Die Dinosaurier, das weiß man, sind auch erst immer trauriger geworden und dann ausgestorben. Okay, damals lag es daran, dass sie nicht mit auf die Arche durften. Aber wenn diese anderen Riesentiere, die Blauwale, seit ein paar Jahrzehnten immer leiser und tiefer singen, könnte das doch auch ein Zeichen sein, dass sie sich langsam von der Erde verabschieden.
Sie glaubt auch eine Erklärung dafür gefunden zu haben, in einem sogar von ihr verlinkten Artikel in der “New York Times” (wo sich Bild.de gleich auch bei einigen markanten Wal-Tonaufnahmen bedient hat, nicht ohne sie als ihre eigenen auszugeben und den Hinweis wegzulassen, dass sie dreimal so schnell abgespielt werden). Experten vermuten auf der Grundlage einer Studie, dass männliche Wale mit ihren Gesängen Weibchen anlocken, und Bild.de rätselt mit ihnen, warum diese Gesänge tiefer und leiser geworden sind:
Eine mögliche Deutung: der massive Walfang.
Die Säuger-Gruppen werden kleiner, die Wale drosseln ihre Lautstärke. Schließlich ist es nicht mehr nötig, über große Entfernungen hinweg zu kommunizieren, vermutet [Studienautor] Mark A. McDonald.
Experten-Kommentare zu den Forschungs-Ergebnissen aus Kalifornien: besorgniserregend, dramatisch und bezeichnend für die Umwelt-Sünden unserer Welt.
“Besorgniserregend” und “dramatisch” sind vermutlich auch die Worte, die auf Karolina Pajdaks Zeugnis unter “Leseverständnis” standen. Oder, wie wir hinzufügen würden: “bezeichnend für die Englisch-Kenntnisse bei Bild.de”. Denn die Zahl der Blauwale scheint derzeit nicht ab-, sondern zuzunehmen. Entsprechend wird der tiefere und leisere Gesang in dem Artikel, auf den die Autorin sich bezieht, von Experten genau im Gegenteil mit der Erholung (“rebound”) der Wal-Population erklärt. Nach der Hypothese der Experten, die auch Bild.de zitiert, mussten die Wale früher lauter sein, weil es nur wenige gab und die Entfernungen zwischen ihnen größer waren. Heute kämpften häufiger mehrere Männchen um die Zuneigung von Weibchen und täten das durch die (nach mehr Größe klingenden) tieferen Stimmen.
Der Bild.de-Artikel behauptet, dass Bild.de selbst mit einer Autorin der Studie gesprochen habe. Das erscheint unwahrscheinlich, aber schlimmer wäre es eigentlich noch, wenn es stimmte.
Vielen Dank an Christian Z.!
Nachtrag, 18:50 Uhr. Bild.de hat den Artikel geändert, plötzlich nimmt die Zahl der Wale nicht ab, sondern zu — und erstaunlicherweise fand die Autorin sogar ein dazu passendes neues Zitat von der Expertin:
Bild.de, 1. Version
Bild.de, 2. Version
Eine mögliche Deutung: der massive Walfang.
Die Säuger-Gruppen werden kleiner, die Wale drosseln ihre Lautstärke. Schließlich ist es nicht mehr nötig, über große Entfernungen hinweg zu kommunizieren, vermutet Mesnicks Kollege Mark A. McDonald .
Experten-Kommentare zu den Forschungs-Ergebnissen aus Kalifornien: besorgniserregend, dramatisch und bezeichnend für die Umwelt-Sünden unserer Welt.
Eine der Haupt-Theorien: “Die Zahl der Wale nimmt zu, damit sind mehr Tiere nahe zusammen”, so Mesnick zu BILD.de. “Wir denken, die Veränderungen in ihren Liedern sind eine Reaktion auf die veränderte Anzahl der Wale, die sie singen hören können.”
“Bild” macht aus Tätern Türken Verstoß gegen Ziffer 12 (BK2-147/06)
“Bild” berichtet, dass zwei Männer, die einen Mord begangen haben sollen, festgenommen wurden und nennt sie “Murat G.” und “Nasir L.”. In Wahrheit handelt es sich allerdings um Deutsche, sogar ohne sogenannten Migrationshintergrund und mit typisch deutschen Namen. Die Zeitung hat nicht nur, ohne darauf hinzuweisen, die Namen der “Mörder” geändert, sondern auch ihre scheinbare Herkunft. Ein Leser beschwert sich beim Presserat, dass dadurch Vorurteile bedient und geschürt würden.
Die Rechtsabteilung von Axel Springer bestreitet, dass durch die Namensänderung Stimmung gegen türkische Mitbürger gemacht worden sei. Sie weist darauf hin, dass die Polizei ursprünglich nach “Tätern südländischer Herkunft” gesucht habe. Die Redaktion habe vergeblich versucht, am Tag vor der Meldung die tatsächlichen Namen der Täter in Erfahrung zu bringen. (Anmerkung von uns: Gelungen war es ihr allerdings offenbar, Details über das Privatleben des Haupttäters zu recherchieren, siehe Ausriss.) Der Zusatz “Name geändert” habe versehentlich gefehlt, erklärte die Rechtsabteilung. Schon am nächsten Tag habe man die korrekten Vornamen benutzt.
