Es folgt… ein längeres Zitat aus der heutigen “Bild am Sonntag” zur Schleichwerbungsaffäre von Andrea Kiewel:
(…) Nach Informationen von BILD am SONNTAG gab es jahrelang Vereinbarungen zwischen Kiewel und Weight Watchers, ein solches 6-Seiten-Werk aus dem Jahr 2001 liegt BamS vor. In § 5 verpflichtet sie sich, bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltung, eine Vertragsstrafe von 30 000 Mark zu zahlen. Auch damals stand unter § 1.9 der unerlaubte Passus zur Schleichwerbung, der sie jetzt die Karriere kostete: “Frau Kiewel verpflichtet sich, ihre Kontakte (…) insbesondere im Rahmen von Talkshows (…) zugunsten von Weight Watchers einzusetzen und damit die Darstellung von Weight Watchers in den Medien im Sinne dieser Vereinbarung zu unterstützen. Soweit es zu einer Weight Watchers Promotion in der ZDF-Sendung ‘Fernsehgarten’ kommen sollte, werden die Parteien dies gesondert verhandeln.”
Auch in dem Papier enthalten: Das Honorar für das Jahr 2001: stolze 180.000 Mark.
Also, was diese “BamS”-Rechercheure so alles rausfinden, nicht wahr? Wie machen die das bloß?!
“(…) Bereits im Februar 2001 schlossen sie nach Informationen des SPIEGEL eine Vereinbarung. Für ein Jahr gab es 180.000 DM (…). Im §1 heißt es unter 9.: ‘Frau Kiewel verpflichtet sich, ihre Kontakte, insbesondere zur Medienbranche und damit insbesondere im Rahmen von Talkshows und Interviews, zugunsten von WEIGHT WATCHERS einzusetzen und damit die Darstellung von WEIGHT WATCHERS in den Medien im Sinne dieser Vereinbarung zu unterstützen. Soweit es zu einer WEIGHT WATCHERS Promotion in der ZDF-Sendung ‘Fernsehgarten’ kommen sollte, werden die Parteien dies gesondert verhandeln.’ (…) Kiewel wurde zu strengstem Stillschweigen verpflichtet, andernfalls sollte eine Vertragsstrafe von 30.000 DM fällig werden. (…)”
(Spiegel Online vom 21.12.2007)
Antwort: Sie haben womöglich Spiegel Online gelesen (siehe Kasten)*
Dort steht nämlich all das, was die “Bild am Sonntag” heute unter Berufung auf sich selbst (“nach Informationen von BILD am SONNTAG”, “liegt BamS vor”) ihren Lesern zu berichten weiß, schon seit vergangenem Freitag.
Nur, damit es nicht nächste Woche wieder heißt:
*) Falls den “BamS”-Rechercheuren die Enthüllungen auf “Spiegel Online” peinlicherweise entgangen sein sollten, hätten sie sie natürlich auch schon beispielsweise bei “Welt Online” oder in einer entsprechenden Meldung der Nachrichtenagentur dpa (veröffentlicht am Freitagnachmittag gegen 15.40 Uhr) oder in der Samstagsausgabe der “Süddeutschen Zeitung” nachlesen können — übrigens überall brav mit Quellenangabe (“Spiegel”/”Spiegel Online”).


So passt alles dann auch noch zum nächsten Punkt auf der “Out”-Liste: Wer das beste Stück seines Freundes nicht gut genug kennt, um es auf einem Video zu identifizieren, kann ihm selbstverständlich auch keine passende Unterwäsche kaufen.
Bild.de enthält den Lesern ebenso wie die gedruckte “Bild”-Zeitung (siehe Ausriss rechts) auch die Begründung des Gerichtes vor, warum es jemanden, den es immerhin der Brandstiftung, gefährlichen Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruch für schuldig befindet, trotzdem nur zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die 



Donnerstag. In der “Bild”-Zeitung erscheint ein großes Foto aus dem Inneren der Wohnung, das den blutverschmierten Tatort zeigt (siehe Ausriss).


Die dritte der insgesamt fünf Folgen erschien unter der Überschrift “Ich stellte mich aufs Bett. Dann setzte ich mich auf sein kleines Ausrufezeichen” — und begann so: