Es gibt Leute, die halten die morgige “Wetten, dass”-Sendung aus der Türkei für ein Zeichen der Integration und Verständigung und für eine wunderbare Möglichkeit, Vorurteile abzubauen. Andererseits ist Partner der Sendung die “Bild”-Zeitung und für die ist das Wundbare an Vorurteilen nicht ihre Abbaubarkeit, sondern ihre endlose Wiederaufwärmbarkeit.
“Bild” also macht heute anlässlich der Veranstaltung ganz viele lustige Witze über “Thümüs Güttschylük” und “getürkte” Sendungen und zeigt den Moderator in einer Fotomontage mit schwarzem Schnurrbart, fiesem Goldzahn und einem Fes, der traditionellen Kopfbedeckung der Türken…
…oder genauer: der in der Türkei seit 1925 verbotenen traditionellen Kopfbedeckung der Türken. Kemal Atatürk untersagte das Tragen. Er sah in ihm ein Zeichen der Rückständigkeit und des Feudalismus. Die Abschaffung des Fes ist ein Symbol für den Laizismus und die Modernität des türkischen Staates. Und die “Bild”-Zeitung schreibt in ihrer Ahnungslosigkeit unter den Gottschalk mit Fes: “Nie war er soviel Türke!”
“Bild” hat “für Thomas Gottschalk” dann noch einen “Kanakisch-Kurs” organisiert, den “Kult-Autor” Michael Freidank “extra für BILD” geschrieben hat. Das ist nett, und vielleicht hebt Gottschalk ihn sich für die nächste Sendung in Essen, Berlin oder München auf. Denn in der Türkei spricht man selbstverständlich nicht “kanakisch”. In den Worten des “Kult”-Autors selbst:
Diese Sprache ist eine Art Dialekt, die sich in den letzten Jahren rasant ausgebreitet hat und es auch in Zukunft noch tun wird. Er wird in Deutschland gesprochen — und zwar unabhängig von Religionen oder Staatsangehörigkeiten.
Mit Dank an Jörg B. für den sachdienlichen Hinweis.
Waschmaschinen, Zahnbürsten, Fahrräder und sogar Autos – als “Volks”-Produkt kann “Bild” inzwischen fast alles verkaufen. Mehr als 10 Millionen Euro jährlich verdient der Online-Ableger Bild.T-Online mit der unübersehbaren Werbung für die umetikettierten Waren. Dabei ist nicht jedes Schnäppchen, das von “Bild” in Anzeigen und Online-Beiträgen über alle Maße gelobt wird, auch das günstigste Produkt seiner Klasse. BILDblog erklärt, was hinter der “Volks”-Strategie steckt und wie “Bild” immer mehr Einfluss darauf bekommt, was in Deutschland zum Verkaufsschlager wird.
Diese ziemlich dämliche Frage stellt “Bild” heute auf Seite eins:
Und auch davon abgesehen verwirrt der Text dazu ein wenig. Dort heißt es nämlich eingangs:
Die Mineralöl-Multis Aral, Shell und Total mischen heimlich Bio-Kraftstoff aus Raps und Weizen in ihren Sprit: Bei Diesel und Normalbenzin sind es bis zu 5 Prozent pro Liter!
Und etwas später wird dann ein Sprecher von Total zitiert:
“Wir haben erhebliche Qualitätsprobleme, da sich in den Transport- und Lagertanks Wasser absetzt.”
Da wundert man sich schon, dass sich Total so offen zur heimlichen Rapsöl-Beimischung bekennt. Außerdem fragt man sich, warum die überhaupt Rapsöl verwenden, wenn sie doch finden, dass es damit Probleme gibt. Und eine Antwort könnte diese Pressemitteilung von Total geben, die die Überschrift trägt, “Richtigstellung zu fehlerhaftem Bericht der BILD Zeitung”. Da steht u.a. dies hier:
An keiner der rund 1200 Tankstellen von TOTAL in Deutschland wird Benzin mit Ethanol-Beimischung verkauft. (…) Insofern ist das Zitat in der BILD Zeitung zwar formal richtig, aber im falschen Zusammenhang: Es ist die Begründung, weshalb TOTAL kein Ethanol beimischt.
Und wer will, mag sich auch noch diese Pressemitteilung des Mineralölwirtschaftsverbands durchlesen, oder diese des Deutschen Bauernverbands. In allen Mitteilungen kann man auch erfahren, dass die Mineralölgesellschaften gar keinenHehldaraus machen, dass sie dem Diesel, anders als dem Ottokraftstoff, durchaus BioethanolBiokomponenten beimischen.
Natürlich muss man das nicht glauben, aber immerhin ergibt es Sinn — im Gegensatz zum “Bild”-Artikel.
Mit Dank für die sachdienlichen Hinweise an Jan M. und Stefan.
Amigo-Affäre um Grünen-Chefin Roth — Warum bekam ihr Freund so lukrative Staatsaufträge?
So schrieb “Bild” am 20. April 2005. Die Antwort auf die von “Bild” gestellte Frage muss offen bleiben, denn Roths Freund bekam die “lukrativen Staatsaufträge” schon, als er noch gar nicht ihr Freund war, was es ein bisschen knifflig macht, darin eine wie auch immer geartete “Amigo-Affäre” zu sehen.
Erstaunlicherweise blieb die “Bild”-Zeitung dennoch bei ihrer Darstellung, und Claudia Roth musste sich ihr Recht auf eine Gegendarstellung erst vor Gericht erkämpfen. Heute nun steht sie im Blatt. Und der Artikel, von dem ein “Bild”-Sprecher zuletzt noch sagte, die Fakten seien korrekt und man habe sich nichts vorzuwerfen, ist spurlos aus dem Online-Angebot verschwunden.
Korrektur, 14. Mai: Nur der Online-Ableger von “Bild” hat die Gegendarstellung akzeptiert und gedruckt. Die “Bild”-Zeitung geht weiterhin juristisch dagegen vor.
Nachtrag, 13.6.2005:
Über den aktuellen Stand der juristischen Auseinandersetzung informiert heute (unter dem Titel “Vorentscheid für Roth”) die kommerzielle Dementi-Plattform Fairpress.biz von Ex-“Bild”-Chef Udo Röbel.
Faustregel 1: Wenn die “Bild”-Zeitung gegen jemanden eine Kampagne fährt, hört sie nicht nach zwei Tagen auf.
Faustregel 2: Je länger die Kampagne andauert, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass in den Artikeln noch Dinge stehen, die stimmen.
Heute ist der dritte Tag der aktuellen “Bild”-Kampagne gegen Alexandra Neldel, und die Zeitung hat sich Folgendes einfallen lassen:
“Bild” schreibt: Weil RTL im Juli den Film “Miststück” mit ihr wiederhole, in dem “heiße Sexszenen” mit ihr zu sehen seien, sei Neldel “stinksauer” und wolle vielleicht sogar bei “Verliebt in Berlin” aussteigen.
Nun kann man sich fragen, ob das denn stimmt. Vorher aber noch kann man sich fragen, ob das überhaupt einen Sinn ergibt: Neldel ist bei Sat.1 so erfolgreich, dass RTL sich ärgert. RTL will Neldel zurückärgern und wiederholt deshalb einen alten Film mit ihr. Neldel ärgert sich so sehr über RTL, dass sie daraufhin bei Sat.1 kündigt.
Oder, anders gesagt: Hä?
“Bild” behauptet weiter, Christian Popp, der Produzent von “Verliebt in Berlin”, habe “Bild” gegenüber gesagt:
“Ob Frau Neldel auch in einer weiteren Staffel mitwirkt, ist derzeit noch unklar.”
Mal abgesehen davon, dass auch “noch unklar” ist, ob es eine weitere Staffel geben wird (Telenovelas wie “Verliebt in Berlin” sind eigentlich nicht auf Unendlichkeit angelegt), hat sich Alexandra Neldel schon vor einem Monat festgelegt. Bei “Beckmann” sagte sie am 18. April 2005:
“Ich fände es traurig, weiterzumachen. Dann müssen sie jemand anderes suchen. Nach 225 Folgen ist die Geschichte erzählt.”
Damals war von dem angeblichen Wirbel um die RTL-“Miststück”-Wiederholung noch nichts zu ahnen; der von “Bild” hergestellte Zusammenhang ist offenkundig falsch.
Dass der eigentliche “Zoff um Sexszenen”, von dem “Bild” schreibt, nicht zwischen RTL und Sat.1 stattfindet, sondern zwischen Neldel und dem Springer-Verlag, in dem “Bild” erscheint, verheimlicht die Zeitung. Neldel geht (wie gesagt) dagegen vor, dass Springer mehrmals rechtswidrig ein altes “Playboy”-Foto von ihr veröffentlicht hat. Wenn man das weiß, erkennt man auch den “Bild”-Humor, der sich in diesem Text unter einem Foto von Neldel ausdrückt:
Dass die Springer-Blätter politisch auf einer Linie fahren, ist nicht neu, auch nicht, dass sie sich gegenseitig helfen, indem sie die selben Texte drucken. Dass die Bild-Zeitung aber ihre Macht missbraucht, um das rechtswidriges Vorgehen eines Hausblättchens zu rächen, ist eine neue Qualität.