Der Presserat meint, dass “Bild” auch ohne Namensnennung über die Verhaftung hätte berichten können. Dadurch, dass ohne erkennbaren Grund türkische Namen benutzt wurden, könnten Vorurteile geschürt werden. Den Hinweis, es habe nur der Zusatz “Name geändert” gefehlt, erkennt der Presserat nicht an. Er bemängelt außerdem, dass “Bild” zwar später die korrekten Namen genannt, aber die Leser nicht auf die irreführenden Phantasienamen im ersten Bericht hingewiesen habe. (Öffentliche Rüge)
“Bild” missachtet Rechte von Lawinenopfern Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-144/06)
“Bild” berichtet über ein Lawinenunglück und titelt: “Todesdrama in den Alpen – Dieser Chefarzt aus … sah seine Freunde sterben”. “Bild” zeigt Portraitfotos von den drei Todesopfern. Ein Foto vom einzigen Überlebenden macht “Bild” durch einen Balken nur unzureichend unkenntlich, veröffentlicht es ohne seine Einwilligung und macht ihn durch die Angabe vieler Details unter anderem über seinen Beruf und seine Arbeitsstätte identifizierbar.
Die Rechtsabteilung von Axel Springer bestreitet, dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt wurden. Sie rechtfertigt die Berichterstattung damit, dass die Öffentlichkeit über Lawinenunglücke bei Skitouren informiert werden müsse. Um die Leser betroffen zu machen und eine warnende Wirkung zu erzielen, habe man den Artikel personalisieren müssen.
Der Presserat widerspricht: “Bild” habe das Gebot, das Privatleben des Menschen zu achten, verletzt. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen seien wichtiger als das öffentliche Interesse daran, die Opfer identifizieren zu können. Das Unglück mache die Opfer nicht zu Personen der Zeitgeschichte. (Öffentliche Rüge)
* * *
“Bild” schlachtet Selbstmord aus Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-206/06)
“Mietschulden – Als die Gerichtsvollzieherin klingelte, sprang sie in den Tod”, titelt “Bild” und berichtet minutiös über einen Suizid einer Mutter, zeigt ein großes Foto von ihr und dem Haus, von dem sie in den Tod sprang und vor dem ihre abgedeckte Leiche liegt, schildert ihre Lebensumstände und spekuliert ausführlich über das Motiv für die Tat.
Nach Ansicht der Springer-Rechtsabteilung hat die Selbstmörderin durch ihr Verhalten eine identifizierende Berichterstattung geradezu provoziert. Die Drohung, sich in die Tiefe zu stürzen, habe großes Aufsehen erregt; Feuerwehrleute hätten versucht, sie davon abzuhalten. Deshalb habe es sich um einen “Vorfall der Zeitgeschichte” gehandelt, der es rechtfertige, die üblicherweise nötige Zurückhaltung bei der Berichterstattung aufzugeben.
Der Presserat widerspricht. “Bild” habe die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt. Auch ein Suizid, der unter den Augen der Öffentlichkeit begangen wird, rechtfertige noch nicht per se, den Namen der Betroffenen zu nennen und die näheren Begleitumstände zu schildern. (Öffentliche Rüge)
“Bild” lässt Schulklasse dumm aussehen Verstoß gegen Ziffern 2 und 8 (BK2-252/05)
“Bild” illustriert einen großen Bericht “Pisa-Schock – So dumm sind unsere Kinder” mit dem Foto einer Grundschulklasse und ihrer Lehrerin. Die Zeitung hatte das Foto bereits 2002 veröffentlicht, damals im Zusammenhang mit einer Spendenaktion zum Weltkindertag. Der Elternbeirat der Schule beschwert sich: Die Zeitung habe weder die Kinder oder ihre Eltern noch die Lehrerin um Erlaubnis gefragt. Bereits für die Veröffentlichung 2002 habe “Bild” das Foto zweckentfremdet und ohne Genehmigung abgedruckt.
Die “Bild”-Rechtsabteilung räumt ein, dass die Redaktion es versäumt habe, das Einverständnis von Eltern und Schule einzuholen. Man habe die abgebildeten Schüler nicht als “dumm” bezeichnen wollen und versucht, sich beim Elternbeirat zu entschuldigen.
Der Presserat rügt “Bild”, weil der wiederholte Abdruck des Fotos sinnentstellend sei und gegen das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht verstoße. Der “Bild”-Leser müsse glauben, die abgebildeten Kinder seien dumm. Ihre Persönlichkeitsrechte wurden so schwerwiegend verletzt, dass auch eine Entschuldigung der “Bild”-Redaktion nicht ausreiche. (Öffentliche Rüge)
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“Bild” stellt Kind an den Pranger Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-236/06)
Beim Versuch, eine Schulhofrangelei zu schlichten, wird eine Lehrerin von einem zwölfjährigen Jungen durch einen Faustschlag verletzt. “Bild” titelt: “Schüler (12) prügelt Lehrerin in Klinik” und zeigt mehrmals ein Foto des Jungen, darunter groß auf der Titelseite.
Die “Bild”-Rechtsabteilung erklärt, die Eltern des Kindes hätten der Veröffentlichung des Fotos schriftlich zugestimmt.
Nach dem Urteil des Presserates hat “Bild” das Persönlichkeitsrecht des Schülers verletzt: Es sei unzulässig, ihn unverpixelt zu zeigen. Die Zustimmung der Eltern sei unerheblich: Die “Bild”-Redaktion hätte die Verantwortung gehabt, das Kind zu seinem Schutz trotzdem unkenntlich zu machen. Der Rat verweist darauf, dass laut Pressekodex die Abbildung von mutmaßlichen Tätern in der Regel nicht gerechtfertigt sei; bei Straftaten Jugendlicher gelte dies ganz besonders. (Nicht-öffentliche Rüge)
“Bild” zeigt Mutter, die ihr Kind getötet haben soll Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-156/06)
Eine 23-jährige Mutter soll ihr neugeborenes Kind getötet, in eine Plastiktüte gesteckt und in den Müll geworfen haben. “Bild” zeigt unter der Überschrift “Sie hat ihr Baby erstickt und einfach weggeworfen” ein unverpixeltes Foto von der Frau mit gesenktem Kopf und geschlossenen Augen.
Die Rechtsabteilung von “Bild” sagt, erstens dürfe man laut Presserat in eindeutigen Fällen identifizierbar berichten (und die Frau sei geständig und aufgrund einer DNA-Analyse überführt). Und zweitens sei die Frau wegen des gesenkten Blickes und eines Haarbandes gar nicht zu identifizieren.
Der Presserat widerspricht in jeder Hinsicht: Das Gesicht sei gut erkennbar. Und die Identifizierbarkeit sei in der Regel unzulässig; konkret habe der Presserat sie in vergleichbaren Fällen verboten. Auch das Geständnis der Frau ändere daran nichts. (Nicht-öffentliche Rüge)
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“Bild” macht Demonstranten zum Attentäter Verstoß gegen Ziffern 2 und 13 (BK2-257/05)
“Bild” fordert in mehreren Artikeln die Ausweisung eines Türken aus Deutschland, den die Zeitung immer wieder als “Attentäter” und “Verbrecher” bezeichnet: “Schiebt diesen Verbrecher ab!”, “Schnarch-Justiz! Wird Attentäter heute verhaftet?”, “Justiz-Skandal! Attentäter nicht ausgewiesen” – mehrmals berichtet ein Boulevardblatt über den türkischen Beschwerdeführer, der immer wieder als “Attentäter” und “Verbrecher” bezeichnet wird. Der Mann hat 1993 an einer Demonstratoin teilgenommen, die mit einem Brandanschlag endete, der 37 Menschen tötete. “Bild” zeigt ein Foto von ihm mit einem schwarzen Balken vor den Augen, stellt ihn als Tatbeteiligten dar und berichtet, er sei 1993 zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Anwalt des Betroffenen beschwert sich beim Presserat. Sein Mandant sei nie Täter bei einem versuchten Brandstiftungs- oder Tötungsdelikt gewesen und als solcher auch nie angeklagt oder verurteilt worden. Verurteilt worden sei er nur wegen Beteiligung an der versuchten Veränderung der Gesellschaftsordnung in der Türkei – dieses Verfahren sei noch nicht endgültig abgeschlossen.
Die Rechtsabteilung von “Bild” bestreitet, den Mann vorverurteilt zu haben. Nach ihm werde international gefahndet; ein Auslieferungshaftbefehl liege vor. Bei dem Fall handle es sich um ein zeitgeschichtliches Ereignis von hohem Aufmerksamkeitswert und gesellschaftspolitischer Bedeutung. Die Pressefreiheit erlaube es “Bild”, innerhalb gewisser Grenzen zu entscheiden, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse sei.
Nach dem Urteil des Presserates hat “Bild” wahrheitwidrig berichtet. Die Berichte hätten Gerüchte als Tatsachen dargestellt und Vorurteile enthalten. Es gebe weder sichere Fakten, noch Indizien, wonach der Türke an dem Anschlag beteiligt war. Der Begriff “Attentäter” bezeichne Straftäter, die aufgrund einer besonderen, oft politischen Motivation, neben ihrem eigenen auch andere Menschenleben aufs Spiel setzen. Bei dem Mann, den “Bild” fortwährend so nannte, könne man aber weder von einer solchen Tat, noch von entsprechenden Motiven ausgehen. “Bild” habe die Gerüchte weder sorgfältig genug geprüft noch als solche kenntlich gemacht, und ihn in einem laufenden Verfahren vor deutschen Behörden vorverurteilt. (Öffentliche Rüge)
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“Bild” zeigt zehnjähriges Todesopfer gegen den Willen der Eltern Verstoß gegen Ziffer 8(BK2-93 und 94/06)
Als bei einem Attentat in Ägypten ein zehnjähriger deutscher Junge ums Leben kommt, zeigt “Bild” ihn groß im Inneren und auf der Titelseite (Überschrift: “Dieser Junge starb in der Terror-Hölle”). Die Zeitung hatte keine Einwilligung der Eltern, das Foto zu zeigen, außerdem gibt es Zeugenaussagen, wonach sich der “Bild”-Fotograf das Foto unter Vortäuschung falscher Tatsachen erschlich. Unter anderem habe er sich auch bei Mitschülern des Kindes erkundigt.
Die Rechtsabteilung der Axel Springer AG erklärt, sie gehe davon aus, dass der Mitarbeiter ordnungsgemäß und sorgfältig recherchiert habe. Er habe auf Nachfrage erklärt, sich nicht als Mitarbeiter anderer Zeitungen ausgegeben. Die Juristen weisen darauf hin, dass sie gegenüber dem Vater des Jungen eine Unterlassungserklärung abgegeben habe – ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen.
Der Presserat rügt “Bild”: In der Regel sei es nicht gerechtfertigt, Opfer von Unglücksfällen abzubilden. Es habe kein öffentliches Interesse gegeben, das das Persönlichkeitsrecht des getöteten Kindes überlagert hätte. Zudem fehlte offensichtlich die Einwilligung der Eltern. Ob “Bild” das Foto mit unlauteren Methoden beschafft hat, kann der Presserat nicht klären und stellt das Verfahren in diesem Punkt ein. (Öffentliche Rüge)
(Siehe BILDblog-Einträge “‘Bild’ benutzt Kinder für Recherchen” [1], [2], [3])
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“Bild” bildet Opfer einer Familientragödie ab Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-166/06)
“Bild” berichtet über eine Familientragödie, bei der ein Mann seine Frau und einen Sohn erschießt, bevor er sich selbst tötet; ein weiterer Sohn überlebt. “Landarzt erschießt seine Familie”, schreibt “Bild” und zeigt die Fotos aller Familienmitglieder; nur der überlebende Sohn ist verpixelt. Mit großer Detailfreude kolportiert “Bild” auch Gerüchte über die Hintergründe der Tat: “Im Dorf munkelt man außerdem, dass der Landarzt schon seit über einem Jahr im Keller schlief. Zudem soll er Alkoholprobleme gehabt haben.”
Die “Bild”-Chefredaktion nennt die von ihr veröffentlichten Fotos zeitgeschichtliche Dokumente und den Täter aufgrund seines Berufes eine Person von herausragender öffentlicher Funktion und gesellschaftlicher Stellung. Durch die Bedeutung des Landarztes sei es erlaubt, ihn und die von ihm getöteten Familienmitglieder abzubilden.
Keineswegs, urteilt der Presserat und verweist auf die Forderung des Pressekodex, bei Suiziden nur zurückhaltend zu berichten. Außerdem mache seine Tätigkeit als Landarzt den Mann noch nicht zu einer Person der Zeitgeschichte und seine Tat nicht zu einem Ereignis der Zeitgeschichte. (Nicht-öffentliche Rüge)
In einer norddeutschen Kleinstadt soll ein Heim für schwererziehbare Jugendliche gebaut werden – was einigen Nachbarn nicht gefällt. “Bild” titelt: “Ein Dorf hat Angst” und: “Behörde will Heim für Kindergangster im friedlichen (…) eröffnen”. Die Gefahr durch die “Kindergangster” illustriert die Zeitung, indem sie neben Fotos von dem Haus und den Nachbarn einen mit einem Messer bewaffneten Jugendlichen zeigt, ohne zu erwähnen, dass es sich nicht um einen der zukünftigen Bewohner, sondern nur um ein Symbolfoto handelt.
Die Rechtsabteilung von “Bild” erklärt, es bestehe ein hohes öffentliches Interesse daran, über das Projekt und den Widerstand dagegen zu berichten. Die Nachbarn hätten Angst vor Verletzungen und um Hab und Gut, fürchteten sich vor Drogenbeschaffungs- und Gewaltkriminalität. Der Begriff “Kindergangster” für schwer erziehbare Jugendliche sei eine zulässige Verkürzung und ein gebräuchlicher Terminus. Und “Bild” hätte ja keinen von ihnen gezeigt, sondern nur ein Symbolfoto.
Das Urteil des Presserates ist vernichtend: Der Artikel verstoße gleich gegen vier Ziffern des Pressekodex, darunter die Pflicht zur Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde. Schwererziehbare seien nicht Kriminellen gleichzusetzen. Der Begriff “Kindergangster” sei unangemessen sensationell. Das Foto von dem bewaffneten Jugendlichen sei irreführend und hätte zudem als Symbolfoto gekennzeichnet werden müssen. Die Überschrift “Ein Dorf in Angst” sei unangemessen sensationell, diskriminiere die Jugendlichen und werde im Artikel durch nichts belegt. Die Berichterstattung sei einseitig, unangemessen und unwahrhaftig. (Öffentliche Rüge)
* * *
“Bild” macht Werbung für Aldi Verstoß gegen Ziffer 7 (BK2-6/07)
“Bild” informiert seine Leser in einem Artikel darüber, welche Reisen man vom nächsten Tag bei Aldi kaufen kann. “BILD hat die besten Angebote jetzt schon recherchiert”, schreibt die Zeitung und nennt als “beste” Angebote sämtliche Angebote, die sich am folgenden Tag auch in einer ganzseitigen Anzeige in “Bild” fanden. “Bild” beschreibt genau die Angebote, nennt die Preise, gibt die Telefonnummern und eine Internetadresse von Aldi an, unter der die Reisen gebucht werden können.
Die Rechtsabteilung von “Bild” weist den Vorwurf zurück, dem großen Anzeigenkunden sei mit dem Artikel eine Gefälligkeit erwiesen worden. Der Anlass für den Artikel sei nicht werblich, sondern publizistisch gewesen: Erstmals sei ein Discounter ins Reisegeschäft eingestiegen, erklärt die Rechtsabteilung (wahrheitswidrig). An der Veröffentlichung habe es ein öffentliches Interesse gegeben; die Angabe von Telefonnummern und Internetseite sei zulässiger Service für die Leser.
Der Presserat widerspricht: Die Grenze zwischen zulässiger Information und unzulässiger Schleichwerbung sei eindeutig überschritten. Durch die detaillierten Angaben habe “Bild” den geschäftlichen Interessen des Anbieters Vorschub geleistet und ihm einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschafft. (Öffentliche Rüge)
“Bild” macht Khaled al-Masri zum Irren Verstoß gegen Ziffer 8 (BK1-135/07 und BK1-136/07)
“Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren”, fragt “Bild” und meint mit “so einem” den vermutlich vom CIA verschleppten Khaled Al-Masri und mit “terrorisieren”, dass das Entführungsopfer Gerichte und Medien bemüht. “Bild” spielt seine Torturen herunter und nennt ihn u.a. “irre” und einen “durchgeknallten Schläger” und “Querulanten”.
Die Rechtsabteilung von “Bild” sagt, die Berichterstatung sei zutreffend und die verwendeten Begriffe durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. An der Aufdeckung des Falles Al-Masri bestehe ebenso wie an seiner Person ein hohes Informationsinteresse.
