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Symbol-Bild am Sonntag

Sogar bei Ebay macht man sich schon lustig über die “BamS”.

Aber der Reihe nach. Denn am Sonntag war die “Bild am Sonntag” mal wieder ausgesprochen exklusiv. Auf der Titelseite (siehe Ausriss) hatte die Sonntagsausgabe der “Bild”-Zeitung unter dem Schriftzug “BamS enthüllt” einen zerknitterten Zettel abgebildet und darunter groß die Worte “Lehmanns Elfer-Spickzettel” geschrieben (weil der deutsche Nationaltorhüter zuvor beim WM-Spiel gegen Argentinien vor laufenden Kameras auf einen kleinen Notizzettel geschaut und anschließend einen wichtigen Elfmeter gehalten hatte).

Sechs Seiten später druckte die Zeitung dann “das Abhörprotokoll” dessen, was Franz Beckenbauer und Angela Merkel nach dem WM-Sieg der deutschen Mannschaft gegen Argentinien zueinander gesagt haben. Und auf Seite 90 zeigte das Blatt neben einem Foto des deutschen Radsportlers Jan Ullrich ein Mobiltelefon, auf dessen Display die Worte “Freund, wann können wir reden? Rudicio” standen und nebendran die Überschrift: “Überführt ihn diese SMS?”

Nun ja…

Um mit Letzterem anzufangen: Die SMS war gar nicht “diese SMS”, sondern wurde, wie die “BamS” selbst kleinlaut eingestand, “von BamS übersetzt” und in irgendein Mobiltelefon montiert. Ebenso wie das “Abhörprotokoll” von Beckenbauer/Merkel bei näherer Betrachtung offenbar eine Art Witz gewesen war, wie ebenfalls die “BamS” selbst kleinlaut eingestand: “BamS hat versucht, nachzuempfinden: Worüber könnten die beiden wohl gesprochen haben?”

Und, um es kurz zu machen, auch “Lehmanns Elfer-Spickzettel” war nicht Lehmanns Elfer-Spickzettel. Oder um’s mit der “Berliner Zeitung” zu sagen: “Der Zettel ist nicht echt” — wie übrigens im Kleinergedruckten natürlich selbst die “BamS” (kurz auf der Titelseite, ausführlicher erst 68 Seiten später) kleinlaut eingestand:

“BamS hat den Spickzettel nachempfunden — Bundes-Torwarttrainer Andreas Köpke hat BamS verraten, was auf dem Lehmann-Spickzettel stand und daß er ihn mit Bleistift auf einen Zettel des Mannschaftshotels geschrieben hatte. BamS hat ihn auf Grund dieser Informationen nachempfunden.”

… “nachempfunden”? Inzwischen jedenfalls ist die “BamS” mit ihrer Nacherfindung nicht allein: Bei Ebay gibt es nämlich mittlerweile weitere Spaßvögel, die — wie die “BamS” — nachempfundene “Spickzettel” (darunter sogar ein “BamS”-Originalausriss) zum Verkauf anbieten oder -boten. DFB-Sprecher Harald Stenger veranlasste das auf einer Pressekonferenz sogar zu der Aussage, das Stück Papier sei nach wie vor in Lehmanns Besitz. Eine überflüssige Bemerkung! Sind doch die Ebay-Spicker — wie in der “BamS” — z.T. deutlich als plumpe Fälschung gekennzeichnet:

“die echtheit des zettels wird nicht garantiert. Ich will hier keinen übers ohr hauen.”

“Bild” nimmt Karfreitag die Spannung

Natürlich hätte alles viel schlimmer kommen können. “Bild” hätte titeln können:

Geheimes Karfreitags-Gebet gefunden!

Norbert Körzdörfer hätte als “Bild”-Sonderkorrespondent nach Rom geschickt werden können für die Schlagzeile:

Welt-exklusiv! BILD trifft Super-Karfreitagsgedicht

Oder “Bild” hätte, nie auszuschließen, Hitler irgendwie ins Spiel bringen können:

(Keine Abbildung.)

So gesehen muss man froh sein, dass die “Bild”-Zeitung daraus, dass sie “vom Vatikan exklusiv die Genehmigung erhielt, bereits am heutigen Gründonnerstag das Gebet zu drucken, das der Heilige Vater morgen sprechen wird, bevor er der Kreuzigung Jesu gedenkt”, nur folgende Schlagzeile gemacht hat:

EXKLUSIV: Das Papst-Gebet in BILD

Und das stimmt ja auch zweifellos — vielleicht bis auf die Wörter “exklusiv” und “Papst-Gebet”. Denn die Gebete und Meditationen, die der Papst morgen sprechen wird und die “heute schon in BILD” stehen, wurden nicht nur am Dienstag schon in einem Buch auf deutsch veröffentlicht, sondern stehen auch mindestens seit Montag schon auf der offiziellen Internetseite des Vatikan. Und das, was “Bild” “das Karfreitags-Gebet von Papst Benedikt XVI.” nennt, ist gut zur Hälfte nicht einmal ein Gebet, sondern nur eine “Betrachtung”. Die “Bild”-Zeitung hat aus zwei verschiedenen Arten von Kreuzweg-Texten einfach ein eigenes Papst-Gebet montiert.

Das hat sie dafür aber nun tatsächlich exklusiv.

Danke an Martin R. und Jason M. für die Hinweise!

Die hohe Kunst der Desinformation

Dirk Hoeren, bei “Bild” für Renten-Lügen zuständig, demonstriert heute auf Seite 1 des Blattes die hohe Kunst der Desinformation. Unter der Überschrift “8377 Euro! Luxus-Pension für Bundestags-Präsidenten” schreibt er:

Gestern abend Spitzengespräch bei Bundestagspräsident Norbert Lammert (57/CDU, Foto) über die Neuordnung der Diäten und Pensionen für Abgeordnete. Lammert selbst hat ab 2009 einen Pensions-Anspruch von 8377,50 Euro.

Der erste Satz ist korrekt. Der zweite Satz ist korrekt. Schreibt man beide so hintereinander, entsteht ein Eindruck, der vollständig falsch ist. Der sich aber zufällig genau mit dem Eindruck deckt, den die “Bild”-Zeitung seit mehreren Tagen in einer Kampagne gegen Lammert zu erwecken versucht.

Richtig ist, dass Lammert gestern mit den Fraktionschefs darüber sprach, wie die Diäten und Pensionen der Bundestagsabgeordneten geregelt werden sollen. Er machte bei dieser Gelegenheit auch eigene Vorschläge. Den Zorn der “Bild”-Zeitung hatte sich Lammert nicht zuletzt dadurch zugezogen, dass er darauf bestand, diese Vorschläge zuerst mit den gewählten Volksvertretern zu besprechen und nicht zuerst mit dem selbsterklärten “LEITMEDIUM” der Republik.

Richtig ist vermutlich auch (wir haben das nicht überprüft), dass Lammert ab 2009 einen Anspruch auf mehrere Tausend Euro Pension haben könnte. Das kann man, wenn man weiß, wie es geht, immer schon selbst ausrechnen. Die Zahl als solche ist also keine Neuigkeit. Im Gegenteil: Sie stimmt nur, wenn die jetzige Pensions-Regelung beibehalten wird. Thema des Gesprächs bei Lammert war aber ja gerade die umstrittene Frage, ob diese Regelung beibehalten werden soll.

“Bild”-Redakteur Dirk Hoeren montiert die beiden bekannten und korrekten Tatsachen geschickt so, dass es aussieht, als sei die “Luxus-Pension” von Lammert ein Ergebnis des Spitzengesprächs bei Lammert. Das ist grober Unfug.

Symbolfoto XXIV

Mann, die sind verdammt flink bei “Bild”, könnte man meinen. Kaum werden in der irakischen Stadt Baidschi zwei deutsche Ingenieure entführt, da haben sie bei Bild.de auch schon Bilder dazu:

Haben sie aber gar nicht. Die zur Illustration der Schlagzeilen verwendeten Fotos wurden gar nicht bei der Entführung aufgenommen, sie sind auch nicht in der irakischen Stadt Baidschi entstanden, ja nicht einmal am Tag der Entführung. Nein, sie haben nicht nur überhaupt nichts mit der Geschichte zu tun, sondern auch nichts miteinander – außer, dass sie aus dem Fundus der Nachrichtenagentur AP gefischt wurden.

Das erste Foto (siehe Ausriss links und hier), mit dem Bild.de am Nachmittag die Schlagzeile auf der Startseite bebilderte, ist eine Collage. Sie zeigt irakische Polizisten am 20. Januar neben einem Polizeiauto, das bei einem Bombenanschlag in Bagdad zerstört wurde, und am linken Bildrand wurde ein weiterer, diesmal vermummter, Polizist in die Szenerie montiert. Warum auch immer.