Schreibt die “Berliner Zeitung” in einem Artikel über die “widerliche Kampagne”, die “Bild” gerade (wie berichtet) gegen die Schauspielerin Alexandra Neldel fährt.
Der Hintergrund: Die Springer-Jugendzeitschrift “Yam” hat — offenbar rechtswidrig — ein acht Jahre altes Nacktfoto veröffentlicht, das Neldel exklusiv für den “Playboy” gemacht hat. Als die Schauspielerin jetzt juristisch dagegen vorging, zeigte “Bild” ebenfalls die nackte Neldel vom “Playboy”-Cover. Dabei hat laut “Berliner Zeitung” ein Gericht dem Blatt die Veröffentlichung der “Playboy”-Fotos schon 1998 ausdrücklich verboten. Neldels Anwalt sagt, “Bild” habe “in Kenntnis des Verbots gegen Recht und Gesetz verstoßen”.
Im vergangenen Jahr hat “Bild” bereits eine ähnliche Kampagne gegen die Schauspielerin und frühere Porno-Darstellerin Sibel Kekilli gefahren. Dafür wurde sie vom Presserat im Dezember 2004 gerügt. Auch über ein halbes Jahr später hat “Bild” diese Rüge — entgegen den Gepflogenheiten und der eigenen “journalistischen Richtlinien” — noch nicht im Blatt abgedruckt.
Alexandra Neldel hat gerade ziemlich viel Erfolg mit der Telenovela “Verliebt in Berlin”. In dieser Woche wurde die Sat.1-Vorabendserie sogar von mehr Zuschauern gesehen als die RTL-Konkurrenz “Gute Zeiten, schlechte Zeiten”. Soviel steht fest: Glücklich ist RTL darüber ganz sicher nicht.
Und jetzt “Bild”:
So berichtet “Bild” heute auf der Titelseite unter einem Nacktfoto Neldels darüber, dass RTL im Sommer einen acht Jahre alten Film zeigen will, in dem die Schauspielerin in einer Sexszene, pardon: “drei Minuten lang bei wildesten Sex-Spielen mit Filmpartner Christian Brückner” zu sehen ist. Im Innenteil druckt “Bild” weitere Nacktfotos aus dem RTL-Film und fragt:
Bei RTL sind sie deshalb stinksauer. Sprecher Claus Richter sagt, der Film werde wiederholt, weil er bei seiner Erstausstrahlung sehr erfolgreich gewesen sei. Dass “Bild” behauptet, RTL strahle den Film womöglich aus, um sich an der Konkurrenz zu rächen, nennt Richter “kompletten Humbug”. “Die Schlagzeile entbehrt jeder Logik und jeder Wahrheit. Hier wird RTL instrumentalisiert, um Frau Neldel zu schaden.” Ein Zitat von Sprecher Wolfram Kons sei von “Bild” verkürzt wiedergegeben worden.
Richter sagt auch, ein “Bild”-Redakteur habe bei ihm angerufen, sich erkundigt, ob und wann der Film laufe und um einen Mitschnitt gebeten. Dass es um eine Geschichte über Neldel geht, habe der Redakteur ihm nicht gesagt – und war auch nicht unmittelbar zu ahnen gewesen, da Iris Berben die Hauptrolle spielt. Neldel ist lediglich in einer Nebenrolle zu sehen. Folglich hat “Bild” die Sexzenen-Fotos gedruckt, ohne vorher bei RTL um Erlaubnis zu fragen. “RTL hat keinerlei PR-Effekt dadurch, diesen Film jetzt anzukündigen”, erklärt Richter empört.
Dass “Bild” die Neldel-Nacktbilder aus dem Film publiziert, ist allein deshalb reichlich unverschämt, weil das Blatt gestern erst berichtete, die Schauspielerin habe “all ihre wunderschönen Nacktaufnahmen” aus dem “Playboy” von 1997 “aus dem Verkehr ziehen” lassen: “Sie dürfen nicht mehr veröffentlicht werden.” Selbst der dümmste Redakteur hätte auf die Idee kommen können, dass Neldel offenbar keine Nacktfotos von ihr in der Zeitung sehen will.