Der Presserat bestreitet das öffentliche Interesse nicht. Es sei unstrittig, dass “Bild” sich mit Al-Masri beschäftigen dürfe – aber nicht in dieser Form. Psychische Erkrankungen fielen laut Pressekodex grundsätzlich in die Privatsphäre des Betroffenen. Ihn “irre” zu nennen und zu fragen, “Warum lassen wir uns von so einem terrorisieren” gehe gerade im Hinblick auf Al-Masris Erkrankung eindeutig zu weit, sei unangemessen und verletze ihn in seiner Ehre. (Öffentliche Rüge)
“Bild” macht Jugendlichen zum “Verbrecher” Verstoß gegen Ziffern 2 und 8 (BK1-194/06)
Ein 19-Jähriger steht vor Gericht, weil er an einer Schießerei beteiligt gewesen sein soll, bei der ein Mensch ums Leben kam. Das Gericht schließt die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus, um den Heranwachsenden zu schützen. “Bild” schreibt daraufhin: “Frau Richterin, warum schützen Sie diesen Verbrecher” und nennt auch den Namen des Angeklagten. Dessen Anwalt beschwert sich beim Presserat darüber, dass “Bild” seinen Mandanten trotz des bewussten Ausschlusses der Öffentlichkeit identifizierbar gemacht habe und ihn “Verbrecher” nannte, obwohl es noch kein Urteil gebe.
Die Rechtsabteilung von “Bild” erklärt, die Forderung des Pressekodex, sich bei der Berichterstattung über Straftaten Jugendlicher besonders zurückzuhalten, gelte hier nur eingeschränkt, weil der Angeklagte sich an der Schwelle zum Erwachsenenstrafrecht befinde. Deshalb dürfe man ihn auch identifizierbar machen. Die Tat sei in Art und Ausführung so erschreckend, dass man darüber berichten dürfe. Die Presse könne nicht akzeptieren, vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, wie es die Richterin getan habe. Zudem sei der Mann weitgehend geständig.
Der Presserat spricht zunächst nur eine Missbilligung aus: “Bild” hätte sich bei der Berichterstattung zurückhalten müssen; den Namen des Angeklagten zu nennen, sei ethisch unangemessen. Die Bezeichnung “Verbrecher” sei aber zulässig, weil der Angeklagte die Verstrickung in das kriminelle Geschehen zugegeben habe.
Der Anwalt des Mannes widerspricht: Er habe, anders als die Rechtsabteilung “Bild” behaupte, kein Geständnis gegeben. Daraufhin revidiert der Presserat sein Urteil und rügt nun doch den “Bild”-Artikel und das Wort “Verbrecher”: Weil der Angeklagte weder ein Geständnis abgelegt noch die ihm zur Last gelegte Tat unzweifelhaft unter den Augen der Öffentlichkeit begangen habe, sei es unangemessen und eine Vorverurteilung, ihn als Täter darzustellen. (Nicht-öffentliche Rüge)
* * *
“Bild” macht aus Selbsttötung detailreiche Geschichte Verstoß gegen Ziffer 8 (BK2-57/07)
Unter der Überschrift “Todes-Drama um die schöne Anika (16)” berichtet “Bild” detailreich über einen Suizid. Die Zeitung zitiert wörtlich die Abschiedsnachricht des Mädchens, das auf eigenen Wunsch aus der psychiatrischen Behandlung entlassen worden sei, und schildert, wie die Schwester des Opfers vergeblich auf die S-Bahn gewartet habe, vor die sich das Mädchen geworfen hatte. Der Chef des Krankenhauses, in dem das Mädchen war, beschwert sich über den Artikel: Der Redakteur habe die Tatsachen trotz eindringlicher Hinweise falsch dargestellt.
Die Rechtsabteilung von “Bild” sagt, die Berichterstattung gehe auf Berichte der Eltern des Mädchens zurück. Der Artikel über die Selbsttötung sei einfühlsam und mit viel Fingerspitzengefühl geschrieben.
Der Presserat kann sich diesem Urteil nicht anschließen. Wenn “Bild” beschreibe, wie die Schwester ausgerechnet auf die S-Bahn gewartet habe, von der das Mädchen überrollt wurde, verletzte die Zeitung die Pflicht, sich gerade mit der Schilderung solcher Begleitumstände bei Selbsttötungen zurückzuhalten. Es sei auch nicht zurückhaltend, der Öffentlichkeit die Krankheitsgeschichte des Mädchens zu schildern. (Nicht-öffentliche Rüge)
Am vergangenen Freitag zeigte “Bild” in einem Artikel auch einen zwei Tage zuvor veröffentlichten “Bild”-Artikel und schrieb daneben:
Aber es stimmt nicht. Denn zwei Tage zuvor berichtete “Bild” in Wahrheit nicht so wie oben, sondern:
Wobei: Ursprünglich war die Person auf dem Foto rechts in “Bild” gut bis sehr gut zu erkennen. Die rote Unkenntlichmachung stammt von uns. Denn dass “Bild” das Foto am Freitag unauffällig weglassen hatte, hat einen guten Grund. Er steht allerdings erst in der heutigen “Bild” unter dem Wort “Gegendarstellung”:
Barack Obama sah schon auf dem Foto, das ihn zeigt, wie “Bild”-Chef Kai Diekmann ihm die Titelseite von “Bild” mit ihm zeigt, nur mittelbegeistert aus.
Der amerikanische Senator hatte bis zu diesem Moment nicht geahnt, dass die junge und weitgehend sprachlose Frau, die sich ein paar Stunden zuvor im Fitnessstudio des Hotels mit ihm hat fotografieren lassen, eine “Bild”-Reporterin war. Ihr Bericht begann mit den Worten: “Während Tausende an der Siegessäule auf ihn warteten, traf ich, die ‘Bild’-Reporterin, Barack Obama allein — im Fitnessstudio!” Obama hingegen sagt: “Wir sind reingelegt worden.” Mit diesen Worten zitiert ihn Maureen Dowd, eine Kolumnistin der “New York Times”. Obama wörtlich:
“Erinnern Sie sich an ‘Die Farbe des Geldes’ mit Paul Newman? Forest Whitaker sitzt so da und tut, als wüsste er nicht, wie man Billiard spielt. Und dann zockt er die Abzocker ab. Sie hat uns abgezockt. Wir kommen in das Sportstudio. Sie ist schon auf dem Laufband. Sie sieht wie ein ganz normales deutsches Mädchen aus. Sie lächelt und winkt ein bisschen verlegen, aber macht sich keine Mühe, irgendetwas zu sagen. Als ich gerade gehe, sagt sie: ‘Oh, kann ich ein Foto haben? Ich bin ein großer Fan.'”
