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Bild.de macht trauriges Geschichtchen trauriger

" Treffen abgesagt
Beckham bricht 9-Jährigem das Herz
Eine Mutter hatte für ihren Sohn ein Treffen mit seinem Idol David Beckham ersteigert. Im letzten Moment wurde es abgeblasen. Wie traurig!"Der arme kleine Conor: Da hatte ihm seine Mutter in den USA für 7000 Dollar bei einer Wohltätigkeitsauktion ein Treffen mit seinem Idol, dem Fußballer David Beckham, ersteigert — und dann das (siehe Ausriss)!

Bild.de hat die Geschichte vom versetzten Conor komplett aus der “New York Post” abgeschrieben — bzw. nicht komplett. Im letzten Absatz bei der “New York Post” steht nämlich etwas, das die Geschichte vom Herzensbrecher Beckham dann doch ein wenig anders aussehen lässt:

Beckham’s agent (…) says neither Beckham nor the Galaxy was even informed of the event.
[… sowohl Beckham als auch sein Team hätten von dem Termin überhaupt nichts gewusst.]

Bei Bild.de aber (wo man sogar auf den Originalartikel verlinkt) hat man diese Info lieber weggelassen. Wie traurig!

Mit Dank an Torsten W. und Pelzer.

Bild.de verlinkt Neonazi

"Wie doof sind die denn? ARD zeigt falsche deutsche Fahne"Peinlich, was der ARD da am Samstag in den “Tagesthemen” passiert ist. Sehr peinlich sogar: Sie blendete eine falsche Deutschlandfahne ein, die statt schwarz-rot-gold, rot-schwarz-gold war. In “Bild” ist dieser “Fahnen-Flop” heute Titelschlagzeile (siehe Ausriss).

Bild.de berichtet schon seit gestern in einem kurzen Text darüber. Und weil “die entsprechende Passage” aus der ARD-Mediathek “bereits verschwunden” sei, verlinkte Bild.de auf ein YouTube-Video:

Das verlinkte Video wurde von einem Benutzer bei YouTube eingestellt, der sich den Namen “Volkwarth” gegeben hat. Es ist nicht sein einziges Video.

In “Volkwarths” Profil finden sich neben den deutschen Spielfilmen “Friedrich Schiller – Der Triumph eines Genies” (1940) oder “Bismarck” (1940) beispielsweise auch Mitschnitte von TV-Dokumentationen zum Thema Ausländerkriminalität. Zudem gibt es Videos von NPD-Kundgebungen und -Reden. Martin Walsers umstrittene Rede in der Paulskirche ist dort zu finden und ein “Privatgespräch Hitler Mannerheim”. Zudem zeigen diverse Videos Mitschnitte von Fernsehsendungen, deren Thema auf die ein oder andere Art der “jüdische Einfluß” auf Politik und Gesellschaft ist: “Jüdischer Einfluß – Die Israel-Lobby”, “Senta Bergers Erlebnisse im jüdischen Hollywood”, “Holocaust Konferenz und jüdischer Einfluß / demaskieren”

Kurz gesagt: “Volkwarths” YouTube-Videos beschäftigen sich primär mit Ausländerkriminalität, der NPD und den Juden. Diese Themenauswahl sollte einen vielleicht zweimal nachdenken lassen, ob es sinnvoll ist, dorthin zu verlinken – insbesondere, wenn man, wie Bild.de, täglich mehrere Millionen Leser hat.

Nichts mehr zu überlegen gibt es, wenn man sich einige Kommentare durchliest, die “Volkwarth” unter seinen Videos abgegeben hat:

Nachdem also ausgerechnet ein Internet-Angebot der Axel Springer AG zu einem YouTube-Nutzer mit offensichtlich rechtsradikalen und antisemitischen Ansichten verlinkt, wollten wir von der “Bild”-Pressestelle wissen, ob das Absicht war, und ob auf Bild.de verlinkte Seiten vorab redaktionell überprüft werden. Bisher haben wir zwar noch keine Antwort erhalten, aber der Link, der seit gestern Nachmittag online war, wurde kurz nach unserer Anfrage aus dem Artikel entfernt.

Mit Dank an Frank T. für den sachdienlichen Hinweis.

Nachtrag, 15.29 Uhr: Auch “Spiegel Online” verlinkt das YouTube-Video von “Volkwarth”. Allerdings direkt auf der eigenen Seite eingebunden. Ebenso wie Netzeitung.de.

Nachtrag, 15.50 Uhr: Die “Bild”-Pressestelle hat sich mittlerweile für den “Hinweis” bedankt, unsere Fragen jedoch unbeantwortet gelassen.

Nachtrag, 22.42 Uhr: “Spiegel Online” und Netzeitung.de haben den Link zum Video inzwischen geändert.

Presserat missbilligt “Bild”-Berichte

Der Presserat hat aufgrund von Beschwerden von BILDblog zwei “Bild”-Berichte beanstandet.

  • “Bild” zeigte blutenden Tierpfleger

    "Löwe zerfleischt Pfleger"Am 13. Juli 2007 hatte die “Bild”-Zeitung unter der Überschrift “Löwe zerfleischt Pfleger” berichtet, dass ein Mann in Mashad im Iran Opfer eines Löwenangriffs geworden sei (siehe Ausriss) – und auf einer halben Zeitungsseite zum Teil blutige Bilder des Angriffs gezeigt, die aus einem mindestens drei Monate alten Privatvideo stammten (wir berichteten.). Eines der Fotos zeigte den am Boden liegenden Pfleger mit weit aufgerissenen Augen. In der Bildunterzeile hieß es: “Gerade noch rechtzeitig! Der schwer verletzte Pfleger kann vom Notarzt reanimiert werden.”

    Der Presserates sah die gesamte “Bild”-Berichterstattung als “unangemessen sensationell” an. Er monierte insbesondere den Abdruck des Bildes mit dem schwer verletzt und blutend am Boden liegenden Pfleger, weil er so “zum Objekt, zu einem bloßen Mittel herabgewürdigt” wurde. Indem “Bild” das Foto abdruckte, sei über einen “körperlich oder seelisch leidenden Menschen in einer über das öffentliche Interesse und das Informationsinteresse der Leser hinausreichenden Art und Weise” berichtet worden, wie es in Richtlinie 11.1 des Pressekodex heißt.

    Der Axel Springer Verlag hatte argumentiert, dass die Berichterstattung den Lesern die Gefährlichkeit von Raubtieren habe vor Augen führen sollen. Insbesondere, da “in den Medien” häufig der Eindruck erweckt würde, “Wildtiere wie Löwen, Eisbären etc.” seien “possierliche Weggefährten”.

    Diese “grundsätzliche Thematik” allerdings konnte der Presserat nicht erkennen. Selbst wenn es “Bild” darum gegangen wäre, so der Beschwerdeausschuss, hätte “diese Art der Bebilderung” und insbesondere das Bild mit dem am Boden liegenden Pfleger nicht erscheinen müssen.

    Der Presserat erkannte in der “Bild”-Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 11 (Sensationsberichterstattung) des Pressekodex und sprach eine Missbilligung* aus.
     

  • “Bild” druckte Interview mit Marco W. in Untersuchungshaft

    Laut Presserat hat die “Bild”-Zeitung unlautere Methoden angewandt, als sie am 26. und 27. Juni 2007 ein Interview mit dem 17-jährigen Marco W. abdruckte. Ein “Hurriyet”-Reporter hatte das in “Bild” veröffentlichte Gespräch – ohne Einverständnis seiner Eltern und seines Anwalts – geführt, als Marco W. wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung einer 13-Jährigen in einem türkischen Gefängnis in Untersuchungshaft saß (wir berichteten). Laut Presserat habe sich Marco W. jedoch “in einer seelischen Extremsituation” befunden, und für “Bild” hätte sein Schutzbedürfnis “einem derart detaillierten Interview entgegen gestanden”. Der Presserat:

    Gerade vor dem Hintergrund der politischen Dimension des Falles wäre eine erhöhte Sensibilität erforderlich gewesen. (…) Mit den Aussagen, die er in der Zeitung tätigte, konnte er nicht abschätzen, ob er sich vielleicht damit selbst belastet oder nicht.

    Außerdem hätte “Bild” laut Presserat “die Pflicht gehabt, die Umstände, unter denen das Interview mit dem türkischen Medienkollegen entstand, sorgfältiger zu prüfen”.