Das zweite Foto (siehe Ausriss rechts und hier), das die Meldung im “Nachrichten”-Ressort ankündigt, entstand am 9. Januar vor dem Innenministerium in Bagdad. Es zeigt irakische Polizisten, die das Ministerium abschirmen, nachdem auf das Gebäude ein Anschlag verübt worden war. Einer von ihnen droht Presseleuten mit seiner Waffe, damit sie aufhören, ihn und seine Kollegen zu filmen.

Immerhin eine Gemeinsamkeit haben Illustration und Entführungsmeldung: Beides hat irgendwie mit Autos zu tun.

“Bild”-Chef zieht Gegendarstellungsbegehr zurück

Das wird jetzt etwas länger, denn…

… in einem Dossier über die “Großmacht Springer” hatte sich die “Zeit” am 11. August unter anderem folgende Frage gestellt:

“Ist es Vorsatz, wenn ein Foto so beschnitten wird, dass ein Seil in der Hand von Jürgen Trittin als Schlagstock angesehen werden kann (…)?”

Hintergrund dieses Satzes war die Veröffentlichung eines Fotos in der “Bild”-Zeitung vom 29.1.2001. Zu sehen war darauf Jürgen Trittin im Jahr 1994 am Rande einer Demo. Die Aufnahme stammte ursprünglich von Sat.1 und erschien 29.1.2001 auch im “Focus”. “Bild” hatte behauptet, in der Hand eines (unmittelbar neben Trittin abgebildeten) Demonstranten befinde sich ein Schlagstock, obwohl es sich dabei nur um ein Seil handelte, wie sowohl bei Sat.1 als auch im “Focus” deutlich zu erkennen war — nicht jedoch in dem von “Bild” abgedruckten Ausschnitt des Fotos. Nachdem der grobe Fehler öffentlich geworden war, druckte “Bild” eine Richtigstellung und Kai Diekmann, damals seit vier Wochen “Bild”-Chefredakteur, sagte dem “Spiegel”(hier für 50 Cent, Gratisauszüge hier): “Wir sind am Sonntag im Vorabexemplar von ‘Focus’ auf das Foto gestoßen und haben es abgescannt, weil wir das Original nicht besorgen konnten. Die Ausdrucke, mit denen wir dann gearbeitet haben, waren Kopien von Kopien und entsprechend schlecht, so dass die Fortsetzung des Seils nicht erkennbar war.” Zuvor referierte bereits die “Berliner Zeitung” Diekmanns Erklärung mit dem Worten: “Deshalb habe man das Foto für den Druck beschnitten.” Das war vor dreieinhalb Jahren und nicht schön.

“Bild”-Chef Diekmann ist seither mehrfach gerichtlich gegen Berichte anderer Medien vorgegangen, die fälschlicherweise behauptet hatten, “Bild” habe Trittin “einen Schlagstock in die Hand montiert” bzw. “in die Hand gedrückt”. Sowohl die “Berliner Zeitung” als auch die “taz” entschieden sich allerdings, den unabwendbaren Abdruck einer entsprechenden Gegendarstellung Diekmanns ausführlich zu kommentieren.

Was indes die “Zeit” anbelangt, könnte man einwenden, auch die Behauptung, “dass ein Seil in der Hand von Jürgen Trittin als Schlagstock angesehen werden kann” sei sachlich falsch, weil Trittin selbst das Seil auf dem Foto gar nicht anfasst. “Bild”-Chef Diekmann allerdings nahm Anstoß an einem anderen Aspekt des “Seil”-Satzes. Nach unseren Informationen hieß es in einer Gegendarstellung, deren Abdruck er von der “Zeit” forderte, “Bild” ” habe “niemals ein Foto so beschnitten”, dass ein Seil in der Hand von Jürgen Trittin hätte als Schlagstock angesehen werden können: Der Fehler von “Bild” habe darauf beruht, “dass allein aufgrund der schlechten Bildqualität eine verfälschende Bildunterschrift zugeordnet wurde”.

Allerdings weigerte sich die “Zeit”, die Gegendarstellung zu drucken. Und das mit gutem Grund. Schließlich handelt es sich ja bei dem Trittin-Foto in “Bild” zweifelsfrei um einen Ausschnitt des “Focus”-Fotos, auf dessen Original der “Schlagstock” eindeutig als Seil zu erkennen ist. Und so zitiert auch der “Stern” in seiner aktuellen Ausgabe einen “Bild”-Sprecher mit der Aussage: “Der Chefredaktion lag lediglich ein Schwarzweiß-Scan vor, auf dem die Ränder des Fotos schwarz waren. Diese Ränder wurden beim Einstellen des Scans ins Layout … selbstverständlich nicht berücksichtigt.”

Und das ist umso erstaunlicher, als Kai Diekmann doch gegenüber der Pressekammer des Landgerichts Hamburg im August 2005 eine “eidesstattliche Versicherung” abgegeben hat, in der es ausdrücklich heißt, man habe die Abbildung zwar “unzutreffend betextet”, aber:

“Das Foto (…) ist in keiner Weise ‘beschnitten’ worden.”

Das Gericht verlangte daraufhin Ende August zwar zunächst in einer Einstweiligen Verfügung von der “Zeit”, den strittigen “Seil”-Satz aus der Online-Version des Dossiers zu tilgen. Dort fehlt er noch immer, dürfte nach unseren Recherchen aber alsbald wieder in den Text eingefügt sein, denn…

… nachdem die “Zeit” Mitte September Widerspruch angekündigt hatte, nahm Diekmann kurzerhand seinen Antrag zurück, verzichtete freiwillig auf die Ansprüche aus der Einstweiligen Verfügung und muss sämtliche Verfahrenskosten tragen.

Wie es zu Diekmanns überraschenden Sinneswandel kam, entzieht sich unserer Kenntnis. Im “Stern” heißt es, an der Richtigkeit der Eidesstattlichen Versicherung* Diekmanns seien “Zweifel angebracht”.

*) “Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
(§ 156 StGB)

In Abrahams Schoß

Wir haben nicht vor, zum AutoBildBlog zu werden, aber an dieser Geschichte kommen wir nicht vorbei — insbesondere weil sie uns erneut etwas über die Relevanz der “Journalistischen Leitlinien” von Axel Springer in der Praxis verrät.

Stern-TV zeigte am vergangenen Mittwoch, wie “AutoBild” gemeinsam mit Mercedes Benz versucht hat, die Öffentlichkeit zu betrügen, um für ein neues Bremssystem zu werben. Der “AutoBild”-Redakteur Michael Specht “testete” eine S-Klasse, die ihn vor dem Zusammenstoß mit einem Auto warnen sollte, das er durch eine Nebelwand nicht sehen konnte. Unter den Versuchsbedingungen funktionierte das System allerdings nicht. Das war Mercedes Benz ebenso wie Specht auch vorher bekannt. Specht sollte aber so tun, als ob. Deshalb war vereinbart, dass er einfach bremst, sobald er ein am Boden angebrachtes Brett überfahren hat. Aus den Gesprächen, die Stern-TV aufnahm, geht hervor, dass der “AutoBild”-Mann dies schon vorher geübt hat.

Obwohl es gar kein Warnsignal gab, beschrieb der “AutoBild”-Reporter in die Kamera den “dreifachen Piepton”, der ihn zum Bremsen gebracht habe. Als er beim ersten Versuch nicht stark genug bremste und auf den anderen Wagen auffuhr, sagte er treuherzig: “Muss an mir gelegen haben, man merkt, dass das System arbeitet.” Stern-TV nahm mehrere Gespräche zwischen Specht und Mercedes-Benz-Mitarbeitern auf, in denen sie diskutierten, wie die Täuschung für die Fernsehleute aufrecht erhalten werden kann.

Kein Vertreter von “AutoBild” war bereit, hinterher ins Studio zu kommen. Erst hieß es, Chefredakteur Peter Felske habe keine Zeit, nach Köln zu kommen. Dann stand er aber auch für eine Live-Schaltung nach Hamburg nicht zur Verfügung.

Einen Teil der Fragen nach dem journalistischen Selbstverständnis von “AutoBild” beantwortet allerdings der Artikel, den Michael Specht nach dem ganzen Desaster schrieb. Er ist bereits auf dem Titel angekündigt: “AUTO BILD-Chefreporter Michael Specht wagte den Selbstversuch: Ich raste mit 55 km/h in den Nebel-Crash! Hat ihm die neue Mercedes S-Klasse dabei das Leben gerettet?”

Der Artikel selbst bezeichnet sich als “Test” und trägt die Überschrift: “Was taugen die Radaraugen von Mercedes? So bremst die S-Klasse den Nebel aus”. Specht tut so, als habe es keinen Betrugsversuch gegeben, sondern offene Bedenken:

(…) die Techniker haben Bauchschmerzen: Zahlreiche Eisenträger in den Decken und Wänden würden ebenso wie die starken Deckenfluter das Radar mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlleiten — und folglich falsch oder gar nicht piepen. Mit fatalen Folgen.

So entschied sich Mercedes-Benz, genau in der Entfernung vor dem Hindernis einen Bremspunkt (kleines Brett auf dem Hallenboden) zu setzen, wo draußen das Radar das akustische Signal senden würde. Sobald das rechte Vorderrad der S-Klasse über dieses Brett rollt, muß ich ins Pedal treten.

Er schildert den Unfall und schwärmt von den Sicherungssystemen im Wagen (“So fühlt er sich also an: Abrahams Schoß”). Dann beschreibt er, wie er in den weiteren Versuchen rechtzeitig bremst. Das liegt zwar allein an dem am Boden montierten Brett, aber Specht urteilt trotzdem:

So langsam kriege ich volles Vertrauen in die Technik. Und bin überzeugt: Das Abstandsradar Distronic Plus ist die S-Klasse unter den Sicherheitssystemen unserer Zeit. Und womöglich die wichtigste Erfindung nach Airbag und ABS.

Das Diskussionsforum zum Thema bei autobild.de

Vielen Dank für die zahlreichen sachdienlichen Hinweise!

Nachtrag: Im Editorial der aktuellen “Auto Bild” heißt es:

(…) wenn Geld keine Rolle spielt und der Geschmack nicht dagegen spricht: S-Klasse kaufen. Am besten mit dem neuen Abstandsradar, das der aktuelle AUTO BILD-Selbstversuch (…) als Lebensretter bestätigt. Mit 55 km/h in den Nebelcrash, da gehen buchstäblich alle Alarmknöpfe an, und das vorausschauende High-Tech-Mobil steigt, wie von Geisterhand gebremst, voll in die Eisen.

Mal abgesehen davon, dass weder “buchstäblich” noch sonstwie alle Alarmknöpfe angingen: Selbst wenn die Technik wie vorgesehen funktioniert, bremst sie nicht “wie von Geisterhand”, sondern gar nicht — es sei denn, man tritt das Bremspedal.

Symbolfoto XVIII

Minu Barati und Joschka Fischer haben am Sonnabend geheiratet. Und da ist es natürlich kein Wunder, dass “Bild” heute darüber berichtet. Sogar “Exklusiv-Fotos” hat “Bild” sich besorgt.

Auf der Seite 10 sind es ganze sechs Stück. Auf dreien von ihnen ist Barati zu sehen. Und drei weitere Fotos zeigen Joschka Fischer. Auf keinem der sechs Paparazzi-Fotos, die “Bild” druckt, sind sie gemeinsam abgebildet.

Die “Bild”-Titelseite aber sieht so aus:

Neben die Abbildung hat “Bild” folgenden Text geschrieben:

Wunderschöne Braut: Minu Barati (29) verlässt im champagnerfarbenen Kleid als 5. Ehefrau von Joschka Fischer das Rathaus von Rom. Rechts: Noch-Außenminister Fischer (57) auf dem Weg zum Hochzeitsessen Fotos: ABACA

Und der Text kommt einem ja nun etwas seltsam vor. Warum diese umständlich, zweigeteilte Formulierung, wenn die “5. Ehefrau von Joschka Fischer” und der “Noch-Außenminister” doch scheinbar gemeinsam auf dem Weg zum Hochzeitsessen das Rathaus von Rom verlassen? Im Grunde ganz einfach: Sie tun es gar nicht. Für die Aufmacher-Optik hat “Bild” einfach zwei Paparazzi-Fotos von Fischer und Barati genommen, wie sie auch auf Seite 10 abgebildet sind, und nebeneinander montiert.

Wenn man das weiß, dann erkennt man sogar relativ schnell, dass es das schöne Paarfoto, das “Bild” heute auf seiner Titelseite zeigt, gar nicht gibt. Aber eben nur dann.

PS: Bild.de hat sich für eine andere Symbolfotovariante entschieden und illustriert den Satz “Joschka Fischer hat seine Lebensgefährtin Minu in Rom geheiratet” (ohne weiteren Kommentar) mit einem Foto vom 10. Mai 2005, das die beiden im Anschluss an die Verleihung des Leo-Baeck-Preises in Berlin zeigt.

“Bild” ätzt gegen Oliver Kahn

Also: Am letzten Samstag verlor der Fußball-Verein Bayern-München gegen den HSV mit 0:2, am Sonntag überschrieb die “BamS” deshalb ihre Berichterstattung mit den Worten “Danke, HSV! – Dieser Sieg über Bayern freut (fast) ganz Deutschland”. Und auf der Titelseite hieß es: “HSV wie ein Meister”. Vor allem letzteres lag nahe, denn unmittelbar nach der Niederlage hatte Bayerns Mannschaftskapitän Oliver Kahn am Spielfeldrand zu einem Reporter der ARD-“Sportschau” etwas ganz ähnliches gesagt — genauer:

“Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, es ist irgendwo mal gut, weil man wieder auf den Boden der Tatsachen kommt, weil man wieder konzentriert trainiert, weil man auch wieder konzentrierter in Spiel geht, weil man, menschlich normal, einen Tick nachlässiger bei allem wird – und deswegen ist es, hat es, hat die Niederlage auch etwas sehr, sehr Positives. (…) Ich hab’ grad gesagt: Die feiern hier, als wären’s deutscher Meister geworden. Und schau’mer mal, wer zum Schluss feiert.”

Herausgepickt aus diesem Interview hat sich “Bild” am darauffolgenden Montag dann allerdings den vorletzten Satz, um ihn Oliver Kahn mittels Sprechblase ins raubtierhaft aufgerissene Maul zu montieren, was beispielsweise auf Bild.de so aussah:

Was “Bild”- und Bild.de-Leser allerdings nicht wissen können: Als Kahn in der “Sportschau” seine “ätzenden” (?) Sätze sagte, die “Bild” ihm anschließend ins raubtierhaft aufgerissene Maul montierte, sah er eigentlich so aus:

Mit Dank an Winfried V. für den Hinweis.

Was kann denn “Bild” dafür?

In der gestrigen “Bild”-Zeitung fand sich ja (wie berichtet) eine Fotomontage, die den Boxer Lamon Brewster am Grab von Max Schmeling zeigte. In manchen Ausgaben (z.B. Berlin) war die Montage mit dem Hinweis “Foto: BILD-Fotomontage” gekennzeichnet, in der Hamburg-Ausgabe hingegen stand darunter “Foto: action press” (weil die Agentur action press den ans Grab montierten Brewster bei einem PR-Termin fotografiert hatte), und in kleinerer, man könnte sagen, ziemlich kleiner Schrift, hochkant am Rand des Fotos stand zudem: “Montage: Lars Wolter” (siehe Ausriss).

Nun berichtete die Website des NDR übereinstimmend mit der Online-Ausgabe der “Rheinischen Post”, Brewster habe sich “vor dem Grab von Schmeling ablichten” lassen. Genauer gesagt, veröffentlichten der NDR und die “Rheinische Post” eine entsprechende Meldung des Sport-Informations-Dienstes SID.

Fragt man schließlich beim SID den Autor der Meldung, woher er denn wisse, dass Brewster sich “vor dem Grab von Schmeling ablichten” ließ, sagt er zunächst: “Na, aus der gestrigen ‘Bild’-Zeitung…”

PS: Der NDR hat sich mittlerweile entschieden, die falsche Behauptung ersatzlos aus dem Text zu streichen. Bei der “Rheinischen Post” steht sie nach wie vor. Aber da hatten wir ja auch nicht nachgefragt.

Nachtrag, 28.9.2005:
Nachdem ein BILDblog-Leser die “Rheinische Post” auf ihren Irrtum hinwies, hat man sich dort entschieden, die Meldung mit einer “Anmerkung der Redaktion” zu versehen:

“Die ursprüngliche Textversion wurde geändert, weil sich nicht verifizieren lässt, dass Lamon Brewster sich vor dem Grab von Schmeling ablichten ließ. Wir haben darum die entsprechende Passage aus dem Text, der von einer Nachrichtenagentur geliefert wurde, gestrichen.”

In der “Frankfurter Neuen Presse” indes (und wer weiß, wo sonst noch) steht die falsche Passage weiterhin unkorrigiert…

Nachtrag, 28.9.2005, 12:20:
Nach unserer Veröffentlichung teilt uns nun auch die “Frankfurter Neue Presse” mit, sie habe “ebenfalls die Textkorrektur der Kollegen der ‘Rheinischen Post’ übernommen und an den Text angefügt“. Und jetzt ist auch mal gut.

  

Presseratsrügen für “Bild” 2002

“Bild” fotografiert auf der Intensivstation
Verstoß gegen Ziffer 4 und 8 (B 232/01)

Ein Busfahrer erleidet hinter dem Steuer einen Schlaganfall. “Bild” veröffentlicht ein Foto des Fahrers auf der Intensivstation des Krankenhauses, nach Darstellung des Busfahrers ohne dessen Einwilligung. Zudem sucht ein Reporter des Blatts die Familie zuhause auf und fragt an der Tür den 14-jährigen Sohn aus, der mit der Situation offenbar überfordert ist. Als die Frau des Fahrers dazu kommt, erklärt sie dem Reporter, er solle die Familie in Ruhe lassen.

“Bild” entgegnet später, der Fahrer habe nichts gegen ein Foto einzuwenden gehabt, der Sohn sei nicht befragt worden und die Frau des Fahrers sei zu einem Gespräch bereit gewesen. Der Presserat stellt dennoch fest, dass es “unbedingt notwendig” gewesen wäre, auf den Abdruck des Fotos zu verzichten, damit der Fahrer nicht identifizierbar werde. Es habe kein öffentliches Interesse bestanden, das das Persönlichkeitsrecht des Busfahrers überlagert hätte. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” rückt Selbstmörderin groß ins Bild
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 9-11/02)

“Bild” berichtet über die Selbsttötung einer Frau, die sich auf einem Friedhof mit Benzin übergossen und angezündet hat. “Bild” druckt ein Foto der verbrannten Leiche, auf dem Einzelheiten an Körper und Gesicht zu erkennen sind. Der Presserat erkennt eine “unangemessen sensationelle Darstellung”, mit der Persönlichkeitsrecht und Intimsphäre de Verstorbenen sowie ihrer Familie verletzt wurden.

“Bild” räumt ein, dass das Foto nicht hätte erscheinen dürfen und entschuldigt sich eigenen Angaben zufolge mit einem Schreiben der Rechtsabteilung bei den Hinterbliebenen. Der Presserat urteilt, dass der Abdruck des “schockierenden Leichenfotos” “jegliche Zurückhaltung vermissen” lasse und bemängelt, dass sich “Bild” nicht öffentlich entschuldigt hat. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Opfer zum Täter
Verstoß gegen Ziffer 8 und 11 (B 14/02)

Ein Mann springt vor eine fahrende Straßenbahn. “Bild” druckt einen Bericht mit der Überschrift “Er hat gerade einen Menschen überfahren” und einen Pfeil auf das Foto des geschockten Fahrers, der von einem Feuerwehrmann zum Krankenwagen geführt wird. Seine Augenpartie ist mit einem Balken bedeckt.

Der Presserat kommt zu dem Schluss, dass durch die Aufmachung suggeriert werde, der betroffene Fahrer sei weniger Opfer des Vorgangs als selbst Täter. Trotz des Balkens sei er zudem für einen bestimmten Personenkreis erkennbar gewesen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Opfer zum “Opfer”
Verstoß gegen Ziffer 2 (B 35/02)

Unter der Überschrift “Freispruch! Das ‘Opfer’ hat die Misshandlungen nur erfunden” berichtet “Bild” über eine acht Jahre zurückliegende Gerichtsverhandlung gegen einen Mann, der eine Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte war jedoch nicht freigesprochen, sondern zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das erwähnt “Bild” im Text auch. Die Überschrift suggeriert jedoch das Gegenteil. Zudem druckt “Bild” ein Bild des Opfers samt Angaben wie Vorname, abgekürzter Nachname, Alter und Wohnort. Damit sei die junge Frau erkennbar geworden, was einen unzulässigen Eingriff in ihre Privatsphäre darstelle, urteilt der Presserat. (Nicht öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” fälscht Fotos
Verstoß gegen Richtlinie 2.2 (B 65/02)

“Bild” berichtet über die Umsiedlung von Bewohnern einer Wagenburg in Sozialwohnungen. Unter der Überschrift “Hier sollen sie hin” zeigt sie Fotos einer Wohnung, unter der Überschrift “Hier kommen sie her” ein Bild der Wagenburg mit vermummten Gestalten, unter dem steht: “Vermummte Alternative kämpften 1994 gegen die Räumung. Ergebnis: 22 verletzte Polizisten.”

Auf Nachfrage des Presserats gesteht “Bild” ein, dass die Vermummten in das Foto hineinmontiert wurden. Bei der abgebildeten Wohnung handelte es sich zudem nicht um eine der Wohnungen, in die die Wagenburgbewohner umgesiedelt werden sollten. Der Presserat rügt den Abdruck und die Montage, durch die beim Leser ein falscher Eindruck entstünde. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” beschafft Foto eines Opfers durch Lüge
Verstoß gegen Ziffer 8 und 4 (B 125/02)

Zu einem Bericht über einen Flugzeugabsturz im Spreewald druckt “Bild” das Foto des Opfers und nennt Namen, Alter und Arbeitsort. Die Ehefrau des Verstorbenen klagt, das Foto sei durch unlautere Methoden beschafft worden: Ein Unbekannter habe sich gegenüber eines Bekannten ihres Mannes als Schulfreund ausgegeben und um ein Foto für eine Collage anlässlich eines Schultreffens gebeten. Der Bekannte wusste zu diesem Zeitpunkt noch nichts von dem Unfall und habe das Foto herausgegeben. “Bild” behauptet, der Redakteur habe sich seinen Gesprächspartnern korrekt als Journalist vorgestellt.

Der Presserat stellt einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen fest. Es habe kein öffentliches Interesse vorgelegen, das den Abdruck des Fotos gerechtfertigt habe. Auch die Beschaffung des Fotos habe gegen den Kodex verstoßen. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” setzt Leibwächterin mit Tier gleich
Verstoß gegen Ziffer 1 (B 137/02)

Eine farbige Leibwächterin des Popstars Kylie Minogue wird in “Bild” als fünfmal so groß, fünfmal so breit und fünfmal so schwer wie die von ihr Beschützte beschrieben und als “Tier” bezeichnet. Ein Foto zeigt die Frau mit einer Sprechblase, in der “Wuff” zu lesen ist. Die Rechtsabteilung der Zeitung gesteht auf Nachfrage ein, dass die Bezeichnungen unpassend gewesen seien. Der Presserat kritisiert einen Verstoß gegen die Menschenwürde, da die Leibwächterin mit einem Tier gleichgesetzt werde. (Öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” macht Selbstmörder identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 (B 141/02)

Unter der Überschrift “Warum sprang der schöne Philosoph in den Tod?” spekuliert “Bild” über den Selbstmord eines Literaturwissenschaftlers, der aus dem Fenster seiner Wohnung im 5. Stock sprang. Die Zeitung nennt Vornamen und Initial des Nachnamens, die Adresse, Details aus seinem Leben und druckt ein Bild des Betroffenen. Der Vater des Verstorbenen beschwert sich beim Presserat.

“Bild” erklärt, wegen der hohen Zahl von Suiziden sei es von öffentlichem Interesse, die Gründe dafür zu erläutern. Dazu müsse man das soziale Umfeld eines Selsbtmörders aufzeigen. Der Presserat dagegen sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8. Es gebe keinen Grund, in dieser identifizierenden Form über die Selbsttötung zu berichten. Der “Berliner Kurier” wird wegen ähnlicher Berichterstattung gerügt. (Nicht-öffentliche Rüge)

* * *

“Bild” vorverurteilt Verdächtigen als “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 13 (B 150/02)

Ein Mann soll ein 14-jähriges Mädchen zum Sex gezwungen und danach vom Balkon gestoßen haben. “Bild” bezeichnet den Verdächtigen unter der Überschrift “Der Vergewaltiger – sein Opfer” als “Killer”. Der Presserat kritisiert, die Berichterstattung erwecke beim Leser den Eindruck, als sei der Verdächtige bereits der Tat überführt und verurteilt. Dass die dazu gedruckten Fotos des Mannes, der später tatsächlich verurteilt wurde, sowie des Mädchens von den jeweiligen Angehörigen freigegeben worden, kann “Bild” nachweisen. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” spekuliert über Selbstmörder und macht ihn identifizierbar
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.5 (B 230/02)

“Bild” berichtet über den Selbstmord eines Ingenieurs, der aus dem Bürofenster seines Arbeitsplatzes gesprungen ist, nennt den Vornamen des Mannes, den Anfangsbuchstaben seines Nachnamens und erwähnt, dass die Frau des Mannes im selben Unternehmen tätig ist. Zudem druckt sie Spekulationen über den Grund des Selbstmords: Demnach habe sich die Frau des Ingenieurs im Frühjahr in einen jüngeren Mann verliebt.

Der Presserat kritisiert, dass die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Selbsttötungen “grob vernachlässigt wurde”. Es sei “presseethisch nicht zu rechtfertigen”, Spekulationen über das Motiv der Tat zu publizieren. Zudem seien durch die im Text genannten Details sowohl der Mann als auch seine Frau identifizierbar. (Öffentliche Rüge)

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“Bild” macht geistig Behinderten zum “Schwein” und “Killer”
Verstoß gegen Ziffer 8 und Richtlinie 8.1 (B 249-250/02)

Ein geistig behinderter Mann gesteht, ein Mädchen getötet zu haben. “Bild” berichtet unter der Überschrift “Es war wieder so ein Schwein!” und bezeichnet den Betroffenen, dessen Foto “Bild” samt Vornamen und abgekürztem Nachnamen veröffentlicht, als “Killer”. Der Presserat ist der Ansicht, dass damit das Persönlichkeitsrecht des Mannes verletzt werde. Wegen der möglichen Schuldunfähigkeit sei eine solche Veröffentlichung nicht rechtens gewesen. (Öffentliche Rüge)

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