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Mensch ärgere dich

Boris Palmer, der Oberbürgermeister von Tübingen, hat neulich auf seiner Facebook-Seite zum Neujahrsempfang der Stadt eingeladen. Normalerweise muss man sich bei der Stadt dafür anmelden. Aber Palmer akzeptierte als Anmeldung auch ein schlichtes “ich komme” auf seiner Facebookseite.

Das klingt spontan nicht nach dem Material, aus dem großen Aufreger sind, nicht einmal in der schwäbischen Provinz. Mit ein bisschen Mühe kann man aber einen draus machen, oder besser: ohne jede Mühe.

So sah das Ergebnis in der “Bild” vom vergangenen Montag aus:

PALMER: Ärger wegen seiner Facebook-Einladung

Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer (41) hat mal wieder Ärger wegen seiner Internetaktivitäten. Im November stellte er Falschparker an den Facebook-Pranger, jetzt lädt er auf seiner privaten Seite zu städtischen Veranstaltungen ein. (…)

Verboten, sagt ein Medienrechtler. Auf seiner privaten Facebook-Seite dürfe er das nicht. Deshalb hat jetzt sogar die Kommunalaufsicht eine Stellungnahme von der Stadtverwaltung verlangt.

Den Namen des Medienrechtlers nennt “Bild” nicht. Genauso wenig wie die Quelle, aus der sie nicht nur dessen Urteil, sondern auch alle weiteren Informationen in ihrem Text abgeschrieben hat, bis hin zur Schlusspointe, dass Palmer die Karten angeblich nur über eine offizielle, städtische Facebook-Seite anbieten dürfe, dafür aber das Geld fehle. Das alles stand zwei Tage vorher im “Schwäbischen Tagblatt”.

Was dort nicht stand und mangels eigener Recherche auch zwei Tage später in der “Bild”-Zeitung fehlte: Das Regierungspräsidium hat zwar nach dem Anruf der “Tagblatt”-Journalistin den Fall prüfen lassen. Es ist aber längst zu einem Ergebnis gekommen. Bereits am Freitag vergangener Woche entschied es, dass kein Rechtsvorstoß vorliegt. Der Pressesprecher der Behörde teilte uns auf Anfrage mit: Die Stadt Tübingen habe versichert, dass die Leute, die sich über die Facebook-Seite Palmers anmelden, nicht bevorzugt werden, sondern ihre Anmeldungen nur im offiziellen Verfahren der Stadt mit berücksichtigt werden.

Palmers “Ärger” bestand also im Wesentlichen aus, dass die “Bild”-Zeitung ihm recherchefrei unterstellte, “Ärger” zu haben.

Mit Dank an Sandra M.!

Der Kult ums Horrorhaus

Schade, dass Halloween schon wieder vorbei ist. Die Stuttgarter Lokalredaktion von “Bild” hätte da nämlich noch ein passendes Thema:

Es ist Stuttgarts grusligste Immobilien-Anzeige.

Um was es sich dabei wohl handeln mag? Ein Spukschloss? Eine Geisterbahn? Eine Gruft?

Hier wird das Haus angeboten, in dem Amok-Killer Tim K. (17) lebte. Er hatte im März in Winnenden 15 Menschen und sich selbst erschossen.

Nun möchte man vor dem Hintergrund eines derartigen Verbrechens ungern Haare spalten, aber an dieser Stelle sollte man zumindest sicherheitshalber noch einmal daran erinnern, dass Tim K. seine Opfer nicht in seinem Elternhaus erschossen hat.

Auch das “Schwäbische Tagblatt” ereifert sich berichtet heute über die “Internet-Offerte”, die “aus dem Rahmen des Üblichen” falle:

Dass in diesem Elternschlafzimmer jene ungenügend gesicherte Pistole des Typs Baretta im Kleiderschrank gelegen haben soll, mit der Tim über 200 Mal geschossen hat, wird nicht erwähnt. Überhaupt unterbleibt jeder Hinweis auf die Besitzer des Hauses.

Auch wenn das “Tagblatt” und “Bild” die fehlenden Hinweise implizit und explizit “merkwürdig” finden: Es besteht keine Pflicht, in der Immobilienanzeige darauf hinzuweisen, wer die vorherigen Bewohner oder Besitzer sind.

Hans-Eberhard Langemaack, Geschäftsführer des Immobilienverbands Deutschland (IVD), sagt uns auf Anfrage, dass es in einem derart schweren Fall zwar durchaus zur Aufklärungspflicht des Immobilienmaklers gehöre, potentielle Interessenten beim Beratungsgespräch auf die Geschichte des Hauses hinzuweisen. In der Anzeige, die ja nur den Erstkontakt darstelle, könne man auf solche Informationen aber verzichten.

Natürlich ist es denkbar, dass mögliche Interessenten Abstand von einer Immobilie nehmen, in der ein Massenmörder gewohnt und sich auf seine Tat vorbereitet hat. Andererseits soll es ja auch Menschen geben, die eine gewisse Faszination fürs Morbide hegen und vielleicht gerne im Haus des “Amok-Killers von Winnenden” (“Bild”) leben würden. Ihnen kommt das “Schwäbische Tagblatt” mit großen Schritten entgegen, wenn es unter der Überschrift “Elternhaus des Amokläufers von Winnenden wird verkauft” nicht nur über die genaue Lage der Immobilie aufklären, sondern gleich noch den Namen der Maklerin und die genaue Exposé-Nummer des Objekts verrät.

Solche Gedanken finden Sie makaber? Na, dann warten Sie mal ab:

Dazu Farbfotos vom Koi-Teich, 50-Quadratmeter-Wohnzimmer, Kamin, Schlafzimmer, Terrasse.

Und der makabere Hinweis für Eltern mit Kindern: “…alle weiteren Schularten finden Sie in Winnenden!”

(“Bild”)

Vor dem Hintergrund des Amoklaufs an der Albertville-Realschule liest es sich durchaus makaber, wenn in einem Hinweis auf Grundschule und zwei Kindergärten im Ort noch erwähnt wird, “alle weiteren Schularten finden Sie in Winnenden”.

(“Schwäbisches Tagblatt”)

Der Artikel im “Tagblatt” endet übrigens mit folgendem Absatz über den anstehenden Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen den Vater des Amokläufers:

Wegen großen Medieninteresses und der Vielzahl der Nebenkläger wird die Verhandlung mit großer Wahrscheinlichkeit in Stammheim stattfinden. Beim dortigen Gefängnis gibt es dafür den größten Raum.

Das “Tagblatt” erwähnt zwar nicht, wer da schon alles auf der Anklagebank gesessen hat, aber das ist vermutlich nur die Rache für den fehlenden Hinweis auf die Baretta Beretta.

Mit Dank an Sibylle B.

Nachtrag, 26. November: Die Redaktion des “Tagblatts” als Lokalzeitung hat den Verkauf des Hauses nicht selbst aufgegriffen. Der Artikel ist gestern in der “Südwestumschau” der “Südwest Presse” erschienen und auf www.tagblatt.de übernommen worden.