Kurz korrigiert (29/30)

In der “Bild am Sonntag” schreiben heute Ulrich Deupmann und Martin S. Lambeck zu der Frage “Wem mißtraut Merkel? … und mit wem trinkt sie gern eine Tasse Tee?” über den Kanzleramtsminister Thomas de Maizière:

Merkels engster Vertrauter im Kabinett! Thomas de Maizière ist der Vetter ihres großen Förderers Lothar de Maizière (letzter DDR-Ministerpräsident) und eine Art Jugendfreund. Da Merkel auf langjährige Vertrauensverhältnisse setzt, zog sie den bisherigen sächsischen Innenminister dem Rheinländer Norbert Röttgen als Kanzleramtsminister vor. De Maizière ist ähnlich verschwiegen und lebt ähnlich abgeschirmt wie Merkel.

Aha, “eine Art Jugendfreund” also… Na klar! Logo! Schließlich sind der in Westdeutschland großgewordene Thomas de Maizière und die in Ostdeutschland groß gewordene Angela Merkel beide 1954 geboren und kennen sich, wie es z.B. im “Handelsblatt” heißt, “bereits aus den Zeiten der letzten DDR-Regierung 1990”.

Bei Bild.de hingegen schreiben heute Ulrich Deupmann und Martin S. Lambeck zu der Frage “Wem mißtraut Merkel? Und mit wem trinkt sie gern eine Tasse Tee?” über den Kanzleramtsminister Thomas de Maizière etwas ganz anderes:

Merkels engster Vertrauter im Kabinett! Thomas de Maizière ist der Sohn ihres großen Förderers Lothar de Maizière (letzter DDR-Ministerpräsident) und eine Art Jugendfreund. Da Merkel auf langjährige Vertrauensverhältnisse setzt, zog sie den bisherigen sächsischen Innenminister dem Rheinländer Norbert Röttgen als Kanzleramtsminister vor. De Maizière ist ähnlich verschwiegen und lebt ähnlich abgeschirmt wie Merkel.

Und abermals könnte man die Frage stellen, inwiefern bei Leuten, die sich ja, wie beispielsweise die “Süddeutsche Zeitung” ausführlich referiert, im Alter von über 35 Jahren kennengelernt haben, von einer Art Jugendfreundschaft reden kann. Aber das haben wir ja schon, weshalb wir hier nur erwähnen wollen, dass Merkels Förderer Lothar de Maizière bei der Geburt seines Vetters Thomas 13 Jahre alt war, und uns fragen, wann und wie Bild.de das wohl korrigiert…

Mit Dank an Friedrich B. und Frank für den Hinweis.

Nachtrag, 19:30 Uhr:
Okay, der Genealogie-Beauftragte von Bild.de ist im Laufe des Nachmittags zum Dienst erschienen und hat den falschen “Sohn” durch “Vetter” ersetzt. Der Jugendfreundschafts-Beauftragte hingegen macht heute offensichtlich blau. (Oder er wartet bis nächste Woche, um die irreführende Formulierung, der sog. “West-de Maizière” sei “eine Art Jugendfreund” von Merkel, in der “Korrekturen”-Rubrik der “BamS” richtigzustellen.)

Die schärfste Sanktion

Im Juni dieses Jahres hatte “Bild” in der Überschrift zu einem Artikel geschrieben, “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen”. Gut drei Monate später ging der Presserat bis zum Äußersten: Er rügte “Bild” öffentlich deswegen, und griff damit zur schärfsten Sanktion, die ihm zur Verfügung steht.

Und heute nun kommt “Bild” der Verpflichtung, die Rüge abzudrucken auf Seite zwölf nach — schließlich entspricht es laut Ziffer 16 des Pressekodex ja “fairer Berichterstattung”, öffentlich ausgesprochene Rügen abzudrucken:

P.S.: Damit Sie etwas leichter fündig werden: Die Rüge ist der kleine Text unter der handelsüblichen Streichholzschachtel, die wir zur Verdeutlichung dazu gelegt haben. Dort steht:

Presserat rügt
Wegen der Berichterstattung in der BILD vom 10.06.2005 unter der Überschrift “Kannibale grillte seine Cousine im Backofen” hat der Deutsche Presserat einen Verstoß gegen Ziffer 8 und Ziffer 13 des Pressekodex festgestellt und gerügt.

Nachtrag, 24.11.05:
Die gerügte Meldung findet sich nach wie vor unverändert bei Bild.de.

So knacken Sie den “Bild”-Kapierschutz

An dieser Stelle stand heute abend ein Eintrag, den wir korrigieren müssen. Im Ressort “Audio” von Bild.de steht aktuell ein Teaser mit der Überschrift “So knacken Sie ganz legal den CD-Kopierschutz”. Der Artikel bezieht sich allerdings nicht, wie wir angenommen hatten, auf ein aktuelles Problem mit einem amerikanischen Sony-Kopierschutz, sondern ein früheres mit einem anderen amerikanischen Sony-Kopierschutz. In Bezug darauf ist der bei Bild.de aktuell verlinkte Artikel vom 11.7.2005 völlig richtig.

Wir bitten für das Versehen um Entschuldigung!

Kurz korrigiert (28)

Familien-Comeback: Während der gemeinsamen Deutschlandpremiere mit Circus Roncalli präsentierte die Kelly-Family ihren neuen song „Flip a coin“.

Noch vor gut anderthalb Jahren hätte sich niemand gewundert, wenn Bild.de die obigen Sätze in einer “Bilder der Woche”-Rubrik untergebracht hätte. Schließlich war die Zusammenarbeit von Roncalli und Kelly Family, die derzeit fortgesetzt wird, vor anderthalb Jahren vielleicht tatsächlich sowas wie ein “Familien-Comeback”, mit Sicherheit aber so “neu” wie ihr Song “Flip a Coin”, der im Januar 2004 zum Start der ersten “Ronkelly”-Tournee veröffentlicht wurde.

Über anderthalb Jahre später hingegen ergibt das, was da in der “Bilder der Woche”-Rubrik bei Bild.de steht, wenig Sinn.

Nachtrag, 12.11.2005:
Offenbar hatte auch der Comeback-Beauftragte von Bild.de ein Comeback. Jedenfalls wurde obiger Text mittlerweile korrigiert und lautet nun:

"Familien-Comeback: Beim Tournee-Auftakt in Würzburg präsentieren der Circus Roncalli und die

Allgemein  

Brandenburger “Bild”-Blödsinn

Die “Bild”-Zeitung berichtet ja gern mindestens zwei Mal — dann, wenn sie glaubt, etwas anprangern zu müssen, und dann, wenn “Bild” den Eindruck hat, die eigene Berichterstattung habe irgendeine Reaktion ausgelöst, was ja ab und an passiert…

Bei “Bild” sagt man:
BILD wirkt

Andererseits ist es schon seltsam: Da berichtete “Bild” am vergangenen Dienstag groß über eine Familie, der das Standesamt Frankfurt (Oder) verweigerte, ihren Sohn “Louis” zu nennen, und schrieb:

"Behörden-Irrsinn in Brandenburg - Unser Junge darf nicht Louis heißen"

Und ebenfalls am Dienstag stand in der “Märkischen Oderzeitung” (MOZ) etwas ganz anderes — quasi das Gegenteil:

"Frankfurter Baby darf Louis heißen"

Ja, womöglich ist es sogar mehr als nur seltsam, dass “Bild” sich offensichtlich etwas zuviel Zeit gelassen hatte, die Sache mit dem Namensstreit (den die MOZ übrigens bereits vergangene Woche Samstag ausführlich und exklusiv öffentlich gemacht hatte) abzuschreiben aufzugreifen, ohne vor Veröffentlichung noch mal nachzufragen, wie der aktuelle Stand der Dinge ist.

"Louis darf doch Louis heißen!"Aber natürlich hätte die “Bild”-Redaktion die Peinlichkeit mühelos aus der Welt schaffen können, in dem sie tags drauf z.B. eine entsprechende kleine Meldung nachgeschoben hätte (siehe Montage rechts), die den “Bild”-Lesern die aktuellen Entwicklungen mitgeteilt hätte — und gut.

Stattdessen hat man sich bei “Bild” am Mittwoch für eine ähnliche ganz andere Überschrift entschieden — nämlich diese:

"Nach BILD-Bericht: Louis darf jetzt Louis heißen!" Und nicht nur das. Obwohl die MOZ ja bereits am Dienstag (!) berichtet hatte, der Frankfurter Oberbürgermeister Martin Patzelt habe “gestern” – also bevor in “Bild” auch nur ein einziges Wort zu “Louis” stand – “sofort” dafür gesorgt, dass das Kind doch “Louis” heißen dürfe, behauptete “Bild” am Mittwoch (!) ungeniert:

“Patzelt (58) beendete gestern persönlich diesen Unfug.”
(Hervorhebung von uns.)

Eine glatte Lüge also, mit der auch wir diesen Unfug beenden.

Mit Dank an die MOZ für Hinweis und Scans.

Sind immer die andern II

Die “Bild”-Zeitung hat wieder keinen Fehler gemacht.

Sicher, sie hat am Donnerstag eine Meldung an die Nachrichtenagenturen gegeben, wonach der Beitrag zur Rentenversicherung 2007 um 0,8 Prozentpunkte angehoben wird, was AP, AFP und dpa daraufhin gegen 20.30 Uhr berichteten.

Und nachdem die CDU diese Meldung dementierte, hat “Bild” die Behauptung rund eine Stunde später wieder zurückgezogen.

Aber einen Fehler hat sie nicht gemacht. Die Falschinformation habe “auf einer unzutreffenden Darstellung aus der CDU-Spitze” beruht, teilte “Bild” mit.

Danke an Oliver M.

Symbolfoto XIX

Dieses lustige Foto zeigt Bild.de heute über einer Geschichte, die von sogenannten “Flitzern” erzählt, die dem Verein Hansa Rostock 20.000 Euro Schadenersatz zahlen müssen, weil sie bei einem Bundesligaspiel am 25. Oktober 2003 auf das Spielfeld gelaufen waren.

Im Text heißt es:

Drei Flitzer, die im Bundesligaspiel gegen Hertha BSC auf den Rasen des Ostseestadions tobten, müssen 20.000 Euro zahlen.

Da fragt man sich, warum auf dem Foto im Hintergrund ein Schalke-04-Transparent hängt. Und warum der Torwart, der am linken Bildrand zu sehen ist, ein Schalke-Trikot trägt und Schalke-Torwart Frank Rost so verdammt ähnlich sieht. Und man denkt sich möglicherweise, dass Bild.de sich im Spiel geirrt hat. Wäre ja möglich.

Stimmt aber gar nicht. Die drei verurteilten Flitzer liefen tatsächlich beim Spiel Hansa Rostock gegen Hertha BSC auf den Rasen. Nur waren das ganz andere Flitzer — und sie waren nicht mal nackt.

Aber vielleicht meint man bei Bild.de ja, mit dem Einleitungssatz schon deutlich gemacht zu haben, dass es sich bloß um ein Symbolfoto handelt:

Egal ob nackt oder bekleidet…

Mit Dank für den sachdienlichen Hinweis an Tobias J.

Nachtrag, 15.05 Uhr:
Das von Bild.de abgebildete Foto stammt übrigens aus dem Spiel Schalke 04 gegen den FC Fulham, das im Juli dieses Jahres im österreichischen Kapfenberg ausgetragen wurde. Und es zeigt “drei englische Flitzer”, wie Bild.de damals wusste.

Mit Dank für den Hinweis an Holger S. und Tom B.

“Promis knipsen”

Ja, Bild.de will heute offenbar unbedingt das Recht am eigenen Bild erklären. Und zusammenfassend heißt es dort deshalb:

“Die Texte und Bilder auf Ihrer Internetseite dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte von anderen verletzen.”

Doch Bild.de wird noch genauer:

“‘In Deutschland gilt das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), das bestimmt, daß Bilder grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden können.’ Folge: Wer das mißachtet, kann im schlimmsten Fall sogar im Knast landen!”

Sogar Gesetzestexte zitiert Bild.de herbei. Und weil man das mit der “Einwilligung” nicht pauschal sagen kann, fügt Bild.de hinzu:

“Doch es gibt Ausnahmen! Promis, die bei einer Veranstaltung auftreten, müssen z.B. nicht um Erlaubnis gefragt werden.”

An anderer Stelle heißt es zum Thema “Promis knipsen” dann noch einschränkend, dass auch ein Prominenter als “Person der Zeitgeschichte”, wenn er “privat unterwegs” ist, ein “Recht auf Privatsphäre” habe. “Folge: Sie dürfen ihn nicht ohne weiteres ablichten”, so Bild.de.

(Naja, vielleicht wirkt die Formulierung “ohne weiteres” hier ein wenig schwammig, weil ein im Hause “Bild” ungern gesehenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Frage der fotografierten Privatsphäre von Prominenten noch viel strikter regelt als KunstUrhG und Bild.de.)

Und selbstverständlich gilt all das, was Bild.de zu berichten weiß, nicht nur für private Internetseiten, sondern — nur so als Beispiel — auch für Boulevardzeitungen.

Und deshalb nun zu etwas komplett anderem. Ein paar Klicks weiter zeigt Bild.de ein Foto, das sich ebenfalls auf Seite 22 der heutigen “Bild”-Zeitung findet. Es ist ein unscharfes Paparazzi-Foto von Kate Moss, das die britische Boulevardzeitung “Mirror” bereits am Montag exklusiv druckte. “Bild” schreibt dazu:

“Ibiza, 22 Grad, Kate Moss (31) aalt sich auf ihrer Veranda. Läßt sich durchkneten. Eine Oben-Ohne-Massage.”

Und für alle, die sich angesichts einer barbusigen Moss lieber die Augen zuhalten, wird Bild.de noch deutlicher:

“Ein Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda offenbart: Bei Temperaturen um frühlingshafte 20 Grad ragen Kates knackige Hingucker keck in die ibizenkisch laue Luft. Das Model sitzt lässig, nur im Bikini-Höschen, auf einer Liege. Der Masseur setzt zur gründlichen Durchwalkung an.”

Die Verbreitung solcher Fotos ist — insbesondere in Boulevardmedien — keine Seltenheit. Verboten ist der “Blick durch üppige Büsche auf die Hotel-Veranda” (und den Busen) von Kate Moss ohne deren Einwilligung trotzdem. Eine solche Einwilligung aber hat Moss nach Auskunft ihrer Agentur Storm Models nie erteilt. Und fragt man zur Sicherheit auch noch Stuart Higgins, den Krisenmanager von Kate Moss, antwortet er:

Dekolletés, Blazer und Blüschen

Das ist ein merkwürdiger Satz, der heute in “Bild” über Nachrichtensprecherinnen steht:

Und wir sehen: Nicht nur Dekolletés, sondern auch Blazer und Blüschen können Quote machen.

Aber wir fürchten, auch nach längerem Nachdenken nicht zu verstehen, was “Bild” uns damit eigentlich sagen will. Deshalb widmen wir uns lieber dem Absatz davor. “Bild” ist offenbar ganz angetan von der Nachrichtenmoderatorin Kay-Sölve Richter, die gerade von RTL und n-tv zum ZDF gewechselt ist, und schreibt bei der Gelgenheit:

Dabei ist es noch gar nicht so lange her, daß Frauen in den wichtigen Nachrichtensendungen in Deutschland nur am Rande vorkamen. Die großen Namen — das waren Männer: Karl-Heinz Köpcke, Hanns Joachim Friedrichs, Werner Veigel. Erst Dagmar Berghoff und später Sabine Christiansen zeigten den TV-Bossen: Wir können’s (mindestens) genauso gut.

Genau. Im Fall von Dagmar Berghoff bedeutet “gar nicht so lange” 29 Jahre, damals war die süße Kay-Sölve Richter ganze zwei. Und schon drei Jahre vor Richters Geburt kam Wibke Bruhns in der ZDF-Nachrichtensendung “heute” nicht nur am Rande vor, sondern moderierte sie einfach.

Was aus der “kleinen Elisabeth” wurde

Es war ein Versehen. Also, genau genommen, waren es drei Versehen. Dreimal innerhalb einer Woche hat “Bild” Fotos von der kleinen Tochter der “Todes-Mutter”, die neun ihrer Kinder getötet haben soll, gezeigt, ohne das Gesicht des kleinen Kindes zu verfremden. Jedesmal versehentlich.

So lautet jedenfalls die Erklärung von “Bild” für ihre Berichterstattung, aufgrund derer wir am 16. August eine Beschwerde beim Presserat eingereicht hatten. Genau sechs Wochen, nachdem der Presserat entschieden hat, “Bild” dafür nicht zu rügen, aber zu missbilligen*, erhielten wir gestern die Begründung dieser Entscheidung.

Darin heißt es:

Die Rechtsabteilung des Axel Springer Verlages weist den Vorwurf, BILD zeige mit “großer Konsequenz” immer wieder Fotos von der einjährigen Elisabeth, zurück. Im Zusammenhang mit diesem Fall wurde ca. 15 Mal berichtet. Während die Fotos in den Veröffentlichungen zwischen dem 03.08. und 26.08.2005 entsprechend verfremdet wurden, war der Abdruck am 09.08.2005 so nicht beabsichtigt. Es handele sich um einen “Ausreißer”, den der Verlag nicht rechtfertigen will.

In den Ausgaben vom 10. und 11.08.2005 [gemeint ist offenbar 15.08.2005, Anm. von uns] erschien ein Bild, das die Mutter mit Elisabeth kurz nach der Geburt des Babys zeigt. Das Kind trägt eine Mütze und ist unscharf im Profil zu erkennen. Obwohl dieses Foto bereits mehrfach zuvor verfremdet gedruckt worden sei, sei diese Verfremdung in den genannten zwei Ausgaben unterblieben. “Das Gesicht der kleinen Elisabeth ist auf dem Bild so unscharf, dass der Layouter offenbar nicht erkannte, dass er die unverfremdete Version des Fotos auf die Seite geladen hat.”

Der Verlag weist darauf hin, dass die verfremdete Version des Fotos auch im Redaktionssystem stehe, da diese Version zuvor bereits mehrfach gedruckt worden sei. Der Verlag hat den Vorfall zum Anlass genommen, die Sicherheitsvorkerhrungen vor dem Einladen von unverfremdeten Bildern zu verstärken.

Was den “Ausreißer” vom 09.08. angeht, sieht der Presserat in dem Abdruck des Fotos tatsächlich einen Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex in Verbindung mit den Richtlinien 8.1 und 8.3. Dadurch, dass “Bild” gleich zweimal das andere Foto unverfremdet druckte, habe die Zeitung aber nicht gegen den Pressekodex verstoßen. Warum nicht? Weil es “irrtümlich” geschah. Bei den übrigen Beiträgen habe “Bild” eine “entsprechende Anonymisierung” vorgenommen, so der Presserat. Er entschied sich deshalb, “Bild” nicht zu rügen, sondern nur zu missbilligen.

*) Eine Missbilligung durch den Presserat ist für die missbilligte Zeitung folgenlos. Der Presserat “empfiehlt” den Zeitungen allerdings, die Missbilligungen abzudrucken — “als Ausdruck fairer Berichterstattung”.

Eine Rüge durch den Presserat ist für die gerügte Zeitung ebenfalls folgenlos. Die gerügte Zeitung ist zwar laut Pressekodex “verpflichtet”, die Rüge abzudrucken. Tut sie das nicht, verstößt sie damit aber nur gegen den Pressekodex, wofür sie gerügt werden könnte, was sie abdrucken müsste und so weiter und so fort.

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