    Interessanterweise fühlt sich die “Bild”-Zeitung jedoch eigentlich gar nicht so richtig zuständig für das von ihr gedruckte Interview mit Marco. Schließlich hätte “Bild” in den Berichten doch “mehrfach deutlich herausgestellt”, dass das Interview von einem ‘Hürriyet’-Reporter geführt worden sei. Laut Presserat argumentierte die Axel Springer AG wie folgt:

    Wäre es tatsächlich eine Initiative und ein ausdrücklicher Auftrag von BILD gewesen, dann hätte BILD dies deutlich gemacht und hätte nicht mehrfach darauf verwiesen, dass es sich um einen Journalisten der ‘Hürriyet’ handelt.

    Deshalb sei es “unrichtig”, “dass das Interview mit Marco auf Veranlassung und im Auftrag von BILD geführt worden sei”.

    Das allerdings lässt für uns nur einen Schluss zu:

    "Für BILD war Dursun Gündogdu von der großen türkischen Tageszeitung Hürriyet vor Ort."
     
    A: Springer lügt.

    B: Springer kann nicht lesen.

    Oder C: “Bild” schreibt in einer Sprache, die nur so aussieht wie deutsch (siehe Ausriss).
     
     
     
    Der Presserat erkannte in dem “Bild”-Interview eine Verletzung von Richtlinie 13.3. (Straftaten Jugendlicher) sowie einen Verstoß gegen Ziffer 4 (Grenzen der Recherche) des Pressekodex und sprach eine Missbilligung* aus.

*) Eine Missbilligung durch den Presserat ist für die missbilligte Zeitung folgenlos. Der Presserat “empfiehlt” den Zeitungen allerdings, die Missbilligungen abzudrucken — “als Ausdruck fairer Berichterstattung”. Die “Bild”-Zeitung verzichtet in der Regel auf diesen Ausdruck fairer Berichterstattung.

“Bild” ist fotokleptomanisch

Im November vergangenen Jahres hatte die “Bild”-Zeitung mal wieder Fotos geklaut und sie zum Teil großformatig bundesweit und online ihren Lesern gezeigt. Wie so oft, ohne die abgebildeten Personen unkenntlich zu machen.

"60-Jähriger erwürgt seine brasilianische Ehefrau (26)"Anlass war der Tod einer 26-jährigen Brasilianerin, die offenbar von ihrem Ehemann erwürgt und in einem Kanal versenkt worden war (siehe Ausriss). Auch vom mutmaßlichen Täter druckte “Bild” ein Foto. Ebenfalls ohne Genehmigung. Die Fotos hatte “Bild” sich kurzerhand von der Internetseite eines Karnevalsvereins besorgt.

Deshalb hat sich der Axel Springer Verlag nun zur Zahlung von Schadensersatz an den Fotografen verpflichtet. In einer Pressemitteilung des Rechtsanwalts Dierk Straeter heißt es:

Im Auftrag des Urhebers wurde die Axel Springer AG (…) von uns abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines fünfstelligen Schadensersatzes aufgefordert.

Zur Vermeidung weiterer gerichtlicher Schritte hat sich der Springerverlag daraufhin mit einer Unterlassungserklärung unter Anerkennung einer Vertragsstrafe unterworfen und einen Schadensersatzbetrag an den Fotografen gezahlt.

Nach unseren Informationen zahlte Springer letztlich eine höhere vierstellige Summe. Immerhin, könnte man sagen. Doch die Axel Springer AG wird den Schadensersatz verschmerzen können.

Und es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass “Bild” sich in Zukunft davon abhalten lässt, auf dubiosem oder unzulässigem Weg Fotos zu beschaffen, um sie dann millionenfach zu verbreiten. Sicher immer in dem Wissen, dass die wenigsten deswegen gegen “Bild” vorgehen.