Gegen die Jugendzeitschrift “Yam”, die wie “Bild” im Axel-Springer-Verlag erscheint, gehe Neldel juristisch vor, weil das Magazin die Titelseite der “Playboy”-Ausgabe mit Neldel abgebildet habe, schrieb “Bild” außerdem – und stellte frech den Titel der “Playboy”-Ausgabe mit der nackten Alexandra Neldel dazu. Als fahrlässig lässt sich das schon nicht mehr schönreden – soviel Sensationsgeilheit ist eigentlich schon: böswillig. Fragt sich also, wer hier auf eine “bittere Rache” aus ist.
Die Berliner Agentur der Schauspielerin möchte zu den “Bild”-Berichten derzeit keinen Kommentar abgeben.
Irgendwie nachvollziehbar, dass die Musiker der Softpopgruppe “Juli” und ihre Plattenfirma nicht begeistert sind von der “Bild”-Behauptung, sie hätten für ihr neues Lied “Regen & Meer” ein “Terror-Video” gedreht. Sowas lässt man sich nicht gerne sagen – zumal dann nicht, wenn es stimmt. (Und da helfen auch keine kurzatmigen Beteuerungen der Bandmitglieder, man würde sich in dem als Kurzfilm gedrehten Videoclip “in keiner Weise” auf die Entführung und Ermordung Hanns Martin Schleyers beziehen. Wer die Geschichte und das Video kennt, dürfte das anders sehen.) Das vorweg.
Andererseits ist die Empörung der Popgruppe nicht nur irgendwie nachvollziehbar, sondern – wenn man sich den “Bild”-Bericht vom vergangenen Mittwoch genauer anschaut – auch irgendwie berechtigt. In “Bild” hieß es nämlich über das “Terror-Video”“Terror-Video”:
Und unmittelbar im Anschluss an die (mit drei harmlosen Punkten) abgebrochene Nacherzählung schrieb “Bild” weiter:
Was “Bild” jedoch komplett verschweigt: Die auffälligen Parallelen zum “Deutschen Herbst” 1977 enden in dem “makabren Video” ungefähr dort, wo auch “Bild” ihre Nacherzählung abbricht… Hernach mündet die fiktionale Handlung des Clips (anders als die Schleyer-Entführung) nicht in die Ermordung des Opfers, sondern im Gegenteil in dessen Befreiung, die Entführer werden festgenommen…
Hätte “Bild” also geschrieben, das filmische Werk zeige deutliche Unterschiede zum “Deutschen Herbst” 1977 – es hätte genauso gestimmt.
Und trotzdem stand in der gestrigen Berliner “Bild”-Ausgabe diese Doppelseite:
Das Wort “Kannibale” findet sich dort nicht nur in der Überschrift, sondern auch in zwei Bildunterzeilen – und im Text wird Ralf M. weitere vier mal als Kannibale bezeichnet. Und das, obwohl “Bild” nebenan sogar einen Auszug der Anklage abdruckt, aus der sich deutlich entnehmen lässt, dass es eben nicht zu Kannibalismus kam. Man muss also davon ausgehen, dass “Bild” den Angeklagten absichtlich und wider besseres Wissen als Kannibalen bezeichnet.
Außerdem geht es hier mal wieder um Ziffer 13 des Pressekodex’. Obwohl dort und in den Richtlinien dazu eindeutig festgelegt ist, dass Verdächtige vor einem gerichtlichen Urteil nicht als Schuldige hingestellt werden dürfen, tut “Bild” mal wieder genau das (wie sich auch in der Online-Version des Berichts auf Bild.de nachlesen lässt).
Möglicherweise kann man auch darüber streiten, ob die Fotos, die “Bild” zur Illustration des Artikels gewählt hat, Ralf M. aussehen lassen, wie ein Raubtier im Käfig. Man kann darüber streiten, ob es wirklich notwendig und angemessen ist, detaillierte, “grausige” (“Bild”) Auszüge der Aussage des Gerichtsmediziners abzudrucken. Und man kann darüber streiten, ob man Ralf M.s Geständnis, das “Bild” im Wortlaut abdruckt, tatsächlich als “Grusel-Geständnis” qualifizieren muss. Es gibt jedenfalls Passagen darin, die dem Eindruck widersprechen, es handele sich bei dem Angeklagten um ein gewissen- und willenloses Monster:
“Ich selbst stehe den Vorwürfen fassungslos gegenüber und finde nur unzureichende Erklärungen, wie es überhaupt so weit kommen konnte. (…)
Mir ist bewußt, daß dieser Teil meines Ichs medizinisch behandelt werden muß. Ich hoffe, mit Hilfe von Ärzten irgendwann einmal wieder ein normales Leben führen zu können.