Das schüchterne Mädchen heißt Judith Bonesky und fragt sonst für “Bild”: “Wie war die Hochzeitsnacht, Herr Walz?”, berichtet von tragischen Unfällen: “Schnipp, schnapp, Fingerkuppe ab. Wenn man wie Kult-Sänger Frank Zander (66, ‘Hier kommt Kurt’) auf die Finger zum Gitarrespielen angewiesen ist, sollte man auf die Klampfen-Griffel besser aufpassen…” oder protokolliert erschütternde Missgeschicke: “Kate Moss: Haare im Adlon verloren”.
Ihr Augenzeugenbericht vom Treffen mit Obama las sich anderntags in “Bild” u.a. so:
Obama sagte der “New York Times”, ihm werde gerade erst klar, woran er sich alles gewöhnen müsse.
Nachtrag, 29. Juli. Antrieb für die öffentliche Liebeserklärung von Judith Bonesky an Barack Obama ist übrigens, dass sie “Obamas ausgeklügelte, bis ins letzte geplante PR-Inszenierung für den US-amerikanischen Wahlkampf gestört” habe. Das sagte ihr Chefredakteur Kai Diekmann laut “Süddeutscher Zeitung” und fügte hinzu: “Das war eine tolle Reporterleistung, denn Bild ist nicht Teil der Wahlkampfmaschinerie”.
Nachtrag, 19:00 Uhr. Auch die englische Version ist nun verschwunden.
Nachtrag, 30.7.2008. Eine Nachfrage von uns bei “Bild”, wer aus welchem Grund die Löschung des Artikels auf Bild.de veranlasst hatte, blieb unbeantwortet. Ein “Bild”-Sprecher teilte uns heute morgen lediglich mit, die Berichterstattung sei “mit neuen Aspekten (Resonanz in anderer Presse und Diskussionsforum) online”. Unddasstimmt. Allerdings schreibt Bild.de auch: “Viele lobten die Leistung der Reporterin – aber auch von einer ‘blonden Stalkerin’ war die Rede.” Was insofern seltsam ist, als wir in den von Bild.de verlinkten Medienberichten das viele Lob nicht entdecken können. Dafür gibt es aber u.a. einen Link zu einem FAZ.net-Artikel, der nicht frei online ist, sowie einen zu Pravda.ru, der bloß die wörtliche Übernahme von Boneskys ursprünglichem “Bild”-Artikel ist (“Click here to read the full text of the story”). Ach ja, und über Obamas Kritik verliert Bild.de selbst kein Wort.
Selbst für die in solchen Fällen nicht ganz unerfahrenen Anwälte des Axel Springer Verlags dürfte dieser Fall etwas besonderes sein: Der Präsident des Internationalen Automobilverbands FIA, Max Mosley, geht nämlich mit erstaunlicher Massivität gegen “Bild” und die Axel Springer AG vor.
Max Mosley ist ein Mann, der vielen Menschen lange Zeit relativ egal gewesen sein dürfte. Wer sich nicht für Automobilsport interessierte, der hatte womöglich nicht einmal von dem FIA-Präsidenten gehört – bis zum Frühjahr dieses Jahres.
Am 30. März nämlich hatte die britische Boulevard-Zeitung “News of the World” über eine “kranke Nazi-Orgie mit 5 Huren” berichtet, an der Mosley teilgenommen habe. “News of the World” hatte Bilder aus einem Video gedruckt, das von dieser “Orgie” aufgenommen wurde, und auch Ausschnitte des Videos veröffentlicht. Angeblich hätten die Prostituierten Nazi-Uniformen getragen oder seien wie KZ-Häftlinge gekleidet gewesen.
“Bild” berichtete einen Tag später über die Geschichte von “News of the World”. Auf der Titelseite und in einem großen Artikel im Innenteil. Auch “Bild” druckte diverse Bilder aus dem Orgien-Video, eines davon bereits auf der Titelseite. Und während die “Bild”-Zeitung im Text selbst für ihre Verhältnisse sehr vorsichtig formulierte, also fast ordnungsgemäße Verdachtsberichterstattung betrieb, war die Titelschlagzeile schon wesentlich weniger zurückhaltend. “Formel-1-Boss: Wirbel um Nazi-Sex-Party” stand da. Und: “Huren trugen Nazi-Uniformen” (siehe Ausriss). Und einen Tag später stand unter anderem in “Bild”:
Der Formel-1-Boss nackt bei einer Nazi-Sexorgie (…)
Seit Sonntag kennt die Welt [Mosleys] dunkle Seite. Das perverse Doppelleben des Formel-1-Bosses. Die englische Zeitung “News of the World” schockte mit einem Skandal-Video. Mosley vergnügte sich mit fünf Prostituierten in Nazi-Uniformen und KZ-Häftlingsklamotten. Eine Nazi-Sexorgie! (…)
Die ekelhafte Nazi-Sexorgie dauerte fast fünf Stunden.
“News of the World” wurde gestern für ihre Berichterstattung vom britischen High Court zur Zahlung von 60.000 Pfund an Mosley verurteilt. Laut dem “Guardian” ist das der höchste Schadensersatz in der “jüngeren Rechtsgeschichte”, der wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgesprochen wurde.