Gericht: Springer verhöhnt “Bild”-Opfer

Das Landgericht München I hat die Axel Springer AG heute zu einer Zahlung von 50.000 Euro an eine Frau verurteilt, über die die “Bild”-Zeitung im September 2005 in unzulässiger und beleidigender Weise berichtet hat. Weil der Artikel auch gesundheitliche Probleme der Frau mitverursacht habe, muss der Verlag zudem für die Kosten aufkommen, die ihr dadurch entstanden sind oder noch entstehen. Neben der Axel Springer AG haften auch Clemens Hagen, der presserechtlich Verantwortliche der entsprechenden Ausgabe, sowie Rolf Hauschild, der Leiter von “Bild-München” — obwohl er am Produktionstag nicht in der Redaktion gewesen sein soll.

Dokumentation

Eine ausführliche Darstellung der Hintergründe des Prozesses:

Nach Ansicht des Gerichtes hat der “Bild”-Artikel das Persönlichkeitsrecht der Klägerin “in einer besonders schweren Weise” verletzt. Die Kammer wies die Gegenargumente der Axel-Springer-AG deutlich zurück und sah in dem Verhalten des Justiziariats des Verlages “eine zusätzliche Verhöhnung” des “Bild”-Opfers. Die Anwälte Springers hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen. Einen vom Gericht angeregten Vergleich hatte der Vorstand der Axel Springer AG offenbar abgelehnt.

Es geht um eine Frau aus München, deren türkischer Ehemann bei seiner Einreise nach Deutschland am Flughafen unter dem Verdacht verhaftet wurde, elf Jahre zuvor seine damalige Freundin umgebracht zu haben. In einem “Bild”-Artikel war die Frau identifizierbar: Die Zeitung nannte ihren richtigen Vorname, der durch eine besondere, in Deutschland seltene Schreibweise auffällt, den richtigen Anfangsbuchstaben des Nachnamens, ihr Alter, ihren Beruf, den Stadtteil, in dem sie wohnt — und beschrieb sogar das Klingelschild an der Wohnungstür. Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung:

Unter diesen Umständen ist die Annahme, dass die Klägerin nicht zumindest in ihrem privaten und beruflichen Umfeld erkennbar ist [wie Axel Springer behauptet hatte], lebensfremd.

Die Frau habe ein Recht darauf, nicht erkannt zu werden, so das Gericht. Schon bei dem Ehemann, der damals noch nicht verurteilt war, sei zweifelhaft, ob er hätte identifiziert werden dürfen.

Umso mehr muss die Presse dafür Sorge tragen, dass Personen des privaten Umfeldes, die mit der vorgeworfenen Straftat nichts zu tun haben, nicht in erkennbarer Weise in die Öffentlichkeit gezogen werden.

(…) Hinzu kommt noch, dass über die Klägerin in weitem Umfang gerade nicht in Zusammenhang mit der Straftat berichtet wird. So ist weder der Umstand, dass es sich bei der Klägerin um eine                  aus                  handelt, noch der Umstand, dass sie zehn Jahre älter als ihr Ehemann ist oder welcher Name auf dem Klingelschild steht, von irgendeiner Relevanz für die Berichterstattung über die Strafverfolgung.

(…) Schon die Überschrift (…) — “Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer” – (…) stellt in reißerischer Manier die Beziehung der Klägerin zum Verdächtigen heraus.

Der Eingangssatz “Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner                                  . war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto.” Stellt eine Beleidigung der Klägerin dar. Die Klägerin wird herabgewürdigt, indem ihr unterstellt wird, aus einer Art “Torschlusspanik” heraus eine Beziehung zu ihrem Ehemann eingegangen zu sein. Damit wird ihr gleichzeitig unterstellt, normalerweise für eine Beziehung zu alt und nicht mehr attraktiv zu sein.

Unter diesen Umständen sind die Ausführungen in der Klageerwiderung, der Artikel wecke Mitleid mit der Klägerin und Erleichterung, dass ihr nichts passiert sei, eine zusätzliche Verhöhnung der Klägerin.

Das Gericht kam nach einem psychologischen Gutachten zur Überzeugung, dass der “Bild”-Artikel die Gesundheit der Betroffenen beeinträchtigt habe. Er sei für verschiedene Störungen zumindest “mitursächlich” gewesen. Deshalb müssen Springer und die “Bild”-Redakteure auch für materielle Schäden wie Verdienstausfälle oder Behandlungskosten aufkommen, die der Frau aufgrund des Artikels entstanden sind oder in Zukunft noch entstehen. (Im Justizdeutsch heißt das: Sie haften “dem Grunde nach”.)

Zudem müssen sie 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Höhe der Summe begründete das Gericht damit, dass die “Bild-München” eine starke Verbreitung aufweise, die Klägerin “in reißerischer Form” hervorgehoben habe und ohne Anlass herabgesetzt worden sei. Der Betrag soll auch abschreckend wirken.

Bei Bild.de haben Bierwucherer leichtes Spiel

Das Wetter wird schlechter, Italien und Russland haben in ihren ersten Fußball-EM-Spielen traurig gespielt — und wir pfeifen heute mal aufs Urheberrecht und drucken einen Bild.de-Artikel komplett nach:

[Artikel-Anfang]

Der Warenkorb eingefleischter Fußballfans während einer EM unterscheidet sich markant von dem des Durchschnittsverbrauchers. Bier braucht darin reichlich Platz.

Die Unterschiede lassen staunen: Wer sich in Stockholm, Rom oder Ankara 0,33 Liter Markenbier aus dem Supermarkt holt, bekommt in Bukarest, Amsterdam oder Wien die zwei bis dreifache Menge für das gleiche Geld.

Das internationale Consulting-Unternehmen Mercer hat die Bierpreise im Einzelhandel in den Hauptstädten der EM-Teilnehmerländer unter die Lupe genommen.

Schlachtenbummler aus 13 der 16 EM-Teilnehmerländer werden in Wiener Supermärkten weniger für ihr Bier bezahlen, als sie das in der Hauptstadt ihrer Heimat müssten.

Mittelmaß sind die Supermarktpreise für 0,33 Liter in Paris (1,45 EUR), Berlin (1,20 EUR), Athen (1,56 Euro), Bern (1,58 Euro), Moskau (1,20 Euro) und Warschau (1,31 Euro).

In der Stadt der Kaffeehäuser kommt das Bier (1,08 Euro) nur wenig teurer als in den Bierparadiesen Amsterdam (0,94) und Bukarest – mit 0,88 Euro der unangefochtene Europameister beim günstigen Bierpreis.

Fast schon ungehörig präsentieren sich die Bierpreise in anderen Teilen Europas. Wenn die zahlreichen italienischen Fans (Rom: 2,30 EUR) in Wien ihre gewohnten Budgets für Bier einsetzen, müssen sie auf der Hut sein, dass sie anderntags nicht der Kater vom Ball trennt. Denn für das gleiche Geld erwerben sie hier mehr als die zweifache Menge an Bier.

Am Genießertipp, dass das Pils in Prag gut und billig (2,03 EUR) sei, stimmt immerhin noch der erste Teil. Am teuersten in Europa wird Bier übrigens in Großbritannien gehandelt: Gegen 3 Euro für 0,33 Liter in London nehmen sich sogar die 2,44 Euro in Stockholm als Schnäppchen aus.

Schuld an der großen Preisspanne ist übrigens die unterschiedliche Besteuerung.

[Artikel-Ende]

Erschienen ist dieser schmissige Artikel (Lesen Sie ruhig den “Wer sich in Stockholm…”-Satz noch einmal!) gestern mittag auf Bild.de im Ressort “Wirtschaft”.

Na, logisch!

“Warum dennoch die krassen Preisdifferenzen? – ‘Das liegt zum Geringeren an der Industrie und am Handel,’ nimmt Mercer-Principal Dirk Ewert Vermutungen um regionale Preiskartelle den Schaum vom Glas. ‘Eher schon an den national stark unterschiedlichen Besteuerungen von Bier. Da ist es ohnehin bemerkenswert, dass Bier in Wien etwas weniger kostet als in Berlin – obgleich es hier mehr als doppelt so stark besteuert wird wie im Nachbarland Deutschland.'”
(Quelle: Mercer)

Erschienen ist er aber auch, knapp fünf Tage früher, auf pressetext.at, einem österreichischen Portal für Pressemitteilungen. Nur dort eben nicht als Bild.de-Artikel, sondern quasi wortgleich (mitsamt “Wer sich in Stockholm…”-Satz und allem) als Pressemitteilung des “Consulting-Unternehmens Mercer”. Bild.de hat den Text nur hie und da um Wörter wie “denn” und “immerhin” gekürzt, “Rumänen ist Europameister” drübergeschrieben – und am Ende aus einem ohnehin abwegigen Erklärungsversuch für die Preisunterschiede (siehe Kasten) eine Tatsache gemacht.

Darüber allerdings, was von der Studie überhaupt zu halten ist, hat sich bei Bild.de im Copy&Paste-Taumel offensichtlich niemand Gedanken gemacht: 1,20 Euro für 0,33 Liter Markenbier im einem Berliner Supermarkt?! Selbst im Berliner KaDeWe kostet die Flasche Beck’s zzgl. Pfand nur 67 Cent (Quelle: BILDblog-Recherche). Und fragt man bei Mercer nach, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die angegebenen Bier-Preise für den hauseigenen “Executive Cost of Living Report” eigentlich errechnet wurden, ist die Antwort nicht nur vorläufig, sondern auch ernüchternd: Vor-Ort-Mitarbeiter gehen in den angegebenen Städten “mit einer Einkaufsliste in einen Supermarkt” und melden anschließend die vorgefundenen Preise an Mercer. Um welchen Supermarkt es sich handelt oder so, will Mercer uns eventuell am Freitag mitteilen.*

Ach, ja: Noch vor zwei Wochen nannte “Bild” selbst als deutschen Durchschnittspreis für eine 0,5l-Flasche Beck’s Bier: 87 Cent.

*) Auch die österreichische Nachrichtenagentur APA veröffentlichte eine leicht umgeschriebene Version der Mercer-Pressemitteilung — und weder ORF.at noch Standard.at noch diepresse.com oder Oe24.at konnten widerstehen, ihr Gehirn auszuschalten und sie weiterzuverbreiten… Offenbar betrug der durchschnittliche Supermarktpreis für 0,5 Liter Bier in Österreich 2007 laut Statistik Austria übrigens 90 Cent.

Mit Dank an Leo für die Anregung.

Nachtrag, 13.6.2008: Bereits gestern hat sich die PR-Agentur comm.in wegen der Mercer-Studie noch einmal bei uns gemeldet – allerdings ohne echte Neuigkeiten: Wie uns eine Sprecherin sagte, handele es sich bei den angegebenen Bierpreisen um “Listenpreise”, die von “Feldforschern vor Ort in regulären Supermärkten ermittelt” würden: “Ich zweifle nicht daran, dass die Preise korrekt eingesammelt wurden.” Die Frage, in welchen Supermärkten die “Feldforscher” in Berlin, Wien usw. ihr Bier zu Fantasie-Wucher-Preisen einkaufen, konnte sie nicht beantworten. Immerhin: Bild.de hat reagiert und den “Artikel” noch einmal überarbeitet: Statt “Rumänen ist Europameister” heißt es nun in der Überschrift korrekt “Rumänien ist Europameister”. Das war’s. Ansonsten wird die absurde Pressemitteilung den Lesern weiterin unverändert als redaktioneller Beitrag verkauft.

Wie “BILD hilft”

Das ist natürlich sehr unangenehm. Die “ganze Hartz-IV-Kohle” habe der Chef einer Fitness-Studio-Kette einer Münchner Familie vom Konto gepfändet, schreibt “Bild”:

Und entweder, die “Bild”-Zeitung weiß auch nicht, wie es weitergehen soll, oder sie hat es der Familie – auf jeden Fall aber ihren Lesern – verschwiegen, denn mit Olgas Hilflosigkeit endet der Artikel.

Deshalb haben wir mal eben versucht herauszufinden, wie es für die Familie weitergehen könnte: Sie sollte so schnell wie möglich einen Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht stellen. Auf der Internetseite der Schuldnerberatung Berlin heißt es in der Rubrik “Fragen zum Thema Kontopfändung”:

Mit Eingang des “Pfüb” (Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) bei der Bank wird Ihr Konto gesperrt. Lassen Sie sich eine Kopie des “Pfüb” (Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses) von der Bank geben. Die einmalige 14-tägige Schutzfrist, in welcher die Bank nicht an den Gläubiger auszahlen darf, hat begonnen. Wenn kein Pfändungsschutz beantragt wird, geht das Geld danach an den Gläubiger. Wird auch vor dem nächsten Geldeingang kein Pfändungsschutz beantragt, geht dann diese zweite Zahlung von Gehalt, Rente etc. sofort ohne Schutzfrist an den Gläubiger. Um dies zu vermeiden, muss für die Freigabe vor dem nächsten Lohneingang der Antrag gestellt sein.