Für die von mir begangene Tat schäme ich mich. (…)
Mir ist bewußt, welch schwere Schuld ich auf mich geladen habe. (…)
Bis zu der Tat habe ich irrig geglaubt, meine Fantasien im Griff zu haben. (…)
Ich weiß, daß ich in den nächsten Jahren unter gesicherten Bedingungen behandelt werden muß.”
Wie gesagt, “Bild” druckt all das im Wortlaut ab, und schreibt trotzdem darüber:
Sperrt ihn weg, er hat wieder Hunger!
Und in eine Bildunterzeile:
Offenbar hat er immer noch Hunger auf Menschenfleisch
Denn Ralf M. hat immer noch Hunger auf Menschenfleisch!
Ob also die Art und Weise, wie “Bild” die Geschichte präsentiert, entwürdigend ist, und ob sie den Angeklagten Ralf M. wie einen tumben Zombie darstellt, der einzig und allein von seinem Hunger auf Menschenfleisch getrieben ist, darüber müsste man jetzt vermutlich immer noch streiten — wenn auch nur mit “Bild”.
Nachtrag, 6.5.:
Man könnte glatt meinen, “Bild” versuche heute sich für ihre “Kannibalen-Berichterstattung” zu rechtfertigen. Auf Seite acht der Berliner “Bild”-Ausgabe steht nämlich ein fast ganzseitiger Artikel, der die Überschrift trägt, “Jetzt winselt der Berliner Kannibale! Ich fühle mich wie ein gefährliches Tier im Käfig”. Und im Text wird Ralf M. folgendermaßen zitiert: “Ja, ich bin ein Kannibale, und ich fühle so wie einer.” Aber, liebe “Bild”-Mitarbeiter, mal angenommen, irgend eine geistig derangierte Person käme auf die obskure Idee, sich als “Bild”-Chefredakteur und Herausgeber zu bezeichnen, würden Sie ihn dann auch so nennen und darstellen?
Jetzt wird’s erstmal stinklangweilig, denn laut Umsatzsteuergesetz unterliegen hierzulande u.a. Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes – mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die Hinweispflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht oder die als jugendgefährdende Trägermedien den Beschränkungen des § 15 Abs. 1 bis 3 des Jugendschutzgesetzes unterliegen, gemäß Anlage 2 (zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2) dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent. Darüber hinaus aber beträgt die Steuer gemäß UstG § 12 Abs. 1 für jeden steuerpflichtigen Umsatz sechzehn Prozent der Bemessungsgrundlage.
Anders gesagt: Pornohefte beispielsweise sind jugendgefährdende Schriften oder Trägermedien und u.a. deshalb so teurer, weil in ihrem Verkaufspreis der volle Umsatz- oder Mehrwertsteuersatz von sechzehn Prozent enthalten ist, wohingegen die meisten Zeitungen und Zeitschriften mit nur sieben Prozent besteuert werden.
Weiter heißt es in der gerade mal 27-zeiligen Meldung auf der Titelseite:
Politiker von SPD und Union fordern, daß die Mehrwertsteuer auf Sexmagazine von zur Zeit sieben auf 16 % erhöht wird!
Im Anschluss zitiert “Bild” dann u.a. den niedersächsischen SPD-Fraktionschef Sigmar Gabriel mit der Aussage:
“Das ist doch obszön! Uns fehlt das Geld (…), aber gleichzeitig subventionieren wir Pornohefte.”
Das Zitat fiel, wie man nicht aus “Bild”, wohl aber aus Gabriels Büro erfährt, tatsächlich in der “Sabine Christiansen”-Sendung vom vergangenen Sonntag — und ist (peinlicherweise) sachlich falsch, weil Pornohefte, wie gesagt, ohnehin mit dem “normalen” Steuersatz von 16 Prozent besteuert werden.
Und man kann nun spekulieren, ob von Gabriel womöglich gar nicht Pornohefte, sondern “Schmuddelhefte” (also frei verkäufliche Druckerzeugnisse mit mehr oder weniger nackten, sexuell anregenden Inhalten wie “Playboy”, “Coupé”, “Bild”…) gemeint waren, um deren Besteuerung offenbar schon länger gestritten wird. Man kann es auch mit Recht schlimm finden, dass Politiker öffentlich über Dinge reden, von denen sie offensichtlich nichts verstehen, aber…
… aus dem Porno-Unsinn eine ähnlich unsinnige Seite-1-Schlagzeile machen und ohne jeden Sachverstand daherreden, “Pornohefte könnten in Deutschland bald deutlich teurer werden”, kann man eigentlich nicht.