Die Untreue:
Wie uns Mosleys Anwältin sagt, gehe sie davon aus, dass die von “Bild” veröffentlichten Aufnahmen aus dem Orgien-Video die “Bild”-Zeitung “über 65.000 Euro” gekostet haben dürften. Ausgaben in dieser Größenordnung müsse der Springer-Vorstand absegnen. Da die Veröffentlichung der Bilder rechtswidrig gewesen sei, hätte der Vorstand damit Firmengelder rechtswidrig verwendet. Insofern sehe sie hier den Tatbestand der Untreue zum Nachteil der Axel Springer AG als gegeben an.
Mosleys Anwältin sagt, sie bereite zudem eine Schadensersatzklage gegen “Bild” und Bild.de vor, die sie voraussichtlich nächste Woche einreichen werde. Sie werde von “Bild” eine Million und von Bild.de 500.000 Euro fordern. Diverse einstweilige Verfügungen habe sie schon gegen die Berichterstattung in “Bild” und auf Bild.de erwirkt (tatsächlich sind alle Artikel über das Mosley-Video, die Nazi-Bezüge enthalten, bereits aus Archiven verschwunden und auf Bild.de nicht mehr auffindbar). Außerdem verlange sie die Veröffentlichung von Widerrufen — auf der “Bild”-Titelseite und auf der Startseite von Bild.de.
Erfahrungsgemäß ist es unwahrscheinlich, dass Mosley tatsächlich insgesamt 1,5 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen werden (für gewöhnlich bewegen sich die Summen in Deutschland bei solchen Fällen eher im fünfstelligen Bereich). Doch wenn es zur Verhandlung kommt, wird dabei sicher eine Rolle spielen, was Richter David Eady des britischen High Court in der Verhandlung gegen “News of the World” festgestellt hat und was sich in verschiedenenbritischenundauchdeutschenMediennachlesen lässt:
“Ich habe keine Beweise dafür gefunden, dass das Treffen am 28. März 2008 ein Nachspielen von Nazi-Verhalten oder die Übernahme von Nazi-Haltungen sein sollte. Und das war es auch nicht. Ich sehe keine echte Basis für die Behauptung, dass die Teilnehmer die Opfer des Holocaust lächerlich gemacht hätten”, sagte Eady.
“Es gab Bondage, Schläge und Dominanz, was typisch zu sein scheint für S&M-Praktiken.”
Aber angesichts der Abwegigkeit des restlichen Artikels über die “schlechten Verkaufszahlen des jüngsten Werkes von Bruni” ist das womöglich ein angemessener Einstieg.
P.S.(mit Dank an Niels D.): Anderntags wusste die gedruckte “Bild” die, ähm, “schlechten Verkaufszahlen” auf ihre Art zu, ähm, würdigen.
Aber auch wenn Bild.de etwas anderes behauptet und drei Bild.de-Autoren ebenso ausführlich wie empört aus dem kargen Inhalt der Internetseite Dragandabic.com zitieren:
Mit großer Wahrscheinlichkeit ist Dragandabic.com nicht “die Lügen-Homepage des Massenmörders”.
Erstellt wurde die Website offensichtlich erst gestern – am Tag nachdem der mutmaßlichen Kriegsverbrecher Radovan Karadzic festgenommen worden ist. Und in den “Eigenschaften” eines Fotos auf Dragandabic.com findet sich folgender Text:
Übersetzung:
“Dieses Videobild aus dem Fernsehen in Kikinda zeigt den ehemaligen Kriegsführer der bosnischen Serben Radovan Karadzic, rechts, wie er unter seiner falschen Identität als Dragan Dabic am 28. Januar 2008 an einer vom Magazin ‘Zdrav Zivot’ (Gesundes Leben) unterstützten Konferenz im serbischen Kikinda teilnimmt. Kadadzic wurde nach offiziellen Angaben am Montagabend, dem 21. Juli 2008, in einem Belgrader Vorort festgenommen. Ein Richter ordnete seine Überführung zum U.N.-Kriegsgerichtshof im niederländischen Den Haag an, wo er sich wegen Völkermordes verantworten muss, sagte der Staatsanwalt für Kriegsverbrechen Vladimir Vukcevic. (…)”
Der Text ist identisch mit der Bildbeschreibung eines gestern veröffentlichten AP-Fotos.
This video frame grab image taken from Kikinda Television shows former Bosnian Serb wartime leader Radovan Karadzic, right, attending a conference sponsored by “Healthy Life” magazine under the false identity of Dragan Dabic on January 28, 2008 in Kikinda, Serbia. Karadzic was arrested Monday night July 21, 2008 in a Belgrade suburb, officials said. A judge has ordered his transfer to the U.N. war crimes tribunal in The Hague, Netherlands, to face genocide charges, war crimes prosecutor Vladimir Vukcevic said. The woman on the left is unidentified. (AP Photo/Kikinda Television via APTN)
Tja. Dabei müsste Bild.de sich mit Lügen-Homepages doch eigentlich bestens auskennen.
P.S.: Karadzics Website findet man übrigens hier — oder auf Karadzics Visitenkarte als “D.D. [Dragan Dabic] David”…
Mit Dank an Christian Z., ix, Reiner, Pekka R., Thomas B., Nils und vor allem Frank M.
Nachtrag, 19 Uhr: Nachdem Bild.de heute gegen 13 Uhr groß über die angebliche “Lügen-Homepage” berichtet hatte, berichteten u.a. auch die Nachrichtenagenturen AFP (14.11 Uhr), dpa (15.13 Uhr) und Reuters (15.44 Uhr). Andere Nachrichtenseiten übernahmen die Meldungen. Anders als Reuters versandte AFP allerdings um 17.17 Uhr einen “dringenden Hinweis”, wonach “Zweifel an der Echtheit der Seite aufgekommen” seien und es sich “möglicherweise (…) um eine Fälschung” handele, weswegen man die Ursprungsmeldung zurückziehe; dpa* zog um 17.19 Uhr nach und schrieb: “Die als Quelle angegebene Internetseite www.dragandabic.com wurde erst am 22. Juli ins Netz gestellt und ist offensichtlich eine Fälschung.” Und beim WAZ-Portal derwesten.de findet sich dort, wo zuvor die Dragandabic-Meldung stand, der Hinweis: “Da es sich offenbar um eine Fälschung handelt, entschuldigen wir uns für den Fehler und haben den Artikel offline genommen.”
