Als Michael Schumacher Anfang 2014 nach seinem Skiunfall im Krankenhaus in Grenoble lag, wurde seine Familie vor der Kliniktür tagtäglich von einer Fotografenmeute erwartet. Onlineportale, Zeitungen, Magazine und TV-Sender zeigten reihenweise Bilder der ankommenden Schumachers, allen voran von Ehefrau Corinna, und schrieben Dinge wie: Ihr Gesicht sei “eine Landschaft des Kummers”.
Am vergangenen Freitag entschied das Landgericht Hamburg, dass die Hatnäckigkeit, mit der einige Zeitschriften über Wochen diese Fotos druckten, nicht in Ordnung war. Die “Funke Women Group” muss daher eine Geldentschädigung in Höhe von 60.000 Euro an Corinna Schumacher zahlen.
Der Anspruch auf diese Entschädigung ergibt sich laut Schumachers Anwalt Felix Damm nicht aus den einzelnen Aufnahmen, sondern aus der Reihe von Berichten. Würde man die Fotos als Einzelfälle betrachten, läge nicht zwingend eine schwerwiegende Rechtsverletzung vor, erklärt er die Auffassung des Gerichts. In der Verhandlung ging es um zehn verschiedene Fotos, die “Frau aktuell”, “Frau im Spiegel” und “Die Aktuelle” veröffentlichten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die “Funke Women Group” in Berufung geht.
Im vergangenen Jahr hatte das Landgericht München bereits drei Klatschblättern aus dem Burda-Verlag das Zeigen der Fotos untersagt. Kurze Zeit später stand auch “Die Aktuelle” wegen der Bilder vor Gericht. Das Landgericht Köln verbot die Veröffentlichung und teilte mit:
Die Klägerin hat Anspruch darauf, bei einem privaten Krankenbesuch nicht Nachstellungen von Journalisten ausgesetzt zu sein.