Dem Übersinnlichen und Unerklärlichen steht “Bild” prinzipiell aufgeschlossen gegenüber, aber das ging jetzt doch zu weit: “Arbeitsamt zahlt Umschulung zur Wahrsagerin”, titelt das Blatt und fragt: “Spinnen die beim Amt?”
Bestimmt. Aber das ist in diesem Fall nicht entscheidend, denn:
1. Zahlt die Bundesagentur für Arbeit “Petra B. (38)” keine “Umschulung”, sondern ein Überbrückungsgeld, weil sie sich als Kartenlegerin selbständig machen will.
2. Mag es zwar sein, dass Petra B., wie “Bild” schreibt, ihren vorherigen Job bei einem Sicherheitsdienst gekündigt hat. Aber dann hätte sie wahrscheinlich nicht sofort das Geld bekommen, weil nach einer freiwilligen Kündigung in der Regel eine bis zu 12-wöchige Sperrzeit für Arbeitslosengeld (und damit auch Überbrückungsgeld) gilt.
3. Ist der Geisteszustand der Beamten ohne Bedeutung, denn wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht seit Anfang des Jahres ein Rechtsanspruch auf Überbrückungsgeld — wenn das Geschäftsmodell erfolgsversprechend ist.
Und das ist es ja wohl. Bundesweite Werbung hat Petra B. (neuerdings “Petra La Bionda”) nun ja schon bekommen.
Nachtrag, 18.08.: Wenn Petra B. clever war (wovon auszugehen ist) und sich von anderslautenden Vorschriften nicht abschrecken ließ, musste sie nach ihrer Kündigung doch keine Sperrzeit in Kauf nehmen, vgl. hier.