“Promis knipsen”

Ja, Bild.de will heute offenbar unbedingt das Recht am eigenen Bild erklären. Und zusammenfassend heißt es dort deshalb:

“Die Texte und Bilder auf Ihrer Internetseite dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte von anderen verletzen.”

Doch Bild.de wird noch genauer:

“‘In Deutschland gilt das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), das bestimmt, daß Bilder grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden können.’ Folge: Wer das mißachtet, kann im schlimmsten Fall sogar im Knast landen!”

Sogar Gesetzestexte zitiert Bild.de herbei. Und weil man das mit der “Einwilligung” nicht pauschal sagen kann, fügt Bild.de hinzu:

“Doch es gibt Ausnahmen! Promis, die bei einer Veranstaltung auftreten, müssen z.B. nicht um Erlaubnis gefragt werden.”

An anderer Stelle heißt es zum Thema “Promis knipsen” dann noch einschränkend, dass auch ein Prominenter als “Person der Zeitgeschichte”, wenn er “privat unterwegs” ist, ein “Recht auf Privatsphäre” habe. “Folge: Sie dürfen ihn nicht ohne weiteres ablichten”, so Bild.de.

(Naja, vielleicht wirkt die Formulierung “ohne weiteres” hier ein wenig schwammig, weil ein im Hause “Bild” ungern gesehenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Frage der fotografierten Privatsphäre von Prominenten noch viel strikter regelt als KunstUrhG und Bild.de.)

Und selbstverständlich gilt all das, was Bild.de zu berichten weiß, nicht nur für private Internetseiten, sondern — nur so als Beispiel — auch für Boulevardzeitungen.

Und deshalb nun zu etwas komplett anderem. Ein paar Klicks weiter zeigt Bild.de ein Foto, das sich ebenfalls auf Seite 22 der heutigen “Bild”-Zeitung findet. Es ist ein unscharfes Paparazzi-Foto von Kate Moss, das die britische Boulevardzeitung “Mirror” bereits am Montag exklusiv druckte. “Bild” schreibt dazu:

“Ibiza, 22 Grad, Kate Moss (31) aalt sich auf ihrer Veranda. Läßt sich durchkneten. Eine Oben-Ohne-Massage.”

Und für alle, die sich angesichts einer barbusigen Moss lieber die Augen zuhalten, wird Bild.de noch deutlicher:

“Ein Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda offenbart: Bei Temperaturen um frühlingshafte 20 Grad ragen Kates knackige Hingucker keck in die ibizenkisch laue Luft. Das Model sitzt lässig, nur im Bikini-Höschen, auf einer Liege. Der Masseur setzt zur gründlichen Durchwalkung an.”

Die Verbreitung solcher Fotos ist — insbesondere in Boulevardmedien — keine Seltenheit. Verboten ist der “Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda” (und den Busen) von Kate Moss ohne deren Einwilligung trotzdem. Eine solche Einwilligung aber hat Moss nach Auskunft ihrer Agentur Storm Models nie erteilt. Und fragt man zur Sicherheit auch noch Stuart Higgins, den Krisenmanager von Kate Moss, antwortet er:

Dekolletés, Blazer und Blüschen

Das ist ein merkwürdiger Satz, der heute in “Bild” über Nachrichtensprecherinnen steht:

Und wir sehen: Nicht nur Dekolletés, sondern auch Blazer und Blüschen können Quote machen.

Aber wir fürchten, auch nach längerem Nachdenken nicht zu verstehen, was “Bild” uns damit eigentlich sagen will. Deshalb widmen wir uns lieber dem Absatz davor. “Bild” ist offenbar ganz angetan von der Nachrichtenmoderatorin Kay-Sölve Richter, die gerade von RTL und n-tv zum ZDF gewechselt ist, und schreibt bei der Gelgenheit:

Dabei ist es noch gar nicht so lange her, daß Frauen in den wichtigen Nachrichtensendungen in Deutschland nur am Rande vorkamen. Die großen Namen — das waren Männer: Karl-Heinz Köpcke, Hanns Joachim Friedrichs, Werner Veigel. Erst Dagmar Berghoff und später Sabine Christiansen zeigten den TV-Bossen: Wir können’s (mindestens) genauso gut.

Genau. Im Fall von Dagmar Berghoff bedeutet “gar nicht so lange” 29 Jahre, damals war die süße Kay-Sölve Richter ganze zwei. Und schon drei Jahre vor Richters Geburt kam Wibke Bruhns in der ZDF-Nachrichtensendung “heute” nicht nur am Rande vor, sondern moderierte sie einfach.

Was aus der “kleinen Elisabeth” wurde

Es war ein Versehen. Also, genau genommen, waren es drei Versehen. Dreimal innerhalb einer Woche hat “Bild” Fotos von der kleinen Tochter der “Todes-Mutter”, die neun ihrer Kinder getötet haben soll, gezeigt, ohne das Gesicht des kleinen Kindes zu verfremden. Jedesmal versehentlich.

So lautet jedenfalls die Erklärung von “Bild” für ihre Berichterstattung, aufgrund derer wir am 16. August eine Beschwerde beim Presserat eingereicht hatten. Genau sechs Wochen, nachdem der Presserat entschieden hat, “Bild” dafür nicht zu rügen, aber zu missbilligen*, erhielten wir gestern die Begründung dieser Entscheidung.

Darin heißt es:

Die Rechtsabteilung des Axel Springer Verlages weist den Vorwurf, BILD zeige mit “großer Konsequenz” immer wieder Fotos von der einjährigen Elisabeth, zurück. Im Zusammenhang mit diesem Fall wurde ca. 15 Mal berichtet. Während die Fotos in den Veröffentlichungen zwischen dem 03.08. und 26.08.2005 entsprechend verfremdet wurden, war der Abdruck am 09.08.2005 so nicht beabsichtigt. Es handele sich um einen “Ausreißer”, den der Verlag nicht rechtfertigen will.

In den Ausgaben vom 10. und 11.08.2005 [gemeint ist offenbar 15.08.2005, Anm. von uns] erschien ein Bild, das die Mutter mit Elisabeth kurz nach der Geburt des Babys zeigt. Das Kind trägt eine Mütze und ist unscharf im Profil zu erkennen. Obwohl dieses Foto bereits mehrfach zuvor verfremdet gedruckt worden sei, sei diese Verfremdung in den genannten zwei Ausgaben unterblieben. “Das Gesicht der kleinen Elisabeth ist auf dem Bild so unscharf, dass der Layouter offenbar nicht erkannte, dass er die unverfremdete Version des Fotos auf die Seite geladen hat.”

Der Verlag weist darauf hin, dass die verfremdete Version des Fotos auch im Redaktionssystem stehe, da diese Version zuvor bereits mehrfach gedruckt worden sei. Der Verlag hat den Vorfall zum Anlass genommen, die Sicherheitsvorkerhrungen vor dem Einladen von unverfremdeten Bildern zu verstärken.

Was den “Ausreißer” vom 09.08. angeht, sieht der Presserat in dem Abdruck des Fotos tatsächlich einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex in Verbindung mit den Richtlinien 8.1 und 8.3. Dadurch, dass “Bild” gleich zweimal das andere Foto unverfremdet druckte, habe die Zeitung aber nicht gegen den Pressekodex verstoßen. Warum nicht? Weil es “irrtümlich” geschah. Bei den übrigen Beiträgen habe “Bild” eine “entsprechende Anonymisierung” vorgenommen, so der Presserat. Er entschied sich deshalb, “Bild” nicht zu rügen, sondern nur zu missbilligen.

*) Eine Missbilligung durch den Presserat ist für die missbilligte Zeitung folgenlos. Der Presserat “empfiehlt” den Zeitungen allerdings, die Missbilligungen abzudrucken — “als Ausdruck fairer Berichterstattung”.

Eine Rüge durch den Presserat ist für die gerügte Zeitung ebenfalls folgenlos. Die gerügte Zeitung ist zwar laut Pressekodex “verpflichtet”, die Rüge abzudrucken. Tut sie das nicht, verstößt sie damit aber nur gegen den Pressekodex, wofür sie gerügt werden könnte, was sie abdrucken müsste und so weiter und so fort.

Mars macht mobil

Heute beschäftigen wir uns mit Symbolen. Symbole sind eine feine Sache, weil man damit komplexe Dinge so ausdrücken kann, so dass sie auf der ganzen Welt verstanden werden.

Okay, nicht unbedingt von jedem, und das ist das Problem von Symbolen.

Dieses hier rechts zum Beispiel. Bild.de hält es für das Symbol für Weiblichkeit.

Außer für Männlichkeit steht der Kreis mit dem Pfeil übrigens auch für Mars und für Eisen und unter anderem in Schweden für die Stahlindustrie, und deshalb wählte sich die schwedische Automarke Volvo das Symbol für ihr eigenes Logo und schmückte damit schon vor fast 80 Jahren den Kühlergrill ihrer Modelle. In der ein oder anderen Form tut es das bis heute bei allen Volvos.

Und deshalb ist das, was Bild.de heute unter der Überschrift “Alle Bilder, alle Infos zur wahrscheinlich schnellsten Zigarre der Welt” über den neuen Volvo T6 Roadster schreibt, ganz besonders großer Unsinn:

Danke an Andreas U. für den Hinweis!

Nachtrag, 9. November, 10.50 Uhr: Der Männerbeauftragte von Bild.de ist zum Dienst erschienen und hat den Text ändern lassen:

Danke an Armin S. und Jörg R.

Schleichwerbung: Alles beim alten

Vor kurzem sagte uns Edda Fels, die Sprecherin der Axel Springer AG: Die Pflicht, redaktionelle und werbliche Texte zu trennen, gelte auch für Bild.de. Und als eine Maßnahme, um sie besser zu erfüllen, würden Mitarbeiter von Bild.de seit einiger Zeit nur noch entweder journalistische oder werbliche Texte schreiben.

Dann wüssten wir gerne, in welche Kategorie die (uns einschlägig bekannte) Mitarbeiterin Nicole Geiger fällt. Im Lebenslauf auf ihrer Homepage nennt sie sich “selbständige Journalistin”, und das, was sie aktuell für Bild.de geschrieben hat und in diesem Augenblick sogar Aufmacher auf der Startseite ist, sieht tatsächlich danach aus:

CSU-Politiker Michael Glos ruft auf: Macht mehr Urlaub in Deutschland. 10 tolle AngeboteDer zugehörige Artikel wiederholt die Forderung des designierten Wirtschaftsministers Glos aus der “Bild am Sonntag”, in Deutschland Urlaub zu machen, und behauptet: “Bild.T-Online hat für Sie die 10 schönsten Reiseziele in Deutschland zusammengestellt.”

Wer sich dann aber durch die empfohlenen Ziele klickt, erfährt nicht nur, dass das Berliner Nachtleben “einzigartig” ist, die Lage von Schloss Neuschwanstein “einmalig” und das Wetter von Sylt “traumhaft”, sondern findet auch zu jedem Reiseziel einen Link mit passendem Reiseangebot und dem Satz: “Hier gleich buchen”.

Anscheinend hatte aber nur ein einziges Unternehmen interessante Angebote für Deutschland-Reisen. Sämtliche zehn Empfehlungen führen zum Bild.de-Partner TUI; keine einzige zu einem anderen Reiseveranstalter. Wenn die Bild.de-Leser hier fleißig klicken und buchen, hilft das vielleicht ein bisschen der deutschen Wirtschaft und Herrn Glos, ganz sicher aber TUI und Bild.de.

Das Wort “Anzeige” findet sich nirgends.

Vielen Dank an Tobias L.!

Allgemein  

Jetzt VI

Wir haben einen neuen “Jetzt”-Rekord.

Der Bild.de-Artikel über ein Ehepaar, das “jetzt die lustigsten Schreiben an eine Hamburger Versicherung gesammelt und in zwei Büchern veröffentlicht” haben soll, trägt das Datum vom vergangenen Freitag.

Die Bücher sind von 1983 und 1999.

