Archiv für Telepolis

Das jüngste Gericht

Beim Wettbewerb “Heiteres Herumraten mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte” hat es “Telepolis” mal mit einer neuen Verwechslung versucht:

So stellte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EuGH) fest, dass die britische Polizei mit ihrer DNA-Datenbank das Grundrecht auf Datenschutz sehr weitgehend verletzt hat.

Der Fehler liegt hier im Detail, genauer in der Abkürzung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird kurz mit “EGMR” bezeichnet, “EuGH” ist der Europäische Gerichtshof, der im Gegensatz zum EGMR auch ein EU-Organ ist.

Besonders peinlich, dass der Satz (inkl. falscher Abkürzung) offenbar fast wörtlich aus einem offenen Brief der Kampagne “DNA-Sammelwut stoppen!” und der Piratenpartei kopiert wurde.

Klassisch dagegen dieser Fehler in der “Express”-Berichterstattung über den EGMR:

EU-Gericht entscheidet
Wird Inzest bald erlaubt?

Mit Dank an Jan T. und Tomek.

Nachtrag, 24. Mai: “Telepolis” hat den Fehler transparent korrigiert, der offene Brief im Wiki der Piratenpartei kürzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte jetzt ebenfalls korrekt mit “EGMR” ab und express.de hat aus dem “EU-Gericht” ein schlichtes “Gericht” gemacht.

Lolas Rente*

Der Filmkritiker Rüdiger Suchsland wartet. Er wartet darauf, dass ihm jemand von ARD und ZDF verrät, wie viel Geld die öffentlich-rechtlichen Sender für die Rentenbezüge ihrer ehemaligen Angestellten ausgeben. Immerhin wartet er offenbar nicht allein; er schreibt: “Wir warten.”

Suchsland hat für das Online-Magazin “Telepolis” einen Artikel verfasst, in dem er seinem Frust darüber Ausdruck verleiht, dass ARD und ZDF immer weniger so sind, wie sie seiner Meinung nach sein sollten. Er ist damit nicht allein, und die meisten Belege, die er für seine These nennt, dass die öffentlich-rechtlichen ihre “Verpflichtungen immer weniger erfüllen, weil sie den Privatsendern immer ähnlicher werden”, sind bekannt: weniger Dokumentationen, mehr Talkshows.

Unter Suchslands Text liegt ein ohrenbetäubendes Raunen. Denn er reichert die übliche (deshalb aber natürlich nicht unberechtigte) Kritik mit diversen Gerüchten an. Das heißeste davon lautet:

50 Prozent aller Rundfunk-Gebühren entfallen zur Zeit allein auf Zahlung der Rentenbezüge ehemaliger Angestellter (…).

Suchsland hat diese Information offenbar exklusiv “aus den zweifellos gut unterrichteten Kreisen der Chefetage eines großen öffentlichen Senders”. Und er flucht:

Solche Informationen sind bislang nicht öffentlich. Warum eigentlich? Gibt es kein Recht auf Transparenz bei der Verwendung von Rundfunkgebühren — ähnlich wie die Bürger das Recht haben zu erfahren, was mit den Steuergeldern passiert?

Sollte die Information aus der Chefetage nicht zutreffen, wäre es für die Sender jedenfalls ein Leichtes, diese zu widerlegen, indem sie die Zahlen offen legt. Wir warten.

Apropos “ein Leichtes”: Es gäbe da etwas, das Herr Suchsland tun könnte, anstatt mit spitzem Finger auf die Tischplatte zu tippen. Er könnte auf die Internetseite der “Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten” (KEF) gehen, die nicht nur genau das tut, was ihr Name sagt, sondern darüber sogar öffentlich Rechenschaft ablegt. Er fände dort ein ganzes Kapitel über die “Betriebliche Altersversorgung”. In vielen Tabellen könnte er nachlesen, wie viel Geld die einzelnen öffentlich-rechtlichen Sender dafür pro Jahr ausgeben. Die Kommission hat sich sogar die Mühe gemacht, den Nettoaufwand zu errechnen, der neben den Ausgaben für die Altersvorsorge auch korrespondierende Erträge berücksichtigt und die “effektive Belastung des Gebührenzahlers” darstellen soll. Sie verfolge nämlich, schreibt die Kommission, wie Suchsland zum Hohn, “stetig das Ziel, eine größere Transparenz in der Darstellung der Verwendung der Rundfunkgebühren für die betriebliche Altersversorgung der Rundfunkanstalten zu erreichen”.

Für 2010 zum Beispiel rechnen ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt mit einem Nettoaufwand von 377,6 Millionen Euro für die Altersversorgung. Dem stehen 8,5 Milliarden Euro Einnahmen gegenüber — davon stammen über 85 Prozent aus den Rundfunkgebühren, also mehr als 7,2 Milliarden Euro.

Es scheint, als würden ARD, ZDF und das Deutschlandradio nicht fünfzig, sondern fünf Prozent der Gebühren, die sie bekommen, für Rentenbezüge ausgeben. Wenn die gut unterrichteten Kreise der Chefetage eines großen öffentlichen Senders tatsächlich über jeden Zweifel erhaben sind, muss sich Suchsland wohl verhört haben.

Jedenfalls könnte er jetzt aufhören zu warten (und den anderen Bescheid sagen).

Mit großem Dank an den Hinweisgeber.

Nachtrag, 10. Dezember, 0.00 Uhr. “Telepolis” hat dem Artikel folgende “Ergänzung” hinzugefügt:

Nachdem die Zahlenangaben für viel Unruhe gesorgt haben, will der Autor demnächst dazu weiter berichten.

Wir warten.

Nachtrag, 11. Dezember, 16.30 Uhr. Rüdiger Suchsland räumt nun in einer “persönlichen Stellungnahme” auf “Telepolis” ein, dass seine Behauptung, 50 Prozent aller Rundfunk-Gebühren entfielen auf Rentenbezüge, “nicht zu halten” sei und nennt die Kritik an seinem Eintrag “gerecht”. Er verteidigt jedoch grundsätzlich das ahnungslose Publizieren von irgendwo Aufgeschnapptem:

Grundsätzlich halte ich allerdings daran fest, dass es gerade der Sinn von Blogs mit ihrer Möglichkeit zur Leserreaktion ist, auch das zu publizieren, was ich hier mal “partytalk” nennen will. Da hört man nämlich neben reinen Gerüchten immer wieder Dinge, die namentlich nie zur Veröffentlichung gesagt werden und trotzdem stimmen.

Indirekt scheinen auch ARD und ZDF selbst Schuld zu sein, dass Leute wie er falsche Meldungen über sie in die Welt setzen:

Jetzt könnte man zwar auch darüber räsonnieren, was es denn über den ÖR sagt, dass man solche Informationen erstmal glaubt, bzw. hier immer mit dem worst case rechnet, aber das würde dann wie eine Ausrede klingen, und das soll es nicht.

*) Lola Öber-Klöben, langjährige ZDF-Archivarin (Name geändert)