter der Überschrift “84 Prozent Gefälle! Die steilsten Skipisten für Kamikazewedler” zeigt man derzeit bei Bild.de mal wieder, dass man keine Ahnung hat. Wir zitieren:

Laber-Nordhang, Harakiri-Piste und Co.: Wer hier wedelt, braucht starke Waden. Und jede Menge Mut. Denn steile Abhänge mit Gefällen von bis zu 84 Prozent verursachen sogar beim größten Pistenproleten noch Nervenflattern. Garantiert!
(…) Die steilste aller Pisten liegt in Deutschland. Nahe des beschaulichen Ortes Oberammergau in Bayern erhebt sich der Berg Laber. Sein Nordhang ist berüchtigt. Mit einem Gefälle von 84 Prozent rasen die mutigen Wedler gen Tal, als befänden sie sich auf einer Sprungschanze. Fast senkrecht geht der Abhang in die Tiefe.

Rasant geschrieben. Und wenn man keine Ahnung hat (zur Illustration aber ein im Original gewagt verdrehtes und von Bild.de offenbar zusätzlich zurechtmontiertes PR-Foto eines Tourismusunternehmens verwendet), könnte man so ein “Gefälle von 84 Prozent” tatsächlich für “fast senkrecht” halten.

Um allerdings zu zeigen, wie “senkrecht” so ein “84 Prozent”-Abhang wirklich ist, hier unser alternativer Illustrationsvorschlag:

Mit Dank an Roland L., Frank S., Oliver S., Wikipedia und Andreas G. für den Link zum Steigungskonverter.

Totales Pensions-Durcheinander bei “Bild”

Die Regelungen zu den Pensionsansprüchen von Politikern sind aber auch wirklich verflixt kompliziert. Wer steigt da eigentlich noch durch? Wir kennen jemanden, der es offensichtlich nicht tut: Dirk Hoeren. Das ist, gelinde gesagt, ungünstig. Hoeren fungiert bei “Bild” nämlich als eine Art Experte für das Thema Politikerpensionen.

Aber der Reihe nach: Gestern fand sich diese Schlagzeile auf Seite 1 der “Bild”-Zeitung:

"Der nächste gierige: Eichel will 7000 euro mehr Pension!"

Und im dazugehörigen Text auf der Seite zwei, für den neben Dirk Hoeren auch noch zwei weitere Autoren verantwortlich waren, wurde “Bild” noch genauer:

Mit Klagen vor dem Verwaltungsgericht Kassel will der hessische SPD-Bundestagsabgeordnete [Hans Eichel] sich jetzt zusätzliche Pensionsansprüche sichern: insgesamt 7626 Euro!

"Spar-Eichel ist jetzt Gier-Eichel"Und als wollte “Bild” sichergehen, dass auch ja niemand diesen Teil übersieht, hieß es etwas später über die 7626-Euro-Klagen:

Bei den Klagen geht es Eichel um zusätzliche Pensionsansprüche. Denn schon heute stehen ihm mehrere Pensionen zu.

Diese “Bild”-Berichterstattung hat nun für einigen Wirbel gesorgt, wie “Bild” heute zutreffend schreibt:

"Riesen-Wirbel um Pensions-Prozess"

Einleitend heißt es:

Totales Pensions-Durcheinander bei Ex-Finanzminister Hans Eichel (64).

Bemerkenswert an dem heutigen Artikel von Dirk Hoeren ist, dass plötzlich nirgendwo mehr auftaucht, was noch einen Tag zuvor so groß auf der Seite 1 stand: Kein Wort davon, dass Eichel vor Gericht über 7000 Euro zusätzliche Pension erstreiten wolle. Auch nennt “Bild” Hans Eichel heute gar nicht mehr “Gier-Eichel”.

Wie kommt’s? Die “Bild”-Titelgeschichte über Eichels Klagen war offenbar falsch. Der heutige “Bild”-Artikel basiert in weiten Teilen auf einer Pressemitteilung Hans Eichels von gestern, deren Inhalt zusammengefasst in etwa so lautet: “Bild” lag voll daneben. Denn:

Bei diesen Klagen geht es also nicht um eine zusätzliche Pension von 7626.-€ sondern um die Klärung, wer welchen Pensionsanteil zu tragen hat.

Das kann man auch aus dem heutigen Artikel herauslesen. Obwohl “Bild” sich mal wieder alle Mühe gibt, zu verschleiern, dass es sich dabei eigentlich um eine Korrektur handelt. So heißt es im Text:

Der SPD-Politiker bestätigte gestern, dass er beim Verwaltungsgericht Kassel zwei Klagen eingereicht hat (BILD berichtete), um die Höhe seiner Polit-Pensionen feststellen zu lassen!

“Bild” verschweigt allerdings, dass das so ziemlich das Einzige ist, was Eichel an dem “Bild”-Bericht bestätigte. Schon der erste Satz seiner Pressemitteilung lautet:

Die Behauptung in der Bild-Zeitung am 14.12.2006, ich strebe mit meinen Klagen vor dem Verwaltungsgericht Kassel gegen das Land Hessen und gegen die Stadt Kassel die Zahlung einer zusätzlichen monatlichen Pension von insgesamt 7.626,00 € an, ist falsch.

Und auch den letzten Satz sucht man in “Bild” vergebens:

BILD hat wider besseres Wissen die heutige falsche Darstellung gebracht, ich werde deshalb presserechtlich dagegen vorgehen.

Ob Dirk Hoeren und seine Kollegen es wirklich besser wussten, können wir nicht beurteilen. Es erscheint uns aber durchaus vorstellbar, dass sie schlicht und einfach keine Ahnung haben.

  

Das große BILDblog-Britnometer

Britney Spears und “Bild”: eine sehr, sehr anstrengende Beziehung! Wir schauen zurück.

Rund 120 Mal hat “Bild” in den vergangenen zwei Jahren über Britney Spears berichtet. Wobei: “berichten” ist ein großes Wort. Für gewöhnlich beschränkte sich die “Berichterstattung” nämlich auf das Weiterverbreiten von Meldungen und Spekulationen irgendwelcher US-People-Magazine oder das Betexten von Paparazzi-Fotos. Und wenn es mal nicht um Spears’ Schwangerschaft ging, standen überwiegend ihr Gewicht (meistens zu hoch) und ihr Kleidungsstil (meistens zu schlampig) im Vordergrund.

Dabei ist es nicht mal so, dass Britney in “Bild” immer nur schlecht wegkam. Eine konsequente Linie ist nicht auszumachen. Oft berichtete “Bild” auch positiv. Von wenigen Konstanten abgesehen (offizielle Bestätigungen einer Schwangerschaft etwa nimmt “Bild” genau so positiv auf wie Geburten, fehlende Büstenhalter hingegen negativ), scheint die Frage, wie Spears abschneidet, weniger von der Nachrichtenlage abhängig als von der Laune der jeweiligen Autorin (meistens Christiane “Ich weiß es!” Hoffmann).

Gut oder böse? Die Antwort gibt das große BILDblog-Britnometer*:

*) Ein unvollständiger, aber weitgehend repräsentativer Überblick über die Spears-Berichterstattung in “Bild” vom 11. Jan. 2005 bis zur Endstation.

Das große BILDblog Britnometer

  

Hilfe, ich bin in BILD! (Teil 2)

Im ersten Teil unseres Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” vor einer Woche hatten wir Ihnen Tipps gegeben, was Sie tun können, wenn der “Bild”-Reporter plötzlich bei Ihnen vor der Tür steht o.ä. — also bevor der “Bild”-Reporter die ersten Zeilen zu Papier gebracht hat…

… und jetzt steht es da schwarz auf weiß. “Bild” hat über Sie berichtet, sie vielleicht zitiert, womöglich ein Foto von Ihnen abgedruckt oder irgendwelche Behauptungen über Sie aufgestellt.

Das kann einen ganz ordentlichen Schock auslösen. Und gut möglich, dass daraufhin Ihr Telefon nicht mehr stillsteht, weil sich Freunde und Bekannte bei Ihnen melden, aber auch andere Medien oder irgendwelche Leute, die Sie unterstützen oder beschimpfen wollen. Aber: Keine Panik. Wenn “Bild” Ihnen Unrecht getan hat und Sie die Hinweise aus dem ersten Teil unseres Ratgebers beherzigt haben (siehe Checkliste), stehen Ihre Chancen gut, sich erfolgreich gegen “Bild” zu wehren. Wobei ganz klar gesagt werden muss: Eine unliebsame Berichterstattung alleine ist noch kein Grund, gegen “Bild” vorzugehen. Die ist nämlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Erst wenn eine abwertende Meinungsäußerung die Grenze zur sogenannten “Schmähkritik” überschreitet, also beispielsweise eine Beleidigung oder Geschäftsschädigung darstellt, kann man dagegen vorgehen. Auch bei unwahren Tatsachenbehauptungen, bei unzulässigen Foto-Veröffentlichungen oder bei mangelnder Anonymisierung bestehen Unterlassungs-, Widerrufs- oder Berichtigungs- und in schweren Fällen evtl. Schmerzensgeldansprüche. Aber selbst gegen wahre Tatsachenbehauptungen können Sie sich u.U. mit einer “Gegendarstellung” wehren.

Man kann festhalten: Das Ganze ist überaus kompliziert — und für den Laien kaum zu bewältigen.

Deshalb geht es im zweiten und letzten Teil unseres BILDblog-Ratgebers “Hilfe, ich bin in BILD!” zwar darum, was Sie tun können, wenn “Bild” über Sie berichtet und Ihnen Unrecht getan hat, vor allem aber darum, wie sich eventuelle juristische Schritte finanzieren lassen.

NACH DER VERÖFFENTLICHUNG:

  • “Oh, nein!? Was schreiben die denn da?”
    “Bild” hat also tatsächlich über Sie berichtet. Und insbesondere, wenn Sie konsequent die Zusammenarbeit mit “Bild” verweigert haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Berichterstattung nicht gerade positiv ausgefallen ist. Ist sie aber nicht nur unfreundlich, sondern fehlerhaft, wurden Sie beispielsweise falsch zitiert oder hat “Bild” unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, wurden Sie beleidigt oder ihr Ruf beschädigt oder wurden Sie nicht ausreichend anonymisiert, sollten Sie sich zunächst an die Beweissicherung machen — also Screenshots des Artikels im Internet machen und die entsprechende Zeitung aufbewahren.
  •  

  • “Denen sag’ ich jetzt aber mal die Meinung!”
    Ob Sie sich im Anschluss an die unliebsame Berichterstattung direkt an “Bild” wenden, ist natürlich Ihre Sache. Möglich, dass “Bild” Sie dann vertröstet, von einem Versehen spricht, Ihnen anbietet, (bei entsprechender Kooperation Ihrerseits) in nächster Zeit positiver über Sie zu berichten, oder die Sache in einem weiteren Artikel klarzustellen verspricht etc. Es zeigt sich allerdings immer wieder, dass selbst im Optimalfall die direkte Kontaktaufnahme zu “Bild” wenig nützt.
     
  • “Wer hilft mir denn jetzt? Ein Anwalt?”
    Auch wenn Ihnen dieser Schritt eigentlich nicht behagt: Suchen Sie möglichst schnell (am besten noch am Tag der “Bild”-Veröffentlichung) einen Anwalt auf. Das Presserecht ist kompliziert, und für Laien besteht kaum eine Chance, beispielsweise erfolgreich eine Gegendarstellung durchzusetzen. Tatsächlich haben sogar gestandene, aber fachfremde Anwälte damit unter Umständen ihre Probleme. Wo Sie einen Experten für Presse- und Medienrecht finden, können Sie bei den Rechtsanwaltskammern, beim Deutschen Anwaltsverein oder bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen.
  •  

  • “Kann ich mir so einen Anwalt überhaupt leisten?”
    Natürlich ist die anwaltliche Beratung nicht umsonst. Bis zum 1. Juli 2006 waren laut Gebührenordnung für die Erstberatung maximal 190 Euro fällig. Womöglich aber zahlen Sie sehr viel weniger. Denn, so erklärt uns Rechtsanwalt Matthies van Eendenburg, das Honorar für die Erstberatung sei verhandelbar. Seine Höhe hängt für gewöhnlich davon ab, wie kompliziert sich die Sachlage darstellt — sowie vom Anwalt und ihrem Verhandlungsgeschick. Eendenburg: “Wenn Sie denselben Anwalt beauftragen, weitere Schritte zu unternehmen, wird das Honorar für die Erstberatung angerechnet.” Außerdem gibt es in manchen Städten öffentliche Beratungsstellen, die für Menschen mit niedrigem Einkommen und geringem Vermögen kostengünstige Auskünfte erteilen.
  •  

  • “Ich hab’ doch eine Versicherung!?”
    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherungen haben, sollten sie zunächst, also noch vor der Erstberatung, klären, ob sie die Kosten für derartige Streitigkeiten übernimmt, und wenn ja, in welcher Höhe. “Häufig ist Rechtsschutz gegen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gegeben”, sagt Eendenburg. Gegendarstellungsverfahren hingegen seien “in der Regel nicht versichert.” Das liegt daran, dass Sie auch dann einen Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung haben können, wenn Sie sich z.B. über eine Tatsachenbehauptung ärgern, obwohl die gar nicht falsch ist. Der Gegendarstellungsanspruch setzt nämlich keine Rechtsverletzung voraus.
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  • “Und ohne Versicherung?”
    Wer wenig Geld hat und keine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, kann bei Gericht Prozesskostenhilfe beantragen — auch bei presserechtlichen Streitigkeiten. Eendenburg: “Bei Veröffentlichungen der ‘Bild’-Zeitung liegt der Streitwert in der Regel über 5.000 Euro, so dass das Landgericht zuständig ist, für das ‘Anwaltszwang’ besteht.” Den Prozesskostenhilfeantrag stellt also meist der Anwalt bei Gericht, das ihn jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. “Dies setzt — wie bei jedem Verfahren — hinreichende Erfolgsaussichten und eine Bedürftigkeit des Antragstellers voraus”, sagt Eendenburg. Leider wird die Hilfe daher oft nur in Fällen gewährt, in denen sie eigentlich nicht nötig wäre, weil man ohnehin gewinnt und die Kosten der Verlierer trägt (s.u.).
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  • “Kann mir nicht auch der Wallraff helfen?”
    Eine letzte Möglichkeit zur Finanzierung eines Rechtsstreits hat der Publizist Günter Wallraff geschaffen. Der von ihm ins Leben gerufene und aus privaten Mitteln finanzierte “Rechtshilfefonds für ‘Bild’-Opfer” hilft bei gravierenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen, also beispielsweise bei schweren Fällen von Rufmord. “Wir haben schon über hundert Fälle erfolgreich durchgefochten”, so Wallraff zu BILDblog. Fehlen Ihnen also die Mittel für einen Anwalt, und hat “Bild” Ihnen wirklich übel mitgespielt, können Sie sich unter dem Betreff Rechtshilfefonds an Wallraffs Verlag Kiepenheuer & Witsch wenden. Der leitet Ihr Anliegen dann weiter.
    Kontakt:
    Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co KG
    Rechtshilfefonds für “Bild”-Opfer
    Rondorfer Str. 5
    50968 Köln
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  • “Aber wenn ich gewinne, zahlt BILD doch sowieso, oder?”
    Es gibt vor Gericht für niemanden eine Erfolgsgarantie. Und bei einem Rechtsstreit werden die Kosten grundsätzlich von den beteiligten Parteien getragen, wobei gilt, dass der Verlierer alles zahlen muss. Aber denken sie daran: Es muss nicht immer einen klaren Verlierer geben. Können Sie sich mit Ihrer Klage z.B. nur teilweise durchsetzen, müssen Sie auch einen Teil der Kosten selber tragen. Und selbst, wenn Sie gewinnen, werden Ihre Anwaltskosten nur insoweit vom Verlierer getragen, als sie nicht über den gesetzlichen Gebührensatz hinausgehen. Haben Sie mit ihrem Anwalt ein höheres Honorar vereinbart, müssen Sie für die Differenz selber aufkommen. Außerdem müssen Sie als Kläger die Gerichtskosten zunächst vorschießen — allerdings nicht in jedem Fall: “Für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besteht die Pflicht zur Leistung eines Gerichtskostenvorschusses nicht”, so Eendenburg. Außerdem sagt Eendenburg: “Schlecht sieht es aus, wenn die Gegenseite zwar verliert, aber pleite ist. Dann bleiben Sie auf den Kosten sitzen.” Im Falle der “Bild”-Zeitung müssen Sie sich darüber aber eher keine Sorgen machen.

Trotzdem mag das für Sie jetzt alles ein bisschen abschreckend klingen. Aber lassen Sie sich nicht entmutigen: “Bild” hat nicht das Recht, unzulässig über Sie zu berichten. Und vielleicht können ja auch wir Ihnen weiterhelfen. Auch wenn wir ausdrücklich keine Rechtsberatung anbieten, können wir Ihnen, sollten Sie “Bild”-Opfer geworden sein, u.U. dennoch behilflich sein — bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt etwa oder dabei, sich journalistisch zu wehren.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass “Bild” Ihnen Unrecht getan hat, schreiben Sie uns ruhig eine Mail an [email protected]. Wenn wir können, helfen wir Ihnen gern.

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