Und sogar an Hartz-IV-Empfänger hat man bei der Schuldnerberatung gedacht:

Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang “geschützt”. Dies bedeutet: Bei Vorlage Ihres Leistungsbescheides muß die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen. (…) Hinweis: Nach Ablauf der 7-tägigen Frist haben Sie für laufende Sozialleistungen noch weitere 7 Tage Zeit, zumindest den bereits beschriebenen Pfändungsschutz zu beantragen.

Davon ausgehend, dass die “Hartz-IV-Kohle” regulär auf dem Konto der Familie eingegangen ist, wird die Zeit also knapp.

Deshalb unser Tipp: Wenden Sie sich in solchen Fällen besser gleich an jemanden, der sich mit sowas auskennt – und lieber nicht an die “Bild”-Zeitung.

Mit Dank an Sarah K. für den Hinweis.

“Bild” verzichtet auf Urinprobe

Anscheinend ist es ja nicht so, dass “Bild” dieses kleine, nützliche Wort nicht kennte:

  • WER WIRD KANZLERKANDIDAT FÜR DIE BUNDESTAGSWAHL 2009? Dabei ist anscheinend längst alles klar: Außenminister Frank-Walter Steinmeier wird’s!
  • Anscheinend wollen viele Frauen wahrgenommen werden als furzende, stinkende, schwitzende Urgeschöpfe.
  • Sie war die wildeste Pop-Diva der 80er – jetzt ist ihr anscheinend eher nach gediegenen Abenden: Sängerin Annie Lennox (53) war gemeinsam mit Ur-Rocker Mick Jagger (64) bei einem noblen Bankett in London.

Beliebt ist es bei “Bild” anscheinend aber nicht, das kleine Wort.

Kürzlich zum Beispiel, als die rechts-konservative “Junge Freiheit” zu berichten wusste, dass auf der Internetseite der Grünen Jugend Fotos vom 30. Bundeskongress zu sehen waren, auf denen u.a. drei junge Männer “offensichtlich eine Deutschlandfahne geschändet” hätten, hieß es in dem Bericht:

Unter den Bildern vom ersten Tag fanden sich bis gestern vier Fotos, auf denen drei Männer vor einer Deutschlandfahne stehen. Der Mittlere läßt dabei die Hosen herunter und uriniert anscheinend auf eine am Boden liegende Deutschlandfahne.

Doch als “Bild” die “Junge Freiheit”-Story anschließend weiterverbreitet, ist darin von einem Anschein keine Spur mehr:

"Grünen-Nachwuchs pinkelt auf Deutschland-Flagge!

Berlin - Drei junge Männer stehen im Kreis, lassen ihre Hosen herunter – und urinieren auf die deutsche Flagge. (...)"

Jedoch heißt es in einer Stellungnahme der Grünen Jugend zu der Entgleisung:

Bislang wurde von Augenzeugen klar bestätigt, dass auf die Deutschlandfahne nicht uriniert wurde, wie etwa von BILD berichtet wurde.

Und weil die sächsische NPD-Fraktion verbreitet, ihr Geschäftsführer Frank Ahrens habe Strafanzeige wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gestellt, schreibt “Spiegel Online”:

Sollte der Fall tatsächlich vor Gericht landen, werden die Details des Vorfalls beim Strafmaß (…) eine große Rolle spielen.

Gerichtsrelevante Fragen sind: Woher stammte die Fahne? Fand der Vorfall am Rande, während, vor oder nach dem Bundeskongress statt – wurden die Hosen also privat oder öffentlich heruntergelassen? Und schließlich: Pinkelten sie oder pinkelten sie nicht?

Dabei hatte “Bild” doch die letzte Frage schon beantwortet — aber anscheinend nur scheinbar.

*) Über die “Bild”-kritische Stellungnahme der Grünen Jugend heißt es in “Bild” übrigens nur: “Die Nachwuchsorganisation hat sich mittlerweile zu dem Vorgang geäußert. ‘Wir begrüßen, dass die Grüne Jugend sich eindeutig von dem Vorgang am Rande ihres Bundeskongresses distanziert hat’, sagt die Bundesgeschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen, Steffi Lemke, in BILD.”

Nachtrag, 7.6.2008: Die Grünen-Politikerin Julia Seeliger schreibt auf ihrer Homepage unter der Überschrift “Von der ‘Jungen Freiheit’ zu ‘Bild'” u.a. über ihren Versuch, “herauszufinden, wer denn mit dem ‘Pinkel-Vorwurf’ begonnen hatte”.

Allgemein  

Wie sich “Bild” gegen ein “Bild”-Opfer wehrt

In der kommenden Woche wird die Axel Springer AG vermutlich zu mindestens 50.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil die Münchner “Bild”-Zeitung die Persönlichkeitsrechte einer Frau in “schwerwiegender Weise” verletzt und sie auch noch beleidigt habe. Das Landgericht München I verkündet am Mittwoch das Urteil in einem seit zweieinhalb Jahren laufenden Rechtsstreit.

Die Geschichte dieses Falls ist nicht nur eine Geschichte darüber, wie “Bild” berichtet und mit welchen Methoden sie recherchiert. Es ist unserer Meinung nach vor allem eine Geschichte darüber, mit welchen Methoden sich der Verlag dagegen wehrt, Verantwortung für die Folgen seines Handelns zu übernehmen — und mit welchem Zynismus er Beleidigungen in die “Erweckung von Mitgefühl” uminterpretiert.

Sexy Klicks jetzt live bei BILDblog

Herzlich willkommen, liebe Leserinnen und Leser, beim diesjährigen Bilderklickmarathon der “100 schärfsten Frauen der Welt”, zusammengestellt von “FHM” und präsentiert von Bild.de! Schön, dass Sie live dabei sind! Und für alle, die sich erst jetzt hierher verirrt haben: Megan Fox hat in diesem Jahr das hübsche Näschen vorn, dicht gefolgt von Jessica Biel, Jessica Alba, Elisha Cuthbert und — doch was sehe ich da! Kate Beckinsale! Die Zehntplatzierte kann sich sogar über eine… ja, das ist tatsächlich eine waschechte Doppelplatzierung: gleichzeitig zehnt- und siebenundfünfzigstschärfste Frau der Welt! Wahnsinn! Gratulation an dieser Stelle auch an Beyonce Knowles, Natalie Portman, Keira Knightley, Gisele Bündchen, Carmen Elektra, Jessica Simpson, Rachel Bilson und, last not least, Cameron Diaz, die es ebenfalls auf zwei Bild.de-Platzierungen geschafft haben und… ach, schade, schade! Wie wir soeben erfahren, hat Diaz auch bei der Konkurrenz punkten können: Platz 27 beim parallel stattfindenden Klickmarathon der hundert “unsexiesten Frauen”! Das ist bitter… Schwacher Trost für Cameron: Sie ist in guter Gesellschaft! Heidi Klum, Christina Aguilera, Paris Hilton und Pamela Anderson haben es ebenfalls in beide Bild.de-Listen geschafft! Schärfste Frauen ohne Sex-Appeal, da wird Klickgeschichte, ach was: Bild.de-Geschichte geschrieben… Doch was ist das?! … Aus! Vorbei! Der Klickrichter signalisiert: Vorzeitiger Abbruch. Offenbar werden die Bild.de-Plätze 51 bis 100 komplett aus der Wertung genommen, da es sich dabei — anders als bei den ersten 50 — gar nicht um “FHM”-Platzierungen aus der offiziellen “100 sexiest Women in the World 2008”-Liste handelt. Sollte da womöglich der Bild.de-Frauenbeauftragte einfach irgendwelche anderen Listen zweitverwertet haben?! Billiges Faulspiel auf den hinteren Plätzen…? Wurden die Listen gedopt? Das wird wohl erst die Auswertung der Bilderstreckenposten zeigen.

Mit diesem traurigen Verdacht und Dank an die vielen Hinweisgeber geben wir zurück in die angeschlossenen Funkhäuser.

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