Entdeckt vom Finblog (das dazu noch mehr zu sagen hat). Danke auch an Markus K.!

Joschka Fischers Hochzeits-Tapes

Andreas Englisch ist “BILD-Reporter”, “BamS-Korrespondent”, “BILD-Vatikan-Experte”, “BILD-Vatikan-Korrespondent” und “BILD-Vatikan-Sonder-Korrespondent”. Laut AVAinternational.de “enthüllt Englisch die Geheimnisse, die sich hinter Fakten verbergen.”

Aber zurück zur Hochzeit von Minu Barati und Joschka Fischer. Denn wie der “Spiegel” in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, verlangt Barati nicht nur u.a. wegen einer irreführenden Foto-Montage auf der Titelseite Unterlassungserklärungen von “Bild”, sondern auch, weil “Bild”-Mann Andreas Englisch in seiner Hochzeitsberichterstattung die folgenden (zunächst gut informiert wirkenden) Sätze geschrieben hatte:

“Ein sechsköpfiges Streichorchester spielte Mozarts “Kleine Nachtmusik” und Vivaldis Frühlingsmotiv aus den “Vier Jahrezeiten”. Eine der Musikerinnen zu BILD: “Während der Feier saß Minus Töchterchen beim Bürgermeister.”
(Hervorhebung von uns.)

Und hatten nicht weltweit auch andere Medien unter Verweis auf die italienische “La Repubblica” geschrieben, zu Beginn der Zeremonie sei Mozarts “Kleiner Nachtmusik”, zum Abschluß der “Frühling” aus Vivaldis “Die vier Jahreszeiten” erklungen?

Der “Spiegel” findet die (zunächst recht harmlos wirkenden) Sätze in “Bild” dennoch “besonders pikant”. Und das mit Recht, denn wie “Bild” es geschafft hat, mit einer der Musikerinnen des sechsköpfigen Streichorchesters zu sprechen, ist mehr als rätselhaft. Laut Barati nämlich kam bei der Zeremonie, über die “Bild” so gut Bescheid zu wissen schien, die Hochzeitsmusik “vom Band”.

Und “Bild” hat laut “Spiegel” “diesen Teil der Unterlassungserklärung inzwischen unterzeichnet”. Bei Bild.de sind die Artikel über die Trauung zur Zeit “nicht verfügbar”.

Blutschande.Kinder und Volks.Glaube

“Patrick (27) und Susan (20) — seit dem
BILD-am-SONNTAG-Artikel vor einer Woche
ist kaum ein Tag vergangen, an dem nicht in
Zeitungen und TV-Beiträgen über die verbotene
Geschwisterliebe berichtet wurde.”
(“Bild am Sonntag” vom 22.8.2004)

“Bild” und “Bild am Sonntag” berichten seit August vergangenen Jahres über die von “Bild” und “Bild am Sonntag” wahlweise “Inzest-Paar”, “Inzest-Pärchen” oder “perverses Paar” genannten Geschwister Patrick Stübing und Susan Karolewski, das in den vergangenen Jahren gemeinsam vier “Blutschande-Kinder” gezeugt hat.

Am 16. August 2004 berichtete “Bild”:

Susan bekam einen Sohn. Er ist heute 3 Jahre alt, kann nicht laufen, nicht sprechen. Er ist geistig zurückgeblieben, weil seine Eltern Geschwister sind. Der Gen-Pool ist zu ähnlich! (…) Töchterchen Sarah kam zur Welt. Sie ist heute 17 Monate alt, auch sie geistig zurückgeblieben.

Am 17. August 2004 berichtete “Bild”:

Zwei ihrer Kinder sind geistig zurückgeblieben. Der Junge (3) kann noch nicht sprechen und nicht laufen. Ob das dritte Inzest-Kind (3 Monate) das gleiche Schicksal wie seine Geschwister hat, ist noch unklar.

Am 19. August 2004 berichtete “Bild”:

Zwei der Kinder sind geistig zurückgeblieben (BILD berichtete). Der älteste Sohn, Eric (3), kann noch nicht laufen, nicht sprechen.

Am 22. August 2004 berichtete “Bild am Sonntag”:

Die zwei älteren, Eric (3) und Sarah (17 Monate), leben wie das jüngste bei Pflegeeltern und sind geistig zurückgeblieben. Nur bei der kleinen Nancy (4 Monate) besteht noch Hoffnung, dass sie die verbotene Liebe ihrer Eltern ohne bleibende Schäden überstanden hat.

Am 24. August 2004 berichtete “Bild”:

Die Kinder Eric (3) und Sarah (17 Monate) sind behindert. Auch bei Nancy (4 Monate) sind Folgen der Blutschande zu erwarten (BILD berichtete).

Am 20. Oktober 2004 berichtete “Bild”:

Die Kinder sind geistig zurückgeblieben (…).

Am 22. April 2005 berichtete “Bild”:

Bei den beiden älteren Kindern steht fest: Sie sind geistig zurückgeblieben, weil die Eltern Geschwister sind und sich deren Gene zu wenig unterscheiden.

Wie “fest” das steht, ist zumindest fraglich. Denn vergangene Woche berichtete auch der “Spiegel” über Stübing und Karolewski bzw. “die im Volksglauben wurzelnde Furcht vor genetisch-biologischer Schädigung der Nachkommenschaft”. Genauer gesagt heißt es dort:

Selbst die im Volksglauben wurzelnde Furcht vor genetisch-biologischer Schädigung der Nachkommenschaft hat die naturwissenschaftliche Forschung schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts relativiert. Einen Beweis dafür, dass Inzest-Kinder von Eltern, deren Erbanlagen gesund sind, kränker seien oder eher geistig behindert als Kinder Nicht-Verwandter, gibt es nicht. Zwei der Kinder von Patrick und Susan sind völlig gesund, eines ist in der Entwicklung noch etwas hintendran. Der Erstgeborene soll an Epilepsie leiden. Doch ob das daran liegt, dass seine Eltern Geschwister sind, oder ob das Kind dessen ungeachtet an Epilepsie leidet, steht dahin.

Am deutlichsten wird der große Rechtslehrer Claus Roxin: “Der ‘Verwandtenbeischlaf’ verstößt zwar gegen ein in unserem Kulturkreis seit unvordenklichen Zeiten überliefertes Tabu, aber wer oder was dadurch geschädigt wird, ist unklar.” Ehebrecherisches Verhalten, so Roxin, könne ebenso familienzerstörende Wirkung haben wie Inzest und sei doch nicht strafbar. Auch der Hinweis auf mögliche Erbschädigungen liefere kein tragfähiges Argument, da “ein solches Kind im Regelfall genetisch nicht geschädigt ist und weil die Verhinderung erbkranken Nachwuchses auch im Übrigen von unserer Rechtsordnung nicht mit strafrechtlichen Mitteln erstrebt wird”.
(Hervorhebung von uns.)

Mit Dank an Michael G. für den Hinweis.

Kurz korrigiert (26)

Bild.de wirbt derzeit für berichtet derzeit über den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses und berichtet deshalb u.a. dies:

Und es stimmt: Am 3. Februar 1945 wurde das Schloss zerstört. “Aber”, so heißt es auf der Website des Fördervereins Berliner Stadtschloss e.V. (von dem Bild.de obiges Foto hat), “das riesige Bauwerk war weniger zerstört als z.B. das Charlottenburger Schloss. In seinen Mauern stand es, zwar ausgebrannt, dennoch festgefügt da.”

Und deshalb zeigt das von Bild.de ausgewählte Foto vom Schloss, anders als Bild.de suggeriert, auch nicht wirklich die Zerstörung vom 3. Februar 1945, sondern – laut Förderverein – die “Sprengung weiterer Abschnitte der Südfassade bei Portal II” im Auftrag der DDR-Führung im Herbst 1950.

Mit Dank an Mortimer G. für den Hinweis.

Nachtrag, 9.11.2005:
Mittlerweile hat der DDR-Beauftragte von Bild.de seinen Dienst angetreten und die sinnentstellende Fotobeschriftung entsprechend korrigiert:

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