Ach ja: Auf Bild.de wurden inzwischen zwar die meisten Verlinkungen zum “Lügen-Homepage”-Text aus anderen Artikeln entfernt. Unverändert online ist er aber nach wie vor.
*) Bei dpa hat man zur Meldung zunächst schon kurz nach Veröffentlichung eine Korrektur herausgegeben. Korrigiert wurde darin jedoch nur ein Deppenapostroph in der Überschrift…
Nachtrag, 19.53 Uhr: Nach einem Hinweis von uns hat um 19.45 Uhr auch Reuters eine Korrektur nachgereicht, wonach es sich bei Dragandabic.com “nicht um die offizielle Seite von Karadzic handelte”.
Nachtrag, 24.7.2008, 15 Uhr: Auf unsere Nachfrage, ob Bild.de etwa dabei bleibe, dass es sich bei der “Lügen-Homepage” um Karadzics Homepage handele, erhielten wir bislang zwar keine Antwort. Aber der Artikel wurde offenbar aus dem Bild.de-Angebot entfernt.
Nachtrag, 31.7.2008: Laut “New York Times” behauptet jemand, der sich “Tristan Dare” und “Medienkünstler” nennt, Urheber der “Lügen-Homepage” (auf der sich zwischenzeitlich auch Google-Ads fanden) zu sein.
Nachtrag, 11.8.2008: Der Vollständigkeit halber sei vielleicht noch erwähnt, dass “Tristan Dare” sein dragandabic-Projekt inzwischen selbst erklärt und u.a. Bild.de als schlechtes Beispiel anführt. Bemerkenswert auch, was auf dragandabic.com bei den “10 beliebtesten alt-chinesischen Sprichwörtern, ausgesucht von Dr. Dabic persönlich” inzwischen an 10. Stelle steht.
“Bild” druckt ja angeblich Gegendarstellungen, bei denen “das Recht der Gegendarstellung im Kern mißbraucht wird”, gerne. Noch lieber als Gegendarstellungen zu drucken, sucht “Bild” sie jedoch zu vermeiden – insbesondere dann, wenn durch sie das Recht der Gegendarstellung im Kern nicht mißbraucht würde.
Am 5. Juli hatte “Bild” in einem großen Artikel über Sterbehilfe in Deutschland auch ein wenig über Sterbehilfe in der Schweiz berichtet.
Genauer gesagt: “Bild” hatte implizit behauptet, die Schweizerische Sterbehilfe-Organisation Dignitas leiste “AKTIVE” Sterbehilfe. Und “Bild” hatte geschrieben, eine Krebspatientin aus Deutschland, die sich von Dignitas beim Sterben helfen ließ, sei “erst nach 38 Minuten Höllenqualen” gestorben und habe immer wieder geschrien “Ich verbrenne! Ich verbrenne!” Das ist gänzlich unbewiesen und wird vom Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli seit langem bestritten (wir berichteten).
Darin antwortet Minelli auf die “Bild”-Frage, “Was ist aktive Sterbehilfe, was passive Sterbehilfe?”:
“(…) Dignitas assistiert Menschen lediglich bei ihrem frei gewählten Suizid. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass der Mensch schmerzfrei und in Würde sterben kann. Deswegen wehren wir uns auch gegen Behauptungen, eine Krebspatientin habe beim von uns begleiteten Suizid geschrien, sie würde verbrennen. Bei uns ist jeder der bisher mehr als 900 Suizide völlig schmerzfrei und in Würde erfolgt.”
Das klingt nicht nur wie eine Richtigstellung des “Bild”-Artikels vom 5. Juli, im Prinzip ist es das auch.
Minelli sagt uns auf Anfrage:
“Wir haben nach der ‘Bild’-Berichterstattung unseren Anwalt in Berlin eingeschaltet. Der hat verlangt, dass sie richtiggestellt wird. ‘Bild’ hat daraufhin das Angebot gemacht, das als Interview in einem Kasten neben der Oswalt-Kolle-Geschichte zu machen. Damit war ich einverstanden.”
Das Landgericht Berlin bescheinigte der “Bild”-Zeitung Ende 2002, es sei “gerichtsbekannt”, dass sie häufig persönlichkeitsrechtsverletzende Beiträge veröffentlicht”, die “oftmals sogar die Intimsphäre der Betroffenen” verletze. Die Richter unterstellten Chefredakteur Kai Diekmann und der Zeitung ein Kalkül hinter den Rechtsverletzungen: Sie suchten “bewusst einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Persönlichkeitsrechtsverletzung anderer”.
Zuständig für Beschwerden über Zeitungstexte ist — abgesehen vom Rechtsweg — der Presserat, die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien. Seine Möglichkeiten sind minimal: Er kann Hinweise, Missbilligungen, öffentliche und nicht-öffentliche Rügen aussprechen. Sie alle sind folgenlos. Öffentliche Rügen sollten allerdings vom gerügten Printmedium veröffentlicht werden. Tut es dies nicht, hat das allerdings keine Folgen.
Überdurchschnittlich häufig gerügt wird die “Bild”-Zeitung. Sie zieht offenbar aus den Rügen keine Konsequenzen und begeht viele Verstöße immer wieder.
Wir dokumentieren alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Rügen der “Bild”-Zeitung von 2002 bis 2007: