“Otto – find’ ich gut!”findet“Bild” ja bekanntermaßen. Und offenbar findet “Bild” Otto so gut, dass Bild.de die “Höschen-Ty-PO-logie” der Service-Zeitschrift “Bild am Sonntag” (“BamS erklärt die aktuellsten Modelle”) fast ausschließlich mit Modellen aus Ottos Versandhaus (incl. Preisangabe) bebildert.
Mit Dank an Micka für den Hinweis.
Nachtrag, 10:12:
Das Wort “fast” in obigem Eintrag hätten wir uns auch sparen können. Denn das dahinter versteckte “String-Röckchen” der Dessous-Marke “Rosy” gehört zu 3 Suisses – und 3 Suisses wiederum ebenfalls zu Otto.
“Bild” hat heute eine dpa-Meldung in ihr Online-Angebot kopiert. Strg+C… Strg+V… Naja, ein nebensächlicher Nebensatz wurde weggelassen, eine Formulierung (“Ende vergangenen Jahres”) in eine andere (“Ende des letzten Jahres”) geändert, ein Name vor statt hinter ein Zitat geschrieben.
Kurzum: Kopieren können sie also bei Bild.de.
Das war’s dann aber auch. Denn obwohl es doch in der dpa/Bild.de-Meldung (in Übereinstimmung mit der ursprünglichen Pressemitteilung) heißt, es gebe “mehr als doppelt so viele Lebenspartnerschaften von Homosexuellen wie bisher vermutet“, hat man bei Bild.de unter eine Foto etwas ganz anderes geschrieben:
Und obwohl es doch in der dpa/Bild.de-Meldung (ebenfalls in Übereinstimmung mit der ursprünglichen Pressemitteilung) heißt, die Bundesländer hätten “mehr als 12.500 solcher Partnerschaften zwischen Schwulen und Lesben” gezählt, lautet die Schlagzeile in der “Nachrichten”-Rubrik von Bild.de:
Im Prinzip könnte man die Sache mit dem heutigen “Gewinner des Tages” in “Bild” einfach wie folgt aufschreiben:
Nein, nicht alles, was in “Bild” steht, ist weit hergeholt — im Gegenteil: Als “Bild” Mitte letzten Monats den Otto-Versand-Chef (und Springer-Aufsichtsrat) Michael Otto zum “Gewinner” des Tages machte, lautete der ausgesprochen originelle “Bild”-Kommentar dazu:
“BILD meint: Otto — find’ ich gut!”
Und heute nun macht “Bild” den Otto-Chef Otto erneut zum “Gewinner” des Tages und kommentiert:
Es ist ja nicht so, dass sich nichts ändert. Bild.de zum Beispiel hat inzwischen eingesehen, dass es besser ist, Teaser, die zu Werbeseiten führen, durch das Wort “Anzeige” zu kennzeichnen.
Gut, vielleicht ist eingesehen das falsche Wort. Vielleicht hat es eher mit einem verlorenen Prozess in dieser Sache zu tun. Jedenfalls ist Werbung auf Bild.de wirklich häufiger als noch vor Monaten mit dem Wort “Anzeige” gekennzeichnet. Wie hier zum Beispiel:
Aber auch wenn der lustige Pressesprecher von “Bild” so Sätze schreibt wie: “Bild.T-Online wird weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, daß Werbung auch als solche klar erkennbar ist”, heißt das keineswegs, dass Bild.T-Online nun gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer Werbung als solche klar erkennbar mache. Vielleicht wäre es zu einfach, Anzeigen einfach immer durch das Wort “Anzeige” zu kennzeichnen.
Dieser Teaser auf der heutigen Startseite jedenfalls (Ausriss rechts) ist wieder genau so ein Fall, den das Berliner Landgericht für rechtswidrig erklärt hatte. Er sieht aus wie ein Teaser für einen redaktionellen Beitrag, führt aber zu Werbung für den Reiseanbieter FlyLoco.
Übrigens gibt es dort nicht einmal, wie von Bild.de angekündigt, “Wien — 3 Tage ab 99 Euro“. Das günstigste Angebot auf der verlinkten Seite beläuft sich im Moment auf 129 Euro.
Danke an Daniel R. für den sachdienlichen Hinweis!
Kennen Sie das auch? Sie laufen mühsam einen steilen Berg rauf und denken sich, Mensch, wenn es doch nur einen Trick gäbe, sich diese Strapazen zu ersparen. Wir haben da — inspiriert durch Bild.de — eine Empfehlung: Drehen Sie sich einfach um. Und gehen Sie rückwärts. Dann laufen Sie nicht bergauf, sondern bergab. Quasi.
Und damit zu einem neuen Elektroauto namens “Pivo” von Nissan. Dessen Fahrgastzelle lässt sich komplett auf dem Fahrgestell drehen. Das ist praktisch beim Einparken, weil man in alle Richtungen gucken kann. Unter anderem berichten “Auto Motor und Sport”, “Kronen-Zeitung” und “Blick” über dieses Gefährt. Aber nur “Bild” kommt auf die Idee, dass durch diese Konstruktion der Rückwärtsgang überflüssig würde…
Danke an largoplecs für den Hinweis.
Nachtrag, 3. Oktober: Womöglich hat “Bild” den Unsinn mit dem Rückwärtsgang doch nicht selbst erfunden, sondern einfach gedankenlos von AFP übernommen.
Wegen eines Reports “des weltbekannten Max-Planck-Instituts für Meteorologie” sind wir heute mal nicht Papst, nein:
Die Ergebnisse der Wissenschafler sind alarmierend. Und “Bild” ist alarmiert:
“Die Verbrennung von Holz, Kohle, Öl stößt viel zu viel Kohlendioxid (CO2) in die Atmosphäre, heizt sie auf. (…) ‘Politiker müssen genau hinhören, was wir hier sagen”, warnt Professor Dr. Guy Brasseur, einer der Hauptautoren des Reports. ‘ Die Emissionsbelastung muss weltweit gesenkt werden. Auf jeden Fall werden wir uns an nicht mehr vermeidbare Ergebnisse anpassen müssen.”
(Hervorhebungen und Link von uns.)
“Bild” druckt gerne Fotos von halbnackten Frauen, und Micaela Schäfer wäre im Frühjahr 2004 vielleicht beinahe mal “Miss Germany” geworden. Doch daraus wurde nichts, nachdem die “Bild”-Zeitung Halbnackt-Fotos von Schäfer gedruckt hatte. Weil nämlich solche Fotos für angehende Misses nicht erlaubt sind, wurde sie disqualifiziert und sorgte damit fürSchlagzeilen. Im Herbst 2004 schaffte Schäfer es erneut in die Öffentlichkeit, weil sie kurzzeitig eine Beziehung mit einem CDU-Politiker hatte. Obwohl das nicht von allen als unproblematisch empfunden wurde, zitierte sie z.B. die Berliner Boulevardzeitung “B.Z.” am 3. Dezember mit den Worten:
“Ich zeige mich nun einmal gern nackt.”
Zwei Tage später vermeldete die “B.Z.” das Beziehungsende und zitierte den CDU-Mann:
“Am Anfang hatte sie mir erzählt, daß sie eine ernsthafte Schauspielerin werden wolle. (…) Und sie versprach auch, daß Schluß sei mit Nacktfotos. Aber dieses Versprechen hat Micaela nicht gehalten.”
Und am 14. Dezember zitierte die “B.Z.” wiederum Schäfer mit dem Satz:
“Ich will keine Oben-ohne-Fotos mehr machen.”
Das war, wie gesagt, vor über neun Monaten. Und heute? Heute sieht die Seite 7 der Berliner “Bild”-Ausgabe so aus:
Und im Text heißt es dazu:
“Hatte die Berlinerin Micaela Schäfer nicht versprochen, daß sie sich nicht mehr auszieht…”
Und weiter:
“Doch jetzt tauchten neue Bilder auf: Micaela beim Foto-Shooting an der Côte d’Azur (…).”
“Bild” fragt: “Rückfällig geworden, Micaela?” Und Schäfer antwortet: “Das war eine Produktion für RTL live. (…)”
Und mal abgesehen davon, dass es eine Produktion für RTL-“Life! Die Lust zu leben” war, entstanden die Côte-d’Azur-Bilder, die laut “Bild” ja jetzt aufgetaucht seien, für einen Halbnackt-Beitrag“Hautnah”-Beitrag des “Life!”-Magazins, den RTL bereits Anfang September letzten Jahres ausgestrahlt hatte. Knapp zwei Millionen schauten sich das damals an, heißt es bei RTL.
Anders gesagt: Die Fotos, auf denen Schäfer nun “schon wieder nackt” zu sehen ist, entstanden vor über einem Jahr, genauer gesagt: ein Vierteljahr vor (!) Schäfers selbstauferlegtem Oben-ohne-Verbot. Von “rückfällig” kann also keine Rede sein.
Und um auch das noch zu erzählen: Falls man bei der “Bild”-Lektüre dennoch den Eindruck haben sollte, Schäfer sei überrascht vom angeblichen Auftauchen der Fotos — sie ist es nicht. Wie uns der Fotograf Peter Lueders erzählt, hatte “Bild” eigentlich wegen des Abdrucks eines Bikini-Fotos von Schäfer bei ihm nachgefragt. Nach Rücksprache mit Schäfer habe Lueders dann aber alternativ die Côte-d’Azur-Bilder vorgeschlagen, die “Bild” daraufhin bei ihm angefordert habe. Die Fotos, die vor einem Jahr bereits bei RTL zu sehen waren, sind also minichten “aufgetaucht”, sie wurden von “Bild” jetzt (in Einvernehmen mit Modell und Fotograf) schlicht bestellt.
So stand es am 10. Juni in “Bild” (und steht noch so bei Bild.de).
Der Deutsche Presserat hat die “Bild”-Zeitung deshalb jetzt öffentlich gerügt*. Die “Tatsachenbehauptung” in der Überschrift ist laut Presserat eine “Vorverurteilung” und als Verstoß gegen Ziffer 13 des Pressekodex“nicht akzeptabel”. Weiter heißt es (mit Hinweis auf die Pressekodex-Ziffer 8):
“Zudem wurde ein Foto des vermeintlichen Täters veröffentlicht, auf dem er klar erkennbar ist. Dadurch wurden die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen verletzt.”
Und es ist, um es mal so zu sagen, nicht die erste Rüge, die gegen “Bild” ausgesprochen wurde. Im Gegenteil: Die “Bild”-Zeitung wird überdurchschnittlich häufig gerügt (allein in den letzten zehn Jahren fast 70-mal) und begeht viele Verstöße immer wieder.
Den aktuellen Anlass nutzend, dokumentieren wir alle öffentlichen und nicht-öffentlichen Rügen der “Bild”-Zeitung (zunächst von 2002 bis 2004).
PS: Nicht gerügt wurde die “Bild”-Zeitung dafür, dass sie im August 2005 mit großer Konsequenz immer wieder gänzlich unverfremdete Fotos von der minderjährigen Tochter einer Frau zeigte, die neun ihrer Kinder getötet haben soll. Auf Nachfrage erfahren wir vom Beschwerdereferenten, dass eine von uns eingereichte Beschwerde den Presserat jedoch dazu veranlasste, eine Missbilligung der “Bild”-Berichterstattung auszusprechen.
*) “Es entspricht fairer Berichterstattung, vom Deutschen Presserat öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken, insbesondere in den betroffenen Publikationsorganen.” (Pressekodex Ziffer 16 mit einem Link von uns.)
FAZ: “Wie war das eigentlich mit Gregor Gysis Hirn? Haben Sie Gysis Hirn gezeigt oder irgendeinen anderen Schädel?”
Kai Diekmann: “Auf die hübsche Idee mit dem Gehirn hat uns zuerst Gregor Gysi selbst gebracht, als wir mit ihm über seinen Gesundheitszustand und die Belastungen der kommenden Wahl sprachen. Da hat er uns zu seinem Arzt geschickt. Bei dem Termin hat der Professor sogar noch mit Gregor Gysi telefoniert und uns mitgeteilt, er könne die Unterlagen aus der Krankenakte Gysi, die wir dann veröffentlicht haben, herausgeben. Da gibt es nicht den kleinsten Zweifel.”
(Aus einem FAZ-Interview mit dem “Bild”-Chef vom 15.9.2005)
Unter der Überschrift “Keine hübsche Idee” veröffentlicht die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” heute zu obigem Interview folgenden Leserbrief:
“K. Diekmann wird unter anderem gefragt, ob auf der Titelseite der ‘Bild’ vom 14. Juni mein Gehirn gezeigt worden sei oder nicht. Dieser Frage weicht K. Diekmann wohlweislich aus, es gibt nämlich nicht den kleinsten Zweifel, daß der abgebildete Gehirnquerschnitt nicht von mir stammt. Im Widerspruch zu seinen Behauptungen ist ‘die hübsche Idee’ mit dem Gehirn keineswegs auf mich zurückzuführen. Auch habe ich die Journalisten nicht etwa zu meinem Arzt geschickt. Schon gar nicht hat der Professor diesen gegenüber geäußert, er könne Unterlagen aus meiner Krankenakte zur Veröffentlichung herausgeben. Die Veröffentlichung ist ohne meine Kenntnis und ohne mein Zutun erfolgt. Ich habe nicht einmal geahnt, daß ‘Bild’ plante, meinen Gehirnquerschnitt auf der Titelseite zu präsentieren.
Dr. Gregor Gysi, Berlin”
(Verlinkung von uns.)
Die FAZ hat die eingangs zitierte Interview-Passage in ihrer Online-Ausgabe inzwischen ersatzlos und unkommentiert entfernt.
Mit Dank an Markus H. fürs FAZ-Lesen.
Nachtrag, 17:55:
Mittlerweile findet sich unter dem gekürzten Interview bei FAZ.net folgende “Anmerkung der Redaktion”:
Einzelne Absätze des Gesprächs sind aus rechtlichen Gründen bis zu einer abschließenden Prüfung entfernt worden.
Die “Bild”-Zeitung wird wohl auch in den nächsten Tagen ihre Seiten mit Gegendarstellungen von Menschen füllen müssen, über die das Blatt falsch oder irreführend berichtet hat. Am eindrucksvollsten dürfte eine Gegendarstellung von Umweltminister Jürgen Trittin ausfallen, die “Bild” in Schlagzeilengröße auf Seite 1 bringen muss. Eine weitere Gegendarstellung Trittins soll auf Seite 2 erscheinen.
Das Landgericht Berlin hat am Freitag nämlich den Einspruch der Axel Springer AG gegen zwei einstweilige Verfügungen zurückgewiesen. Es geht dabei (wieberichtet) um die “Benzin-Wut”-Kampagne von “Bild” gegen Trittin. “Bild” hatte die Empfehlungen des Umweltministers gegen die hohen Spritpreise (u.a.: zu sparsameren Autos wechseln, spritsparender fahren, Kraftstoffe wie Biodiesel einsetzen, ab und zu Bus und Bahn statt des Autos benutzen) auf die einzige Forderung verkürzt: “ab und zu das Auto stehen lassen”.
Das Landgericht Berlin sieht in dieser Verkürzung des Zitates eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes von Trittin.
An die Wiedergabe wörtlicher Zitate sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. (…)
Dass der Antragsteller den Rat, ab und zu das Auto stehen zu lassen, für den Fall gegeben hat, dass Bus oder Bahn genutzt werden könne, wird dem Leser ebenso verschwiegen wie die Tatsache, dass er weitere Vorschläge unterbreitet hat, die den Antragsteller nicht mehr in einem so arroganten Licht dastehen lassen wie es nach dem Ausgangsartikel der Fall ist, in dem der Antragsteller als jemand dargestellt wird, dem die Belange der Autofahrer völlig egal sind.
Bemerkenswert ist, wie die Axel-Springer-AG in dem Prozess laut Urteilsbegründung die Verkürzung von Trittins Aussagen verteidigt hat: Aus dem Interview habe die “Bild”-Zeitung “den einzig realistischen und praktikablen Vorschlag” Trittins herausgegriffen. Sie habe Trittin durch die Verkürzung sogar “vor noch heftigerer Kritik bewahrt, weil durch die hohen Benzinpreise in finanzielle Bedrängnis geratene Autofahrer es als Hohn empfinden müssten, dass sie sich ein neues Biodiesel-Auto kaufen sollten.”
Im Klartext: “Bild” hat Trittin mit dieser sinnentstellenden Berichterstattung letztlich vor sich selbst geschützt: